Im Jahre 1988 finanzierte die Bundesanstalt für Arbeit die Durchführung von Allgemeinen Maßnahmen zur Arbeitsbeschaffung (ABM) mit etwa 3,4 Mrd DM; 1991 und 1992 sind diese Ausgaben durch Maßnahmen zugunsten der ostdeutschen Länder noch erheblich gestiegen. ABM waren und sind ein gewichtiges, aber auch besonders umstrittenes Instrument der Wirtschafts- und Sozialpolitik in der Bundesrepublik Deutschland. Sind sie für die einen unabdingbarer Teil einer »aktiven Arbeitsmarktpolitik« und einziges Instrument der Bundesanstalt für Arbeit, mit dem »über marktlenkende Maßnahmen das Recht auf Arbeit« eingelöst werden kann, so sind sie für andere reine »Aufbewahrungsmaßnahmen«, mit denen die überfällige Anpassung der Lohnrelationen aufgeschoben wird, oder sie werden kritisiert, weil sie den Abbau regulärer Arbeitsverhältnisse im staatlichen Bereich zur Folge hätten.
In der Arbeit werden die einschlägigen Rechtsgrundlagen von ABM - beispielsweise das »Zusätzlichkeits«-Kriterium - aus ökonomischer Sicht bewertet, und es wird geprüft, ob mit diesen Maßnahmen im Untersuchungszeitraum 1980 bis 1989 speziell die besonders schwer vermittelbaren Arbeitskräfte gefördert wurden. Außerdem wird erörtert, wie sich Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen auf die Qualifikation, Motivation und Integration der in den Maßnahmen beschäftigten Arbeitskräfte in das Erwerbsleben auswirkten.
Es geht in der Arbeit aber nicht nur um die Debatte über Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, sondern es werden auch Eingliederungsbeihilfen, Einarbeitungszuschüsse und einige andere vermittlungsfördernde Maßnahmen der Bundesanstalt für Arbeit diskutiert, die in den vergangenen Jahren aufgrund des überragenden Gewichts von ABM völlig aus der öffentlichen Diskussion herausgefallen sind. Die rechtlichen Grundlagen und die Wirkungen dieser Instrumente der Arbeitsmarktpolitik werden mit denjenigen von ABM verglichen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Im Jahre 1988 finanzierte die Bundesanstalt für Arbeit die Durchführung von Allgemeinen Maßnahmen zur Arbeitsbeschaffung (ABM) mit etwa 3,4 Mrd DM; 1991 und 1992 sind diese Ausgaben durch Maßnahmen zugunsten der ostdeutschen Länder noch erheblich gestiegen. ABM waren und sind ein gewichtiges, aber auch besonders umstrittenes Instrument der Wirtschafts- und Sozialpolitik in der Bundesrepublik Deutschland. Sind sie für die einen unabdingbarer Teil einer »aktiven Arbeitsmarktpolitik« und einziges Instrument der Bundesanstalt für Arbeit, mit dem »über marktlenkende Maßnahmen das Recht auf Arbeit« eingelöst werden kann, so sind sie für andere reine »Aufbewahrungsmaßnahmen«, mit denen die überfällige Anpassung der Lohnrelationen aufgeschoben wird, oder sie werden kritisiert, weil sie den Abbau regulärer Arbeitsverhältnisse im staatlichen Bereich zur Folge hätten.
In der Arbeit werden die einschlägigen Rechtsgrundlagen von ABM - beispielsweise das »Zusätzlichkeits«-Kriterium - aus ökonomischer Sicht bewertet, und es wird geprüft, ob mit diesen Maßnahmen im Untersuchungszeitraum 1980 bis 1989 speziell die besonders schwer vermittelbaren Arbeitskräfte gefördert wurden. Außerdem wird erörtert, wie sich Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen auf die Qualifikation, Motivation und Integration der in den Maßnahmen beschäftigten Arbeitskräfte in das Erwerbsleben auswirkten.
Es geht in der Arbeit aber nicht nur um die Debatte über Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, sondern es werden auch Eingliederungsbeihilfen, Einarbeitungszuschüsse und einige andere vermittlungsfördernde Maßnahmen der Bundesanstalt für Arbeit diskutiert, die in den vergangenen Jahren aufgrund des überragenden Gewichts von ABM völlig aus der öffentlichen Diskussion herausgefallen sind. Die rechtlichen Grundlagen und die Wirkungen dieser Instrumente der Arbeitsmarktpolitik werden mit denjenigen von ABM verglichen.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Im Jahre 1988 finanzierte die Bundesanstalt für Arbeit die Durchführung von Allgemeinen Maßnahmen zur Arbeitsbeschaffung (ABM) mit etwa 3,4 Mrd DM; 1991 und 1992 sind diese Ausgaben durch Maßnahmen zugunsten der ostdeutschen Länder noch erheblich gestiegen. ABM waren und sind ein gewichtiges, aber auch besonders umstrittenes Instrument der Wirtschafts- und Sozialpolitik in der Bundesrepublik Deutschland. Sind sie für die einen unabdingbarer Teil einer »aktiven Arbeitsmarktpolitik« und einziges Instrument der Bundesanstalt für Arbeit, mit dem »über marktlenkende Maßnahmen das Recht auf Arbeit« eingelöst werden kann, so sind sie für andere reine »Aufbewahrungsmaßnahmen«, mit denen die überfällige Anpassung der Lohnrelationen aufgeschoben wird, oder sie werden kritisiert, weil sie den Abbau regulärer Arbeitsverhältnisse im staatlichen Bereich zur Folge hätten.
In der Arbeit werden die einschlägigen Rechtsgrundlagen von ABM - beispielsweise das »Zusätzlichkeits«-Kriterium - aus ökonomischer Sicht bewertet, und es wird geprüft, ob mit diesen Maßnahmen im Untersuchungszeitraum 1980 bis 1989 speziell die besonders schwer vermittelbaren Arbeitskräfte gefördert wurden. Außerdem wird erörtert, wie sich Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen auf die Qualifikation, Motivation und Integration der in den Maßnahmen beschäftigten Arbeitskräfte in das Erwerbsleben auswirkten.
Es geht in der Arbeit aber nicht nur um die Debatte über Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, sondern es werden auch Eingliederungsbeihilfen, Einarbeitungszuschüsse und einige andere vermittlungsfördernde Maßnahmen der Bundesanstalt für Arbeit diskutiert, die in den vergangenen Jahren aufgrund des überragenden Gewichts von ABM völlig aus der öffentlichen Diskussion herausgefallen sind. Die rechtlichen Grundlagen und die Wirkungen dieser Instrumente der Arbeitsmarktpolitik werden mit denjenigen von ABM verglichen.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Im Jahre 1988 finanzierte die Bundesanstalt für Arbeit die Durchführung von Allgemeinen Maßnahmen zur Arbeitsbeschaffung (ABM) mit etwa 3,4 Mrd DM; 1991 und 1992 sind diese Ausgaben durch Maßnahmen zugunsten der ostdeutschen Länder noch erheblich gestiegen. ABM waren und sind ein gewichtiges, aber auch besonders umstrittenes Instrument der Wirtschafts- und Sozialpolitik in der Bundesrepublik Deutschland. Sind sie für die einen unabdingbarer Teil einer »aktiven Arbeitsmarktpolitik« und einziges Instrument der Bundesanstalt für Arbeit, mit dem »über marktlenkende Maßnahmen das Recht auf Arbeit« eingelöst werden kann, so sind sie für andere reine »Aufbewahrungsmaßnahmen«, mit denen die überfällige Anpassung der Lohnrelationen aufgeschoben wird, oder sie werden kritisiert, weil sie den Abbau regulärer Arbeitsverhältnisse im staatlichen Bereich zur Folge hätten.
In der Arbeit werden die einschlägigen Rechtsgrundlagen von ABM - beispielsweise das »Zusätzlichkeits«-Kriterium - aus ökonomischer Sicht bewertet, und es wird geprüft, ob mit diesen Maßnahmen im Untersuchungszeitraum 1980 bis 1989 speziell die besonders schwer vermittelbaren Arbeitskräfte gefördert wurden. Außerdem wird erörtert, wie sich Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen auf die Qualifikation, Motivation und Integration der in den Maßnahmen beschäftigten Arbeitskräfte in das Erwerbsleben auswirkten.
Es geht in der Arbeit aber nicht nur um die Debatte über Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, sondern es werden auch Eingliederungsbeihilfen, Einarbeitungszuschüsse und einige andere vermittlungsfördernde Maßnahmen der Bundesanstalt für Arbeit diskutiert, die in den vergangenen Jahren aufgrund des überragenden Gewichts von ABM völlig aus der öffentlichen Diskussion herausgefallen sind. Die rechtlichen Grundlagen und die Wirkungen dieser Instrumente der Arbeitsmarktpolitik werden mit denjenigen von ABM verglichen.
Aktualisiert: 2023-04-15
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