Verfahrensordnung bei Beschuldigungen wegen sexuellen Missbrauchs und Gewalt
Die Regelungen der österreichischen Bischöfe von 2016
Burkhard Josef Berkmann
Beschuldigungen wegen sexuellen Missbrauchs und Gewalt durch kirchliches Personal betreffen auch die katholische Kirche in Österreich. Die Österreichische Bischofskonferenz beschritt einen eigenen Weg, um den Opfern möglichst rasch und unbürokratisch zu helfen. Die diesbezügliche Rahmenordnung „Die Wahrheit wird euch frei machen“ des Jahres 2010 erfuhr eine Überarbeitung. 2016 wurde eine Neufassung beschlossen, die einen gesonderten rechtlichen Teil, die Verfahrensordnung, enthält.
Die in der Praxis bedeutsame, aber bisher nicht kommentierte Verfahrensordnung wird vom Autor erläutert und in den Gesamtzusammenhang des österreichischen staatlichen Rechts sowie des katholischen Kirchenrechts gestellt. Auf diese Weise wird das österreichische Modell als zusammenhängendes System sichtbar, während die Kommentare zu den einzelnen Bestimmungen eine Hilfe für die Anwendung in der Praxis bieten.