StromGVV – Stromgrundversorgungsverordnung
Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungsverordnung – StromGVV)
Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz.
Durch das Gesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor vom 20. Juli 2022 gab es Änderungen in der Stromgrundversorgungsverordnung. Die Verordnungsänderungen sind am 01. Januar 2023 in Kraft getreten und müssen ab diesem Tag beachtet werden.
Die Stromgrundversorgungsverordnung vom 26. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2391) wurde zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 20. Juli 2022 (BGBl. I S. 1237).
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