Schiedsgerichtsbarkeit und Grundgesetz
(Teil-) Verfassungswidrigkeit des reformierten Schiedsverfahrensrechts
Franziska Hesselbarth
Die an einer Schnittstelle von Zivilprozess- und Verfassungsrecht angesiedelte Arbeit lotet das Verhältnis zwischen Schiedsgerichtsbarkeit und Grundgesetz aus. Anlass hierzu gaben die zum 01.01.1998 in Kraft getretene Schiedsverfahrensrechtsreform sowie der Umstand, dass die verfassungsrechtliche Einordnung und Beurteilung der Schiedsgerichtsbarkeit bereits vor der Reform von 1997/98 eine so gut wie ungeklärte Frage (Herzog) darstellte.
Die Autorin übt umfassende Kritik an der vom Reformgesetzgeber und jüngeren zivilprozessualen Schrifttum vertretenen Gleichwertigkeitsthese. Sie belegt anhand bisher unbeachtet gebliebener historischer Dokumente, dass das Grundgesetz von einer prinzipiell staatlichen Gerichtsbarkeit ausgeht. Das als solches erstmals herausgearbeitete verfassungsrechtliche Prinzip der staatlichen Gerichtsbarkeit steht der Anerkennung der Schiedsgerichtsbarkeit als gleichwertige Alternative zur staatlichen Gerichtsbarkeit entgegen. Es setzt – so die zentrale These – der Befugnis des Gesetzgebers zur Erweiterung der objektiven Schiedsfähigkeit Grenzen (§ 1030 ZPO). Vor dem Hintergrund der Vertragsgrundlage der Schiedsgerichtsbarkeit sowie des Freiwilligkeitserfordernisses wird ferner die Verfassungswidrigkeit der §§ 1031, 1034 Abs. 2 ZPO diskutiert.