Die Außenbeziehungen der Europäischen Union nach dem Vertrag über eine Verfassung für Europa.
Eine Untersuchung aus kompetenzrechtlicher Sicht - mit Erläuterungen zu den Außenkompetenzen nach dem Vertrag von Nizza.
Andreas Metz
Der Vertrag über eine Verfassung für Europa enthält grundlegende Neuerungen in Bezug auf das künftige Kompetenzsystem der Europäischen Union. Den Außenbeziehungen der Europäischen Union wird erstmals ein eigenes Kapitel gewidmet, das umfassend die Kompetenzen und Aufgabenfelder der Union beschreibt. Nicht zu vergessen ist die ausdrücklich festgelegte Völkerrechtspersönlichkeit der neuen Europäischen Union sowie die Verschmelzung der bisherigen Verträge. Die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) wird zwar in den Verfassungsvertrag integriert, behält aber aufgrund von Spezialregelungen eine Sonderstellung. Auch institutionelle Änderungen – wie die Schaffung des Amtes eines Europäischen Außenministers – haben bedeutende Auswirkungen auf die künftigen Außenbeziehungen der Union. Die Prinzipien der Kohärenz und Transparenz, die künftig die tragenden Säulen der Außenkompetenzen der Union sein sollen, werden ausführlich beleuchtet.
Der Verfasser stellt alle Neuerungen des Verfassungsvertrages dar und ordnet sie in das System der Außenbeziehungen der Europäischen Union ein. Hierbei vergleicht er den Status quo nach dem jetzigen EU- und EG-Vertrag mit der Rechtslage nach dem Vertrag über eine Verfassung für Europa. Das hieraus entstehende umfassende Bild von den Außenbeziehungen der Europäischen Union gibt der vorliegenden Arbeit den Charakter eines Handbuches des aktuellen wie des künftigen Rechts der Außenbeziehungen der Europäischen Union.