Wege zu einer Kohärenz der Rechtsquellen im Europäischen Kollisionsrecht der Verbraucherverträge
Bernd Ehle
In Art. 5 des Europäischen Schuldvertragsübereinkommens vom 19. Juni 1980 (EVÜ) einigten sich die EG-Mitgliedstaaten völkerrechtlich auf einen kollisionsrechtlichen Verbraucherschutz. In den Folgejahren erließen die Gemeinschaftsorgane parallel hierzu kollisionsrechtliche Regelungsgebote in Verbraucherschutzrichtlinien, die in den Mitgliedstaaten umgesetzt wurden. Das Nebeneinander verschiedener Rechtsquellen im Europäischen Kollisionrecht erwies sich als problematisch: Es entstand eine von Spannungen und Wertungswidersprüchen geladene Situation der Inkohärenz. Die Arbeit geht den Ursachen dieser Situation nach und konzentriert sich auf die methodische Frage, wie die Rechtsquellen unter Einbeziehung der Kompetenzenfrage und der Besonderheiten des elektronischen Geschäftsverkehrs koordiniert werden können, um die gebotene Kohärenz im Europäischen Kollisionsrecht der Verbraucherverträge zu erreichen. Sie mündet in die Empfehlung, Art. 5 EVÜ im Rahmen einer das Übereinkommen ersetzenden EG-Verordnung («EVVO») neu zu formulieren und inhaltlich zu modifizieren.