Die große Reform im Stiftungsrecht
Durch das Gesetz zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts tritt am 1.7.2023 die größte Reform des Bundesstiftungsrechts in Kraft; sie wird flankiert durch die Einführung des Stiftungsregisters zum 1.1.2026. Die Neuregelungen ändern das Stiftungsrecht grundlegend. Es wird für rechtsfähige Stiftungen nunmehr abschließend im BGB geregelt; den Landesstiftungsgesetze verbleibt im Schwerpunkt nur noch die Stiftungsaufsicht.
Der neue Bochumer Kommentar
Der Bochumer Kommentar nimmt das novellierte bundesgesetzliche Stiftungsrecht auf und erläutert es tiefgreifend. Durch sein wissenschaftliches Fundament ist er von Anfang an die erste Adresse bei der praktischen Anwendung des neuen Stiftungsrechts.
Schwerpunkte
Der Bochumer Kommentar ist auf die sich für die Stiftungspraxis bedeutsamen Fragen der Praxis zu den Neuregelungen ausgerichtet, u.a. zu
Name, Sitz und Vermögen der Stiftungen,
Haftungsregelungen (Grundsätze der Business Judgement Rule auch für wirtschaftliche Fehleinschätzungen; Haftungsbeschränkung in der Satzung),
Erleichterungen für spätere, grundlegende Satzungsänderungen
Umwandlungsmöglichkeiten von Ewigkeits- in eine Verbrauchsstiftungen,
Erweiterte Möglichkeiten für Fusionspartner und Gesamtrechtsnachfolge/ Zulegung und Zusammenlegung von Stiftungen,
Verwendung von Umschichtungsgewinnen im Interesse der bestehenden Stiftungen
Notmaßnahmen der Stiftungsbehörden
Neues Stiftungsregister
Das Herausgeberteam, Prof. Dr. Bernd Andrick, Prof. Dr. Karlheinz Muscheler und Prof. Dr. Katharina Uffmann, vereint außergewöhnliche Expertise im Stiftungsrecht und leitet das bundesweit anerkannte „Zentrum für Stiftungsrecht an der Ruhr-Universität Bochum“.
Die Autorinnen und Autoren aus Wissenschaft und Praxis sind bekannt für höchstes stiftungsrechtliches Renommée: MinR´in Silvia Bartodziej | Justiziar Marcus Baumann-Gretza | Dr. Stefan Fritz | RA Dr. Matthias Gantenbrink | RA Dr. Markus Heuel | RA Axel Janitzki | Notar a.D. | Ltd. MinR Jost Kausträter | RAin Dr. Cathrin Krämer | Prof. Dr. Burkhard Küstermann | RA Dr. Christoph Mecking | RA Dr. Peter Meinecke | RA Dr. Markus Schewe | Prof. Dr. Martin Schöpflin | Prof. Dr. Stefan Stolte | RegR Dr. Sebastian Trappe | RAin Dr. Almuth Werner | MinR a.D. Angelo Winkler.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Die große Reform im Stiftungsrecht
Durch das Gesetz zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts tritt am 1.7.2023 die größte Reform des Bundesstiftungsrechts in Kraft; sie wird flankiert durch die Einführung des Stiftungsregisters zum 1.1.2026. Die Neuregelungen ändern das Stiftungsrecht grundlegend. Es wird für rechtsfähige Stiftungen nunmehr abschließend im BGB geregelt; den Landesstiftungsgesetze verbleibt im Schwerpunkt nur noch die Stiftungsaufsicht.
Der neue Bochumer Kommentar
Der Bochumer Kommentar nimmt das novellierte bundesgesetzliche Stiftungsrecht auf und erläutert es tiefgreifend. Durch sein wissenschaftliches Fundament ist er von Anfang an die erste Adresse bei der praktischen Anwendung des neuen Stiftungsrechts.
Schwerpunkte
Der Bochumer Kommentar ist auf die sich für die Stiftungspraxis bedeutsamen Fragen der Praxis zu den Neuregelungen ausgerichtet, u.a. zu
Name, Sitz und Vermögen der Stiftungen,
Haftungsregelungen (Grundsätze der Business Judgement Rule auch für wirtschaftliche Fehleinschätzungen; Haftungsbeschränkung in der Satzung),
Erleichterungen für spätere, grundlegende Satzungsänderungen
Umwandlungsmöglichkeiten von Ewigkeits- in eine Verbrauchsstiftungen,
Erweiterte Möglichkeiten für Fusionspartner und Gesamtrechtsnachfolge/ Zulegung und Zusammenlegung von Stiftungen,
Verwendung von Umschichtungsgewinnen im Interesse der bestehenden Stiftungen
Notmaßnahmen der Stiftungsbehörden
Neues Stiftungsregister
Das Herausgeberteam, Prof. Dr. Bernd Andrick, Prof. Dr. Karlheinz Muscheler und Prof. Dr. Katharina Uffmann, vereint außergewöhnliche Expertise im Stiftungsrecht und leitet das bundesweit anerkannte „Zentrum für Stiftungsrecht an der Ruhr-Universität Bochum“.
Die Autorinnen und Autoren aus Wissenschaft und Praxis sind bekannt für höchstes stiftungsrechtliches Renommée: MinR´in Silvia Bartodziej | Justiziar Marcus Baumann-Gretza | Dr. Stefan Fritz | RA Dr. Matthias Gantenbrink | RA Dr. Markus Heuel | RA Axel Janitzki | Notar a.D. | Ltd. MinR Jost Kausträter | RAin Dr. Cathrin Krämer | Prof. Dr. Burkhard Küstermann | RA Dr. Christoph Mecking | RA Dr. Peter Meinecke | RA Dr. Markus Schewe | Prof. Dr. Martin Schöpflin | Prof. Dr. Stefan Stolte | RegR Dr. Sebastian Trappe | RAin Dr. Almuth Werner | MinR a.D. Angelo Winkler.
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Durch das Gesetz zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts tritt am 1.7.2023 die größte Reform des Bundesstiftungsrechts in Kraft; sie wird flankiert durch die Einführung des Stiftungsregisters zum 1.1.2026. Die Neuregelungen ändern das Stiftungsrecht grundlegend. Es wird für rechtsfähige Stiftungen nunmehr abschließend im BGB geregelt; den Landesstiftungsgesetze verbleibt im Schwerpunkt nur noch die Stiftungsaufsicht.
Der neue Bochumer Kommentar
Der Bochumer Kommentar nimmt das novellierte bundesgesetzliche Stiftungsrecht auf und erläutert es tiefgreifend. Durch sein wissenschaftliches Fundament ist er von Anfang an die erste Adresse bei der praktischen Anwendung des neuen Stiftungsrechts.
Schwerpunkte
Der Bochumer Kommentar ist auf die sich für die Stiftungspraxis bedeutsamen Fragen der Praxis zu den Neuregelungen ausgerichtet, u.a. zu
Name, Sitz und Vermögen der Stiftungen,
Haftungsregelungen (Grundsätze der Business Judgement Rule auch für wirtschaftliche Fehleinschätzungen; Haftungsbeschränkung in der Satzung),
Erleichterungen für spätere, grundlegende Satzungsänderungen
Umwandlungsmöglichkeiten von Ewigkeits- in eine Verbrauchsstiftungen,
Erweiterte Möglichkeiten für Fusionspartner und Gesamtrechtsnachfolge/ Zulegung und Zusammenlegung von Stiftungen,
Verwendung von Umschichtungsgewinnen im Interesse der bestehenden Stiftungen
Notmaßnahmen der Stiftungsbehörden
Neues Stiftungsregister
Das Herausgeberteam, Prof. Dr. Bernd Andrick, Prof. Dr. Karlheinz Muscheler und Prof. Dr. Katharina Uffmann, vereint außergewöhnliche Expertise im Stiftungsrecht und leitet das bundesweit anerkannte „Zentrum für Stiftungsrecht an der Ruhr-Universität Bochum“.
Die Autorinnen und Autoren aus Wissenschaft und Praxis sind bekannt für höchstes stiftungsrechtliches Renommée: MinR´in Silvia Bartodziej | Justiziar Marcus Baumann-Gretza | Dr. Stefan Fritz | RA Dr. Matthias Gantenbrink | RA Dr. Markus Heuel | RA Axel Janitzki | Notar a.D. | Ltd. MinR Jost Kausträter | RAin Dr. Cathrin Krämer | Prof. Dr. Burkhard Küstermann | RA Dr. Christoph Mecking | RA Dr. Peter Meinecke | RA Dr. Markus Schewe | Prof. Dr. Martin Schöpflin | Prof. Dr. Stefan Stolte | RegR Dr. Sebastian Trappe | RAin Dr. Almuth Werner | MinR a.D. Angelo Winkler.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Die große Reform im Stiftungsrecht
Durch das Gesetz zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts tritt am 1.7.2023 die größte Reform des Bundesstiftungsrechts in Kraft; sie wird flankiert durch die Einführung des Stiftungsregisters zum 1.1.2026. Die Neuregelungen ändern das Stiftungsrecht grundlegend. Es wird für rechtsfähige Stiftungen nunmehr abschließend im BGB geregelt; den Landesstiftungsgesetze verbleibt im Schwerpunkt nur noch die Stiftungsaufsicht.
Der neue Bochumer Kommentar
Der Bochumer Kommentar nimmt das novellierte bundesgesetzliche Stiftungsrecht auf und erläutert es tiefgreifend. Durch sein wissenschaftliches Fundament ist er von Anfang an die erste Adresse bei der praktischen Anwendung des neuen Stiftungsrechts.
Schwerpunkte
Der Bochumer Kommentar ist auf die sich für die Stiftungspraxis bedeutsamen Fragen der Praxis zu den Neuregelungen ausgerichtet, u.a. zu
Name, Sitz und Vermögen der Stiftungen,
Haftungsregelungen (Grundsätze der Business Judgement Rule auch für wirtschaftliche Fehleinschätzungen; Haftungsbeschränkung in der Satzung),
Erleichterungen für spätere, grundlegende Satzungsänderungen
Umwandlungsmöglichkeiten von Ewigkeits- in eine Verbrauchsstiftungen,
Erweiterte Möglichkeiten für Fusionspartner und Gesamtrechtsnachfolge/ Zulegung und Zusammenlegung von Stiftungen,
Verwendung von Umschichtungsgewinnen im Interesse der bestehenden Stiftungen
Notmaßnahmen der Stiftungsbehörden
Neues Stiftungsregister
Das Herausgeberteam, Prof. Dr. Bernd Andrick, Prof. Dr. Karlheinz Muscheler und Prof. Dr. Katharina Uffmann, vereint außergewöhnliche Expertise im Stiftungsrecht und leitet das bundesweit anerkannte „Zentrum für Stiftungsrecht an der Ruhr-Universität Bochum“.
Die Autorinnen und Autoren aus Wissenschaft und Praxis sind bekannt für höchstes stiftungsrechtliches Renommée: MinR´in Silvia Bartodziej | Justiziar Marcus Baumann-Gretza | Dr. Stefan Fritz | RA Dr. Matthias Gantenbrink | RA Dr. Markus Heuel | RA Axel Janitzki | Notar a.D. | Ltd. MinR Jost Kausträter | RAin Dr. Cathrin Krämer | Prof. Dr. Burkhard Küstermann | RA Dr. Christoph Mecking | RA Dr. Peter Meinecke | RA Dr. Markus Schewe | Prof. Dr. Martin Schöpflin | Prof. Dr. Stefan Stolte | RegR Dr. Sebastian Trappe | RAin Dr. Almuth Werner | MinR a.D. Angelo Winkler.
Aktualisiert: 2023-05-18
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Die große Reform im Stiftungsrecht
Durch das Gesetz zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts tritt am 1.7.2023 die größte Reform des Bundesstiftungsrechts in Kraft; sie wird flankiert durch die Einführung des Stiftungsregisters zum 1.1.2026. Die Neuregelungen ändern das Stiftungsrecht grundlegend. Es wird für rechtsfähige Stiftungen nunmehr abschließend im BGB geregelt; den Landesstiftungsgesetze verbleibt im Schwerpunkt nur noch die Stiftungsaufsicht.
Der neue Bochumer Kommentar
Der Bochumer Kommentar nimmt das novellierte bundesgesetzliche Stiftungsrecht auf und erläutert es tiefgreifend. Durch sein wissenschaftliches Fundament ist er von Anfang an die erste Adresse bei der praktischen Anwendung des neuen Stiftungsrechts.
Schwerpunkte
Der Bochumer Kommentar ist auf die sich für die Stiftungspraxis bedeutsamen Fragen der Praxis zu den Neuregelungen ausgerichtet, u.a. zu
Name, Sitz und Vermögen der Stiftungen,
Haftungsregelungen (Grundsätze der Business Judgement Rule auch für wirtschaftliche Fehleinschätzungen; Haftungsbeschränkung in der Satzung),
Erleichterungen für spätere, grundlegende Satzungsänderungen
Umwandlungsmöglichkeiten von Ewigkeits- in eine Verbrauchsstiftungen,
Erweiterte Möglichkeiten für Fusionspartner und Gesamtrechtsnachfolge/ Zulegung und Zusammenlegung von Stiftungen,
Verwendung von Umschichtungsgewinnen im Interesse der bestehenden Stiftungen
Notmaßnahmen der Stiftungsbehörden
Neues Stiftungsregister
Das Herausgeberteam, Prof. Dr. Bernd Andrick, Prof. Dr. Karlheinz Muscheler und Prof. Dr. Katharina Uffmann, vereint außergewöhnliche Expertise im Stiftungsrecht und leitet das bundesweit anerkannte „Zentrum für Stiftungsrecht an der Ruhr-Universität Bochum“.
Die Autorinnen und Autoren aus Wissenschaft und Praxis sind bekannt für höchstes stiftungsrechtliches Renommée: MinR´in Silvia Bartodziej | Justiziar Marcus Baumann-Gretza | Dr. Stefan Fritz | RA Dr. Matthias Gantenbrink | RA Dr. Markus Heuel | RA Axel Janitzki | Notar a.D. | Ltd. MinR Jost Kausträter | RAin Dr. Cathrin Krämer | Prof. Dr. Burkhard Küstermann | RA Dr. Christoph Mecking | RA Dr. Peter Meinecke | RA Dr. Markus Schewe | Prof. Dr. Martin Schöpflin | Prof. Dr. Stefan Stolte | RegR Dr. Sebastian Trappe | RAin Dr. Almuth Werner | MinR a.D. Angelo Winkler.
Aktualisiert: 2023-04-27
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Aktualisiert: 2023-04-12
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Aktualisiert: 2021-12-21
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Aktualisiert: 2021-12-21
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Aktualisiert: 2021-12-21
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Der Verein «Fundare e.V., Gemeinnütziger Verein zur Förderung des Stiftungswesens» hat sich zum Ziel gesetzt, zu einer aufblühenden Stiftungskultur in Deutschland beizutragen. Dazu sollen insbesondere die wissenschaftlichen und praktischen Grundlagen des Stiftens erforscht werden. Der Erfüllung dieser Aufgabe dient die Zeitschrift Die Stiftung – Jahreshefte zum Stiftungswesen. Sie beinhaltet in ihrer dreizehnten Ausgabe die Vorträge, die auf dem von Fundare e.V. veranstalteten 13. Stiftungsrechtstag an der Ruhr-Universität Bochum unter dem Globalthema «Stiftung und Politik» gehalten wurden. Es werden nicht nur eingehend zivilrechtliche, sondern auch verwaltungs- und steuerrechtliche Problematiken des Stiftungsrechts beleuchtet, wobei die aktuellen Themen im Stiftungs- und Stiftungssteuerrecht nicht vernachlässigt werden.
Aktualisiert: 2023-04-08
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Aktualisiert: 2020-09-01
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Aktualisiert: 2020-09-01
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Aktualisiert: 2020-09-01
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Die Stiftung beinhaltet in ihrer neunten Ausgabe die Vorträge, die auf dem von Fundare e.V. veranstalteten gehalten wurden. Darüber hinaus haben noch weitere Beiträge Aufnahme gefunden.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Der Verein «Fundare e.V., Gemeinnütziger Verein zur Förderung des Stiftungswesens» hat sich zum Ziel gesetzt, zu einer aufblühenden Stiftungskultur in Deutschland beizutragen. Dazu sollen insbesondere die wissenschaftlichen und praktischen Grundlagen des Stiftens erforscht sowie der Erkenntnis- und Erfahrungsaustausch der im Stiftungswesen Tätigen gefördert werden. Die Zeitschrift «Die Stiftung – Jahreshefte zum Stiftungswesen» dient der Erfüllung dieser Aufgaben. Sie beinhaltet in ihrer ersten Ausgabe vor allem die Vorträge, die am 19.1.2007 auf dem «1. Stiftungsrechtstag an der Ruhr-Universität Bochum» des Fundare e.V. gehalten wurden. Es werden nicht nur alle Facetten des Stiftungsrechts betrachtet, sondern interdisziplinär auch die Psychologie des Stiftens vermittelt.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Aktualisiert: 2020-09-01
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beinhaltet in ihrer achten Ausgabe die Vorträge, die auf dem von Fundare e.V. veranstalteten gehalten wurden. Darüber hinaus haben noch weitere Beiträge Aufnahme gefunden.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Die Stiftung beinhaltet in ihrer neunten Ausgabe die Vorträge, die auf dem von Fundare e.V. veranstalteten gehalten wurden. Darüber hinaus haben noch weitere Beiträge Aufnahme gefunden.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Der Verein «Fundare e.V., Gemeinnütziger Verein zur Förderung des Stiftungswesens» hat es sich zum Ziel gesetzt, zu einer aufblühenden Stiftungskultur in Deutschland beizutragen. Dazu sollen insbesondere die wissenschaftlichen und praktischen Grundlagen des Stiftens erforscht werden. Der Erfüllung dieser Aufgabe dient die Zeitschrift «Die Stiftung – Jahreshefte zum Stiftungswesen». Sie beinhaltet in ihrer vierten Ausgabe vor allem die Vorträge, die auf dem von Fundare e.V. veranstalteten «4. Stiftungsrechtstag an der Ruhr-Universität Bochum» gehalten wurden. Darüber hinaus haben noch weitere Beiträge Aufnahme gefunden. Es werden nicht nur eingehend zivilrechtliche, sondern auch verwaltungs- und steuerrechtliche Problematiken des Stiftungsrechts beleuchtet. Der Schwerpunkt liegt hierbei auf der Unternehmensstiftung und ihrer Betätigung.
Aktualisiert: 2020-09-01
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