Der sozialrechtliche Herstellungsanspruch im Verwaltungsrecht
Vom sozialrechtlichen zum öffentlich-rechtlichen Herstellungsanspruch?
Susanne Olbertz
Der Herstellungsanspruch als richterrechtliches Institut des Staatshaftungsrechts wurde bisher nur im Sozialrecht angewandt. Er beinhaltet eine Art Folgenbeseitigung auf dem Gebiet der Leistungsverwaltung. Seine Anwendung im Verwaltungsrecht wurde bislang kaum in Erwägung gezogen bzw. abgelehnt. Dennoch liegt der Gedanke der Herstellung unausgesprochen vielen verwaltungsrechtlichen Einzelfallentscheidungen zugrunde. Die Arbeit zeigt auf, daß der Herstellungsanspruch unter bestimmten Voraussetzungen auch im Verwaltungsrecht anwendbar ist und dort in zulässiger und sachgerechter Weise Rechtsschutzlücken schließen könnte.