Familienarbeit in der Alterssicherung nach europäischem Sozialrecht
Matthias Meißner
Im Zuge der Gleichberechtigung von Mann und Frau, der eigenständigen sozialen Sicherung von Frauen und der Berücksichtigung des Wertes von Kindererziehung für den langfristigen Erhalt der umlagefinanzierten Rentenversicherung sahen seit den 1980er Jahren immer mehr Sozialsysteme Europas die Anerkennung von Kindererziehung in der Alterssicherung vor. In den 1990er Jahren dehnten viele Staaten die Anerkennung familiärer Arbeit in der Rentenversicherung auch auf die Pflege von Angehörigen aus.Diese Arbeit gibt erstmals einen umfassenden vergleichenden Überblick über die Anerkennung von Kindererziehung und Pflegearbeit in den Rentenversicherungen aller Mitgliedstaaten der EU und aller Beitrittskandidaten. Es steht zudem die Einordnung jener Vorschriften in das europäische Sozialrecht im Mittelpunkt. Nachdem der EuGH erst in jüngster Zeit in den Urteilen Elsen und Kauer bzw. Gaumain-Cerry und Barth über die Vereinbarkeit nationaler Vorschriften zur Anerkennung von Kindererziehung bzw. Pflegearbeit mit den Vorgaben des europäischen Gemeinschaftsrechts entschieden hat, sind nach wie vor viele Fragen ungeklärt. Dieser Fragen nimmt sich der Autor umfassend an. Dabei ist neben der noch geltenden Verordnung zur Koordinierung der Sozialrechtssysteme in Europa – VO (EWG) Nr. 1408/71 – auch die voraussichtlich ab dem Jahr 2007 geltende VO (EG) Nr. 883/2004 umfassend berücksichtigt.