Einordnung von Bauteilen in die Expositionsklassen XF 2 und XF 4.
P Schiessl, A. Spengler, D Strehlein
In DIN 1045-2 ist für taumittel- und frostbeanspruchte horizontale Flächen mit hoher Wassersättigung (z.B. Verkehrsflächen, Fahrbahndecken) eine Ausführung des Betons nach den Grundsätzen der Expositionsklassen XF 4 und XD 3 vorgeschrieben. Nach den Erläuterungen zu dieser Norm (Heft 526 des DAfStb) ist dagegen für überdachte Flächen, wie sie z.B. bei Parkdecks vorliegen, „in der Regel“ nur „eine Einstufung in XF 2 erforderlich“. Ziel dieses Forschungsvorhabens war es, die Grundlage dieser Regelung zu überprüfen und damit die Unsicherheiten, die aus den Erläuterungen zu dieser Norm kommen können, zu beseitigen. Für die Untersuchungen wurden zwei Parkhäuser ausgewählt, die in die Beschreibung des Heftes 526 des DAfStb fallen.