Der Truppenvermietungsvertrag zwischen Hessen-Kassel und Großbritannien vom 15. Januar 1776 aus staats- und völkerrechtlicher Sicht
Ein Beitrag zur Geschichte der völkerrechtlichen Organleihe
Alexander Hofsommer
Anlässlich des amerikanischen Unabhängigkeitskriegs (1775–1783) wurden auch Truppen der Landgrafschaft Hessen-Kassel nach Nordamerika entsandt. Sie sollten die Armee des Königreichs Großbritannien bei der Zerschlagung des Aufstands unterstützen. Die Grundlage dafür war ein Vertrag zwischen den beiden Völkerrechtssubjekten. Doch als was lassen sich diese Unterstützungsleistungen rechtlich charakterisieren? Um was für eine Art von Vertrag handelte es sich und welche Vorteile erhofften sich die Parteien von seinem Abschluss? Die deutschen Historiker des 19. und frühen 20. Jahrhunderts stellten stets die „Subsidien“, d. h. die Geldzahlungen, zu denen sich das Königreich Großbritannien verpflichtete, als die wesentliche Gegenleistung dar. Deshalb qualifizierten sie das Übereinkommen auch als einen schlichten „Soldatenhandel“ ab. Alexander Hofsommer erschließt das besagte Abkommen hingegen als einen Tatbestand des Staats- und Völkerrechts seiner Zeit, welches unter anderem die staatsorganisationsrechtliche Zuordnung von Streitkräften und die völkerrechtliche Verantwortlichkeit für deren Verhalten regelte. Darüber hinaus geht er der Frage nach, inwieweit der Vertrag und sein Regelungswerk mit dem zeitgenössischen Staats- und Völkerrecht im Einklang standen.