Kollisionsrechtliche Nachlassspaltungen werfen in Theorie und Praxis viele Rechtsfragen auf und können zu - von Erblassern nicht gewollten und für Erben oder andere Begünstigte ungünstigen - Vermögensverschiebungen führen. Hat beispielsweise ein deutscher Erblasser auch Immobilienvermögen in New York/USA, so richtet sich die Erbfolge in das in Deutschland belegene Vermögen nach deutschem Recht, die Erbfolge in das in New York belegene Immobilienvermögen nach dem Recht des US-Bundesstaats New York. Grund dafür ist, dass dessen Kollisionsrecht bestimmt, dass das Recht am Ort der Belegenheit alle erbrechtlichen Ansprüche in unbewegliches Vermögen regelt. Einer derartigen kollisionsrechtlichen Situs-Regel ist nach ständiger Rechtsprechung aus deutscher kollisionsrechtlicher Sicht Vorrang einzuräumen.
Die Autorin bearbeitet deshalb zwei wesentliche Aufgabenstellungen: 1. Ist die Auffassung gerechtfertigt, nach der die Situs-Regel, die ein anderes Kollisionsrecht für erbrechtliche Sachverhalte vorsieht, immer Vorrang hat, obwohl sie unerwünschte Nachlassspaltungen provozieren kann?
2. Welche Lösungen haben die US-amerikanische rechtswissenschaftliche Literatur und die gerichtliche Praxis entwickelt, um unerwünschte Rechtsfolgen oder Vermögensverschiebungen von Nachlassspaltungen zu minimieren? Können diese Lösungsansätze der deutschen Rechtsauffassung Vorbild sein?
Frauke Bachler kann nachweisen, dass die Situs-Regel in den USA als "klassischem Nachlassspaltungsland" nicht mehr unbestritten ist und nicht mehr uneingeschränkt gilt. Es sollte hinterfragt werden, ob kollisionsrechtlichen Situs-Regeln durch das deutsche Kollisionsrecht immer Vorrang eingeräumt werden muss. Ferner lassen sich in Fällen inneramerikanischer Nachlassspaltungen, die zu unerwünschten Rechts- und Vermögensfolgen führen, Ansätze einer Gesamtbetrachtung erkennen, die auch als Lösungsmöglichkeit für Nachlassspaltungen aufgrund deutschen autonomen Kollisionsrechts aufgezeigt werden.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Kollisionsrechtliche Nachlassspaltungen werfen in Theorie und Praxis viele Rechtsfragen auf und können zu - von Erblassern nicht gewollten und für Erben oder andere Begünstigte ungünstigen - Vermögensverschiebungen führen. Hat beispielsweise ein deutscher Erblasser auch Immobilienvermögen in New York/USA, so richtet sich die Erbfolge in das in Deutschland belegene Vermögen nach deutschem Recht, die Erbfolge in das in New York belegene Immobilienvermögen nach dem Recht des US-Bundesstaats New York. Grund dafür ist, dass dessen Kollisionsrecht bestimmt, dass das Recht am Ort der Belegenheit alle erbrechtlichen Ansprüche in unbewegliches Vermögen regelt. Einer derartigen kollisionsrechtlichen Situs-Regel ist nach ständiger Rechtsprechung aus deutscher kollisionsrechtlicher Sicht Vorrang einzuräumen.
Die Autorin bearbeitet deshalb zwei wesentliche Aufgabenstellungen: 1. Ist die Auffassung gerechtfertigt, nach der die Situs-Regel, die ein anderes Kollisionsrecht für erbrechtliche Sachverhalte vorsieht, immer Vorrang hat, obwohl sie unerwünschte Nachlassspaltungen provozieren kann?
2. Welche Lösungen haben die US-amerikanische rechtswissenschaftliche Literatur und die gerichtliche Praxis entwickelt, um unerwünschte Rechtsfolgen oder Vermögensverschiebungen von Nachlassspaltungen zu minimieren? Können diese Lösungsansätze der deutschen Rechtsauffassung Vorbild sein?
Frauke Bachler kann nachweisen, dass die Situs-Regel in den USA als "klassischem Nachlassspaltungsland" nicht mehr unbestritten ist und nicht mehr uneingeschränkt gilt. Es sollte hinterfragt werden, ob kollisionsrechtlichen Situs-Regeln durch das deutsche Kollisionsrecht immer Vorrang eingeräumt werden muss. Ferner lassen sich in Fällen inneramerikanischer Nachlassspaltungen, die zu unerwünschten Rechts- und Vermögensfolgen führen, Ansätze einer Gesamtbetrachtung erkennen, die auch als Lösungsmöglichkeit für Nachlassspaltungen aufgrund deutschen autonomen Kollisionsrechts aufgezeigt werden.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Kollisionsrechtliche Nachlassspaltungen werfen in Theorie und Praxis viele Rechtsfragen auf und können zu - von Erblassern nicht gewollten und für Erben oder andere Begünstigte ungünstigen - Vermögensverschiebungen führen. Hat beispielsweise ein deutscher Erblasser auch Immobilienvermögen in New York/USA, so richtet sich die Erbfolge in das in Deutschland belegene Vermögen nach deutschem Recht, die Erbfolge in das in New York belegene Immobilienvermögen nach dem Recht des US-Bundesstaats New York. Grund dafür ist, dass dessen Kollisionsrecht bestimmt, dass das Recht am Ort der Belegenheit alle erbrechtlichen Ansprüche in unbewegliches Vermögen regelt. Einer derartigen kollisionsrechtlichen Situs-Regel ist nach ständiger Rechtsprechung aus deutscher kollisionsrechtlicher Sicht Vorrang einzuräumen.
Die Autorin bearbeitet deshalb zwei wesentliche Aufgabenstellungen: 1. Ist die Auffassung gerechtfertigt, nach der die Situs-Regel, die ein anderes Kollisionsrecht für erbrechtliche Sachverhalte vorsieht, immer Vorrang hat, obwohl sie unerwünschte Nachlassspaltungen provozieren kann?
2. Welche Lösungen haben die US-amerikanische rechtswissenschaftliche Literatur und die gerichtliche Praxis entwickelt, um unerwünschte Rechtsfolgen oder Vermögensverschiebungen von Nachlassspaltungen zu minimieren? Können diese Lösungsansätze der deutschen Rechtsauffassung Vorbild sein?
Frauke Bachler kann nachweisen, dass die Situs-Regel in den USA als "klassischem Nachlassspaltungsland" nicht mehr unbestritten ist und nicht mehr uneingeschränkt gilt. Es sollte hinterfragt werden, ob kollisionsrechtlichen Situs-Regeln durch das deutsche Kollisionsrecht immer Vorrang eingeräumt werden muss. Ferner lassen sich in Fällen inneramerikanischer Nachlassspaltungen, die zu unerwünschten Rechts- und Vermögensfolgen führen, Ansätze einer Gesamtbetrachtung erkennen, die auch als Lösungsmöglichkeit für Nachlassspaltungen aufgrund deutschen autonomen Kollisionsrechts aufgezeigt werden.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Kollisionsrechtliche Nachlassspaltungen werfen in Theorie und Praxis viele Rechtsfragen auf und können zu - von Erblassern nicht gewollten und für Erben oder andere Begünstigte ungünstigen - Vermögensverschiebungen führen. Hat beispielsweise ein deutscher Erblasser auch Immobilienvermögen in New York/USA, so richtet sich die Erbfolge in das in Deutschland belegene Vermögen nach deutschem Recht, die Erbfolge in das in New York belegene Immobilienvermögen nach dem Recht des US-Bundesstaats New York. Grund dafür ist, dass dessen Kollisionsrecht bestimmt, dass das Recht am Ort der Belegenheit alle erbrechtlichen Ansprüche in unbewegliches Vermögen regelt. Einer derartigen kollisionsrechtlichen Situs-Regel ist nach ständiger Rechtsprechung aus deutscher kollisionsrechtlicher Sicht Vorrang einzuräumen.
Die Autorin bearbeitet deshalb zwei wesentliche Aufgabenstellungen: 1. Ist die Auffassung gerechtfertigt, nach der die Situs-Regel, die ein anderes Kollisionsrecht für erbrechtliche Sachverhalte vorsieht, immer Vorrang hat, obwohl sie unerwünschte Nachlassspaltungen provozieren kann?
2. Welche Lösungen haben die US-amerikanische rechtswissenschaftliche Literatur und die gerichtliche Praxis entwickelt, um unerwünschte Rechtsfolgen oder Vermögensverschiebungen von Nachlassspaltungen zu minimieren? Können diese Lösungsansätze der deutschen Rechtsauffassung Vorbild sein?
Frauke Bachler kann nachweisen, dass die Situs-Regel in den USA als "klassischem Nachlassspaltungsland" nicht mehr unbestritten ist und nicht mehr uneingeschränkt gilt. Es sollte hinterfragt werden, ob kollisionsrechtlichen Situs-Regeln durch das deutsche Kollisionsrecht immer Vorrang eingeräumt werden muss. Ferner lassen sich in Fällen inneramerikanischer Nachlassspaltungen, die zu unerwünschten Rechts- und Vermögensfolgen führen, Ansätze einer Gesamtbetrachtung erkennen, die auch als Lösungsmöglichkeit für Nachlassspaltungen aufgrund deutschen autonomen Kollisionsrechts aufgezeigt werden.
Aktualisiert: 2023-04-15
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