Die eigene Sachentscheidung des BGH in Strafsachen (§ 354 Abs. 1 StPO)
Eine normativ-empirische Studie
Thomas Schwarz
Die Untersuchung zeigt eine tatsächliche Bestandsaufnahme der Spruchpraxis des BGH in Strafsachen in Hinblick auf eigene Sachentscheidungen. Die Rechtswirklichkeit wird dabei am gesetzlich festgelegten Rahmen gemessen. Es wurden drei Jahrgänge (1995-1997) BGH-Rechtsprechung ausgewertet. Dabei zeigte sich, daß durch die analoge Anwendung des § 354 Abs. 1 StPO in vielen Fällen der gesetzlich vorgegebene Rahmen zugunsten einer im voraus kaum zu konkretisierenden Einflußnahme auf die Verfahrensbeendigung verlassen wird.