Äquivalenzprinzip und Staatsfinanzierung.
Bernd Hansjürgens
Das Äquivalenzprinzip, auch Nutzen-, Vorteils- oder Interessenprinzip (benefit principle) genannt, besagt, daß die Staatsbürger gemäß dem erhaltenen Nutzen, dem realisierten Vorteil oder dem erreichten Grad an Interessenbefriedigung zur Finanzierung der staatlichen Leistungen beitragen sollen. In Budgetgrößen übertragen, bedeutet dies, daß sich die Verteilung der Finanzierungslasten an den nutzenstiftenden Ausgaben (oder an den verursachten Kosten) orientieren soll. Das Äquivalenzprinzip schlägt damit eine Brücke zwischen den staatlichen Ausgaben und ihrer Finanzierung, indem es eine unmittelbare Verbindung zwischen beiden Budgetseiten herstellt. Der Autor fragt nicht nur nach der Verteilung der Finanzierungslasten, sondern auch nach der Bestimmung von Höhe und Struktur des Budgets.
In bestehenden finanzwissenschaftlichen und finanzpolitischen Arbeiten sowie in der Rechtswissenschaft führt das Äquivalenzprinzip bisher ein Schattendasein. Im vorliegenden Band werden demgegenüber die große Bedeutung des Äquivalenzprinzips für die öffentliche Finanzwirtschaft sowie die Organisation der Staatstätigkeit herausgestellt sowie Möglichkeiten einer verstärkten Umsetzung dieses Prinzips aufgezeigt. Damit knüpft der Verfasser an klassische finanzwissenschaftliche Studien, wie z. B. Wicksell (1896) oder Lindahl (1919), aber auch an zahlreiche weitere Arbeiten auf dem Gebiet der Finanzwissenschaft, an, die die Notwendigkeit der Herstellung einer Beziehung zwischen der Einnahmen- und der Ausgabenseite des Budgets betont haben. Die Analysen haben aber zumeist, wenn überhaupt, nur begrenzt Bezug genommen auf konkrete budgetpolitische Abläufe und sind daher zu einem großen Teil als „institutionenleer“ zu bezeichnen. Dieser Mangel wird im vorliegenden Band überwunden, indem die Wirkungen des Äquivalenzprinzips auf die Entscheidungsabläufe politischer Akteure in der repräsentativen Demokratie analysiert werden.