Voraussetzungen und Rechtsfolgen der unzulässigen Begünstigung von Betriebsratsmitgliedern
Anja Lausberg
Wieviel darf ein Betriebsratsmitglied verdienen? Das Betriebsratsamt ist nach dem Willen des Gesetzgebers ein unentgeltliches Ehrenamt. In der Unternehmenswirklichkeit scheinen Betriebsratsmitglieder häufig mit dem Management vergleichbare Aufgaben wahrzunehmen und beziehen trotz des Ehrenamtsprinzips teilweise entsprechend hohe Gehälter. Eine klare Grenzziehung zwischen unzulässiger und zulässiger Leistungsgewährung an Betriebsratsmitglieder ist de lege lata nur schwer möglich. Die entscheidenden (praxisrelevanten) Fragen lassen Gesetz, Rechtsprechung und Wissenschaft bisher weitgehend unbeantwortet. Diese Rechtsunsicherheit ist vor dem Hintergrund drohender Sanktionen für die handelnden Organe des Arbeitsgebers und die betroffenen Betriebsratsmitglieder besonders unbefriedigend. Die vorliegende Arbeit leistet einen Beitrag, den Konflikt zwischen den bestehenden Vorgaben des BetrVG, der Unternehmenswirklichkeit und den drohenden Rechtsfolgen aufzulösen und unterbreitet einen Vorschlag zur Schaffung größerer Rechtssicherheit de lege ferenda.