Strafregister- und Tilgungsgesetz
Kommentar
Maria Eder-Rieder
Mit den Änderungen des Zweiten und Dritten Gewaltschutzgesetzes
Die Eintragung strafrechtlicher Verurteilungen und deren Löschung durch eingetretene Tilgung, aber auch deren Auskunftsbeschränkung sind wichtige kriminalpolitische Instrumente. Sie dienen einerseits der Evidenthaltung früherer Verurteilungen als Hilfe zur Deliktsfindung, der konkreten Strafbemessung und Sanktion, andererseits sollen sie zur Resozialisierung des Verurteilten beitragen.
Diese Rechtsmaterien werden im Strafregistergesetz 1968 dem Tilgungsgesetz 1972 geregelt, die seit der 1. Auflage (2008) wesentliche Änderungen durch das Zweite (2009) und Dritte Gewaltschutzgesetz (2019) erfahren haben. Dieses Werk enthält eine Kommentierung beider Gesetze auf dem Rechtsstand von August 2022 sowie aktuelle Beispiele aus der Judikatur. Außerdem werden die rechtsgeschichtliche Entwicklung und die wesentlichen gesetzlichen Grundlagen der Strafregisterführung bzw die Voraussetzungen und Folgen einer Tilgung behandelt.