Jedes Kind hat ein Recht auf Umgang mit seinen Eltern – auch gegen einen umgangsunwilligen Elternteil. Nach der Kindschaftsrechtsreform besteht nunmehr die Möglichkeit, ein solches Recht auch durchzusetzen. Allerdings stellt sich im konkreten Einzelfall die Frage, ob dem betroffenen Kind damit gedient ist. Kann es nicht auch sein, dass ihm hierdurch nicht genutzt sondern vielmehr geschadet wird? Ist der Gedanke, ein Umgang unter Zwang könne dem Kindeswohl dienen, eine Gesetz gewordene „fixe Idee“ bzw. liegt eine Titulierung und Vollstreckung des Umgangs wirklich im Interesse des Kindes?
Die Arbeit verfolgt einen interdisziplinären Ansatz: Das Problem des Umgangs unter Zwang wird nicht nur aus juristischer Sicht betrachtet, sondern auch die Sichtweise anderer Disziplinen für eine umfassende Problembetrachtung herangezogen.
Die gesetzliche Vermutung, dass der Umgang mit beiden Elternteilen in der Regel zum Wohl des Kindes gehört, wird hinterfragt. Sind persönliche Beziehungen und Bindungen erzwingbar? Können Liebe und Verantwortungsübernahme gerichtlich verordnet werden? Welche der zahlreichen Gesichtspunkte können bei einer Entscheidung im Namen des Kindeswohls bedeutsam sein? Schwierigkeiten ergeben sich neben der unendlichen Fülle an zu betrachtenden Risiko- und Schutzfaktoren daraus, dass es sich um eine Risikoabschätzung für einen in der Zukunft liegenden etwaigen Zwangsumgang handelt. Letztlich geht es um die Frage, ob die betroffenen Kinder auch nach einer noch so gewissenhaften Prognose des Gerichts in die Zwangsumgangssituation geschickt werden dürfen oder ob auf diese Weise ein unüberschaubares Risiko für das Kindeswohl entsteht.
Aktualisiert: 2023-07-01
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Jedes Kind hat ein Recht auf Umgang mit seinen Eltern – auch gegen einen umgangsunwilligen Elternteil. Nach der Kindschaftsrechtsreform besteht nunmehr die Möglichkeit, ein solches Recht auch durchzusetzen. Allerdings stellt sich im konkreten Einzelfall die Frage, ob dem betroffenen Kind damit gedient ist. Kann es nicht auch sein, dass ihm hierdurch nicht genutzt sondern vielmehr geschadet wird? Ist der Gedanke, ein Umgang unter Zwang könne dem Kindeswohl dienen, eine Gesetz gewordene „fixe Idee“ bzw. liegt eine Titulierung und Vollstreckung des Umgangs wirklich im Interesse des Kindes?
Die Arbeit verfolgt einen interdisziplinären Ansatz: Das Problem des Umgangs unter Zwang wird nicht nur aus juristischer Sicht betrachtet, sondern auch die Sichtweise anderer Disziplinen für eine umfassende Problembetrachtung herangezogen.
Die gesetzliche Vermutung, dass der Umgang mit beiden Elternteilen in der Regel zum Wohl des Kindes gehört, wird hinterfragt. Sind persönliche Beziehungen und Bindungen erzwingbar? Können Liebe und Verantwortungsübernahme gerichtlich verordnet werden? Welche der zahlreichen Gesichtspunkte können bei einer Entscheidung im Namen des Kindeswohls bedeutsam sein? Schwierigkeiten ergeben sich neben der unendlichen Fülle an zu betrachtenden Risiko- und Schutzfaktoren daraus, dass es sich um eine Risikoabschätzung für einen in der Zukunft liegenden etwaigen Zwangsumgang handelt. Letztlich geht es um die Frage, ob die betroffenen Kinder auch nach einer noch so gewissenhaften Prognose des Gerichts in die Zwangsumgangssituation geschickt werden dürfen oder ob auf diese Weise ein unüberschaubares Risiko für das Kindeswohl entsteht.
Aktualisiert: 2023-07-01
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Jedes Kind hat ein Recht auf Umgang mit seinen Eltern – auch gegen einen umgangsunwilligen Elternteil. Nach der Kindschaftsrechtsreform besteht nunmehr die Möglichkeit, ein solches Recht auch durchzusetzen. Allerdings stellt sich im konkreten Einzelfall die Frage, ob dem betroffenen Kind damit gedient ist. Kann es nicht auch sein, dass ihm hierdurch nicht genutzt sondern vielmehr geschadet wird? Ist der Gedanke, ein Umgang unter Zwang könne dem Kindeswohl dienen, eine Gesetz gewordene „fixe Idee“ bzw. liegt eine Titulierung und Vollstreckung des Umgangs wirklich im Interesse des Kindes?
Die Arbeit verfolgt einen interdisziplinären Ansatz: Das Problem des Umgangs unter Zwang wird nicht nur aus juristischer Sicht betrachtet, sondern auch die Sichtweise anderer Disziplinen für eine umfassende Problembetrachtung herangezogen.
Die gesetzliche Vermutung, dass der Umgang mit beiden Elternteilen in der Regel zum Wohl des Kindes gehört, wird hinterfragt. Sind persönliche Beziehungen und Bindungen erzwingbar? Können Liebe und Verantwortungsübernahme gerichtlich verordnet werden? Welche der zahlreichen Gesichtspunkte können bei einer Entscheidung im Namen des Kindeswohls bedeutsam sein? Schwierigkeiten ergeben sich neben der unendlichen Fülle an zu betrachtenden Risiko- und Schutzfaktoren daraus, dass es sich um eine Risikoabschätzung für einen in der Zukunft liegenden etwaigen Zwangsumgang handelt. Letztlich geht es um die Frage, ob die betroffenen Kinder auch nach einer noch so gewissenhaften Prognose des Gerichts in die Zwangsumgangssituation geschickt werden dürfen oder ob auf diese Weise ein unüberschaubares Risiko für das Kindeswohl entsteht.
Aktualisiert: 2023-07-01
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Dieser Tagungsband diskutiert u.a.:
- Der EuGH und das nationale Gesellschaftsrecht
- Zukunft der Gesellschafter- und Geschäftsführerhaftung bei EG-Auslandsgesellschaften
- Grenzüberschreitende Verschmelzung und Sitzverlegung am Beispiel der Europäischen Aktengesellschaft (SE)
- Corporate Governance im europäischen Umfeld
- Reformen im europäischen Übernahmerecht
- Steuerrechtliche Probleme bei der Ausübung der neuen gesellschaftsrechtlichen Möglichkeiten
Für Hochschulen, Finanzgerichte, Rechtsanwälte, Berater, Steuerberater.
Aktualisiert: 2021-03-01
Autor:
Alexandra Altrogge,
Walter Bayer,
Georg Bitter,
Meiko Dillmann,
Tina Dondorf,
Stephan Eilers,
Johanna Hey,
Stephanie Honnefelder,
Hanno Kube,
Matthias Laier,
Ulrich Lambrecht,
Stefan Lammel,
Georg Lanfermann,
Stephanie Lumpp,
Silja Maul,
Ekkehart Reimer,
Gerd Sassenrath,
Matthias M. Schmitz,
Christoph Spengel,
Felix Steffek,
Christoph Teichmann,
Stefan Zimmermann
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Zuletzt erschien Lieferung 83 (Dezember 2022/ 84,80 €).
Aktualisiert: 2023-01-31
Autor:
Alexandra Altrogge,
Kai Breuer,
Hans-Otto Burschel,
Christian Feskorn,
Frank Götsche,
Jörn Heinemann,
Hans-Joachim Kanzler,
Rainer Kemper,
Thomas Krause,
Bernd Künkel,
Hans-Willi Laumen,
Dagny Liceni-Kierstein,
Angelika Markwardt,
Birgit Niepmann,
Walter Rahm,
Rolf Schlünder,
Jürgen Schmid,
Mark Schneider,
Heinrich Schürmann,
Alexander Schwonberg,
Roland Stockmann,
Andreas Wagner
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Das Traditionswerk zum Familienrecht
Der Rahm/Künkel setzt von jeher den Standard im Familienrecht. Hier werden das materielle Familienrecht, das Familienverfahrensrecht sowie die einschlägigen Nebengebiete bedient. Dem immer bedeutsameren europäischen und internationalen Familienrecht ist ein eigener umfänglicher Teil des Handbuchs gewidmet. Der Rahm/Künkel bietet Ihnen alle Informationen zur familienrechtlichen Mandats- und Fallbearbeitung bis hin zum gerichtlichen Verfahren in Familiensachen aus einer Hand.
Alle Änderungen stets im Blick
Die große Eherechtsreform des Jahres 1977 mit der Einführung der Familiengerichte war Anlass zur Gründung des Werks, die "Jahrhundertänderungen" des Jahres 2009, insbesondere das Inkrafttreten des FamFG, führten zu seiner Neugestaltung und Neuausrichtung durch Einbeziehung auch des materiellen Familienrechts. Im Interesse bestmöglicher Nutzbarkeit und Klarheit wurde das Werk damals von Grund auf neu strukturiert und aufgebaut.
3 Ergänzungslieferungen pro Jahr
10 Jahre nach diesen grundlegenden Reformen zeigt sich, dass das Familienrecht eine dynamische Rechtsmaterie bleiben wird, deren Entwicklungen der Rahm/Künkel mit dem Anspruch höchster Aktualität weiterhin auf seinen fast 6.000 Seiten begleiten wird.
Für bestmöglichen Praxisbezug sorgt das eingespielte Autorenteam ausgewiesener Familienrechtsexperten aus Richterschaft, Notariat und Anwaltschaft.
Zuletzt erschien Lieferung 79 (Juni 2019 / 79,80 €).
Lieferung 80 ist für September 2019 geplant.
Aktualisiert: 2019-12-23
Autor:
Alexandra Altrogge,
Kai Breuer,
Hans-Otto Burschel,
Christian Feskorn,
Frank Götsche,
Jörn Heinemann,
Hans-Joachim Kanzler,
Rainer Kemper,
Thomas Krause,
Bernd Künkel,
Hans-Willi Laumen,
Dagny Liceni-Kierstein,
Angelika Markwardt,
Birgit Niepmann,
Walter Rahm,
Rolf Schlünder,
Jürgen Schmid,
Mark Schneider,
Heinrich Schürmann,
Alexander Schwonberg,
Roland Stockmann,
Andreas Wagner
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Jedes Kind hat ein Recht auf Umgang mit seinen Eltern – auch gegen einen umgangsunwilligen Elternteil. Nach der Kindschaftsrechtsreform besteht nunmehr die Möglichkeit, ein solches Recht auch durchzusetzen. Allerdings stellt sich im konkreten Einzelfall die Frage, ob dem betroffenen Kind damit gedient ist. Kann es nicht auch sein, dass ihm hierdurch nicht genutzt sondern vielmehr geschadet wird? Ist der Gedanke, ein Umgang unter Zwang könne dem Kindeswohl dienen, eine Gesetz gewordene „fixe Idee“ bzw. liegt eine Titulierung und Vollstreckung des Umgangs wirklich im Interesse des Kindes?
Die Arbeit verfolgt einen interdisziplinären Ansatz: Das Problem des Umgangs unter Zwang wird nicht nur aus juristischer Sicht betrachtet, sondern auch die Sichtweise anderer Disziplinen für eine umfassende Problembetrachtung herangezogen.
Die gesetzliche Vermutung, dass der Umgang mit beiden Elternteilen in der Regel zum Wohl des Kindes gehört, wird hinterfragt. Sind persönliche Beziehungen und Bindungen erzwingbar? Können Liebe und Verantwortungsübernahme gerichtlich verordnet werden? Welche der zahlreichen Gesichtspunkte können bei einer Entscheidung im Namen des Kindeswohls bedeutsam sein? Schwierigkeiten ergeben sich neben der unendlichen Fülle an zu betrachtenden Risiko- und Schutzfaktoren daraus, dass es sich um eine Risikoabschätzung für einen in der Zukunft liegenden etwaigen Zwangsumgang handelt. Letztlich geht es um die Frage, ob die betroffenen Kinder auch nach einer noch so gewissenhaften Prognose des Gerichts in die Zwangsumgangssituation geschickt werden dürfen oder ob auf diese Weise ein unüberschaubares Risiko für das Kindeswohl entsteht.
Aktualisiert: 2023-04-01
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