Stellung und Bedeutung des Engineers in den FIDIC-Bauvertragsbedingungen
Wilhelm Denzer
Die FIDIC-Bedingungen sehen neben den Vertragsparteien einen Engineer mit universeller Entscheidungskompetenz vor. Da er zur primären Entscheidung aller Streitigkeiten berufen ist, die im Laufe der Vertragsausführung entstehen können, wird er häufig als Quasi-Schiedsrichter qualifiziert. Dementgegen weist die vorliegende Untersuchung nach, dass der Engineer auch in seinen Funktionen als Certifier und Vorinstanz zum Schiedsverfahren Vertreter des Bauherrn ist und deshalb auch haftungsrechtlich keine schiedsrichterliche Immunität für sich in Anspruch nehmen kann.