Die Gefährdungshaftung nach Eisenbahngesetz
Analyse und Kritik der neuen Haftungsregeln
Roger König
Per 1. Januar 2010 hat die Eisenbahnhaftpflicht grundlegende Änderungen erfahren. Das bisher (seit über hundert Jahren) geltende Eisenbahnhaftpflichtgesetz (EHG) wurde aufgehoben. An dessen Stelle sind moderne Haftpflichtbestimmungen getreten, die sich in den Artikeln 40b-40f des Eisenbahngesetzes (EBG) finden. Diese Bestimmungen gelten nicht nur für Eisenbahnunternehmen, sondern entsprechend auch für Seilbahnunternehmen und Binnenschifffahrtsunternehmen. Sie sind für die Praxis von grosser Bedeutung.
Die heutige Haftung nach Eisenbahngesetz (EBG) weicht in verschiedener Hinsicht und erheblich vom vormaligen Eisenbahnhaftpflichtgesetz (EHG) ab, ist aber weiterhin eine strenge Gefährdungshaftung. In seinem kürzlich erschienenen Buch untersucht der Autor eingehend und detailliert die Voraussetzungen dieser Haftung sowie die Haftungsfolgen. Ausserdem behandelt er deren Verhältnis zu sonstigen Haftungsgründen. Und schliesslich zeigt er auf, dass die Gefährdungshaftung nach EBG nicht nur auf Eisenbahnunternehmen Anwendung findet, sondern auch auf verschiedene andere Transportunternehmen, wie zum Beispiel Seilbahn- und Binnenschifffahrtsunternehmen.
Das Buch ist als Dissertation entstanden, konzis und leicht verständlich geschrieben. Es berücksichtigt die einschlägige Lehre und Rechtsprechung.