Beteiligung des Deutschen Bundestages im Bereich der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik der EU
Irina Höhn
Die Souveränität eines Staates ist untrennbar mit seiner Verteidigungsfähigkeit verknüpft. Angesichts wachsender Herausforderungen steht die Europäische Union (EU) vor der Frage, welcher Grad an strategischer Autonomie zur Wahrung der Sicherheit ihrer Mitgliedstaaten notwendig und möglich ist.
Mit Voranschreiten der europäischen Integration und insbesondere durch Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon (2009) erfolgte eine Stärkung der Rechte der Parlamente der EU-Mitgliedstaaten, die ihre Mitwirkung auf nationaler Ebene in den Bereichen sicherstellen soll, in denen durch Abgabe von Hoheitsrechten an die EU ein Kompetenzverlust entstanden ist.
Diese Studie setzt bei der Frage an, ob die im europäischen Vergleich weitreichenden Rechte des Deutschen Bundestages sich auch auf den Bereich der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik der EU (GSVP) erstrecken und untersucht die konkreten Beteiligungsmöglichkeiten des Bundestages in Fragen der europäischen Verteidigung.