"50 Millionen für Kaufhaus-Insolvenzverwalter!" - "Fünf Millionen Euro für zehnwöchige Tätigkeit!": Die Höhe der Vergütung des Insolvenzverwalters hat auch abseits der spektakulären Fälle erheblich an Bedeutung gewonnen.
Mit der Aufhebung oder Einstellung des Insolvenzverfahrens endet die Tätigkeit des Insolvenzverwalters, der im Rahmen der Verfahrenskosten seine Vergütung nach Maßgabe der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) geltend macht. Die Vergütung wird nach Regelsätzen gewährt, die sich nach dem Wert der Insolvenzmasse zur Zeit der Beendigung des Insolvenzverfahrens berechnen.
Der neue Kommentar erläutert die InsVV praxisorientiert unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung und Literatur.
Aktualisiert: 2023-06-30
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"50 Millionen für Kaufhaus-Insolvenzverwalter!" - "Fünf Millionen Euro für zehnwöchige Tätigkeit!": Die Höhe der Vergütung des Insolvenzverwalters hat auch abseits der spektakulären Fälle erheblich an Bedeutung gewonnen.
Mit der Aufhebung oder Einstellung des Insolvenzverfahrens endet die Tätigkeit des Insolvenzverwalters, der im Rahmen der Verfahrenskosten seine Vergütung nach Maßgabe der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) geltend macht. Die Vergütung wird nach Regelsätzen gewährt, die sich nach dem Wert der Insolvenzmasse zur Zeit der Beendigung des Insolvenzverfahrens berechnen.
Der neue Kommentar erläutert die InsVV praxisorientiert unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung und Literatur.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Im Mittelpunkt des Kommentars steht die kritische Darstellung der Ausformung der materiell- und verfahrensrechtlichen Regelungen des Gesetzes durch die höchstrichterliche Rechtsprechung. Dabei wird namentlich die Entwicklung von Insolvenzplan und Eigenverwaltung vertieft dargestellt. Die neuere Gesetzgebung zum Anfechtungsrecht und zum Konzerninsolvenzrecht ist ein weiterer Schwerpunkt der Kommentierung.
Besonderes Gewicht ist weiter auf die Erläuterung der einschlägigen Vorschriften zu vorläufiger Insolvenzverwaltung, Forderungsanmeldung und -prüfung, gegenseitigen Verträgen und Kreditsicherheiten gelegt. Die dabei entwickelten Lösungsvorschläge vermitteln zwischen den Bedürfnissen der Praxis und der Gesetzessystematik. Der Kommentar wendet sich an alle Insolvenzpraktiker, Insolvenzgerichte, Insolvenzverwalter und Gläubigervertreter, namentlich Bankjuristen und Berater von Lieferanten.
Aktualisiert: 2023-06-30
Autor:
Bahram Aghamiri,
Katrin Amberger,
Hagen Burgenger,
Peter Depré,
Peter Gramsch,
Sabine Hartmann,
Thomas Jürgen Kamm,
Benjamin Keramati,
Johannes Knop,
Rolf Rattunde,
Hans-Peter Rechel,
Jan Roth,
Valentin Schmid,
Stefan Smid,
Stephan Thiemann,
Silke Wehdeking,
Mark Zeuner
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Im Mittelpunkt des Kommentars steht die kritische Darstellung der Ausformung der materiell- und verfahrensrechtlichen Regelungen des Gesetzes durch die höchstrichterliche Rechtsprechung. Dabei wird namentlich die Entwicklung von Insolvenzplan und Eigenverwaltung vertieft dargestellt. Die neuere Gesetzgebung zum Anfechtungsrecht und zum Konzerninsolvenzrecht ist ein weiterer Schwerpunkt der Kommentierung.
Besonderes Gewicht ist weiter auf die Erläuterung der einschlägigen Vorschriften zu vorläufiger Insolvenzverwaltung, Forderungsanmeldung und -prüfung, gegenseitigen Verträgen und Kreditsicherheiten gelegt. Die dabei entwickelten Lösungsvorschläge vermitteln zwischen den Bedürfnissen der Praxis und der Gesetzessystematik. Der Kommentar wendet sich an alle Insolvenzpraktiker, Insolvenzgerichte, Insolvenzverwalter und Gläubigervertreter, namentlich Bankjuristen und Berater von Lieferanten.
Aktualisiert: 2023-06-30
Autor:
Bahram Aghamiri,
Katrin Amberger,
Hagen Burgenger,
Peter Depré,
Peter Gramsch,
Sabine Hartmann,
Thomas Jürgen Kamm,
Benjamin Keramati,
Johannes Knop,
Rolf Rattunde,
Hans-Peter Rechel,
Jan Roth,
Valentin Schmid,
Stefan Smid,
Stephan Thiemann,
Silke Wehdeking,
Mark Zeuner
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Im Mittelpunkt des Kommentars steht die kritische Darstellung der Ausformung der materiell- und verfahrensrechtlichen Regelungen des Gesetzes durch die höchstrichterliche Rechtsprechung. Dabei wird namentlich die Entwicklung von Insolvenzplan und Eigenverwaltung vertieft dargestellt. Die neuere Gesetzgebung zum Anfechtungsrecht und zum Konzerninsolvenzrecht ist ein weiterer Schwerpunkt der Kommentierung.
Besonderes Gewicht ist weiter auf die Erläuterung der einschlägigen Vorschriften zu vorläufiger Insolvenzverwaltung, Forderungsanmeldung und -prüfung, gegenseitigen Verträgen und Kreditsicherheiten gelegt. Die dabei entwickelten Lösungsvorschläge vermitteln zwischen den Bedürfnissen der Praxis und der Gesetzessystematik. Der Kommentar wendet sich an alle Insolvenzpraktiker, Insolvenzgerichte, Insolvenzverwalter und Gläubigervertreter, namentlich Bankjuristen und Berater von Lieferanten.
Aktualisiert: 2023-06-30
Autor:
Bahram Aghamiri,
Katrin Amberger,
Hagen Burgenger,
Peter Depré,
Peter Gramsch,
Sabine Hartmann,
Thomas Jürgen Kamm,
Benjamin Keramati,
Johannes Knop,
Rolf Rattunde,
Hans-Peter Rechel,
Jan Roth,
Valentin Schmid,
Stefan Smid,
Stephan Thiemann,
Silke Wehdeking,
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Zu den am stärksten nachgefragten Spezialisierungen im Bereich vereinbarer Tätigkeiten von Steuerberatern zählt der Fachberater für Sanierung und Insolvenzverwaltung (DStV e.V.). Das Handbuch bietet dem spezialisierten Steuerberater maßgeschneiderte Unterstützung bei allen Praxisfragen seines Tätigkeitsbereichs.
Aktualisiert: 2023-06-24
Autor:
Katrin Amberger,
Stephanie Bschorr,
Marc Fritze,
Peter Gramsch,
Jan Kallies,
Martin Lambrecht,
Torsten Martini,
Axel Pestke,
Rolf Rattunde,
Frank Reinhardt,
Valentin Schmid,
Stefan Smid,
Jesko Stark,
Dirk Streuber,
Alexandra Suikat,
Silke Wehdeking,
Thomas Witt
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Zu den am stärksten nachgefragten Spezialisierungen im Bereich vereinbarer Tätigkeiten von Steuerberatern zählt der Fachberater für Sanierung und Insolvenzverwaltung (DStV e.V.). Das Handbuch bietet dem spezialisierten Steuerberater maßgeschneiderte Unterstützung bei allen Praxisfragen seines Tätigkeitsbereichs.
Aktualisiert: 2023-06-24
Autor:
Katrin Amberger,
Stephanie Bschorr,
Marc Fritze,
Peter Gramsch,
Jan Kallies,
Martin Lambrecht,
Torsten Martini,
Axel Pestke,
Rolf Rattunde,
Frank Reinhardt,
Valentin Schmid,
Stefan Smid,
Jesko Stark,
Dirk Streuber,
Alexandra Suikat,
Silke Wehdeking,
Thomas Witt
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"50 Millionen für Kaufhaus-Insolvenzverwalter!" & "Fünf Millionen Euro für zehnwöchige Tätigkeit!": Die Höhe der Vergütung des Insolvenzverwalters hat auch abseits der spektakulären Fälle erheblich an Bedeutung gewonnen.
Mit der Aufhebung oder Einstellung des Insolvenzverfahrens endet die Tätigkeit des Insolvenzverwalters, der im Rahmen der Verfahrenskosten seine Vergütung nach Maßgabe der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) geltend macht. Die Vergütung wird nach Regelsätzen gewährt, die sich nach dem Wert der Insolvenzmasse zur Zeit der Beendigung des Insolvenzverfahrens berechnen.
Der neue Kommentar erläutert die InsVV praxisorientiert unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung und Literatur.
Aktualisiert: 2023-06-06
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"50 Millionen für Kaufhaus-Insolvenzverwalter!" & "Fünf Millionen Euro für zehnwöchige Tätigkeit!": Die Höhe der Vergütung des Insolvenzverwalters hat auch abseits der spektakulären Fälle erheblich an Bedeutung gewonnen.
Mit der Aufhebung oder Einstellung des Insolvenzverfahrens endet die Tätigkeit des Insolvenzverwalters, der im Rahmen der Verfahrenskosten seine Vergütung nach Maßgabe der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) geltend macht. Die Vergütung wird nach Regelsätzen gewährt, die sich nach dem Wert der Insolvenzmasse zur Zeit der Beendigung des Insolvenzverfahrens berechnen.
Der neue Kommentar erläutert die InsVV praxisorientiert unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung und Literatur.
Aktualisiert: 2023-06-06
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"50 Millionen für Kaufhaus-Insolvenzverwalter!" & "Fünf Millionen Euro für zehnwöchige Tätigkeit!": Die Höhe der Vergütung des Insolvenzverwalters hat auch abseits der spektakulären Fälle erheblich an Bedeutung gewonnen.
Mit der Aufhebung oder Einstellung des Insolvenzverfahrens endet die Tätigkeit des Insolvenzverwalters, der im Rahmen der Verfahrenskosten seine Vergütung nach Maßgabe der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) geltend macht. Die Vergütung wird nach Regelsätzen gewährt, die sich nach dem Wert der Insolvenzmasse zur Zeit der Beendigung des Insolvenzverfahrens berechnen.
Der neue Kommentar erläutert die InsVV praxisorientiert unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung und Literatur.
Aktualisiert: 2023-06-06
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"50 Millionen für Kaufhaus-Insolvenzverwalter!" - "Fünf Millionen Euro für zehnwöchige Tätigkeit!": Die Höhe der Vergütung des Insolvenzverwalters hat auch abseits der spektakulären Fälle erheblich an Bedeutung gewonnen.
Mit der Aufhebung oder Einstellung des Insolvenzverfahrens endet die Tätigkeit des Insolvenzverwalters, der im Rahmen der Verfahrenskosten seine Vergütung nach Maßgabe der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) geltend macht. Die Vergütung wird nach Regelsätzen gewährt, die sich nach dem Wert der Insolvenzmasse zur Zeit der Beendigung des Insolvenzverfahrens berechnen.
Der neue Kommentar erläutert die InsVV praxisorientiert unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung und Literatur.
Aktualisiert: 2023-05-25
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Zu den am stärksten nachgefragten Spezialisierungen im Bereich vereinbarer Tätigkeiten von Steuerberatern zählt der Fachberater für Sanierung und Insolvenzverwaltung (DStV e.V.). Das Handbuch bietet dem spezialisierten Steuerberater maßgeschneiderte Unterstützung bei allen Praxisfragen seines Tätigkeitsbereichs.
Aktualisiert: 2023-05-24
Autor:
Katrin Amberger,
Stephanie Bschorr,
Marc Fritze,
Peter Gramsch,
Jan Kallies,
Martin Lambrecht,
Torsten Martini,
Axel Pestke,
Rolf Rattunde,
Frank Reinhardt,
Valentin Schmid,
Stefan Smid,
Jesko Stark,
Dirk Streuber,
Alexandra Suikat,
Silke Wehdeking,
Thomas Witt
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"50 Millionen für Kaufhaus-Insolvenzverwalter!" & "Fünf Millionen Euro für zehnwöchige Tätigkeit!": Die Höhe der Vergütung des Insolvenzverwalters hat auch abseits der spektakulären Fälle erheblich an Bedeutung gewonnen.
Mit der Aufhebung oder Einstellung des Insolvenzverfahrens endet die Tätigkeit des Insolvenzverwalters, der im Rahmen der Verfahrenskosten seine Vergütung nach Maßgabe der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) geltend macht. Die Vergütung wird nach Regelsätzen gewährt, die sich nach dem Wert der Insolvenzmasse zur Zeit der Beendigung des Insolvenzverfahrens berechnen.
Der neue Kommentar erläutert die InsVV praxisorientiert unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung und Literatur.
Aktualisiert: 2023-05-05
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"50 Millionen für Kaufhaus-Insolvenzverwalter!" & "Fünf Millionen Euro für zehnwöchige Tätigkeit!": Die Höhe der Vergütung des Insolvenzverwalters hat auch abseits der spektakulären Fälle erheblich an Bedeutung gewonnen.
Mit der Aufhebung oder Einstellung des Insolvenzverfahrens endet die Tätigkeit des Insolvenzverwalters, der im Rahmen der Verfahrenskosten seine Vergütung nach Maßgabe der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) geltend macht. Die Vergütung wird nach Regelsätzen gewährt, die sich nach dem Wert der Insolvenzmasse zur Zeit der Beendigung des Insolvenzverfahrens berechnen.
Der neue Kommentar erläutert die InsVV praxisorientiert unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung und Literatur.
Aktualisiert: 2023-05-05
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"50 Millionen für Kaufhaus-Insolvenzverwalter!" & "Fünf Millionen Euro für zehnwöchige Tätigkeit!": Die Höhe der Vergütung des Insolvenzverwalters hat auch abseits der spektakulären Fälle erheblich an Bedeutung gewonnen.
Mit der Aufhebung oder Einstellung des Insolvenzverfahrens endet die Tätigkeit des Insolvenzverwalters, der im Rahmen der Verfahrenskosten seine Vergütung nach Maßgabe der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) geltend macht. Die Vergütung wird nach Regelsätzen gewährt, die sich nach dem Wert der Insolvenzmasse zur Zeit der Beendigung des Insolvenzverfahrens berechnen.
Der neue Kommentar erläutert die InsVV praxisorientiert unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung und Literatur.
Aktualisiert: 2023-05-05
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Im Mittelpunkt des Kommentars steht die kritische Darstellung der Ausformung der materiell- und verfahrensrechtlichen Regelungen des Gesetzes durch die höchstrichterliche Rechtsprechung. Dabei wird namentlich die Entwicklung von Insolvenzplan und Eigenverwaltung vertieft dargestellt. Die neuere Gesetzgebung zum Anfechtungsrecht und zum Konzerninsolvenzrecht ist ein weiterer Schwerpunkt der Kommentierung.
Besonderes Gewicht ist weiter auf die Erläuterung der einschlägigen Vorschriften zu vorläufiger Insolvenzverwaltung, Forderungsanmeldung und -prüfung, gegenseitigen Verträgen und Kreditsicherheiten gelegt. Die dabei entwickelten Lösungsvorschläge vermitteln zwischen den Bedürfnissen der Praxis und der Gesetzessystematik. Der Kommentar wendet sich an alle Insolvenzpraktiker, Insolvenzgerichte, Insolvenzverwalter und Gläubigervertreter, namentlich Bankjuristen und Berater von Lieferanten.
Aktualisiert: 2023-04-04
Autor:
Bahram Aghamiri,
Katrin Amberger,
Hagen Burgenger,
Peter Depré,
Peter Gramsch,
Sabine Hartmann,
Thomas Jürgen Kamm,
Benjamin Keramati,
Johannes Knop,
Rolf Rattunde,
Hans-Peter Rechel,
Jan Roth,
Valentin Schmid,
Stefan Smid,
Stephan Thiemann,
Silke Wehdeking,
Mark Zeuner
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Zu den am stärksten nachgefragten Spezialisierungen im Bereich vereinbarer Tätigkeiten von Steuerberatern zählt der Fachberater für Sanierung und Insolvenzverwaltung (DStV e.V.). Das Handbuch bietet dem spezialisierten Steuerberater maßgeschneiderte Unterstützung bei allen Praxisfragen seines Tätigkeitsbereichs.
Aktualisiert: 2023-04-24
Autor:
Katrin Amberger,
Stephanie Bschorr,
Marc Fritze,
Peter Gramsch,
Jan Kallies,
Martin Lambrecht,
Torsten Martini,
Axel Pestke,
Rolf Rattunde,
Frank Reinhardt,
Valentin Schmid,
Stefan Smid,
Jesko Stark,
Dirk Streuber,
Alexandra Suikat,
Silke Wehdeking,
Thomas Witt
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Mit der Aufhebung oder Einstellung des Insolvenzverfahrens endet die Tätigkeit des Insolvenzverwalters, der im Rahmen der Verfahrenskosten seine Vergütung nach Maßgabe der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) geltend macht. Die Vergütung wird nach Regelsätzen gewährt, die sich nach dem Wert der Insolvenzmasse zur Zeit der Beendigung des Insolvenzverfahrens berechnen.
Der neue Kommentar erläutert die InsVV praxisorientiert unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung und Literatur.
Aktualisiert: 2023-04-04
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