Die Bilanzierung von Versicherungsverträgen nach IFRS 4 und Finanzinstrumenten nach IFRS 9 aus Sicht deutscher Lebensversicherungsunternehmen unter besonderer Beachtung des betrieblichen Asset-Liability Managements
Michael Fechner
Geleitwort „Die bilanzielle Abbildung der Leistungserstellung von Lebensversicherungsunternehmen stellt besondere Herausforderungen. Während die Kapitalanlagen unter die Regelungen des IFRS 9 fallen, gelten für die Verpflichtungen die Regeln des IFRS 4. Beide Sachverhalte sind jedoch ökonomisch nur schwer zu trennen, so dass es durch die unterschiedliche Reichweite der Fair-Value-Bilanzierung in den beiden Standards zu einer „Phantomvolatilität“ bei Gewinnen und Eigenkapital kommen kann, die ökonomisch u.U. nicht besteht, wenn Kapitalanlage und Verpflichtung laufzeitäquivalent gesteuert werden. Die Frage, inwieweit das Asset-Liability-Management auf der Steuerungsebene auch bilanziell unter Beachtung von IFRS 4 und IFRS 9 abgebildet werden kann, ist daher essentiell für die Frage, ob die IFRS eine Bilanzierung unter Beachtung wirtschaftlicher Zusammenhänge erlauben. Insbesondere stellt sich die Frage, ob das Zinsänderungsrisiko von der Bilanzierung nach IFRS angemessen abgebildet wird. Michael Fechner greift in seiner Dissertation eine noch lange nicht geklärte Fragestellung auf, die durch Veränderungen der Bilanzierung von Versicherungsverträgen und Finanzinstrumenten neue Relevanz gewonnen hat. In der abgewogenen Analyse werden die Möglichkeiten, aber auch die Grenzen der neuen Regelungen, die verstärkt eine barwertige Bewertung aufgreifen, aufgezeigt und beurteilt. Die Arbeit ist ein Muster für eine sachgerechte Prüfung, inwieweit die neuen Bilanzierungsregeln eine wirtschaftliche sachgerechte Abbildung im Jahresabschluss erlauben, die die Vermögens- und Ertragslage angemessen abbilden. Die Arbeit geht aber über eine rein normative Diskussion hinaus, da auch die wirtschaftlichen Konsequenzen der Bilanzierung thematisiert werden.“ [Hohenheim, Oktober 2015 Prof.Dr. Dirk Hachmeister ]