Die Revision des Erbrechts
Methodik einer adäquaten Gesetzgebung und umstrittene Aspekte de lege lata
Dario Ammann, Thomas Sutter-Somm
Die Motion Gutzwiller (10.3524) hat die Revision des schweizerischen Erbrechts angestossen. Neben der Überarbeitung des Pflichtteilsrechts, das die eigentliche Stossrichtung der Revision darstellt, beinhaltet der Auftrag an den Bundesrat auch die Prüfung, ob allenfalls weitere Anpassungen des Erbrechtes angezeigt erscheinen.
Die vorliegende Publikation leistet einen Beitrag zu dem vom Bundesamt für Justiz zu erstellenden „Revisionsinventar“. Denn es stellen sich nicht nur rechtspolitische Fragen (Welche Personen sollen Pflichtteilserben mit welchen Quoten sein? Unter welchen Voraussetzungen sollen allenfalls Konkubinatspartnern nd -partnerinnen Pflichtteilsansprüche zukommen?), sondern auch Problembereiche, in denen zu wichtigen Fragen Unklarheiten in Lehre und Praxis bestehen. Die Methodik einer adäquaten Gesetzgebung setzt voraus, dass durch eine Revision eines zentralen Bereichs des Privatrechts nicht zusätzlich neue Probleme und Unklarheiten geschaffen, sondern möglichst viele, zum Teil alte Streitfragen, einer Lösung zugeführt werden.