Options-Modelle im Insolvenzplanverfahren.

Options-Modelle im Insolvenzplanverfahren. von Achsnick,  Jan
Das Insolvenzplanverfahren in §§ 217 ff. InsO weist im Hinblick auf die Maximierung der Haftungsmasse zahlreiche Schwächen auf. Zur Optimierung schlägt der Autor vor, dass die Gläubiger ihre Forderungen gegen Anteile an der insolventen Gesellschaft austauschen. Dabei legt er das Modell einer Rekapitalisierung durch Optionen auf die Übernahme von Gesellschaftsanteilen zu Grunde und untersucht, inwieweit dieses in einen Insolvenzplan implementiert werden kann. Planbezogen ist - selbst bei teleologischer Reduktion der §§ 230 Abs. 2, 245 Abs. 2 InsO - von umfassenden Zustimmungserfordernissen auszugehen. Unternehmensbezogen lässt sich ein sanierender Kapitalschnitt mit Bezugsrechtsausschluss und Einbringung der Forderungen als Sacheinlagen nutzen. Diese Lösung ist jedoch mit der Differenzhaftung gemäß §§ 9, 56 GmbHG und dem entsprechenden Richterrecht im Aktienrecht verbunden. Da Forderungen gegen insolvente Gesellschaften generell nicht vollwertig sind und zusätzliche Bewertungserfordernisse entstehen, kann sich die Haftung auf geplante Rekapitalisierungen prohibitiv und ineffizient auswirken. Daher fragt der Autor, ob auf die Differenzhaftung in Sanierungsfällen verzichtet werden kann. Dies verneint er aus Gläubigerschutzaspekten sowie im Hinblick auf §§ 19 Abs. 2 GmbHG, 66 Abs. 1 AktG. Daneben versucht er das Problem der Steuerpflichtigkeit von Sanierungsgewinnen zu lösen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Options-Modelle im Insolvenzplanverfahren.

Options-Modelle im Insolvenzplanverfahren. von Achsnick,  Jan
Das Insolvenzplanverfahren in §§ 217 ff. InsO weist im Hinblick auf die Maximierung der Haftungsmasse zahlreiche Schwächen auf. Zur Optimierung schlägt der Autor vor, dass die Gläubiger ihre Forderungen gegen Anteile an der insolventen Gesellschaft austauschen. Dabei legt er das Modell einer Rekapitalisierung durch Optionen auf die Übernahme von Gesellschaftsanteilen zu Grunde und untersucht, inwieweit dieses in einen Insolvenzplan implementiert werden kann. Planbezogen ist - selbst bei teleologischer Reduktion der §§ 230 Abs. 2, 245 Abs. 2 InsO - von umfassenden Zustimmungserfordernissen auszugehen. Unternehmensbezogen lässt sich ein sanierender Kapitalschnitt mit Bezugsrechtsausschluss und Einbringung der Forderungen als Sacheinlagen nutzen. Diese Lösung ist jedoch mit der Differenzhaftung gemäß §§ 9, 56 GmbHG und dem entsprechenden Richterrecht im Aktienrecht verbunden. Da Forderungen gegen insolvente Gesellschaften generell nicht vollwertig sind und zusätzliche Bewertungserfordernisse entstehen, kann sich die Haftung auf geplante Rekapitalisierungen prohibitiv und ineffizient auswirken. Daher fragt der Autor, ob auf die Differenzhaftung in Sanierungsfällen verzichtet werden kann. Dies verneint er aus Gläubigerschutzaspekten sowie im Hinblick auf §§ 19 Abs. 2 GmbHG, 66 Abs. 1 AktG. Daneben versucht er das Problem der Steuerpflichtigkeit von Sanierungsgewinnen zu lösen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Options-Modelle im Insolvenzplanverfahren.

Options-Modelle im Insolvenzplanverfahren. von Achsnick,  Jan
Das Insolvenzplanverfahren in §§ 217 ff. InsO weist im Hinblick auf die Maximierung der Haftungsmasse zahlreiche Schwächen auf. Zur Optimierung schlägt der Autor vor, dass die Gläubiger ihre Forderungen gegen Anteile an der insolventen Gesellschaft austauschen. Dabei legt er das Modell einer Rekapitalisierung durch Optionen auf die Übernahme von Gesellschaftsanteilen zu Grunde und untersucht, inwieweit dieses in einen Insolvenzplan implementiert werden kann. Planbezogen ist - selbst bei teleologischer Reduktion der §§ 230 Abs. 2, 245 Abs. 2 InsO - von umfassenden Zustimmungserfordernissen auszugehen. Unternehmensbezogen lässt sich ein sanierender Kapitalschnitt mit Bezugsrechtsausschluss und Einbringung der Forderungen als Sacheinlagen nutzen. Diese Lösung ist jedoch mit der Differenzhaftung gemäß §§ 9, 56 GmbHG und dem entsprechenden Richterrecht im Aktienrecht verbunden. Da Forderungen gegen insolvente Gesellschaften generell nicht vollwertig sind und zusätzliche Bewertungserfordernisse entstehen, kann sich die Haftung auf geplante Rekapitalisierungen prohibitiv und ineffizient auswirken. Daher fragt der Autor, ob auf die Differenzhaftung in Sanierungsfällen verzichtet werden kann. Dies verneint er aus Gläubigerschutzaspekten sowie im Hinblick auf §§ 19 Abs. 2 GmbHG, 66 Abs. 1 AktG. Daneben versucht er das Problem der Steuerpflichtigkeit von Sanierungsgewinnen zu lösen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Options-Modelle im Insolvenzplanverfahren.

Options-Modelle im Insolvenzplanverfahren. von Achsnick,  Jan
Das Insolvenzplanverfahren in §§ 217 ff. InsO weist im Hinblick auf die Maximierung der Haftungsmasse zahlreiche Schwächen auf. Zur Optimierung schlägt der Autor vor, dass die Gläubiger ihre Forderungen gegen Anteile an der insolventen Gesellschaft austauschen. Dabei legt er das Modell einer Rekapitalisierung durch Optionen auf die Übernahme von Gesellschaftsanteilen zu Grunde und untersucht, inwieweit dieses in einen Insolvenzplan implementiert werden kann. Planbezogen ist - selbst bei teleologischer Reduktion der §§ 230 Abs. 2, 245 Abs. 2 InsO - von umfassenden Zustimmungserfordernissen auszugehen. Unternehmensbezogen lässt sich ein sanierender Kapitalschnitt mit Bezugsrechtsausschluss und Einbringung der Forderungen als Sacheinlagen nutzen. Diese Lösung ist jedoch mit der Differenzhaftung gemäß §§ 9, 56 GmbHG und dem entsprechenden Richterrecht im Aktienrecht verbunden. Da Forderungen gegen insolvente Gesellschaften generell nicht vollwertig sind und zusätzliche Bewertungserfordernisse entstehen, kann sich die Haftung auf geplante Rekapitalisierungen prohibitiv und ineffizient auswirken. Daher fragt der Autor, ob auf die Differenzhaftung in Sanierungsfällen verzichtet werden kann. Dies verneint er aus Gläubigerschutzaspekten sowie im Hinblick auf §§ 19 Abs. 2 GmbHG, 66 Abs. 1 AktG. Daneben versucht er das Problem der Steuerpflichtigkeit von Sanierungsgewinnen zu lösen.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Options-Modelle im Insolvenzplanverfahren.

Options-Modelle im Insolvenzplanverfahren. von Achsnick,  Jan
Das Insolvenzplanverfahren in §§ 217 ff. InsO weist im Hinblick auf die Maximierung der Haftungsmasse zahlreiche Schwächen auf. Zur Optimierung schlägt der Autor vor, dass die Gläubiger ihre Forderungen gegen Anteile an der insolventen Gesellschaft austauschen. Dabei legt er das Modell einer Rekapitalisierung durch Optionen auf die Übernahme von Gesellschaftsanteilen zu Grunde und untersucht, inwieweit dieses in einen Insolvenzplan implementiert werden kann. Planbezogen ist - selbst bei teleologischer Reduktion der §§ 230 Abs. 2, 245 Abs. 2 InsO - von umfassenden Zustimmungserfordernissen auszugehen. Unternehmensbezogen lässt sich ein sanierender Kapitalschnitt mit Bezugsrechtsausschluss und Einbringung der Forderungen als Sacheinlagen nutzen. Diese Lösung ist jedoch mit der Differenzhaftung gemäß §§ 9, 56 GmbHG und dem entsprechenden Richterrecht im Aktienrecht verbunden. Da Forderungen gegen insolvente Gesellschaften generell nicht vollwertig sind und zusätzliche Bewertungserfordernisse entstehen, kann sich die Haftung auf geplante Rekapitalisierungen prohibitiv und ineffizient auswirken. Daher fragt der Autor, ob auf die Differenzhaftung in Sanierungsfällen verzichtet werden kann. Dies verneint er aus Gläubigerschutzaspekten sowie im Hinblick auf §§ 19 Abs. 2 GmbHG, 66 Abs. 1 AktG. Daneben versucht er das Problem der Steuerpflichtigkeit von Sanierungsgewinnen zu lösen.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Die doppelnützige Treuhand in der Sanierung

Die doppelnützige Treuhand in der Sanierung von Achsnick,  Jan, Opp,  Julian
In Sanierungssituationen stoßen unterschiedliche Interessen, Chancen und Risiken der beteiligten Stakeholder aufeinander, insbesondere im Hinblick auf die Chancen- und Risikoverteilung zwischen Gesellschaftern und Finanzierern. Die doppelnützige Treuhand bietet dabei als anerkanntes Restrukturierungsinstrument eine Lösung dieser unterschiedlichen Interessenlagen. Die doppelnützige Treuhand hat so in den zurückliegenden Jahren ihren festen Platz im Rahmen von Unternehmenssanierungen gefunden, wie prominente Beispiele (z. B. Willy Bogner, Adam Opel AG, Mobilcom AG), aber auch zahlreiche eher unbekannte, mittelständische Fälle zeigen. Seit der letzten Auflage, haben sich im Restrukturierungssegment zahlreiche Entwicklungen ergeben, die auch in den Anwendungsbereich der doppelnützigen Sanierungstreuhand hineinspielen. So wurde u. a. die seinerzeit noch unsichere Rechtslage zur steuerlichen Behandlung von Sanierungsgewinnen auf Basis des Sanierungserlasses mittlerweile wieder auf die belastbaren Füße einer gesetzlichen Regelung gestellt, die Anwendbarkeit der Sanierungsklausel (§ 8c KStG) europarechtlich zumindest vorläufig bestätigt und die „Insolvenzfestigkeit“ der doppelnützigen Sanierungstreuhand zwischenzeitlich in verschiedenen höchstrichterlichen Entscheidungen bestätigt. Die Neuauflage bringt das Skript auf den neuesten Stand. Die rechtlichen Sonderregelungen zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie und die umfassenden Änderungen durch das SanInsFoG und dem neuen Restrukturierungs Recht (StaRUG), geben der doppelnützigen Treuhand weiterhin einen wichtigen Anwendungsbereich.
Aktualisiert: 2021-03-31
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Einstweiliger Rechtsschutz

Einstweiliger Rechtsschutz von Achsnick,  Jan, Börstinghaus,  Ulf, Dankwerth,  Bastian, Eder,  Thomas, Enders,  Martin, Enders,  Peter, Nebeling,  Martin, Opp,  Julian
Der einstweilige Rechtsschutz dient der schnellen Durchsetzung eigener Rechtspositionen, einschließlich der Sicherung des Rechtsfriedens, der Sicherung der späteren Durchsetzung von Ansprüchen und der Abwehr von Gefahren für eine erfolgreiche Prozessführung. Gleichwohl warten aufgrund der Komplexität der Materie einige Herausforderungen auf die Verfahrensbeteiligten. Durch das vorliegende Werk – herausgeben von RA & Notar Dr. Peter Enders und RiAG Prof. Dr. Ulf Börstinghaus – werden Sie in die Lage versetzt, alle Fragen zum einstweiligen Rechtschutz zu lösen. In einer Situation, in der schnelle Reaktionen und Entscheidungen gefragt sind, finden Sie alles „aus einer Hand". Ein besonderes Augenmerk gilt der Erörterung der Spezialgebiete, in denen die einstweilige Verfügung typischer Weise zum Einsatz kommt (z.B. Familienrecht, Arbeitsrecht, Miet- & WEGRecht, Baurecht, Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht). Neu im Werk enthalten ist ein umfangreiches Kapitel zum einstweiligen Rechtsschutz im Steuerrecht. Die Ausführungen zum Wettbewerbsrecht sowie zum Marken- und Presserecht haben die Autoren stark erweitert und vertieft. Zahlreiche Hinweise, Tipps und Beispiele geben Ihnen wertvolle Hilfestellung für die richtige Taktik und Strategie. 77 Muster zum vorläufigen Rechtsschutz runden das Werk ab.
Aktualisiert: 2021-01-06
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Die doppelnützige Treuhand in der Sanierung

Die doppelnützige Treuhand in der Sanierung von Achsnick,  Jan, Opp,  Julian
n Sanierungssituationen stoßen unterschiedliche Interessen, Chancen und Risiken der beteiligten Stakeholder aufeinander, insbesondere im Hinblick auf die Chancen- und Risikoverteilung zwischen Gesellschaftern und Finanzierern. Die doppelnützige Treuhand bietet dabei als anerkanntes Restrukturierungsinstrument eine Lösung dieser unterschiedlichen Interessenlagen. Die doppelnützige Treuhand hat so in den zurückliegenden Jahren ihren festen Platz im Rahmen von Unternehmenssanierungen gefunden, wie prominente Beispiele (z. B. Willy Bogner, Adam Opel AG, Mobilcom AG), aber auch zahlreiche eher unbekannte, mittelständische Fälle zeigen. Seit der letzten Auflage, haben sich im Restrukturierungssegment zahlreiche Entwicklungen ergeben, die auch in den Anwendungsbereich der doppelnützigen Sanierungstreuhand hineinspielen. So wurde u. a. die seinerzeit noch unsichere Rechtslage zur steuerlichen Behandlung von Sanierungsgewinnen auf Basis des Sanierungserlasses mittlerweile wieder auf die belastbaren Füße einer gesetzlichen Regelung gestellt, die Anwendbarkeit der Sanierungsklausel (§ 8c KStG) europarechtlich zumindest vorläufig bestätigt und die „Insolvenzfestigkeit“ der doppelnützigen Sanierungstreuhand zwischenzeitlich in verschiedenen höchstrichterlichen Entscheidungen bestätigt. Die Neuauflage bringt das Skript auf den neuesten Stand. Die rechtlichen Sonderregelungen zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie und die umfassenden Änderungen durch das SanInsFoG und dem neuen Restrukturierungs Recht (StaRUG), geben der doppelnützigen Treuhand weiterhin einen wichtigen Anwendungsbereich.
Aktualisiert: 2021-07-08
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Die doppelnützige Treuhand in der Sanierung

Die doppelnützige Treuhand in der Sanierung von Achsnick,  Jan, Opp,  Julian
In Sanierungssituationen stoßen unterschiedliche Interessen, Chancen und Risiken der beteiligten Stakeholder aufeinander. Hier bietet die doppelnützige Treuhand Lösungen, die sowohl für Finanzierer als auch für Anteilseigner von Vorteil sind. Das Werk lässt die beteiligten Finanzierer, Berater und Gesellschafter das Treuhandmodell besser verstehen und damit die in der Praxis immer wieder auftretenden Fragestellungen und Streitpunkte im Interesse einer erfolgreichen Restrukturierung im besten Sinne „doppelnützig“ auflösen.
Aktualisiert: 2021-02-25
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Options-Modelle im Insolvenzplanverfahren.

Options-Modelle im Insolvenzplanverfahren. von Achsnick,  Jan
Das Insolvenzplanverfahren in §§ 217 ff. InsO weist im Hinblick auf die Maximierung der Haftungsmasse zahlreiche Schwächen auf. Zur Optimierung schlägt der Autor vor, dass die Gläubiger ihre Forderungen gegen Anteile an der insolventen Gesellschaft austauschen. Dabei legt er das Modell einer Rekapitalisierung durch Optionen auf die Übernahme von Gesellschaftsanteilen zu Grunde und untersucht, inwieweit dieses in einen Insolvenzplan implementiert werden kann. Planbezogen ist - selbst bei teleologischer Reduktion der §§ 230 Abs. 2, 245 Abs. 2 InsO - von umfassenden Zustimmungserfordernissen auszugehen. Unternehmensbezogen lässt sich ein sanierender Kapitalschnitt mit Bezugsrechtsausschluss und Einbringung der Forderungen als Sacheinlagen nutzen. Diese Lösung ist jedoch mit der Differenzhaftung gemäß §§ 9, 56 GmbHG und dem entsprechenden Richterrecht im Aktienrecht verbunden. Da Forderungen gegen insolvente Gesellschaften generell nicht vollwertig sind und zusätzliche Bewertungserfordernisse entstehen, kann sich die Haftung auf geplante Rekapitalisierungen prohibitiv und ineffizient auswirken. Daher fragt der Autor, ob auf die Differenzhaftung in Sanierungsfällen verzichtet werden kann. Dies verneint er aus Gläubigerschutzaspekten sowie im Hinblick auf §§ 19 Abs. 2 GmbHG, 66 Abs. 1 AktG. Daneben versucht er das Problem der Steuerpflichtigkeit von Sanierungsgewinnen zu lösen.
Aktualisiert: 2023-04-15
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