Grundnorm – Gemeinwille – Geist
Der Grund des Rechts nach Kelsen, Kant und Hegel
Marco Haase
Vor dem Hintergrund der Frage, ob der souveräne Staat noch die angemessene Gestalt ist, in der sich menschliches Zusammenleben organisieren kann, klärt Marco Haase Grundfragen der Rechts- und Staatsphilosophie. Ausgangspunkt ist die erkenntnistheoretische Frage, was unter einem gesellschaftlichen Gebilde wie dem Staat zu begreifen sei. Dabei erweist sich, daß der Geltungs- und Wirkgrund einer staatlichen Rechtsordnung der freie, autonome Wille ist. Im Mittelpunkt der Untersuchung steht Hegels hermeneutische Rechts- und Staatstheorie, die einerseits von Kelsens positivistischer Rechtslehre, andererseits von Kants vernunftrechtlichem Ansatz abgegrenzt wird. Der Autor zeigt dabei die innere Denknotwendigkeit auf, die von Kelsen über Kant zu Hegel führt. Er weist nach, daß sich hinter Kelsens Begriff der Grundnorm das Problem des freien Willens verbirgt, und legt dar, daß die Frage, wie der freie Wille in der Welt wirken kann, zu Kants Theorie der Kunst führt, die zugleich den Schlüssel für die Deutung der Kantischen Erkenntnis- und Sozialphilosophie bildet. Auf diesen Ergebnissen aufbauend läßt sich zeigen, inwiefern Hegels Begriff des freien, sich selbst bestimmenden Geistes Gestalt in der Rechtsordnung des souveränen Staates gewinnt. Die Untersuchung macht nicht nur deutlich, inwiefern Kultur und Recht sich wechselseitig bedingen, sondern auch, daß die Frage nach der Souveränität des Staates und nach der Autonomie des Menschen zugleich die Frage danach ist, was den Sinn des Weltgefüges im ganzen begründet.