Die (De-)Regulierung der Quartalsberichterstattung in der Europäischen Union
Jessica Witte
Die Finanzberichterstattung von Unternehmen dient als ein zentrales Kommunikationsinstrument und wird mithin mit der Schaffung von Transparenz, dem Schutz von Investoren und der Steigerung der Kapitalmarkteffizienz begründet. Im Rahmen der Harmonisierungsbestrebungen der Rechnungslegung auf Ebene der EU wurde insbesondere auch die einzuhaltende Frequenz dieser regulierten Offenlegung bzw. die Frage nach einer verpflichtenden Quartalsberichterstattung diskutiert. Mit der europäischen Transparenzrichtlinie wurde letztendlich ein Sonderweg bestritten, indem im Sinne einer Mindestvorgabe lediglich eine narrative Zwischenmitteilung vorgeschrieben und von dem international üblichen Instrument der Quartalsfinanzberichterstattung abgesehen wurde. Weniger als ein Jahrzehnt später erfolgte mit der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie jedoch eine Rücknahme dieser Mindestvorgaben, begründet unter anderem mit der Befürchtung einer kurzsichtigen Ausrichtung von Unternehmen. Im Fokus dieser Untersuchung steht eine ganzheitliche Betrachtung der Einführung und Wiederabschaffung der verpflichtenden quartalsweisen Mindestberichtspflicht in der EU. Zu diesem Zweck werden die beiden politischen Initiativen für ein natürliches Quasi-Experiment nutzbar gemacht. Anders als in anderen Arbeiten steht dabei insb. die Reduktion der Offenlegungshäufigkeit im Vordergrund. Weiterhin wird dem Zusammenspiel von Regulierung und Deregulierung nachgegangen und der Frage, ob durch eine Deregulierung zum Zustand vor der Regulierung zurückgekehrt werden kann. In der Studie werden insb. die Determinanten einer freiwilligen Offenlegung sowie die Auswirkungen einer veränderten Berichtsfrequenz auf den Kapitalmarkt und auf die Rechnungslegungsqualität sowie reale Effekte analysiert und diskutiert.