Wettbewerbliche Neuorientierung der Freien Wohlfahrtspflege.
Dirk Meyer
Die gemeinnützigen Unternehmen der Freien Wohlfahrtspflege sind Marktführer beim Angebot sozialer Dienste, stellen über 1,1 Mio. Arbeitsplätze bereit und leisten einen Beitrag von etwa 2% zum Volkseinkommen. Trotz verschiedener Gesetzesreformen beherrschen staatliche Regulierungen, ein neokorporatistisches Zusammenspiel zwischen Staat, Sozialversicherungen und Wohlfahrtsverbänden sowie Wettbewerbsbeschränkungen diesen Sektor.
Die ordnungspolitisch konzipierte Untersuchung, der ein Gutachten für die Monopolkommission vorausging, widerspricht zu Beginn einem generellen Markt- und Wettbewerbsversagen bei sozialen Diensten. Es werden die neokorporatistischen, nicht-marktwirtschaftlichen Strukturen und die volkswirtschaftliche Bedeutung der Freien Wohlfahrtspflege in diesem Versorgungssystem aufgezeigt. Eine Bürokratisierung und mangelnde Flexibilität, der Verlust der Sozialanwaltschaft und der Innovationsfunktion, die Nutzung volkswirtschaftlich teurer Gratisressourcen (ehrenamtliche Arbeit, Spende), Anreize zu Unwirtschaftlichkeiten sowie eine unzureichende Berücksichtigung der Interessen der Hilfebedürftigen begründen einen Reformbedarf. Als zentrale Ursachen werden Wettbewerbsbeschränkungen wie die Nachfragemacht des Staates und der Sozialversicherungen, Kartellabsprachen der Freien Wohlfahrtspflege und die Diskriminierung privat-gewerblicher Anbieter sowie freier Selbsthilfegruppen gesehen.
Dirk Meyers Reformvorschlag orientiert sich an den Zielen einer möglichst nachfragegerechten und effizienten Versorgung der Hilfebedürftigen. Er enthält eine Modifizierung des Gemeinnützigkeitsrechts, die eine marktwirtschaftliche Renditesteuerung zulassen würde. Ein wettbewerblicher Ordnungsrahmen sollte die Gleichberechtigung aller Anbieter unabhängig ihrer Unternehmensverfassung, die Dezentralisierung der Sozialleistungsträger und eine konsequente Anwendung des deutschen und europäischen Kartellrechtes beinhalten. Zur Stärkung der Stellung des Konsumenten schlägt er eine generelle Subjektförderung in Kombination mit Geldleistungen vor. Die Praktikabilität des Ansatzes wird abschließend anhand verschiedener Beispiele aufgezeigt, wobei sich gewisse Modifizierungen als unumgänglich erweisen.