Historische Karte: Herzogtum Gotha 1858 (Plano)

Historische Karte: Herzogtum Gotha 1858 (Plano) von Bär,  Joseph Christoph, Vogel,  Carl
Das Herzogtum Gotha beschrieben 1862 im Pierer's Universal-Lexikon: Die übrige Gemeindeverfassung beruht für Gotha auf dem Gemeidegesetz vom 11. Juni 1858, für Koburg auf der Landgemeindeordnung vom 10. Aug. 1835. Für die Geistliche u. Schulverwaltung bestehen im Herzogthum Gotha 14 Ephorien u. 8 Kirchen- u. Schulämter, welche letztere durch den Landrath u. Ephorus, in den Städten durch den Bürgermeister, Ephorus u. einen Senator zusammengesetzt sind u. die erste Instanz in allen Verwaltungssachen der Kirche u. Schule bilden. Für Koburg beträgt die Zahl der Ephorien 6, ebenso groß ist die Zahl der dortigen Kirchen- u. Schulämter. Die oberste Leitung des gesammten Kirchen- u. Schulwesens steht, nach Aufhebung der früher bestandenen Consistorien, dem Staatsministerium. Die Unterrichtsanstalten s. oben. Für die niedere Finanzverwaltung bestehen in Koburg 5, in Gotha 9 Steuer- u. Rentämter, ferner 2 Hauptsteuerämter zu Koburg u. Gotha für die Vereinnahmung der Zölle u. indirecten Abgaben des Thüringischen Zoll- u. Handelsvereins, über welche die Oberaufsicht die Generalinspection zu Erfurt führt, ferner für die Verwaltung der Forsten 12 Forsteien in Koburg u. 4 Forstmeistereien mit 23 Forsteien u. 11 Forstämtern in Gotha, 2 Bergämter zu Tanneberg u. Liebenstein u. eine Hütten- u. Kohlenverwaltung zu Luisenthal. Die Posten des Herzogthums sind dem Fürsten von Thurn u. Taxis, mit der Würde eines herzoglichen Erblandpostmeisters als ein Erb-Mann-Thronlehen übertragen. Die obere Verwaltungsbehörde dafür bildet die Generalpostdirection zu Frankfurt a. M. u. in nächster Verbindung damit das Postcommissariat für die Thüringischen Staaten zu Eisenach. Der Stand der Finanzen ist für Koburg in der Weise berechnet, daß der Domänenkasseetat für 1861–67 in seiner Jahreseinnahme auf 194,408 Fl. (101,000 Fl. vom Grundeigenthum, Forsten etc., 25,836 Fl. von den Domänengütern, 32,062 Fl. von Zinsen aus Activcapitalen, 15,510 Fl. aus der Verwaltung), die Jahresausgabe auf 128,808 Fl. (mithin 65,600 Fl. Überschuß, wovon die eine Hälfte der Staatskasse anheimfällt), der Staatskasseetat auf die Finanzperiode 1861–65 in der Jahreseinnahme auf 471,000 Fl., die Jahresausgabe auf 466,900 Fl. (Überschuß 4100 Fl.) festgestellt ist. Für Gotha ist die Jahreseinnahme der Domänenkasse auf die Finanzperiode 1861–65 auf 559,500 Thlr. (darunter 460,787 Thlr. von den Forsten, 47,713 Thlr. von den Domänen, 44,525 Thlr. Zinsen von Activcapitalien), die Jahresausgabe auf 385,669 Thlr. berechnet, so daß der Überschuß 173,831 Thlr. betragen würde, wovon der Herzog 120,151 Thlr., die Staatskasse 53,680 Thlr. zu erhalten hat; bei dem Etat der Staatskasse ist die Jahreseinnahme für dieselbe Periode auf 606,500 Thlr., die Jahresausgabe auf ebensoviel festgestellt. Der Nettoschuldenbetrag der Gothaischen Staatskasse belief sich Ende 1861 auf 1,085,687 Thlr., darunter 400,000 Thlr. unverzinsliches Papiergeld, die Passivcapitalien der Domänenkasse daselbst betrugen 987,884 Thlr. Militär: Das Contingent hat eine Stärke von 1674 Mann u. ist in 2 Bataillone zu 4 Compagnien formirt; der Ersatz zählt 372 M. Die Dienstzeit ist 6 jährig, davon 2 Jahre bei der Reserve. Die Rekrutirung erfolgt durch Conscription; Stellvertretung ist gestattet. Bekleidung ist dunkelgrüner Waffenrock mit schwarzen Aufschlägen u. rother Passepoil, graue Beinkleider u. Mäntel, Kopfbedeckung der Helm, das Gepäck nach Virchow; die Bewaffnung besteht im preußischen Zündnadelgewehr u. dem am schwarzen Kuppel getragenen Faschinenmesser. Alle Institutionen, das Reglement u. die Kriegsartikel sind die preußischen. Seit 1861 ist das Contingent durch Convention mit der preußischen Armee vereinigt; die Offiziere sind ganz in preußische Dienste übergetreten, der Herzog nimmt dem Contingent gegenüber die Stellung eines commandirenden Generals ein. Landesfarbe u. Feldzeichen weiß u. grün. Orden u. Ehrenzeichen: der Ernestinische Hausorden (s.d.), mit Meiningen u. Altenburg gemeinschaftlich; Eiserne Denkmünze für die Freiwilligen des fünften deutschen Armeecorps, welche die Feldzüge 1814 u. 1815 mitgemacht haben (an einem grün, schwarz u. orange gestreiften Bande, auf der einen Seite: Einigkeit macht stark, Vaterlandsliebe unüberwindlich; andernseits: Den freiwilligen Vaterlandsvertheidigern des 5. deutschen Armeecorps von ihrem commandirenden General E. H. z. S.), u. für dieselben Feldzüge eine Silberne Medaille (an weiß u. grünem Bande, einerseits: Den Vertheidigern des Vaterlandes, andernseits: ein Malteserkreuz, umgeben von einem Eichenkranz) u. eine Bronzene Medaille am schwarz, grün, goldnen Bande. Das am 5. April 1851 gestiftete Eckernfördekreuz zur Erinnerung an die Affaire vom 5. April 1849 bei Eckernförde, allen bei jenem Kampfe betheiligten Kriegern verliehen. Wappen: das größere ist das der anderen sächsischen Herzogthümer der Ernestinischen Linie mit den Specialfeldern der Familienbesitzungen ähnlich wie in Sachsen-Weimar (s.d.), das kleinere das allgemeine sächsische (fünf schwarze Balken in goldnem Felde mit darüber hängendem Rautenkranz) mit der Herzogskrone bedeckt. Eingetheilt ist der Koburgische Antheil in die Amtsbezirke Koburg, Neustadt, Rodach, Sonnefeld u. Königsberg; der Gothaische Theil in die Landrathsämter Gotha, Ohrdruff, Waltershausen (jedes wieder in mehre Justizämter) u. in die Justiz- u. Verwaltungsbezirke Volkenroda u. Nazza. Münzen, Maße u. Gewichte: a) in Koburg rechnete man früher nach Gulden zu 60 Kreuzer à 4 Pfennige im 24 Guldenfuß, od. auch nach Thalern zu 90 Kreuzer à 4 Pfennige rheinisch od. nach fränkischen Gulden à 20 Groschen à 12 Pfennige, 1 Fl. fränkisch = 11/4 Fl. rheinisch, darauf nach der Convention vom 25. Aug. 1837 nach Gulden à 60 Kr. à 4 Pf. im 241/2 Guldenfuß; gegenwärtig nach der Convention von 1857 nach Gulden im 521/2 Guldenfuß u. sind nach dieser auch die neueren Münzen, in Silber: Doppelthaler (31/2 Gulden), Thaler (13/4 Gulden), Gulden, halbe Gulden, 6 u. 3 Kreuzer als Scheidemünze geprägt; frühere Landesmünzen waren in Gold: Ducaten 67 Stück – 1 Mark[670] Kölnisch br. 231/2 Karat sein; in Silber: Conventionsspecies, 1/2 u. 1/4; 1/6, 1/12 u. 1/24 Thaler Conventionsgeld, Kronenthaler, 20 u. 10 Kreuzer im Conventionsfuß; als Scheidemünze 6, 3 u. 1 Kreuzer; in Kupfer: 3, 2 u. 1 Pfennige. Maße: der Werkfuß à 12 Zoll ist der alte Nürnberger = 134,75 Pariser Linien, Vermessungsfuß ist der rheinische, die Werkruthe = 14 Werkfuß, die Vermessungsruthe = 12 rhein. Fuß, die Elle = 259,9 Pariser Linien; Feldmaß: der Morgen od. Acker Feld ist = 160 Quadratwerkruthen, der Vermessungs- u. Waldmorgen ist = dem preuß. Morgen od. 180 rhein. Quadratruthen; Getreidemaß: der Simmer od. Simra hat 4 Viertel à 4 Metzen, für Korn, Weizen u. Hülsenfrüchte = 88,946 Liter od. 4484 Pariser Cubikzoll, für Gerste, Hafer u. Dinkel = 110,449 Liter = 5568 Pariser Cubikzoll. Flüssigkeitsmaß: der Eimer = 80 Maß, das Maß = 1/23 des Kornviertels ist = 0,9668 Liter od. 48,739 Pariser Cubikzoll. Gewichte: Zollgewicht ist das der Vereinsstaaten, Gold- u. Silber-, Medicinal- u. Apothekergewicht ist das Nürnberger; Münzgewicht nach der Convention vom 30. Juli 1838 das preußische. b) In Gotha wird in Folge der Norddeutschen Münzconvention, laut Münzgesetz vom 30. Septbr. 1840, gerechnet nach Thalern zu 30 Groschen à 10 Pfennigen in der Währung des 14 Thalerfußes (seit 1857 des 30 Thalerfußes); geprägte Münzen in dieser Währung sind in Silber: Vereins-Doppelthaler, Thaler u. 1/6 Thaler, als Scheidemünze 2, 1 u. 1/2 Groschen; in Kupfer: 2 u. 1 Pfennige; früher wurde nach Reichsthalern à 24 Groschen à 12 Pfennigen im Conventionsfuß gerechnet, neben welchem für den gewöhnlichen Handel u. Verkehr eine Currentwährung bestand, nach welcher der Conventionsthaler = 1 Thaler 11/2 Groschen Currentgeld war; die früheren Landesmünzen waren in Silber: Species 1/2, 1/4, 1/6, 1/12 u. 1/24 Thaler im Conventionsfuß, als Scheidemünze 1/48 Thaler; in Kupfer: 3, 2, 11/2 u. 1 Pf. Maße: Längenmaße: der Bau- od. Werkfuß, auch bei der Landesvermessung im Gebrauch, hat 12 Zoll à 12 Linien u. ist = 127,5 Pariser Linien; der Waldfuß, nach welchem das Holz gemessen wird, = 125,3 Pariser Linien; die Ruthe Bau- od. Feldmaß = 14 Baufuß, die Waldruthe = 16 Baufuß; das Lachter ist das alte sächsische; die Elle hat 2495/12 Pariser Linien; der Acker Feld hält 140 Quadratfeldruthen, der Acker Wald = 160 Quadratwaldruthen; die Hufe hat 30 Acker u. ist in 1/2, 1/4, 1/8, getheilt; die Klafter ist 6 Waldfuß hoch u. lang, 3 breit; für Holzkohlen hält der Stotz 6 Gothaische Getreideviertel, für Steinkohlen der Bergscheffel 2920 Gothaische Cubikzoll = 40,206 Liter; Getreidemaß: das Malter hat 2 Scheffel à 2 Viertel à 2 Metzen à 4 Mäßchen à 6 Nösel; das Viertel, als Einheit, hält 3171 Gothaische Cubikzoll od. 43,6618 Liter. Flüssigkeitsmaße: das Fuder Wein hat 12, das Oxhoft 3, die Feuillette 11/2, die Ohm 2 Eimer; der Eimer hat 2 Anker 40 Kannen à 2 Maß à 2 Nösel, 1 Eimer = 5285 Gothaische Cubikzoll od. 72,77 Liter, 1 Kanne = 1321/2 Cubikzoll od. 1,819 Liter; das Faß Branntwein hat 110 Kannen, die Bierlast 12 Tonnen zu 24 Stübchen à 2 Kannen; das Nösel ist dem Getreidenösel gleich. Gewichte: das Zollgewicht der Vereinsstaaten; Gold-, Silber- u. Münzgewicht: die Kölnische Mark; Medicinal- u. Apothekergewicht: das Nürnberger. Vgl. Plänckner, Übersichtliche Beschreibung des Herzogthums S.-K.- G., Kob. u. Lpz. 1842; Schulze, Heimathskunde für die Bewohner des Herzogthums Gotha, Gotha 1845 ff., 3 Thle. ( aus Pierer's Universal-Lexikon, Band 14. Altenburg 1862, S. 666ff.) --- Das Herzogtum Gotha beschrieben im Meyers Großes Konversations-Lexikon, 1909: Das Herzogtum Gotha, das mehrere Enklaven benachbarter Staaten umschließt, grenzt im N. und O. an Preußen, im SO. an Schwarzburg-Sondershausen und an das weimarische Amt Ilmenau, im Süden und SW. an Preußen und an Sachsen-Meiningen, im W. an Sachsen-Weimar. Von den dazugehörigen Parzellen ist der von preußischem und schwarzburgischem Gebiet umschlossene frühere Amtsbezirk Volkenroda die größte. Der Thüringer Wald hat im Herzog kum seine höchsten Spitzen: den Großen Beerberg (983 m), Schneekopf (978 m) und Inselsberg (915 m). Das nordöstliche Hügelland steigt in der Wachsenburg 414 m, im Großen Seeberg bei Gotha 407 m an. Die Gewässer fließen teils der Saale, teils der Werra zu: zur Saale die Jlm, die Unstrut, die Gera und Ohra, zur Werra die Hasel mit der Schwarza, die Schmalkalde und die Hörsel. Letztere empfängt das Schilfwasser, Wutha (Erbstrom oder Ruhlaer Wasser) und Neffe. Zu erwähnen sind die Wasserheilanstalten zu Elgersburg, der Bade- und klimatische Kurort Friedrichroda sowie das als Luftkurort in Aufnahme gekommene Oberhof (mit herzoglichem Jagdschloß); die bei Sondra erbohrte starke Kohlensäurequelle ist wieder versiegt. Das Herzogtum hat einen Flächeninhalt von 1415,1 qkm (25,7 QM.) mit (1905) 170,920 Einw. Die Bewohner sind thüringischen Stammes und bekennen sich, mit Ausnahme weniger Katholiken, Juden etc., zur evangelisch lutherischen Kirche. Das Herzogtum zählt sieben Städte. Die Volksbildung steht auf hoher Stufe. Neben den für alle Gemeinden eingerichteten Volksschulen bestehen Fortbildungsschulen für Knaben mit dreijährigem obligatorischen Schulbesuch. Im Herzogtum bestehen ferner ein Schullehrerseminar, verschiedene Ausbildungsgelegenheiten für Kindergärtnerinnen, eine lateinlose Realschule für Knaben, eine herzogliche Baugewerbeschule, neben einer öffentlichen einige private höhere Mädchenschulen, ein Gymnasium (mit Realgymnasialklassen) und eine an die Realschule an gegliederte kaufmännische Fortbildungsschule, letztere alle in Gotha; ein Progymnasium mit Realschule in Ohrdruf, eine Privaterziehungsanstalt für Knaben in Schnepfental. Als Anstalten für Wissenschaft und Kunst sind die Sammlungen auf dem Schloß Frieden stein in Gotha (s. d.) und in dem Museum daselbst sowie die Sternwarte zu Gotha zu nennen. Ein sehr bekanntes Institut ist die ausgedehnte kartographische Anstalt von Justus Perthes daselbst. Ein Haupterwerbszweig ist die Landwirtschaft. Felder, Wiesen und Gärten nehmen 87,636 Hektar, Waldungen 43,678 Hektar, Weiden, Öd- und Unland 2773 Hektar ein. Auch in Gotha ist ein landwirtschaftlicher Hauptverein mit einer Anzahl von Zweigvereinen tätig. Die Gründung einer Landwirtschaftskammer steht bevor. Es werden durchschnittlich geerntet in Weizen 124,000 dz, Roggen 119,000, Gerste 211,000, Hafer 187,000, Kartoffeln 1,290,000 dz. Der Gemüsebau und die Handelsgärtnerei sind von Belang, namentlich in Herbsleben an der Unstrut der Spargelbau. Guter Wiesenbau findet vornehmlich in den Walddistrikten und um Ohrdruf statt. Die Rindvieh zucht steht der im Koburgischen nicht viel nach, bedeutender ist dagegen die Pferdezucht. Man zählte 1904: 8095 Pferde, 38,097 Stück Rindvieh, 28,407 Schafe, 76,447 Schweine, 28,275 Ziegen. Die Jagd gibt in den ausgedehnten Waldungen noch gute Beute. Von den Forsten sind 4/5Nadelholz, 1/5 Laubholz. Bergbau wird auf Kali, Braunstein, Steinkohlen und Eisenstein getrieben. Die reichhaltige Sole, die zu Ernsthalle bei Bufleben versotten wird, gewinnt man durch Bohren. Die gewerbliche Industrie ist ebenfalls blühend. Von Wichtigkeit sind zu Zella und Mehlis die Gewehrfabrikation, die Fabrikation von Schlosser- und Kurzwaren, eisernen Maschinen und Maschinenteilen, von Tür- und Fahrradglocken, von Schnellfeuerkanonen (Rohrrücklaufgeschütze); bemerkenswert ist endlich die Spielwarenfabrikation in Ohrdruf, Waltershausen und Ruhla, die Nähnadelfabrikation in Ichtershausen; bei Ohrdruf sind zwei Kupferhämmer in Betrieb. Lebhaft ist auch der Betrieb von Ziegeleien, Kalkbrennereien, Teeröfen und Kienrußhütten, die Porzellanfabrikation, die Mühlsteinfabrikation, die Fabrikation von Marmorwaren, von Tabakspfeifen und Glasinstrumenten, die Metzgerei, Bierbrauerei, Garn- und Wäschebleicherei, die Fabrikation von Masken, Spritzenschläuchen, Kofferwaren (in Gera bei Elgersburg), Tonfiguren (in Waltershausen und Gräfenroda), Hemdknöpfen u.a. Viele Sägemühlen sind in den Waldtälern in Betrieb. Auch Handel und Verkehr, deren Förderung sich die Handelskammer für das Herzogtum Gotha angelegen sein läßt, sind lebhaft. Die Thüringische Eisenbahn durchschneidet auf einer Strecke von 42,7 km das Herzogtum. Nach der Berufs- und Gewerbezählung vom 14. Juni 1895 betrug die Zahl der Erwerbstätigen ohne Angehörige und Dienende in beiden Herzogtümern 86,831 Personen (darunter 22,352 weibliche); davon entfielen auf Land- und Forstwirtschaft 30,888 (35,6 Proz.), Bergbau, Hüttenwesen, Industrie und Baugewerbe 40,763 (47 Proz.), Handel und Verkehr 8792 (10,1 Proz.), häusliche Dienste, Lohnarbeit 1549 (1,8 Proz.), Armee (1601), Staats-, Gemeinde- und Kirchendienst, freie Berufe 4839 (5,5 Proz.). Ohne Beruf und Berufsangabe waren außerdem 7753. Die Zahl der Dienenden im Haushalte betrug 4520, der Angehörigen ohne Hauptberuf 118,580 Personen. In Gotha bestehen eine herzogliche Landeskreditanstalt, die Gothaer Feuerversicherungsbank auf Gegenseitigkeit (seit 1821), die Gothaer Lebensversicherungsbank auf Gegenseitigkeit (seit 1827), die Gothaer Privatbank (mit Filialen in Leipzig, Erfurt und Weimar), die Deutsche Grundkreditbank (mit Zweigniederlassung in Berlin), eine Filiale der Bank für Thüringen, vormals B. M. Strupp in Meiningen, eine 1830 gegründete Sparkasse mit Filialen an 25 Orten des Herzogtums Gotha und eine städtische Sparkasse. (aus Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 17. Leipzig 1909, S. 391-395)
Aktualisiert: 2019-10-26
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