Obgleich beim Vollrauschtatbestand (§ 323 a StGB) die dem Täter zur Last gelegte Handlung die Herbeiführung des Rausches und nicht die im Rauschzustand begangene rechtswidrige Tat (Rauschtat) ist, welche lediglich eine objektive Bedingung der Strafbarkeit darstellt, wendet die ständige Rechtsprechung die Bestimmungen über den strafbefreienden Rücktritt unmittelbar oder zumindest entsprechend an, wenn der Täter freiwillig die weitere Ausführung seiner Rauschtat aufgibt oder deren Vollendung verhindert.
Der Verfasser zeigt nach Darstellung und Analyse der Rechtsprechung zunächst zahlreiche Friktionen dieser auch vom überwiegenden Schrifttum befürworteten Gesetzesanwendung mit der Dogmatik des Vollrauschtatbestandes als einem (abstrakten oder konkreten) Gefährdungsdelikt und dem Wesen des Rücktritts auf, die im wesentlichen darin begründet liegen, daß sich der Rücktritt auf die versuchte Rauschtat, seine möglichen Folgen jedoch auf den - zudem bereits vollendeten! - Vollrauschtatbestand beziehen (sollen). Das Ergebnis der h. M. wird auch nach einer Auseinandersetzung mit den im Schrifttum vertretenen unterschiedlichen Begründungen in Frage gestellt. An Hand der klassischen Auslegungsmethoden überprüft der Autor sodann die Vereinbarkeit eines strafbefreienden (bzw. zumindest -mildernden) Rücktritts von der versuchten Rauschtat mit dem Vollrauschtatbestand. Hierbei wird die actio libera in causa als eine dem Vollrauschtatbestand strukturell verwandte und diesen - wie die Entstehungsgeschichte der Norm zeigt - begrenzende Rechtsfigur stets ebenso in die Überlegungen mit einbezogen wie die zahlreichen zu Rechtsnatur und Normcharakter des § 323 a StGB und der Funktion der Rauschtat vertretenen Ansichten, welche in einem Überblick dargestellt werden. Nachdem eine unmittelbare Anwendung der Rücktrittsvorschriften auf die Rauschtat aus verschiedenen Gründen de lege lata abgelehnt wird, setzt sich der Verfasser zuletzt ausführlich mit der Möglichkeit und den Grenzen der anal
Aktualisiert: 2023-06-15
> findR *
Obgleich beim Vollrauschtatbestand (§ 323 a StGB) die dem Täter zur Last gelegte Handlung die Herbeiführung des Rausches und nicht die im Rauschzustand begangene rechtswidrige Tat (Rauschtat) ist, welche lediglich eine objektive Bedingung der Strafbarkeit darstellt, wendet die ständige Rechtsprechung die Bestimmungen über den strafbefreienden Rücktritt unmittelbar oder zumindest entsprechend an, wenn der Täter freiwillig die weitere Ausführung seiner Rauschtat aufgibt oder deren Vollendung verhindert.
Der Verfasser zeigt nach Darstellung und Analyse der Rechtsprechung zunächst zahlreiche Friktionen dieser auch vom überwiegenden Schrifttum befürworteten Gesetzesanwendung mit der Dogmatik des Vollrauschtatbestandes als einem (abstrakten oder konkreten) Gefährdungsdelikt und dem Wesen des Rücktritts auf, die im wesentlichen darin begründet liegen, daß sich der Rücktritt auf die versuchte Rauschtat, seine möglichen Folgen jedoch auf den - zudem bereits vollendeten! - Vollrauschtatbestand beziehen (sollen). Das Ergebnis der h. M. wird auch nach einer Auseinandersetzung mit den im Schrifttum vertretenen unterschiedlichen Begründungen in Frage gestellt. An Hand der klassischen Auslegungsmethoden überprüft der Autor sodann die Vereinbarkeit eines strafbefreienden (bzw. zumindest -mildernden) Rücktritts von der versuchten Rauschtat mit dem Vollrauschtatbestand. Hierbei wird die actio libera in causa als eine dem Vollrauschtatbestand strukturell verwandte und diesen - wie die Entstehungsgeschichte der Norm zeigt - begrenzende Rechtsfigur stets ebenso in die Überlegungen mit einbezogen wie die zahlreichen zu Rechtsnatur und Normcharakter des § 323 a StGB und der Funktion der Rauschtat vertretenen Ansichten, welche in einem Überblick dargestellt werden. Nachdem eine unmittelbare Anwendung der Rücktrittsvorschriften auf die Rauschtat aus verschiedenen Gründen de lege lata abgelehnt wird, setzt sich der Verfasser zuletzt ausführlich mit der Möglichkeit und den Grenzen der anal
Aktualisiert: 2023-05-15
> findR *
Obgleich beim Vollrauschtatbestand (§ 323 a StGB) die dem Täter zur Last gelegte Handlung die Herbeiführung des Rausches und nicht die im Rauschzustand begangene rechtswidrige Tat (Rauschtat) ist, welche lediglich eine objektive Bedingung der Strafbarkeit darstellt, wendet die ständige Rechtsprechung die Bestimmungen über den strafbefreienden Rücktritt unmittelbar oder zumindest entsprechend an, wenn der Täter freiwillig die weitere Ausführung seiner Rauschtat aufgibt oder deren Vollendung verhindert.
Der Verfasser zeigt nach Darstellung und Analyse der Rechtsprechung zunächst zahlreiche Friktionen dieser auch vom überwiegenden Schrifttum befürworteten Gesetzesanwendung mit der Dogmatik des Vollrauschtatbestandes als einem (abstrakten oder konkreten) Gefährdungsdelikt und dem Wesen des Rücktritts auf, die im wesentlichen darin begründet liegen, daß sich der Rücktritt auf die versuchte Rauschtat, seine möglichen Folgen jedoch auf den - zudem bereits vollendeten! - Vollrauschtatbestand beziehen (sollen). Das Ergebnis der h. M. wird auch nach einer Auseinandersetzung mit den im Schrifttum vertretenen unterschiedlichen Begründungen in Frage gestellt. An Hand der klassischen Auslegungsmethoden überprüft der Autor sodann die Vereinbarkeit eines strafbefreienden (bzw. zumindest -mildernden) Rücktritts von der versuchten Rauschtat mit dem Vollrauschtatbestand. Hierbei wird die actio libera in causa als eine dem Vollrauschtatbestand strukturell verwandte und diesen - wie die Entstehungsgeschichte der Norm zeigt - begrenzende Rechtsfigur stets ebenso in die Überlegungen mit einbezogen wie die zahlreichen zu Rechtsnatur und Normcharakter des § 323 a StGB und der Funktion der Rauschtat vertretenen Ansichten, welche in einem Überblick dargestellt werden. Nachdem eine unmittelbare Anwendung der Rücktrittsvorschriften auf die Rauschtat aus verschiedenen Gründen de lege lata abgelehnt wird, setzt sich der Verfasser zuletzt ausführlich mit der Möglichkeit und den Grenzen der anal
Aktualisiert: 2023-05-11
> findR *
Obgleich beim Vollrauschtatbestand (§ 323 a StGB) die dem Täter zur Last gelegte Handlung die Herbeiführung des Rausches und nicht die im Rauschzustand begangene rechtswidrige Tat (Rauschtat) ist, welche lediglich eine objektive Bedingung der Strafbarkeit darstellt, wendet die ständige Rechtsprechung die Bestimmungen über den strafbefreienden Rücktritt unmittelbar oder zumindest entsprechend an, wenn der Täter freiwillig die weitere Ausführung seiner Rauschtat aufgibt oder deren Vollendung verhindert.
Der Verfasser zeigt nach Darstellung und Analyse der Rechtsprechung zunächst zahlreiche Friktionen dieser auch vom überwiegenden Schrifttum befürworteten Gesetzesanwendung mit der Dogmatik des Vollrauschtatbestandes als einem (abstrakten oder konkreten) Gefährdungsdelikt und dem Wesen des Rücktritts auf, die im wesentlichen darin begründet liegen, daß sich der Rücktritt auf die versuchte Rauschtat, seine möglichen Folgen jedoch auf den - zudem bereits vollendeten! - Vollrauschtatbestand beziehen (sollen). Das Ergebnis der h. M. wird auch nach einer Auseinandersetzung mit den im Schrifttum vertretenen unterschiedlichen Begründungen in Frage gestellt. An Hand der klassischen Auslegungsmethoden überprüft der Autor sodann die Vereinbarkeit eines strafbefreienden (bzw. zumindest -mildernden) Rücktritts von der versuchten Rauschtat mit dem Vollrauschtatbestand. Hierbei wird die actio libera in causa als eine dem Vollrauschtatbestand strukturell verwandte und diesen - wie die Entstehungsgeschichte der Norm zeigt - begrenzende Rechtsfigur stets ebenso in die Überlegungen mit einbezogen wie die zahlreichen zu Rechtsnatur und Normcharakter des § 323 a StGB und der Funktion der Rauschtat vertretenen Ansichten, welche in einem Überblick dargestellt werden. Nachdem eine unmittelbare Anwendung der Rücktrittsvorschriften auf die Rauschtat aus verschiedenen Gründen de lege lata abgelehnt wird, setzt sich der Verfasser zuletzt ausführlich mit der Möglichkeit und den Grenzen der anal
Aktualisiert: 2023-04-15
> findR *
MEHR ANZEIGEN
Bücher von Barthel, Claus
Sie suchen ein Buch oder Publikation vonBarthel, Claus ? Bei Buch findr finden Sie alle Bücher Barthel, Claus.
Entdecken Sie neue Bücher oder Klassiker für Sie selbst oder zum Verschenken. Buch findr hat zahlreiche Bücher
von Barthel, Claus im Sortiment. Nehmen Sie sich Zeit zum Stöbern und finden Sie das passende Buch oder die
Publiketion für Ihr Lesevergnügen oder Ihr Interessensgebiet. Stöbern Sie durch unser Angebot und finden Sie aus
unserer großen Auswahl das Buch, das Ihnen zusagt. Bei Buch findr finden Sie Romane, Ratgeber, wissenschaftliche und
populärwissenschaftliche Bücher uvm. Bestellen Sie Ihr Buch zu Ihrem Thema einfach online und lassen Sie es sich
bequem nach Hause schicken. Wir wünschen Ihnen schöne und entspannte Lesemomente mit Ihrem Buch
von Barthel, Claus .
Barthel, Claus - Große Auswahl an Publikationen bei Buch findr
Bei uns finden Sie Bücher aller beliebter Autoren, Neuerscheinungen, Bestseller genauso wie alte Schätze. Bücher
von Barthel, Claus die Ihre Fantasie anregen und Bücher, die Sie weiterbilden und Ihnen wissenschaftliche Fakten
vermitteln. Ganz nach Ihrem Geschmack ist das passende Buch für Sie dabei. Finden Sie eine große Auswahl Bücher
verschiedenster Genres, Verlage, Schlagworte Genre bei Buchfindr:
Unser Repertoire umfasst Bücher von
- Barthélemy, Dominique
- Barthélemy, Frank
- Barthélemy, J P
- Barthelemy, J.D.
- Barthélemy, Jean-Dominique
- Barthelemy, Thomas
- Barthelheimer, Wilhelm
- Barthelmä, Frank
- Barthelmä, Frank
- Barthelmann, Ralf
Sie haben viele Möglichkeiten bei Buch findr die passenden Bücher für Ihr Lesevergnügen zu entdecken. Nutzen Sie
unsere Suchfunktionen, um zu stöbern und für Sie interessante Bücher in den unterschiedlichen Genres und Kategorien
zu finden. Neben Büchern von Barthel, Claus und Büchern aus verschiedenen Kategorien finden Sie schnell und
einfach auch eine Auflistung thematisch passender Publikationen. Probieren Sie es aus, legen Sie jetzt los! Ihrem
Lesevergnügen steht nichts im Wege. Nutzen Sie die Vorteile Ihre Bücher online zu kaufen und bekommen Sie die
bestellten Bücher schnell und bequem zugestellt. Nehmen Sie sich die Zeit, online die Bücher Ihrer Wahl anzulesen,
Buchempfehlungen und Rezensionen zu studieren, Informationen zu Autoren zu lesen. Viel Spaß beim Lesen wünscht Ihnen
das Team von Buchfindr.