Personalvertretungsgesetz Rheinland-Pfalz
Kommentar mit Wahlordnung. Stand: Juli 2021, Gesamtwerk inkl. 24. Lfg.
Gerhard Hofe, Volker Jacobi, Udo Küssner, Achim Meerkamp, Markus Stöhr
Das Landespersonalvertretungsgesetz (LPersVG) Rheinland-Pfalz regelt die Wahl, Zuständigkeit und Befugnisse der Personalvertretungen.
Personalvertretungen sind die
Personalräte, die Gesamtpersonalräte und der Hauptpersonalrat im öffentlichen Dienst.
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