Die gängige Doktrin der Staatenverbindungslehre tut sich mit der Erfassung des föderalen Systems der EU deswegen so schwer, weil sie ein bestimmtes Verständnis föderaler Systeme zugrundelegt, welches im ersten Teil der Arbeit unter dem Begriff des »dualistischen Föderalismusverständnisses« entwickelt wird. Hiermit ist ein durchgängiger Ansatz in der Staats- und Europarechtslehre zu bezeichnen, der föderale Organisation zwischenstaatlich nur als lose Verbindung - etwa in Form des Staatenbundes - und innerstaatlich (staatsrechtlich) nur als souveräne Bundesstaatlichkeit zu begreifen versucht. Die Betrachtung erfolgt dabei deswegen »im Lichte der Reichsverfassung von 1871«, weil am Reich von 1871 zentrale rechtsdogmatische Kategorien dieses dualistischen Föderalismusverständnisses entwickelt worden sind. Unter Aufarbeitung der Organisationsstruktur des Reiches von 1871 bzw. seiner dogmatischen Erfassung in der zeitgenössischen Staatslehre und deren Vergleich mit Organisation und Beschreibung der EG als dem am stärksten integrierten Pfeiler der EU sind erste Antworten auf die Frage zu suchen, ob ausgehend von einem solchen Föderalismusverständnis eine Beschreibung des föderalen Systems der EU überhaupt gelingen kann. Insbesondere am Begriff der Kompetenz-Kompetenz läßt sich verdeutlichen, wie speziell für bestimmte föderale Systeme in der Vergangenheit von der Staatslehre entwickelte dogmatische Kategorien des staatsrechtlichen Föderalismus nicht geeignet sind, modernere transnationale föderale Systeme zu beschreiben. Auch die Einordnung der EU mit Hilfe von Begriffen des zwischenstaatlichen Föderalismus wie internationale Organisation, Staatenbund oder Staatenverbund vermag die ihr eigenen Wesensmerkmale nicht zu erfassen. Im zweiten Teil der Arbeit soll daher diesem klassischen dualistischen ein »transnationales Föderalismusverständnis« entgegengesetzt werden, welches nicht nur an einer dualen, auf Kompetenzbewahrung und -abgrenzung bedachten, bundesstaatlichen Funktions- und Aufgabenteilung ausgerichtet ist, sondern die Einheitlichkeit und Verklammerung der Rechtsordnungen der EU und der Mitgliedstaaten zu ihrem Ausgangspunkt wählt. Als konkretes Beispiel einer solchen Verklammerung der Rechtsordnungen wird auf das Kartellrecht im einheitlich verstandenen föderalen System der EU eingegangen. Die Arbeit endet mit einem Ausblick auf die hiervon ausgehenden Veränderungen für die Souveränität und das staatliche Selbstverständnis des Mitgliedstaates der EU.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die gängige Doktrin der Staatenverbindungslehre tut sich mit der Erfassung des föderalen Systems der EU deswegen so schwer, weil sie ein bestimmtes Verständnis föderaler Systeme zugrundelegt, welches im ersten Teil der Arbeit unter dem Begriff des »dualistischen Föderalismusverständnisses« entwickelt wird. Hiermit ist ein durchgängiger Ansatz in der Staats- und Europarechtslehre zu bezeichnen, der föderale Organisation zwischenstaatlich nur als lose Verbindung - etwa in Form des Staatenbundes - und innerstaatlich (staatsrechtlich) nur als souveräne Bundesstaatlichkeit zu begreifen versucht. Die Betrachtung erfolgt dabei deswegen »im Lichte der Reichsverfassung von 1871«, weil am Reich von 1871 zentrale rechtsdogmatische Kategorien dieses dualistischen Föderalismusverständnisses entwickelt worden sind. Unter Aufarbeitung der Organisationsstruktur des Reiches von 1871 bzw. seiner dogmatischen Erfassung in der zeitgenössischen Staatslehre und deren Vergleich mit Organisation und Beschreibung der EG als dem am stärksten integrierten Pfeiler der EU sind erste Antworten auf die Frage zu suchen, ob ausgehend von einem solchen Föderalismusverständnis eine Beschreibung des föderalen Systems der EU überhaupt gelingen kann. Insbesondere am Begriff der Kompetenz-Kompetenz läßt sich verdeutlichen, wie speziell für bestimmte föderale Systeme in der Vergangenheit von der Staatslehre entwickelte dogmatische Kategorien des staatsrechtlichen Föderalismus nicht geeignet sind, modernere transnationale föderale Systeme zu beschreiben. Auch die Einordnung der EU mit Hilfe von Begriffen des zwischenstaatlichen Föderalismus wie internationale Organisation, Staatenbund oder Staatenverbund vermag die ihr eigenen Wesensmerkmale nicht zu erfassen. Im zweiten Teil der Arbeit soll daher diesem klassischen dualistischen ein »transnationales Föderalismusverständnis« entgegengesetzt werden, welches nicht nur an einer dualen, auf Kompetenzbewahrung und -abgrenzung bedachten, bundesstaatlichen Funktions- und Aufgabenteilung ausgerichtet ist, sondern die Einheitlichkeit und Verklammerung der Rechtsordnungen der EU und der Mitgliedstaaten zu ihrem Ausgangspunkt wählt. Als konkretes Beispiel einer solchen Verklammerung der Rechtsordnungen wird auf das Kartellrecht im einheitlich verstandenen föderalen System der EU eingegangen. Die Arbeit endet mit einem Ausblick auf die hiervon ausgehenden Veränderungen für die Souveränität und das staatliche Selbstverständnis des Mitgliedstaates der EU.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Die gängige Doktrin der Staatenverbindungslehre tut sich mit der Erfassung des föderalen Systems der EU deswegen so schwer, weil sie ein bestimmtes Verständnis föderaler Systeme zugrundelegt, welches im ersten Teil der Arbeit unter dem Begriff des »dualistischen Föderalismusverständnisses« entwickelt wird. Hiermit ist ein durchgängiger Ansatz in der Staats- und Europarechtslehre zu bezeichnen, der föderale Organisation zwischenstaatlich nur als lose Verbindung - etwa in Form des Staatenbundes - und innerstaatlich (staatsrechtlich) nur als souveräne Bundesstaatlichkeit zu begreifen versucht. Die Betrachtung erfolgt dabei deswegen »im Lichte der Reichsverfassung von 1871«, weil am Reich von 1871 zentrale rechtsdogmatische Kategorien dieses dualistischen Föderalismusverständnisses entwickelt worden sind. Unter Aufarbeitung der Organisationsstruktur des Reiches von 1871 bzw. seiner dogmatischen Erfassung in der zeitgenössischen Staatslehre und deren Vergleich mit Organisation und Beschreibung der EG als dem am stärksten integrierten Pfeiler der EU sind erste Antworten auf die Frage zu suchen, ob ausgehend von einem solchen Föderalismusverständnis eine Beschreibung des föderalen Systems der EU überhaupt gelingen kann. Insbesondere am Begriff der Kompetenz-Kompetenz läßt sich verdeutlichen, wie speziell für bestimmte föderale Systeme in der Vergangenheit von der Staatslehre entwickelte dogmatische Kategorien des staatsrechtlichen Föderalismus nicht geeignet sind, modernere transnationale föderale Systeme zu beschreiben. Auch die Einordnung der EU mit Hilfe von Begriffen des zwischenstaatlichen Föderalismus wie internationale Organisation, Staatenbund oder Staatenverbund vermag die ihr eigenen Wesensmerkmale nicht zu erfassen. Im zweiten Teil der Arbeit soll daher diesem klassischen dualistischen ein »transnationales Föderalismusverständnis« entgegengesetzt werden, welches nicht nur an einer dualen, auf Kompetenzbewahrung und -abgrenzung bedachten, bundesstaatlichen Funktions- und Aufgabenteilung ausgerichtet ist, sondern die Einheitlichkeit und Verklammerung der Rechtsordnungen der EU und der Mitgliedstaaten zu ihrem Ausgangspunkt wählt. Als konkretes Beispiel einer solchen Verklammerung der Rechtsordnungen wird auf das Kartellrecht im einheitlich verstandenen föderalen System der EU eingegangen. Die Arbeit endet mit einem Ausblick auf die hiervon ausgehenden Veränderungen für die Souveränität und das staatliche Selbstverständnis des Mitgliedstaates der EU.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Die gängige Doktrin der Staatenverbindungslehre tut sich mit der Erfassung des föderalen Systems der EU deswegen so schwer, weil sie ein bestimmtes Verständnis föderaler Systeme zugrundelegt, welches im ersten Teil der Arbeit unter dem Begriff des »dualistischen Föderalismusverständnisses« entwickelt wird. Hiermit ist ein durchgängiger Ansatz in der Staats- und Europarechtslehre zu bezeichnen, der föderale Organisation zwischenstaatlich nur als lose Verbindung - etwa in Form des Staatenbundes - und innerstaatlich (staatsrechtlich) nur als souveräne Bundesstaatlichkeit zu begreifen versucht. Die Betrachtung erfolgt dabei deswegen »im Lichte der Reichsverfassung von 1871«, weil am Reich von 1871 zentrale rechtsdogmatische Kategorien dieses dualistischen Föderalismusverständnisses entwickelt worden sind. Unter Aufarbeitung der Organisationsstruktur des Reiches von 1871 bzw. seiner dogmatischen Erfassung in der zeitgenössischen Staatslehre und deren Vergleich mit Organisation und Beschreibung der EG als dem am stärksten integrierten Pfeiler der EU sind erste Antworten auf die Frage zu suchen, ob ausgehend von einem solchen Föderalismusverständnis eine Beschreibung des föderalen Systems der EU überhaupt gelingen kann. Insbesondere am Begriff der Kompetenz-Kompetenz läßt sich verdeutlichen, wie speziell für bestimmte föderale Systeme in der Vergangenheit von der Staatslehre entwickelte dogmatische Kategorien des staatsrechtlichen Föderalismus nicht geeignet sind, modernere transnationale föderale Systeme zu beschreiben. Auch die Einordnung der EU mit Hilfe von Begriffen des zwischenstaatlichen Föderalismus wie internationale Organisation, Staatenbund oder Staatenverbund vermag die ihr eigenen Wesensmerkmale nicht zu erfassen. Im zweiten Teil der Arbeit soll daher diesem klassischen dualistischen ein »transnationales Föderalismusverständnis« entgegengesetzt werden, welches nicht nur an einer dualen, auf Kompetenzbewahrung und -abgrenzung bedachten, bundesstaatlichen Funktions- und Aufgabenteilung ausgerichtet ist, sondern die Einheitlichkeit und Verklammerung der Rechtsordnungen der EU und der Mitgliedstaaten zu ihrem Ausgangspunkt wählt. Als konkretes Beispiel einer solchen Verklammerung der Rechtsordnungen wird auf das Kartellrecht im einheitlich verstandenen föderalen System der EU eingegangen. Die Arbeit endet mit einem Ausblick auf die hiervon ausgehenden Veränderungen für die Souveränität und das staatliche Selbstverständnis des Mitgliedstaates der EU.
Aktualisiert: 2023-04-15
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