Organisationsrechtliche Probleme kommunaler Daseinsvorsorge in den Vereinigten Staaten von Amerika.
Marc Eumann
Marc Eumanns Arbeit „Organisationsrechtliche Probleme kommunaler Daseinsvorsorge in den Vereinigten Staaten von Amerika“ beschäftigt sich mit den organisatorischen Aufgaben, die auf Städte und Gemeinden in den U.S.A. zukommen, soweit es um das Gewähren von Daseinsvorsorge geht.
Zunächst wird die Position der lokalen Gebietskörperschaften der Vereinigten Staaten im Rahmen des Staatsaufbaus bestimmt, wie sie sich aus den Verfassungen der Union sowie der einzelnen Bundesstaaten ergibt, und mit der entsprechenden Position deutscher kommunaler Gebietskörperschaften verglichen. Dabei wird auch auf die Bedeutung der Unterscheidung zwischen hoheitsrechtlicher und privater Handlungsform im amerikanischen Rechtskreis eingegangen.
Im weiteren geht Eumann dann von der Definition des Begriffes „public utility“ aus und beschäftigt sich zunächst mit der kommunalen Einflußnahme auf private Anbieter durch das Institut des „Franchise“. Dieses Franchise ist mit dem deutschen Institut der Konzessionsverträge vergleichbar.
Schließlich werden verschiedene Organisationsformen mit und ohne eigene Rechtspersönlichkeit beschrieben, in denen Städte und Gemeinden selbst Leistungen der Daseinsvorsorge anbieten. Diese sind nach deutschem Verständnis öffentlich-rechtlich und derart mit ihrer Trägerkommune verknüpft, daß sich insoweit ein Vergleich mit der Einrichtung „Eigenbetrieb“ anbietet.
In zwei Exkursen werden die Probleme einer Bürgerbeteiligung mit unterschiedlich gewichteten Stimmwerten sowie die Anwendbarkeit der Kartellgesetze auf die Kommunen behandelt.
Wegen der im Vergleich zu den Vereinigten Staaten relativ homogenen Struktur des Kommunalrechts in den einzelnen Ländern der Bundesrepublik Deutschland wird im Rahmen vergleichender Überlegungen bei auf Länderebene angesiedelten Bestimmungen die Rechtslage des bevölkerungsreichsten Bundeslandes Nordrhein-Westfalen zu Grunde gelegt.