Wolfgang Frisch vollendet am 16. Mai 2013 sein 70. Lebensjahr. Schüler, Kollegen und Freunde möchten durch die Festschrift dem zu Ehrenden ihre wissenschaftliche Verbundenheit und Hochachtung für sein bisheriges Werk zum Ausdruck bringen und ihm gutes Gelingen für sein zukünftiges Schaffen wünschen.
Das strafrechtswissenschaftliche Œuvre des Jubilars ist weit gespannt: Angefangen von den rechtsphilosophischen und strafrechtsdogmatischen Grundlagen über zahlreiche Detailfragen des Allgemeinen und des Besonderen Teils des Strafrechts bis hin zu den prozessualen und schließlich den rechtsvergleichenden Facetten der Thematik deckt es erstaunlich viele Bereiche ab. Dennoch sind alle seine Arbeiten durch eine kaum zu übertreffende Gründlichkeit gekennzeichnet. Neue Einsichten werden nicht einfach punktuell verfochten, sondern stets sorgfältig abgesichert und eingebettet in bewahrenswert-bewährte Konzepte. Dabei wird das angestrebte stimmige Gesamtsystem niemals aus den Augen verloren. Das ist gesamte Strafrechtswissenschaft par excellence, der eine wegweisende systematische, dogmatische und theoretisch-philosophische Kraft zukommt.
Auch als akademischer Lehrer und Fachkollege verdient Wolfgang Frisch den größten Respekt. Er beeindruckt vor allem durch die profunde Sachkenntnis sowie die Klarheit und Überzeugungskraft der Gedankenführung. Ganz im Sinne der »Einheit von Forschung und Lehre« ist nicht zuletzt für die Studierenden nur das Beste gut genug. Seine Diskussionsfreude lässt – über die Fachgrenzen hinweg – Erkenntnisgewinn zum spannenden geistigen Abenteuer werden. Bei aller Hartnäckigkeit in der Bearbeitung fachspezifischer Probleme ist er in seinem Auftreten als Lehrer und Kollege stets offen und verständnisvoll, begleitet von ausgeprägter Hilfsbereitschaft und freundlich-warmherzigem Umgang.
Die Festschrift ist ein Spiegel des hervorragenden wissenschaftlichen Werkes des Jubilars und zugleich eine Bestandsaufnahme der wesentlichen Grundlagen und der Dogmatik unseres gesamten gegenwärtigen Strafrechtssystems, verbunden mit richtungsweisenden Ausblicken auf dessen zukünftige – auch länderübergreifende – Gestalt.
Aktualisiert: 2023-06-15
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"Gerechte Strafe und legitimes Strafrecht", die Festschrift, die Manfred Maiwald anlässlich seines 75. Geburtstags gewidmet ist, soll einen herausragenden Wissenschaftler von internationalem Rang ehren, dessen Wirken als ordentlicher Professor an der Universität Hamburg, an der Universität Heidelberg und vor allem an der Georg-August-Universität Göttingen das Strafrecht und Strafprozessrecht wesentlich geprägt hat. Die Dogmatik des Allgemeinen Teils ist von Manfred Maiwald durch eine Fülle von Beiträgen bereichert worden; im Bereich des Besonderen Teils verbindet man seinen Namen insbesondere mit dem durch Maurach begründeten großen Lehrbuch, dessen erster Band soeben in seiner 10. Auflage erschienen ist. Im Strafverfahrensrecht sei pars pro toto die Kommentierung der Vorschriften über die Revision im Handkommentar zum Gesamten Strafrecht genannt. Manfred Maiwald hat mit seinem fruchtbaren wissenschaftlichen Wirken im Ausland, namentlich in Italien, aufmerksames Gehör gefunden und in jüngster Zeit einer deutschsprachigen Leserschaft durch seine Einführung in das italienische Strafrecht und Strafprozessrecht einen einzigartigen Zugang zum italienischen Strafrecht an die Hand gegeben. Das denkbar breite Spektrum der wissenschaftlichen Arbeit des Jubilars spiegelt sich in den hier nunmehr versammelten Beiträgen wie auch in der Auswahl der Autoren wider, unter denen sich Kollegen, Schüler und Weggefährten aus dem In- und Ausland befinden. Namhafte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler haben Manfred Maiwald zu Ehren Beiträge verfasst, die einen weitgespannten Bogen abschreiten, der ganz so wie das Werk des Jubilars grundlegende Fragen der Dogmatik mit aktuellen Entwicklungen und Problemstellungen verbindet: dementsprechend geht es von den philosophischen Grundfragen des Strafrechts wie derjenigen nach der gerechten Strafe über Probleme des Allgemeinen Teils, etwa solchen der Lehre vom Versuch und der objektiven Zurechnung, zu einzelnen Vorschriften des Besonderen Teils bis hin zur aktuellen rechtspolitischen Diskussion bspw. im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts. Eine Reihe von Beiträgen behandelt strafprozessuale Fragestellungen, so etwa diejenige, inwieweit der neuen Regelung über die Verständigung im Strafverfahren ein tragfähiges neues Verfahrensmodell zugrunde liegt. Weitere Beiträge tragen unter strafanwendungsrechtlicher, völker- und europastrafrechtlicher Perspektive der zunehmenden Bedeutung der internationalen Dimension des Strafrechts Rechnung.
Aktualisiert: 2023-06-15
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"Gerechte Strafe und legitimes Strafrecht", die Festschrift, die Manfred Maiwald anlässlich seines 75. Geburtstags gewidmet ist, soll einen herausragenden Wissenschaftler von internationalem Rang ehren, dessen Wirken als ordentlicher Professor an der Universität Hamburg, an der Universität Heidelberg und vor allem an der Georg-August-Universität Göttingen das Strafrecht und Strafprozessrecht wesentlich geprägt hat. Die Dogmatik des Allgemeinen Teils ist von Manfred Maiwald durch eine Fülle von Beiträgen bereichert worden; im Bereich des Besonderen Teils verbindet man seinen Namen insbesondere mit dem durch Maurach begründeten großen Lehrbuch, dessen erster Band soeben in seiner 10. Auflage erschienen ist. Im Strafverfahrensrecht sei pars pro toto die Kommentierung der Vorschriften über die Revision im Handkommentar zum Gesamten Strafrecht genannt. Manfred Maiwald hat mit seinem fruchtbaren wissenschaftlichen Wirken im Ausland, namentlich in Italien, aufmerksames Gehör gefunden und in jüngster Zeit einer deutschsprachigen Leserschaft durch seine Einführung in das italienische Strafrecht und Strafprozessrecht einen einzigartigen Zugang zum italienischen Strafrecht an die Hand gegeben. Das denkbar breite Spektrum der wissenschaftlichen Arbeit des Jubilars spiegelt sich in den hier nunmehr versammelten Beiträgen wie auch in der Auswahl der Autoren wider, unter denen sich Kollegen, Schüler und Weggefährten aus dem In- und Ausland befinden. Namhafte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler haben Manfred Maiwald zu Ehren Beiträge verfasst, die einen weitgespannten Bogen abschreiten, der ganz so wie das Werk des Jubilars grundlegende Fragen der Dogmatik mit aktuellen Entwicklungen und Problemstellungen verbindet: dementsprechend geht es von den philosophischen Grundfragen des Strafrechts wie derjenigen nach der gerechten Strafe über Probleme des Allgemeinen Teils, etwa solchen der Lehre vom Versuch und der objektiven Zurechnung, zu einzelnen Vorschriften des Besonderen Teils bis hin zur aktuellen rechtspolitischen Diskussion bspw. im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts. Eine Reihe von Beiträgen behandelt strafprozessuale Fragestellungen, so etwa diejenige, inwieweit der neuen Regelung über die Verständigung im Strafverfahren ein tragfähiges neues Verfahrensmodell zugrunde liegt. Weitere Beiträge tragen unter strafanwendungsrechtlicher, völker- und europastrafrechtlicher Perspektive der zunehmenden Bedeutung der internationalen Dimension des Strafrechts Rechnung.
Aktualisiert: 2023-05-25
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Wolfgang Frisch vollendet am 16. Mai 2013 sein 70. Lebensjahr. Schüler, Kollegen und Freunde möchten durch die Festschrift dem zu Ehrenden ihre wissenschaftliche Verbundenheit und Hochachtung für sein bisheriges Werk zum Ausdruck bringen und ihm gutes Gelingen für sein zukünftiges Schaffen wünschen.
Das strafrechtswissenschaftliche Œuvre des Jubilars ist weit gespannt: Angefangen von den rechtsphilosophischen und strafrechtsdogmatischen Grundlagen über zahlreiche Detailfragen des Allgemeinen und des Besonderen Teils des Strafrechts bis hin zu den prozessualen und schließlich den rechtsvergleichenden Facetten der Thematik deckt es erstaunlich viele Bereiche ab. Dennoch sind alle seine Arbeiten durch eine kaum zu übertreffende Gründlichkeit gekennzeichnet. Neue Einsichten werden nicht einfach punktuell verfochten, sondern stets sorgfältig abgesichert und eingebettet in bewahrenswert-bewährte Konzepte. Dabei wird das angestrebte stimmige Gesamtsystem niemals aus den Augen verloren. Das ist gesamte Strafrechtswissenschaft par excellence, der eine wegweisende systematische, dogmatische und theoretisch-philosophische Kraft zukommt.
Auch als akademischer Lehrer und Fachkollege verdient Wolfgang Frisch den größten Respekt. Er beeindruckt vor allem durch die profunde Sachkenntnis sowie die Klarheit und Überzeugungskraft der Gedankenführung. Ganz im Sinne der »Einheit von Forschung und Lehre« ist nicht zuletzt für die Studierenden nur das Beste gut genug. Seine Diskussionsfreude lässt – über die Fachgrenzen hinweg – Erkenntnisgewinn zum spannenden geistigen Abenteuer werden. Bei aller Hartnäckigkeit in der Bearbeitung fachspezifischer Probleme ist er in seinem Auftreten als Lehrer und Kollege stets offen und verständnisvoll, begleitet von ausgeprägter Hilfsbereitschaft und freundlich-warmherzigem Umgang.
Die Festschrift ist ein Spiegel des hervorragenden wissenschaftlichen Werkes des Jubilars und zugleich eine Bestandsaufnahme der wesentlichen Grundlagen und der Dogmatik unseres gesamten gegenwärtigen Strafrechtssystems, verbunden mit richtungsweisenden Ausblicken auf dessen zukünftige – auch länderübergreifende – Gestalt.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Wolfgang Frisch vollendet am 16. Mai 2013 sein 70. Lebensjahr. Schüler, Kollegen und Freunde möchten durch die Festschrift dem zu Ehrenden ihre wissenschaftliche Verbundenheit und Hochachtung für sein bisheriges Werk zum Ausdruck bringen und ihm gutes Gelingen für sein zukünftiges Schaffen wünschen.
Das strafrechtswissenschaftliche Œuvre des Jubilars ist weit gespannt: Angefangen von den rechtsphilosophischen und strafrechtsdogmatischen Grundlagen über zahlreiche Detailfragen des Allgemeinen und des Besonderen Teils des Strafrechts bis hin zu den prozessualen und schließlich den rechtsvergleichenden Facetten der Thematik deckt es erstaunlich viele Bereiche ab. Dennoch sind alle seine Arbeiten durch eine kaum zu übertreffende Gründlichkeit gekennzeichnet. Neue Einsichten werden nicht einfach punktuell verfochten, sondern stets sorgfältig abgesichert und eingebettet in bewahrenswert-bewährte Konzepte. Dabei wird das angestrebte stimmige Gesamtsystem niemals aus den Augen verloren. Das ist gesamte Strafrechtswissenschaft par excellence, der eine wegweisende systematische, dogmatische und theoretisch-philosophische Kraft zukommt.
Auch als akademischer Lehrer und Fachkollege verdient Wolfgang Frisch den größten Respekt. Er beeindruckt vor allem durch die profunde Sachkenntnis sowie die Klarheit und Überzeugungskraft der Gedankenführung. Ganz im Sinne der »Einheit von Forschung und Lehre« ist nicht zuletzt für die Studierenden nur das Beste gut genug. Seine Diskussionsfreude lässt – über die Fachgrenzen hinweg – Erkenntnisgewinn zum spannenden geistigen Abenteuer werden. Bei aller Hartnäckigkeit in der Bearbeitung fachspezifischer Probleme ist er in seinem Auftreten als Lehrer und Kollege stets offen und verständnisvoll, begleitet von ausgeprägter Hilfsbereitschaft und freundlich-warmherzigem Umgang.
Die Festschrift ist ein Spiegel des hervorragenden wissenschaftlichen Werkes des Jubilars und zugleich eine Bestandsaufnahme der wesentlichen Grundlagen und der Dogmatik unseres gesamten gegenwärtigen Strafrechtssystems, verbunden mit richtungsweisenden Ausblicken auf dessen zukünftige – auch länderübergreifende – Gestalt.
Aktualisiert: 2023-05-15
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"Gerechte Strafe und legitimes Strafrecht", die Festschrift, die Manfred Maiwald anlässlich seines 75. Geburtstags gewidmet ist, soll einen herausragenden Wissenschaftler von internationalem Rang ehren, dessen Wirken als ordentlicher Professor an der Universität Hamburg, an der Universität Heidelberg und vor allem an der Georg-August-Universität Göttingen das Strafrecht und Strafprozessrecht wesentlich geprägt hat. Die Dogmatik des Allgemeinen Teils ist von Manfred Maiwald durch eine Fülle von Beiträgen bereichert worden; im Bereich des Besonderen Teils verbindet man seinen Namen insbesondere mit dem durch Maurach begründeten großen Lehrbuch, dessen erster Band soeben in seiner 10. Auflage erschienen ist. Im Strafverfahrensrecht sei pars pro toto die Kommentierung der Vorschriften über die Revision im Handkommentar zum Gesamten Strafrecht genannt. Manfred Maiwald hat mit seinem fruchtbaren wissenschaftlichen Wirken im Ausland, namentlich in Italien, aufmerksames Gehör gefunden und in jüngster Zeit einer deutschsprachigen Leserschaft durch seine Einführung in das italienische Strafrecht und Strafprozessrecht einen einzigartigen Zugang zum italienischen Strafrecht an die Hand gegeben. Das denkbar breite Spektrum der wissenschaftlichen Arbeit des Jubilars spiegelt sich in den hier nunmehr versammelten Beiträgen wie auch in der Auswahl der Autoren wider, unter denen sich Kollegen, Schüler und Weggefährten aus dem In- und Ausland befinden. Namhafte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler haben Manfred Maiwald zu Ehren Beiträge verfasst, die einen weitgespannten Bogen abschreiten, der ganz so wie das Werk des Jubilars grundlegende Fragen der Dogmatik mit aktuellen Entwicklungen und Problemstellungen verbindet: dementsprechend geht es von den philosophischen Grundfragen des Strafrechts wie derjenigen nach der gerechten Strafe über Probleme des Allgemeinen Teils, etwa solchen der Lehre vom Versuch und der objektiven Zurechnung, zu einzelnen Vorschriften des Besonderen Teils bis hin zur aktuellen rechtspolitischen Diskussion bspw. im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts. Eine Reihe von Beiträgen behandelt strafprozessuale Fragestellungen, so etwa diejenige, inwieweit der neuen Regelung über die Verständigung im Strafverfahren ein tragfähiges neues Verfahrensmodell zugrunde liegt. Weitere Beiträge tragen unter strafanwendungsrechtlicher, völker- und europastrafrechtlicher Perspektive der zunehmenden Bedeutung der internationalen Dimension des Strafrechts Rechnung.
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"Gerechte Strafe und legitimes Strafrecht", die Festschrift, die Manfred Maiwald anlässlich seines 75. Geburtstags gewidmet ist, soll einen herausragenden Wissenschaftler von internationalem Rang ehren, dessen Wirken als ordentlicher Professor an der Universität Hamburg, an der Universität Heidelberg und vor allem an der Georg-August-Universität Göttingen das Strafrecht und Strafprozessrecht wesentlich geprägt hat. Die Dogmatik des Allgemeinen Teils ist von Manfred Maiwald durch eine Fülle von Beiträgen bereichert worden; im Bereich des Besonderen Teils verbindet man seinen Namen insbesondere mit dem durch Maurach begründeten großen Lehrbuch, dessen erster Band soeben in seiner 10. Auflage erschienen ist. Im Strafverfahrensrecht sei pars pro toto die Kommentierung der Vorschriften über die Revision im Handkommentar zum Gesamten Strafrecht genannt. Manfred Maiwald hat mit seinem fruchtbaren wissenschaftlichen Wirken im Ausland, namentlich in Italien, aufmerksames Gehör gefunden und in jüngster Zeit einer deutschsprachigen Leserschaft durch seine Einführung in das italienische Strafrecht und Strafprozessrecht einen einzigartigen Zugang zum italienischen Strafrecht an die Hand gegeben. Das denkbar breite Spektrum der wissenschaftlichen Arbeit des Jubilars spiegelt sich in den hier nunmehr versammelten Beiträgen wie auch in der Auswahl der Autoren wider, unter denen sich Kollegen, Schüler und Weggefährten aus dem In- und Ausland befinden. Namhafte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler haben Manfred Maiwald zu Ehren Beiträge verfasst, die einen weitgespannten Bogen abschreiten, der ganz so wie das Werk des Jubilars grundlegende Fragen der Dogmatik mit aktuellen Entwicklungen und Problemstellungen verbindet: dementsprechend geht es von den philosophischen Grundfragen des Strafrechts wie derjenigen nach der gerechten Strafe über Probleme des Allgemeinen Teils, etwa solchen der Lehre vom Versuch und der objektiven Zurechnung, zu einzelnen Vorschriften des Besonderen Teils bis hin zur aktuellen rechtspolitischen Diskussion bspw. im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts. Eine Reihe von Beiträgen behandelt strafprozessuale Fragestellungen, so etwa diejenige, inwieweit der neuen Regelung über die Verständigung im Strafverfahren ein tragfähiges neues Verfahrensmodell zugrunde liegt. Weitere Beiträge tragen unter strafanwendungsrechtlicher, völker- und europastrafrechtlicher Perspektive der zunehmenden Bedeutung der internationalen Dimension des Strafrechts Rechnung.
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Wolfgang Frisch vollendet am 16. Mai 2013 sein 70. Lebensjahr. Schüler, Kollegen und Freunde möchten durch die Festschrift dem zu Ehrenden ihre wissenschaftliche Verbundenheit und Hochachtung für sein bisheriges Werk zum Ausdruck bringen und ihm gutes Gelingen für sein zukünftiges Schaffen wünschen.
Das strafrechtswissenschaftliche Œuvre des Jubilars ist weit gespannt: Angefangen von den rechtsphilosophischen und strafrechtsdogmatischen Grundlagen über zahlreiche Detailfragen des Allgemeinen und des Besonderen Teils des Strafrechts bis hin zu den prozessualen und schließlich den rechtsvergleichenden Facetten der Thematik deckt es erstaunlich viele Bereiche ab. Dennoch sind alle seine Arbeiten durch eine kaum zu übertreffende Gründlichkeit gekennzeichnet. Neue Einsichten werden nicht einfach punktuell verfochten, sondern stets sorgfältig abgesichert und eingebettet in bewahrenswert-bewährte Konzepte. Dabei wird das angestrebte stimmige Gesamtsystem niemals aus den Augen verloren. Das ist gesamte Strafrechtswissenschaft par excellence, der eine wegweisende systematische, dogmatische und theoretisch-philosophische Kraft zukommt.
Auch als akademischer Lehrer und Fachkollege verdient Wolfgang Frisch den größten Respekt. Er beeindruckt vor allem durch die profunde Sachkenntnis sowie die Klarheit und Überzeugungskraft der Gedankenführung. Ganz im Sinne der »Einheit von Forschung und Lehre« ist nicht zuletzt für die Studierenden nur das Beste gut genug. Seine Diskussionsfreude lässt – über die Fachgrenzen hinweg – Erkenntnisgewinn zum spannenden geistigen Abenteuer werden. Bei aller Hartnäckigkeit in der Bearbeitung fachspezifischer Probleme ist er in seinem Auftreten als Lehrer und Kollege stets offen und verständnisvoll, begleitet von ausgeprägter Hilfsbereitschaft und freundlich-warmherzigem Umgang.
Die Festschrift ist ein Spiegel des hervorragenden wissenschaftlichen Werkes des Jubilars und zugleich eine Bestandsaufnahme der wesentlichen Grundlagen und der Dogmatik unseres gesamten gegenwärtigen Strafrechtssystems, verbunden mit richtungsweisenden Ausblicken auf dessen zukünftige – auch länderübergreifende – Gestalt.
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