Therapie und Sicherheit im Maßregelvollzug
Nahlah Saimeh
Auftrag der Forensischen Psychiatrie ist die Therapie psychisch Kranker und die Gewährleistung von Sicherheit im Sinne des Schutzes der Allgemeinheit vor Rückfallstraftaten. In den letzten 20 Jahren stand ungeachtet der Reihenfolge der Begrifflichkeiten im Gesetzestext die „Besserung“ nicht immer vor der „Sicherung“. Schwerste Gewaltstraftaten einschlägig vorbestrafter Personen mit schweren psychischen Störungen führten dazu, der Sicherheit und mit ihr verbunden dem Sicherungsauftrag der Forensik den Vorrang zu geben. Mit der Betonung des Grundrechts der Freiheit der Person hat das Bundesverfassungsgericht nun eine deutliche Trendwende in der Forensik angemahnt. In Nordrhein-Westfalen kann man klar beobachten, dass die Beendigungen der Unterbringung gem. § 63 StGB aus Gründen der Verhältnismäßigkeit deutlich zunehmen und dies keineswegs nur bei psychisch Kranken, deren Delinquenz von moderater Schwere ist. Die Forensik stellt das vor große Herausforderungen. Zugleich bedeutet diese Trendwende jedoch auch, der Forensischen Psychiatrie ihre eigentliche Funktion wieder zurückzugeben – nämlich zu behandeln und nicht ersatzweise „Recht zu sprechen“. Der aktuelle Tagungsband der Schriftenreihe zur Eickelborner Fachtagung versammelt ein breites Themenspektrum neuer Fragestellungen und Erkenntnisse der Forensischen Psychiatrie: von der Implementierung evidenzbasierter Verfahren in der Praxis der Kriminaltherapie (Rüdiger Müller-Isberner et al.) über den schmalen Grat zwischen Wahrheit und Lüge in den Aussagen psychisch belasteter Zeugen (Susanne Cordes-Welzel) hin zu neuen Perspektiven in der Risikoprognostik (Andrea Trost).
Die Forensische Psychiatrie bleibt für unseren Rechtsstaat eine wichtige Institution und gerade in Bezug auf die großen gesellschaftlichen Herausforderungen im Umgang mit Gewalt wird ihre Bedeutung in den kommenden Jahren gewiss noch zunehmen.