Über die Rechtsnatur des Betriebsrats herrscht seit dem Betriebsrätegesetz von 1920 Streit. Es gibt fast keine Meinung, die nicht vertreten worden ist. Der Autor stellt diese Meinungen in ihren historischen Kontext und untersucht sie - gestern und heute - auf ihre dogmatische Stimmigkeit, um so das rechtsdogmatische Fundament des Betriebsrats und das rechtliche Beziehungsgeflecht, in dem der Betriebsrat steht, auszuloten.
Im Mittelpunkt der Betrachtung steht die Frage, ob der Betriebsrat dem öffentlichen oder dem privaten Recht angehört. Es wird näher auf die Abgrenzung dieser beiden Rechtsgebiete sowie darauf eingegangen, welche Rolle insoweit das Sozialrecht spielt. Erörtert wird auch, wer Träger der Beteiligungsrechte ist und wie diese rechtlich zu qualifizieren sind. Dies führt zu der Frage, in welchem Verhältnis der Betriebsrat zur Belegschaft steht, was wiederum mit der Rechtsnatur der Belegschaft zusammenhängt. Abgerundet wird die Betrachtung durch einen Exkurs zur Rechtsstellung des Europäischen Betriebsrats. Die Erörterung dieser Fragen ist nicht nur von akademischem Interesse, sondern bildet auch die Grundlage für die Klärung praktisch relevanter Fragen (z. B. Haftung für Handlungen des Betriebsrats). Die Entstehungsgeschichte des Betriebsrats und die daraus abzuleitenden rechtsdogmatischen Schlußfolgerungen gilt es auch bei strukturellen Reformen des Betriebsverfassungsrechts zu beachten.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Über die Rechtsnatur des Betriebsrats herrscht seit dem Betriebsrätegesetz von 1920 Streit. Es gibt fast keine Meinung, die nicht vertreten worden ist. Der Autor stellt diese Meinungen in ihren historischen Kontext und untersucht sie - gestern und heute - auf ihre dogmatische Stimmigkeit, um so das rechtsdogmatische Fundament des Betriebsrats und das rechtliche Beziehungsgeflecht, in dem der Betriebsrat steht, auszuloten.
Im Mittelpunkt der Betrachtung steht die Frage, ob der Betriebsrat dem öffentlichen oder dem privaten Recht angehört. Es wird näher auf die Abgrenzung dieser beiden Rechtsgebiete sowie darauf eingegangen, welche Rolle insoweit das Sozialrecht spielt. Erörtert wird auch, wer Träger der Beteiligungsrechte ist und wie diese rechtlich zu qualifizieren sind. Dies führt zu der Frage, in welchem Verhältnis der Betriebsrat zur Belegschaft steht, was wiederum mit der Rechtsnatur der Belegschaft zusammenhängt. Abgerundet wird die Betrachtung durch einen Exkurs zur Rechtsstellung des Europäischen Betriebsrats. Die Erörterung dieser Fragen ist nicht nur von akademischem Interesse, sondern bildet auch die Grundlage für die Klärung praktisch relevanter Fragen (z. B. Haftung für Handlungen des Betriebsrats). Die Entstehungsgeschichte des Betriebsrats und die daraus abzuleitenden rechtsdogmatischen Schlußfolgerungen gilt es auch bei strukturellen Reformen des Betriebsverfassungsrechts zu beachten.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Über die Rechtsnatur des Betriebsrats herrscht seit dem Betriebsrätegesetz von 1920 Streit. Es gibt fast keine Meinung, die nicht vertreten worden ist. Der Autor stellt diese Meinungen in ihren historischen Kontext und untersucht sie - gestern und heute - auf ihre dogmatische Stimmigkeit, um so das rechtsdogmatische Fundament des Betriebsrats und das rechtliche Beziehungsgeflecht, in dem der Betriebsrat steht, auszuloten.
Im Mittelpunkt der Betrachtung steht die Frage, ob der Betriebsrat dem öffentlichen oder dem privaten Recht angehört. Es wird näher auf die Abgrenzung dieser beiden Rechtsgebiete sowie darauf eingegangen, welche Rolle insoweit das Sozialrecht spielt. Erörtert wird auch, wer Träger der Beteiligungsrechte ist und wie diese rechtlich zu qualifizieren sind. Dies führt zu der Frage, in welchem Verhältnis der Betriebsrat zur Belegschaft steht, was wiederum mit der Rechtsnatur der Belegschaft zusammenhängt. Abgerundet wird die Betrachtung durch einen Exkurs zur Rechtsstellung des Europäischen Betriebsrats. Die Erörterung dieser Fragen ist nicht nur von akademischem Interesse, sondern bildet auch die Grundlage für die Klärung praktisch relevanter Fragen (z. B. Haftung für Handlungen des Betriebsrats). Die Entstehungsgeschichte des Betriebsrats und die daraus abzuleitenden rechtsdogmatischen Schlußfolgerungen gilt es auch bei strukturellen Reformen des Betriebsverfassungsrechts zu beachten.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Über die Rechtsnatur des Betriebsrats herrscht seit dem Betriebsrätegesetz von 1920 Streit. Es gibt fast keine Meinung, die nicht vertreten worden ist. Der Autor stellt diese Meinungen in ihren historischen Kontext und untersucht sie - gestern und heute - auf ihre dogmatische Stimmigkeit, um so das rechtsdogmatische Fundament des Betriebsrats und das rechtliche Beziehungsgeflecht, in dem der Betriebsrat steht, auszuloten.
Im Mittelpunkt der Betrachtung steht die Frage, ob der Betriebsrat dem öffentlichen oder dem privaten Recht angehört. Es wird näher auf die Abgrenzung dieser beiden Rechtsgebiete sowie darauf eingegangen, welche Rolle insoweit das Sozialrecht spielt. Erörtert wird auch, wer Träger der Beteiligungsrechte ist und wie diese rechtlich zu qualifizieren sind. Dies führt zu der Frage, in welchem Verhältnis der Betriebsrat zur Belegschaft steht, was wiederum mit der Rechtsnatur der Belegschaft zusammenhängt. Abgerundet wird die Betrachtung durch einen Exkurs zur Rechtsstellung des Europäischen Betriebsrats. Die Erörterung dieser Fragen ist nicht nur von akademischem Interesse, sondern bildet auch die Grundlage für die Klärung praktisch relevanter Fragen (z. B. Haftung für Handlungen des Betriebsrats). Die Entstehungsgeschichte des Betriebsrats und die daraus abzuleitenden rechtsdogmatischen Schlußfolgerungen gilt es auch bei strukturellen Reformen des Betriebsverfassungsrechts zu beachten.
Aktualisiert: 2023-04-15
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