Das Werk analysiert die rechtliche Situation von Eltern in problembelasteten
Beziehungen zu ihrem minderjährigen Kind.
Die aktuelle wissenschaftliche Diskussion über Umfang und Inhalt der Personensorge thematisierte bislang fast ausschließlich die dogmatische Begründung und die rechtlichen Grenzen der elterlichen
Befugnisse. Im Mittelpunkt steht dabei stets das Wohl des Kindes. Das eigentliche Anliegen der Personensorge – die (rechtliche) Befähigung der Eltern zu Pflege und Erziehung ihres Kindes
im familiären Kontext – ist dagegen weitgehend aus dem Blickfeld geraten. Die Eltern-Kind-Beziehung hat diesseits der Missbrauchsgrenze des § 1666 BGB daher allenfalls schemenhafte Konturen.
Diese Lücke schließt der Autor, indem er auch die Perspektive der Eltern berücksichtigt.
Die Arbeit verfolgt zwei Ziele: Zum einen sollen die möglicherweise widerstreitenden Belange von Eltern und Kindern in ein angemessenes Verhältnis gesetzt werden; gegenwärtig spielt das Wohl der Eltern im deutschen Familienrecht faktisch keine Rolle. Zum anderen gilt es, den juristischen Handlungsspielraum der Eltern in Erziehungskonflikten auszuloten und auf seine Verfassungskonformität zu überprüfen. Dabei geht es nicht um die (entwicklungspsychologische) Frage, wie sich die Eltern tatsächlich verhalten
sollen, sondern nur um das juristische Problem, was die Eltern rechtlich unternehmen dürfen, um sich gegenüber dem Kind zu behaupten.
Der Autor untersucht zunächst das rechtstheoretische Fundament der elterlichen Sorge. Ausgangspunkt ist die allgemeine Überzeugung, wonach es sich bei diesem Rechtsinstitut um ein „pflichtgebundenes
Schutzverhältnis im Interesse des Kindes“ handelt. Rechtsprechung und Literatur betonen übereinstimmend die „fremdnützige“ Natur des Sorgerechts. Es wird daher erörtert, inwieweit die Personensorge auch ein „eigennütziges“ Recht der Eltern darstellt und welcher Stellenwert ihren persönlichen Belangen in diesem Rahmen zukommt.
Ferner geht es um die unterschiedlichen Modelle zur Kontrolle der Eltern und zur Beschränkung ihrer Befugnisse. Dabei kommen insbesondere das Verhältnis der Grundrechte der Eltern und der
Kinder sowie die Bedeutung des Kindeswohls als verbindliches Leitbild der Erziehung zur Sprache. Im Blickfeld steht sodann die Frage, wie die Eltern eine Entscheidung, die sie aufgrund ihres
Sorgerechts getroffen haben, gegenüber dem Kind durchsetzen können. Allgemein geht es hier um die Kompetenzen der Sorgeberechtigten in Konfliktsituationen, um ihren persönlichen Handlungsspielraum
und um ihren Anspruch auf staatliche Unterstützung.
Dabei widmet der Autor der Zulässigkeit körperlicher Gewalt in der Erziehung – sei es als Sanktionsmittel, sei es als Zwangsmittel – besondere Aufmerksamkeit. Der Gesetzgeber hat körperliche
Strafen unlängst „geächtet“. Dieses umfassende Gewaltverbot wird einer eingehenden verfassungsrechtlichen Prüfung anhand des Elternrechts (Art. 6 Abs. 2 GG) unterzogen. Im letzten Teil der Arbeit werden schließlich typische Adoleszenzkonflikte auf Grundlage der zuvor gewonnenen Ergebnisse analysiert.
Aktualisiert: 2023-07-01
> findR *
Das Werk analysiert die rechtliche Situation von Eltern in problembelasteten
Beziehungen zu ihrem minderjährigen Kind.
Die aktuelle wissenschaftliche Diskussion über Umfang und Inhalt der Personensorge thematisierte bislang fast ausschließlich die dogmatische Begründung und die rechtlichen Grenzen der elterlichen
Befugnisse. Im Mittelpunkt steht dabei stets das Wohl des Kindes. Das eigentliche Anliegen der Personensorge – die (rechtliche) Befähigung der Eltern zu Pflege und Erziehung ihres Kindes
im familiären Kontext – ist dagegen weitgehend aus dem Blickfeld geraten. Die Eltern-Kind-Beziehung hat diesseits der Missbrauchsgrenze des § 1666 BGB daher allenfalls schemenhafte Konturen.
Diese Lücke schließt der Autor, indem er auch die Perspektive der Eltern berücksichtigt.
Die Arbeit verfolgt zwei Ziele: Zum einen sollen die möglicherweise widerstreitenden Belange von Eltern und Kindern in ein angemessenes Verhältnis gesetzt werden; gegenwärtig spielt das Wohl der Eltern im deutschen Familienrecht faktisch keine Rolle. Zum anderen gilt es, den juristischen Handlungsspielraum der Eltern in Erziehungskonflikten auszuloten und auf seine Verfassungskonformität zu überprüfen. Dabei geht es nicht um die (entwicklungspsychologische) Frage, wie sich die Eltern tatsächlich verhalten
sollen, sondern nur um das juristische Problem, was die Eltern rechtlich unternehmen dürfen, um sich gegenüber dem Kind zu behaupten.
Der Autor untersucht zunächst das rechtstheoretische Fundament der elterlichen Sorge. Ausgangspunkt ist die allgemeine Überzeugung, wonach es sich bei diesem Rechtsinstitut um ein „pflichtgebundenes
Schutzverhältnis im Interesse des Kindes“ handelt. Rechtsprechung und Literatur betonen übereinstimmend die „fremdnützige“ Natur des Sorgerechts. Es wird daher erörtert, inwieweit die Personensorge auch ein „eigennütziges“ Recht der Eltern darstellt und welcher Stellenwert ihren persönlichen Belangen in diesem Rahmen zukommt.
Ferner geht es um die unterschiedlichen Modelle zur Kontrolle der Eltern und zur Beschränkung ihrer Befugnisse. Dabei kommen insbesondere das Verhältnis der Grundrechte der Eltern und der
Kinder sowie die Bedeutung des Kindeswohls als verbindliches Leitbild der Erziehung zur Sprache. Im Blickfeld steht sodann die Frage, wie die Eltern eine Entscheidung, die sie aufgrund ihres
Sorgerechts getroffen haben, gegenüber dem Kind durchsetzen können. Allgemein geht es hier um die Kompetenzen der Sorgeberechtigten in Konfliktsituationen, um ihren persönlichen Handlungsspielraum
und um ihren Anspruch auf staatliche Unterstützung.
Dabei widmet der Autor der Zulässigkeit körperlicher Gewalt in der Erziehung – sei es als Sanktionsmittel, sei es als Zwangsmittel – besondere Aufmerksamkeit. Der Gesetzgeber hat körperliche
Strafen unlängst „geächtet“. Dieses umfassende Gewaltverbot wird einer eingehenden verfassungsrechtlichen Prüfung anhand des Elternrechts (Art. 6 Abs. 2 GG) unterzogen. Im letzten Teil der Arbeit werden schließlich typische Adoleszenzkonflikte auf Grundlage der zuvor gewonnenen Ergebnisse analysiert.
Aktualisiert: 2023-07-01
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Das Werk analysiert die rechtliche Situation von Eltern in problembelasteten
Beziehungen zu ihrem minderjährigen Kind.
Die aktuelle wissenschaftliche Diskussion über Umfang und Inhalt der Personensorge thematisierte bislang fast ausschließlich die dogmatische Begründung und die rechtlichen Grenzen der elterlichen
Befugnisse. Im Mittelpunkt steht dabei stets das Wohl des Kindes. Das eigentliche Anliegen der Personensorge – die (rechtliche) Befähigung der Eltern zu Pflege und Erziehung ihres Kindes
im familiären Kontext – ist dagegen weitgehend aus dem Blickfeld geraten. Die Eltern-Kind-Beziehung hat diesseits der Missbrauchsgrenze des § 1666 BGB daher allenfalls schemenhafte Konturen.
Diese Lücke schließt der Autor, indem er auch die Perspektive der Eltern berücksichtigt.
Die Arbeit verfolgt zwei Ziele: Zum einen sollen die möglicherweise widerstreitenden Belange von Eltern und Kindern in ein angemessenes Verhältnis gesetzt werden; gegenwärtig spielt das Wohl der Eltern im deutschen Familienrecht faktisch keine Rolle. Zum anderen gilt es, den juristischen Handlungsspielraum der Eltern in Erziehungskonflikten auszuloten und auf seine Verfassungskonformität zu überprüfen. Dabei geht es nicht um die (entwicklungspsychologische) Frage, wie sich die Eltern tatsächlich verhalten
sollen, sondern nur um das juristische Problem, was die Eltern rechtlich unternehmen dürfen, um sich gegenüber dem Kind zu behaupten.
Der Autor untersucht zunächst das rechtstheoretische Fundament der elterlichen Sorge. Ausgangspunkt ist die allgemeine Überzeugung, wonach es sich bei diesem Rechtsinstitut um ein „pflichtgebundenes
Schutzverhältnis im Interesse des Kindes“ handelt. Rechtsprechung und Literatur betonen übereinstimmend die „fremdnützige“ Natur des Sorgerechts. Es wird daher erörtert, inwieweit die Personensorge auch ein „eigennütziges“ Recht der Eltern darstellt und welcher Stellenwert ihren persönlichen Belangen in diesem Rahmen zukommt.
Ferner geht es um die unterschiedlichen Modelle zur Kontrolle der Eltern und zur Beschränkung ihrer Befugnisse. Dabei kommen insbesondere das Verhältnis der Grundrechte der Eltern und der
Kinder sowie die Bedeutung des Kindeswohls als verbindliches Leitbild der Erziehung zur Sprache. Im Blickfeld steht sodann die Frage, wie die Eltern eine Entscheidung, die sie aufgrund ihres
Sorgerechts getroffen haben, gegenüber dem Kind durchsetzen können. Allgemein geht es hier um die Kompetenzen der Sorgeberechtigten in Konfliktsituationen, um ihren persönlichen Handlungsspielraum
und um ihren Anspruch auf staatliche Unterstützung.
Dabei widmet der Autor der Zulässigkeit körperlicher Gewalt in der Erziehung – sei es als Sanktionsmittel, sei es als Zwangsmittel – besondere Aufmerksamkeit. Der Gesetzgeber hat körperliche
Strafen unlängst „geächtet“. Dieses umfassende Gewaltverbot wird einer eingehenden verfassungsrechtlichen Prüfung anhand des Elternrechts (Art. 6 Abs. 2 GG) unterzogen. Im letzten Teil der Arbeit werden schließlich typische Adoleszenzkonflikte auf Grundlage der zuvor gewonnenen Ergebnisse analysiert.
Aktualisiert: 2023-07-01
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Das Werk analysiert die rechtliche Situation von Eltern in problembelasteten
Beziehungen zu ihrem minderjährigen Kind.
Die aktuelle wissenschaftliche Diskussion über Umfang und Inhalt der Personensorge thematisierte bislang fast ausschließlich die dogmatische Begründung und die rechtlichen Grenzen der elterlichen
Befugnisse. Im Mittelpunkt steht dabei stets das Wohl des Kindes. Das eigentliche Anliegen der Personensorge – die (rechtliche) Befähigung der Eltern zu Pflege und Erziehung ihres Kindes
im familiären Kontext – ist dagegen weitgehend aus dem Blickfeld geraten. Die Eltern-Kind-Beziehung hat diesseits der Missbrauchsgrenze des § 1666 BGB daher allenfalls schemenhafte Konturen.
Diese Lücke schließt der Autor, indem er auch die Perspektive der Eltern berücksichtigt.
Die Arbeit verfolgt zwei Ziele: Zum einen sollen die möglicherweise widerstreitenden Belange von Eltern und Kindern in ein angemessenes Verhältnis gesetzt werden; gegenwärtig spielt das Wohl der Eltern im deutschen Familienrecht faktisch keine Rolle. Zum anderen gilt es, den juristischen Handlungsspielraum der Eltern in Erziehungskonflikten auszuloten und auf seine Verfassungskonformität zu überprüfen. Dabei geht es nicht um die (entwicklungspsychologische) Frage, wie sich die Eltern tatsächlich verhalten
sollen, sondern nur um das juristische Problem, was die Eltern rechtlich unternehmen dürfen, um sich gegenüber dem Kind zu behaupten.
Der Autor untersucht zunächst das rechtstheoretische Fundament der elterlichen Sorge. Ausgangspunkt ist die allgemeine Überzeugung, wonach es sich bei diesem Rechtsinstitut um ein „pflichtgebundenes
Schutzverhältnis im Interesse des Kindes“ handelt. Rechtsprechung und Literatur betonen übereinstimmend die „fremdnützige“ Natur des Sorgerechts. Es wird daher erörtert, inwieweit die Personensorge auch ein „eigennütziges“ Recht der Eltern darstellt und welcher Stellenwert ihren persönlichen Belangen in diesem Rahmen zukommt.
Ferner geht es um die unterschiedlichen Modelle zur Kontrolle der Eltern und zur Beschränkung ihrer Befugnisse. Dabei kommen insbesondere das Verhältnis der Grundrechte der Eltern und der
Kinder sowie die Bedeutung des Kindeswohls als verbindliches Leitbild der Erziehung zur Sprache. Im Blickfeld steht sodann die Frage, wie die Eltern eine Entscheidung, die sie aufgrund ihres
Sorgerechts getroffen haben, gegenüber dem Kind durchsetzen können. Allgemein geht es hier um die Kompetenzen der Sorgeberechtigten in Konfliktsituationen, um ihren persönlichen Handlungsspielraum
und um ihren Anspruch auf staatliche Unterstützung.
Dabei widmet der Autor der Zulässigkeit körperlicher Gewalt in der Erziehung – sei es als Sanktionsmittel, sei es als Zwangsmittel – besondere Aufmerksamkeit. Der Gesetzgeber hat körperliche
Strafen unlängst „geächtet“. Dieses umfassende Gewaltverbot wird einer eingehenden verfassungsrechtlichen Prüfung anhand des Elternrechts (Art. 6 Abs. 2 GG) unterzogen. Im letzten Teil der Arbeit werden schließlich typische Adoleszenzkonflikte auf Grundlage der zuvor gewonnenen Ergebnisse analysiert.
Aktualisiert: 2023-07-01
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Zum Werk
PPP kann zur qualitativ hochwertigen und wirtschaftlichen Bereitstellung öffentlicher Infrastruktur beitragen.
Das Werk stellt die Voraussetzungen für die erfolgreiche Umsetzung der Vorhaben dar und beleuchtet dazu im Schwerpunkt die wirtschaftlichen und rechtlichen Voraussetzungen.
Schwerpunkt der Darstellung ist dabei die Wirtschaftlichkeitsberechnung als Grundlage für alle PPP-Entscheidungen und die nachfolgende Finanzierung der einzelnen Vorhaben. In einem weiteren Kapitel werden einzelne Anwendungsbereiche von PPP-Projekten und bereits gesammelte Erfahrungen bei der Umsetzung vorgestellt.
Vorteile auf einen Blick
- anschauliche Erläuterung der Struktur von PPP-Projekten
- Planung und Umsetzung eines PPP-Projekts
- anschauliche Erfahrungsberichte zu erfolgreichen PPP-Projekten
Zur Neuauflage
In der Neuauflage wird die Darstellung an die geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen angepasst, hier ist vor allem das novellierte Vergaberecht zu nennen.
Zusätzlich vorgestellt werden:
- die Aktivitäten der bestehenden Kompetenzzentren
- Instandhaltungsstrategien im öffentlichen Gebäudemanagement
- Modelle im Schulbau, bei Verwaltungsgebäuden und der Informationstechnologie
Zielgruppe
Für Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, Bauunternehmen, Bauverwaltungen, Kämmerer, kommunale Ver- und Entsorgungseinrichtungen.
Aktualisiert: 2023-04-04
Autor:
Hans Wilhelm Alfen,
Daniel Benighaus,
Daniel Benkert,
Andreas Breitling,
Dietrich Drömann,
Hartmut Fischer,
Georg Habighorst,
Klaus Hahnenfeld,
Friedrich Ludwig Hausmann,
Gerung von Hoff,
Dorothea Kaleschke-Weingarten,
Christian Klöpper,
Detlef Knop,
Markus Koch,
Michael Korn,
Michael Krause,
Annette Mutschler-Siebert,
Erik Ohde,
Matthias Redlich,
Daniel Reichert-Facilides,
Eckhard Riege,
Michael Schaefer,
Christian Schede,
Daniel Schmidt,
Thomas Schubert,
Ulrike Schweibert,
Torsten Stockem,
Regine Unbehauen,
Martin Weber
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Beziehungen zu ihrem minderjährigen Kind.
Die aktuelle wissenschaftliche Diskussion über Umfang und Inhalt der Personensorge thematisierte bislang fast ausschließlich die dogmatische Begründung und die rechtlichen Grenzen der elterlichen
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im familiären Kontext – ist dagegen weitgehend aus dem Blickfeld geraten. Die Eltern-Kind-Beziehung hat diesseits der Missbrauchsgrenze des § 1666 BGB daher allenfalls schemenhafte Konturen.
Diese Lücke schließt der Autor, indem er auch die Perspektive der Eltern berücksichtigt.
Die Arbeit verfolgt zwei Ziele: Zum einen sollen die möglicherweise widerstreitenden Belange von Eltern und Kindern in ein angemessenes Verhältnis gesetzt werden; gegenwärtig spielt das Wohl der Eltern im deutschen Familienrecht faktisch keine Rolle. Zum anderen gilt es, den juristischen Handlungsspielraum der Eltern in Erziehungskonflikten auszuloten und auf seine Verfassungskonformität zu überprüfen. Dabei geht es nicht um die (entwicklungspsychologische) Frage, wie sich die Eltern tatsächlich verhalten
sollen, sondern nur um das juristische Problem, was die Eltern rechtlich unternehmen dürfen, um sich gegenüber dem Kind zu behaupten.
Der Autor untersucht zunächst das rechtstheoretische Fundament der elterlichen Sorge. Ausgangspunkt ist die allgemeine Überzeugung, wonach es sich bei diesem Rechtsinstitut um ein „pflichtgebundenes
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Kinder sowie die Bedeutung des Kindeswohls als verbindliches Leitbild der Erziehung zur Sprache. Im Blickfeld steht sodann die Frage, wie die Eltern eine Entscheidung, die sie aufgrund ihres
Sorgerechts getroffen haben, gegenüber dem Kind durchsetzen können. Allgemein geht es hier um die Kompetenzen der Sorgeberechtigten in Konfliktsituationen, um ihren persönlichen Handlungsspielraum
und um ihren Anspruch auf staatliche Unterstützung.
Dabei widmet der Autor der Zulässigkeit körperlicher Gewalt in der Erziehung – sei es als Sanktionsmittel, sei es als Zwangsmittel – besondere Aufmerksamkeit. Der Gesetzgeber hat körperliche
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