Der neue Mindestlohn im (Sport-)Verein
Was muss der Vorstand wissen?
Stefan Wagner
Die Einführung des Mindestlohns am 1.1.2015 ist auch für den Verein als Arbeitgeber von Bedeutung und zu beachten. Sei bei der Vergütung von Organmitgliedern, Übungsleitern, Trainern, Mitarbeitern in der Geschäftsstelle oder an Sportler, die Frage des Mindestlohns muss in jedem Einzelfall geklärt werden. Dies gilt auch bei der Gruppe der Ehrenamtlichen, die nach dem Mindestlohngesetz jedoch grundsätzlich befreit sind.