Kaum ein anderes schulrechtliches Thema wird gegenwärtig so viel diskutiert wie die Herausforderung der Integration des Islam im Bereich der öffentlichen Schule. Die Frage der Zulässigkeit des Kopftuchtragens einer muslimischen Lehrerin sowie die Probleme der Einrichtung eines islamischen Religionsunterrichts sind hierfür beispielhaft. Die aus der Präsenz des Islam folgende Integrationsaufgabe wird als solche heute kaum noch bestritten, umstritten sind aber vielfach die rechtlichen Lösungswege.
Der Autor nimmt sich dieser im Bereich der öffentlichen Schule ergebenden rechtlichen Fragestellungen, ausgehend von den im Schulalltag auftretenden Konfliktfällen, an. Ausgangspunkt der Untersuchung ist die Frage nach dem zutreffenden Verständnis des Grundrechts der Religionsfreiheit in Bezug auf die Religion des Islam. Dieses Grundrecht ist für die Konfliktlösung im schulischen Bereich vielfach zentral, seine tradierte, noch von anderen konfessionellen Verhältnissen ausgehende Auslegung wird mit dem Erstarken des Islam aber zunehmend in Frage gestellt. Der Verfasser kommt hier zu dem Ergebnis, dass eine Neuinterpretation des Grundrechts nicht gerechtfertigt ist. Die verschiedenen Formen islamischer Religiosität lassen sich ihm vielmehr zuordnen.
Auf dieser Basis werden die jeweiligen rechtlichen Lösungen für die im Bereich der öffentlichen Schule auftretenden Konfliktfälle herausgearbeitet. Der Untersuchungsansatz ist dabei ein rechtsvergleichender und bezieht die in Frankreich gefundenen Lösungen, insbesondere die Rechtsprechung des französischen Staatsrates zur Kopftuchproblematik, in die Betrachtung mit ein. Auf diese Weise wird für die herausgearbeiteten Lösungen ein zusätzlicher Kontrollmaßstab gewonnen. Für Deutschland kommt der Autor zu dem Schluss, dass muslimische Schülerinnen und im Regelfall auch muslimische Lehrerinnen in der öffentlichen Schule ein Kopftuch tragen dürfen; nur bei Beeinträchtigungen des Unterrichtsablaufs ist das Kopftuch der Lehrerin in der Schule unzulässig. Unterrichtsbefreiungen für muslimische Schülerinnen und Schüler aus religiösen Gründen, zum Beispiel vom Sportunterricht, sind in Ausnahmefällen möglich. Ausführlich wird schließlich auf die Rechtsfragen im Zusammenhang mit der islamischen religiösen Unterweisung und dem islamischen Religionsunterricht eingegangen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Kaum ein anderes schulrechtliches Thema wird gegenwärtig so viel diskutiert wie die Herausforderung der Integration des Islam im Bereich der öffentlichen Schule. Die Frage der Zulässigkeit des Kopftuchtragens einer muslimischen Lehrerin sowie die Probleme der Einrichtung eines islamischen Religionsunterrichts sind hierfür beispielhaft. Die aus der Präsenz des Islam folgende Integrationsaufgabe wird als solche heute kaum noch bestritten, umstritten sind aber vielfach die rechtlichen Lösungswege.
Der Autor nimmt sich dieser im Bereich der öffentlichen Schule ergebenden rechtlichen Fragestellungen, ausgehend von den im Schulalltag auftretenden Konfliktfällen, an. Ausgangspunkt der Untersuchung ist die Frage nach dem zutreffenden Verständnis des Grundrechts der Religionsfreiheit in Bezug auf die Religion des Islam. Dieses Grundrecht ist für die Konfliktlösung im schulischen Bereich vielfach zentral, seine tradierte, noch von anderen konfessionellen Verhältnissen ausgehende Auslegung wird mit dem Erstarken des Islam aber zunehmend in Frage gestellt. Der Verfasser kommt hier zu dem Ergebnis, dass eine Neuinterpretation des Grundrechts nicht gerechtfertigt ist. Die verschiedenen Formen islamischer Religiosität lassen sich ihm vielmehr zuordnen.
Auf dieser Basis werden die jeweiligen rechtlichen Lösungen für die im Bereich der öffentlichen Schule auftretenden Konfliktfälle herausgearbeitet. Der Untersuchungsansatz ist dabei ein rechtsvergleichender und bezieht die in Frankreich gefundenen Lösungen, insbesondere die Rechtsprechung des französischen Staatsrates zur Kopftuchproblematik, in die Betrachtung mit ein. Auf diese Weise wird für die herausgearbeiteten Lösungen ein zusätzlicher Kontrollmaßstab gewonnen. Für Deutschland kommt der Autor zu dem Schluss, dass muslimische Schülerinnen und im Regelfall auch muslimische Lehrerinnen in der öffentlichen Schule ein Kopftuch tragen dürfen; nur bei Beeinträchtigungen des Unterrichtsablaufs ist das Kopftuch der Lehrerin in der Schule unzulässig. Unterrichtsbefreiungen für muslimische Schülerinnen und Schüler aus religiösen Gründen, zum Beispiel vom Sportunterricht, sind in Ausnahmefällen möglich. Ausführlich wird schließlich auf die Rechtsfragen im Zusammenhang mit der islamischen religiösen Unterweisung und dem islamischen Religionsunterricht eingegangen.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Die aktualisierte 2. Auflage des Kommentars, erweitert um die Kommentierung des Wettbewerbsregistergesetzes.
Seit der umfänglichen Reform des Vergaberechts im Jahre 2016 hat der vergaberechtliche Bereich des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wieder Einiges an Änderungen erfahren. Im Nachgang der Reform sind bis heute zahlreiche offene Fragen durch die Rechtsprechung beantwortet worden. Der Kommentar trägt sowohl diesem Umstand, als auch dem hohen Stellenwert des GWB Rechnung und bietet ein wertvolles Werkzeug für die tägliche Arbeit in der vergaberechtlichen Praxis.
Zusätzlich zu der Kommentierung zum GWB enthält die aktuelle Auflage nun auch eine Kommentierung zum WRegG!
Das GWB beinhaltet insbesondere folgende Regelungen betreffend
• Öffentlich-öffentliche Zusammenarbeit
• Vergabe von Konzessionen
• Vergabe von Personenverkehrsleistungen im Eisenbahnverkehr
• Sonderregime der sozialen und anderen besonderen Dienstleistungen
• Innovationspartnerschaft
• Leistungsbeschreibung
• Ausschlussgründe mangels Eignung der Unternehmen
• Selbstreinigung und Ausschlusszeiträume
• Auftragsänderungen während der Vertragslaufzeit
nebst Gesetzesbegründungen (BT-Drs. 18/6281, BT-Drs 18/12051 und BT-Drs. 19/23492).
________________________________________________________________________________________________________________________
Kontakt
Haben Sie Fragen? Wir beraten Sie gerne.
Mail: vergabe@reguvis.de
T: + 49 (0)221 - 97668-240
________________________________________________________________________________________________________________________
Aktualisiert: 2023-04-24
Autor:
Steffen Amelung,
Thorsten Anger,
Elisabeth Badenhausen-Fähnle,
Hans-Werner Behrens,
Hendrik Beiersdorf,
Tobias Birk,
Christian Braun,
Gunnar Conrad,
Alexander Csaki,
Thomas Damaske,
Frederic Delcuvé,
Ingeborg Diemon-Wies,
Norbert Dippel,
Benjamin von Engelhardt,
Michael Essig,
Gundula Fehns-Böer,
Daniel Fülling,
Michael Gaus,
Katja Gnittke,
Katrin Hansen,
Oliver Hattig,
Hans Heller,
Veit Hirsch,
Jakob Hofmann,
Andreas Hövelberndt,
Mirko Jularic,
Wiltrud Kadenbach,
Hendrik Kaelble,
Matthias Knauff,
Christian Lantermann,
Sebastian Lischka,
Johannes Lux,
Bettina Maaser-Siemers,
Rüdiger Meixner,
Ute Mockel,
Hans Peter Müller,
Malte Müller-Wrede,
Tatyana V. Peshteryanu,
Melanie Plauth,
Magnus Radu,
Robin Ricken,
Marc Röbke,
Johanna Schlichting,
Annette Schmidt,
Kai-Uwe Schneevogl,
Holger Schröder,
Simon Schwerdtfeger,
Sebastian Spinzig,
Matthias Steck,
Frank Sterner,
Jörg Stoye,
Christian Sudbrock,
Patrick Thomas,
Tobias Traupel,
Bettina Tugendreich,
Christian-David Wagner,
Phillip Zeller
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Die aktualisierte 2. Auflage des Kommentars, erweitert um die Kommentierung des Wettbewerbsregistergesetzes.
Seit der umfänglichen Reform des Vergaberechts im Jahre 2016 hat der vergaberechtliche Bereich des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wieder Einiges an Änderungen erfahren. Im Nachgang der Reform sind bis heute zahlreiche offene Fragen durch die Rechtsprechung beantwortet worden. Der Kommentar trägt sowohl diesem Umstand, als auch dem hohen Stellenwert des GWB Rechnung und bietet ein wertvolles Werkzeug für die tägliche Arbeit in der vergaberechtlichen Praxis.
Zusätzlich zu der Kommentierung zum GWB enthält die aktuelle Auflage nun auch eine Kommentierung zum WRegG!
Das GWB beinhaltet insbesondere folgende Regelungen betreffend
• Öffentlich-öffentliche Zusammenarbeit
• Vergabe von Konzessionen
• Vergabe von Personenverkehrsleistungen im Eisenbahnverkehr
• Sonderregime der sozialen und anderen besonderen Dienstleistungen
• Innovationspartnerschaft
• Leistungsbeschreibung
• Ausschlussgründe mangels Eignung der Unternehmen
• Selbstreinigung und Ausschlusszeiträume
• Auftragsänderungen während der Vertragslaufzeit
nebst Gesetzesbegründungen (BT-Drs. 18/6281, BT-Drs 18/12051 und BT-Drs. 19/23492).
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Kontakt
Haben Sie Fragen? Wir beraten Sie gerne.
Mail: vergabe@reguvis.de
T: + 49 (0)221 - 97668-240
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Aktualisiert: 2023-04-19
Autor:
Steffen Amelung,
Thorsten Anger,
Elisabeth Badenhausen-Fähnle,
Hans-Werner Behrens,
Hendrik Beiersdorf,
Tobias Birk,
Christian Braun,
Gunnar Conrad,
Alexander Csaki,
Thomas Damaske,
Frederic Delcuvé,
Ingeborg Diemon-Wies,
Norbert Dippel,
Benjamin von Engehardt,
Michael Essig,
Gundula Fehns-Böer,
Daniel Fülling,
Michael Gaus,
Katja Gnittke,
Katrin Hansen,
Oliver Hattig,
Hans Heller,
Veit Hirsch,
Jakob Hofmann,
Andreas Hövelberndt,
Mirko Jularic,
Wiltrud Kadenbach,
Hendrik Kaelble,
Matthias Knauff,
Christian Lantermann,
Sebastian Lischka,
Johannes Lux,
Bettina Maaser-Siemers,
Rüdiger Meixner,
Ute Mockel,
Hans Peter Müller,
Malte Müller-Wrede,
Tatyana V. Peshteryanu,
Melanie Plauth,
Magnus Radu,
Robin Ricken,
Marc Röbke,
Johanna Schlichting,
Annette Schmidt,
Kai-Uwe Schneevogl,
Holger Schröder,
Simon Schwerdtfeger,
Sebastian Spinzig,
Matthias Steck,
Frank Sterner,
Jörg Stoye,
Christian Sudbrock,
Patrick Thomas,
Tobias Traupel,
Bettina Tugendreich,
Christian-David Wagner,
Phillip Zeller
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Kaum ein anderes schulrechtliches Thema wird gegenwärtig so viel diskutiert wie die Herausforderung der Integration des Islam im Bereich der öffentlichen Schule. Die Frage der Zulässigkeit des Kopftuchtragens einer muslimischen Lehrerin sowie die Probleme der Einrichtung eines islamischen Religionsunterrichts sind hierfür beispielhaft. Die aus der Präsenz des Islam folgende Integrationsaufgabe wird als solche heute kaum noch bestritten, umstritten sind aber vielfach die rechtlichen Lösungswege.
Der Autor nimmt sich dieser im Bereich der öffentlichen Schule ergebenden rechtlichen Fragestellungen, ausgehend von den im Schulalltag auftretenden Konfliktfällen, an. Ausgangspunkt der Untersuchung ist die Frage nach dem zutreffenden Verständnis des Grundrechts der Religionsfreiheit in Bezug auf die Religion des Islam. Dieses Grundrecht ist für die Konfliktlösung im schulischen Bereich vielfach zentral, seine tradierte, noch von anderen konfessionellen Verhältnissen ausgehende Auslegung wird mit dem Erstarken des Islam aber zunehmend in Frage gestellt. Der Verfasser kommt hier zu dem Ergebnis, dass eine Neuinterpretation des Grundrechts nicht gerechtfertigt ist. Die verschiedenen Formen islamischer Religiosität lassen sich ihm vielmehr zuordnen.
Auf dieser Basis werden die jeweiligen rechtlichen Lösungen für die im Bereich der öffentlichen Schule auftretenden Konfliktfälle herausgearbeitet. Der Untersuchungsansatz ist dabei ein rechtsvergleichender und bezieht die in Frankreich gefundenen Lösungen, insbesondere die Rechtsprechung des französischen Staatsrates zur Kopftuchproblematik, in die Betrachtung mit ein. Auf diese Weise wird für die herausgearbeiteten Lösungen ein zusätzlicher Kontrollmaßstab gewonnen. Für Deutschland kommt der Autor zu dem Schluss, dass muslimische Schülerinnen und im Regelfall auch muslimische Lehrerinnen in der öffentlichen Schule ein Kopftuch tragen dürfen; nur bei Beeinträchtigungen des Unterrichtsablaufs ist das Kopftuch der Lehrerin in der Schule unzulässig. Unterrichtsbefreiungen für muslimische Schülerinnen und Schüler aus religiösen Gründen, zum Beispiel vom Sportunterricht, sind in Ausnahmefällen möglich. Ausführlich wird schließlich auf die Rechtsfragen im Zusammenhang mit der islamischen religiösen Unterweisung und dem islamischen Religionsunterricht eingegangen.
Aktualisiert: 2023-04-15
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