Das Volk der Europäischen Union.

Das Volk der Europäischen Union. von Augustin,  Angela
Die freiheitliche Rechtsetzung in der EU hängt nach dieser Untersuchung allein ab von einer Willens-, Kommunikations- und Handlungsgemeinschaft der betroffenen Menschen. Nennt man diese Gemeinschaft »Volk« - worauf durchaus und mit gutem Grund verzichtet werden kann -, dann kann man heute schon von einem »Volk der EU« ausgehen. Denn eine Willens-, Kommunikations- und Handlungsgemeinschaft unter den Unionsbürgern bildet sich zumindest aus. Die Rechtsordnung entspricht allerdings nicht dem freiheitlichen Ideal. Die Unionsbürgerschaft vermittelt allein eine Angehörigkeit. Gegenüber dem Ideal einer materiellen Bürgerstellung weist sie erhebliche Defizite auf, z. B. die Möglichkeit der Inländerdiskriminierung. Noch schlechter ist die Rechtsstellung von Drittstaatern, die wegen ihrer dauerhaften Ansässigkeit im politischen Gemeinwesen den Angehörigen rechtlich gleichzustellen sind. Daher stellt die Gesamtheit der Unionsangehörigen (»Volk der EU«) keine abschließende Definition des für die Verfassung- und Gesetzgebung zuständigen Subjekts dar. Unnötig sind auch andere Voraussetzungen, die an das zur Verfassung- und Gesetzgebung zuständige Subjekt gestellt werden, wie eine bestimmte Motivation zur Teilnahme am politischen Prozeß, eine gemeinsame Kultur, eine gemeinsame Abstammung oder eine gemeinsame Sprache. Häufig widersprechen diese Kriterien sogar der Idee der Selbstbestimmung, die der Volksbegriff eigentlich fördern soll. Denn sie schließen Menschen vom politischen Meinungsbildungs- und Entscheidungsprozeß aus, die nach dem freiheitlichen Ideal einzubeziehen sind. Entsprechende Volksbegriffe sind abzulehnen. Daher ist es auch unerheblich, daß ihr Vorliegen in der EU bestritten wird.
Aktualisiert: 2023-06-15
> findR *

Das Volk der Europäischen Union.

Das Volk der Europäischen Union. von Augustin,  Angela
Die freiheitliche Rechtsetzung in der EU hängt nach dieser Untersuchung allein ab von einer Willens-, Kommunikations- und Handlungsgemeinschaft der betroffenen Menschen. Nennt man diese Gemeinschaft »Volk« - worauf durchaus und mit gutem Grund verzichtet werden kann -, dann kann man heute schon von einem »Volk der EU« ausgehen. Denn eine Willens-, Kommunikations- und Handlungsgemeinschaft unter den Unionsbürgern bildet sich zumindest aus. Die Rechtsordnung entspricht allerdings nicht dem freiheitlichen Ideal. Die Unionsbürgerschaft vermittelt allein eine Angehörigkeit. Gegenüber dem Ideal einer materiellen Bürgerstellung weist sie erhebliche Defizite auf, z. B. die Möglichkeit der Inländerdiskriminierung. Noch schlechter ist die Rechtsstellung von Drittstaatern, die wegen ihrer dauerhaften Ansässigkeit im politischen Gemeinwesen den Angehörigen rechtlich gleichzustellen sind. Daher stellt die Gesamtheit der Unionsangehörigen (»Volk der EU«) keine abschließende Definition des für die Verfassung- und Gesetzgebung zuständigen Subjekts dar. Unnötig sind auch andere Voraussetzungen, die an das zur Verfassung- und Gesetzgebung zuständige Subjekt gestellt werden, wie eine bestimmte Motivation zur Teilnahme am politischen Prozeß, eine gemeinsame Kultur, eine gemeinsame Abstammung oder eine gemeinsame Sprache. Häufig widersprechen diese Kriterien sogar der Idee der Selbstbestimmung, die der Volksbegriff eigentlich fördern soll. Denn sie schließen Menschen vom politischen Meinungsbildungs- und Entscheidungsprozeß aus, die nach dem freiheitlichen Ideal einzubeziehen sind. Entsprechende Volksbegriffe sind abzulehnen. Daher ist es auch unerheblich, daß ihr Vorliegen in der EU bestritten wird.
Aktualisiert: 2023-06-01
> findR *

Das Volk der Europäischen Union.

Das Volk der Europäischen Union. von Augustin,  Angela
Die freiheitliche Rechtsetzung in der EU hängt nach dieser Untersuchung allein ab von einer Willens-, Kommunikations- und Handlungsgemeinschaft der betroffenen Menschen. Nennt man diese Gemeinschaft »Volk« - worauf durchaus und mit gutem Grund verzichtet werden kann -, dann kann man heute schon von einem »Volk der EU« ausgehen. Denn eine Willens-, Kommunikations- und Handlungsgemeinschaft unter den Unionsbürgern bildet sich zumindest aus. Die Rechtsordnung entspricht allerdings nicht dem freiheitlichen Ideal. Die Unionsbürgerschaft vermittelt allein eine Angehörigkeit. Gegenüber dem Ideal einer materiellen Bürgerstellung weist sie erhebliche Defizite auf, z. B. die Möglichkeit der Inländerdiskriminierung. Noch schlechter ist die Rechtsstellung von Drittstaatern, die wegen ihrer dauerhaften Ansässigkeit im politischen Gemeinwesen den Angehörigen rechtlich gleichzustellen sind. Daher stellt die Gesamtheit der Unionsangehörigen (»Volk der EU«) keine abschließende Definition des für die Verfassung- und Gesetzgebung zuständigen Subjekts dar. Unnötig sind auch andere Voraussetzungen, die an das zur Verfassung- und Gesetzgebung zuständige Subjekt gestellt werden, wie eine bestimmte Motivation zur Teilnahme am politischen Prozeß, eine gemeinsame Kultur, eine gemeinsame Abstammung oder eine gemeinsame Sprache. Häufig widersprechen diese Kriterien sogar der Idee der Selbstbestimmung, die der Volksbegriff eigentlich fördern soll. Denn sie schließen Menschen vom politischen Meinungsbildungs- und Entscheidungsprozeß aus, die nach dem freiheitlichen Ideal einzubeziehen sind. Entsprechende Volksbegriffe sind abzulehnen. Daher ist es auch unerheblich, daß ihr Vorliegen in der EU bestritten wird.
Aktualisiert: 2023-05-15
> findR *

Das Volk der Europäischen Union.

Das Volk der Europäischen Union. von Augustin,  Angela
Die freiheitliche Rechtsetzung in der EU hängt nach dieser Untersuchung allein ab von einer Willens-, Kommunikations- und Handlungsgemeinschaft der betroffenen Menschen. Nennt man diese Gemeinschaft »Volk« - worauf durchaus und mit gutem Grund verzichtet werden kann -, dann kann man heute schon von einem »Volk der EU« ausgehen. Denn eine Willens-, Kommunikations- und Handlungsgemeinschaft unter den Unionsbürgern bildet sich zumindest aus. Die Rechtsordnung entspricht allerdings nicht dem freiheitlichen Ideal. Die Unionsbürgerschaft vermittelt allein eine Angehörigkeit. Gegenüber dem Ideal einer materiellen Bürgerstellung weist sie erhebliche Defizite auf, z. B. die Möglichkeit der Inländerdiskriminierung. Noch schlechter ist die Rechtsstellung von Drittstaatern, die wegen ihrer dauerhaften Ansässigkeit im politischen Gemeinwesen den Angehörigen rechtlich gleichzustellen sind. Daher stellt die Gesamtheit der Unionsangehörigen (»Volk der EU«) keine abschließende Definition des für die Verfassung- und Gesetzgebung zuständigen Subjekts dar. Unnötig sind auch andere Voraussetzungen, die an das zur Verfassung- und Gesetzgebung zuständige Subjekt gestellt werden, wie eine bestimmte Motivation zur Teilnahme am politischen Prozeß, eine gemeinsame Kultur, eine gemeinsame Abstammung oder eine gemeinsame Sprache. Häufig widersprechen diese Kriterien sogar der Idee der Selbstbestimmung, die der Volksbegriff eigentlich fördern soll. Denn sie schließen Menschen vom politischen Meinungsbildungs- und Entscheidungsprozeß aus, die nach dem freiheitlichen Ideal einzubeziehen sind. Entsprechende Volksbegriffe sind abzulehnen. Daher ist es auch unerheblich, daß ihr Vorliegen in der EU bestritten wird.
Aktualisiert: 2023-04-15
> findR *
MEHR ANZEIGEN

Bücher von Augustin, Angela

Sie suchen ein Buch oder Publikation vonAugustin, Angela ? Bei Buch findr finden Sie alle Bücher Augustin, Angela. Entdecken Sie neue Bücher oder Klassiker für Sie selbst oder zum Verschenken. Buch findr hat zahlreiche Bücher von Augustin, Angela im Sortiment. Nehmen Sie sich Zeit zum Stöbern und finden Sie das passende Buch oder die Publiketion für Ihr Lesevergnügen oder Ihr Interessensgebiet. Stöbern Sie durch unser Angebot und finden Sie aus unserer großen Auswahl das Buch, das Ihnen zusagt. Bei Buch findr finden Sie Romane, Ratgeber, wissenschaftliche und populärwissenschaftliche Bücher uvm. Bestellen Sie Ihr Buch zu Ihrem Thema einfach online und lassen Sie es sich bequem nach Hause schicken. Wir wünschen Ihnen schöne und entspannte Lesemomente mit Ihrem Buch von Augustin, Angela .

Augustin, Angela - Große Auswahl an Publikationen bei Buch findr

Bei uns finden Sie Bücher aller beliebter Autoren, Neuerscheinungen, Bestseller genauso wie alte Schätze. Bücher von Augustin, Angela die Ihre Fantasie anregen und Bücher, die Sie weiterbilden und Ihnen wissenschaftliche Fakten vermitteln. Ganz nach Ihrem Geschmack ist das passende Buch für Sie dabei. Finden Sie eine große Auswahl Bücher verschiedenster Genres, Verlage, Schlagworte Genre bei Buchfindr:

Unser Repertoire umfasst Bücher von

Sie haben viele Möglichkeiten bei Buch findr die passenden Bücher für Ihr Lesevergnügen zu entdecken. Nutzen Sie unsere Suchfunktionen, um zu stöbern und für Sie interessante Bücher in den unterschiedlichen Genres und Kategorien zu finden. Neben Büchern von Augustin, Angela und Büchern aus verschiedenen Kategorien finden Sie schnell und einfach auch eine Auflistung thematisch passender Publikationen. Probieren Sie es aus, legen Sie jetzt los! Ihrem Lesevergnügen steht nichts im Wege. Nutzen Sie die Vorteile Ihre Bücher online zu kaufen und bekommen Sie die bestellten Bücher schnell und bequem zugestellt. Nehmen Sie sich die Zeit, online die Bücher Ihrer Wahl anzulesen, Buchempfehlungen und Rezensionen zu studieren, Informationen zu Autoren zu lesen. Viel Spaß beim Lesen wünscht Ihnen das Team von Buchfindr.