Besteuerung von Einkommen.

Besteuerung von Einkommen. von Bozza,  Nadya, Tipke,  Klaus
Die Autoren gehen davon aus, daß die Mitgliedstaaten der Europäischen Union ein möglichst weitgehend harmonisiertes Steuerrecht brauchen, nicht zuletzt auch ein harmonisiertes Einkommensteuerrecht, freilich nicht irgendeine Harmonisierung, sondern eine auf rechtsstaatlich-gerechten Prinzipien aufbauende. Sie beziehen sich daher auf das in der italienischen und in der spanischen Verfassung expressis verbis verankerte Prinzip der »Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit«, das zugleich das tertium comparationis für die Anwendung des Gleichheitssatzes abgibt, soweit es um Fiskalzwecksteuern geht. Eine strenge Rechtfertigungslehre muß dazu beitragen, daß Steuervergünstigungen restringiert werden. Da das Leistungsfähigkeitsprinzip inhaltlich unbestimmt ist, muß dieses Prinzip, das der Besteuerung auch Grenzen setzt, grenzübergreifend inhaltlich möglichst in gleicher Weise ausgefüllt werden. Die Autoren mehrerer Beiträge befassen sich rechtsvergleichend mit dem objektiven und dem subjektiven Nettoprinzip als Subprinzipien des Leistungsfähigkeitsprinzips, auch mit den aus Gründen der Praktikabilität unvermeidlichen typisierenden Grenzen dieser Prinzipien, ferner mit den bisher unterschiedlich gelösten Problemen der Ehegattenbesteuerung. Zum Unternehmensteuerrecht, und speziell zum Körperschaftsteuerrecht sind ebenfalls zwei Beiträge aufgenommen worden. Zwei weitere Beiträge zum internationalen Einkommensteuerrecht runden die Untersuchungen ab. Allgemein wird die Einrichtung der Verfassungsgerichtsbarkeit in Italien, Spanien und Deutschland für weise gehalten. Kritisiert wird jedoch, daß vor allem das italienische und das spanische Gericht dem Gesetzgeber - mit Rücksicht auf die Politik und die Staatsfinanzen - zuviel Spielraum lassen. Die Beiträge von F. Moschetti, L. Paladin, G. Gaffuri, E. De Mita, G. Falsitta, P. Adonnino und G. Muraro wurden von Nadya Bozza übersetzt.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Besteuerung von Einkommen.

Besteuerung von Einkommen. von Bozza,  Nadya, Tipke,  Klaus
Die Autoren gehen davon aus, daß die Mitgliedstaaten der Europäischen Union ein möglichst weitgehend harmonisiertes Steuerrecht brauchen, nicht zuletzt auch ein harmonisiertes Einkommensteuerrecht, freilich nicht irgendeine Harmonisierung, sondern eine auf rechtsstaatlich-gerechten Prinzipien aufbauende. Sie beziehen sich daher auf das in der italienischen und in der spanischen Verfassung expressis verbis verankerte Prinzip der »Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit«, das zugleich das tertium comparationis für die Anwendung des Gleichheitssatzes abgibt, soweit es um Fiskalzwecksteuern geht. Eine strenge Rechtfertigungslehre muß dazu beitragen, daß Steuervergünstigungen restringiert werden. Da das Leistungsfähigkeitsprinzip inhaltlich unbestimmt ist, muß dieses Prinzip, das der Besteuerung auch Grenzen setzt, grenzübergreifend inhaltlich möglichst in gleicher Weise ausgefüllt werden. Die Autoren mehrerer Beiträge befassen sich rechtsvergleichend mit dem objektiven und dem subjektiven Nettoprinzip als Subprinzipien des Leistungsfähigkeitsprinzips, auch mit den aus Gründen der Praktikabilität unvermeidlichen typisierenden Grenzen dieser Prinzipien, ferner mit den bisher unterschiedlich gelösten Problemen der Ehegattenbesteuerung. Zum Unternehmensteuerrecht, und speziell zum Körperschaftsteuerrecht sind ebenfalls zwei Beiträge aufgenommen worden. Zwei weitere Beiträge zum internationalen Einkommensteuerrecht runden die Untersuchungen ab. Allgemein wird die Einrichtung der Verfassungsgerichtsbarkeit in Italien, Spanien und Deutschland für weise gehalten. Kritisiert wird jedoch, daß vor allem das italienische und das spanische Gericht dem Gesetzgeber - mit Rücksicht auf die Politik und die Staatsfinanzen - zuviel Spielraum lassen. Die Beiträge von F. Moschetti, L. Paladin, G. Gaffuri, E. De Mita, G. Falsitta, P. Adonnino und G. Muraro wurden von Nadya Bozza übersetzt.
Aktualisiert: 2023-05-25
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Besteuerung von Einkommen. von Bozza,  Nadya, Tipke,  Klaus
Die Autoren gehen davon aus, daß die Mitgliedstaaten der Europäischen Union ein möglichst weitgehend harmonisiertes Steuerrecht brauchen, nicht zuletzt auch ein harmonisiertes Einkommensteuerrecht, freilich nicht irgendeine Harmonisierung, sondern eine auf rechtsstaatlich-gerechten Prinzipien aufbauende. Sie beziehen sich daher auf das in der italienischen und in der spanischen Verfassung expressis verbis verankerte Prinzip der »Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit«, das zugleich das tertium comparationis für die Anwendung des Gleichheitssatzes abgibt, soweit es um Fiskalzwecksteuern geht. Eine strenge Rechtfertigungslehre muß dazu beitragen, daß Steuervergünstigungen restringiert werden. Da das Leistungsfähigkeitsprinzip inhaltlich unbestimmt ist, muß dieses Prinzip, das der Besteuerung auch Grenzen setzt, grenzübergreifend inhaltlich möglichst in gleicher Weise ausgefüllt werden. Die Autoren mehrerer Beiträge befassen sich rechtsvergleichend mit dem objektiven und dem subjektiven Nettoprinzip als Subprinzipien des Leistungsfähigkeitsprinzips, auch mit den aus Gründen der Praktikabilität unvermeidlichen typisierenden Grenzen dieser Prinzipien, ferner mit den bisher unterschiedlich gelösten Problemen der Ehegattenbesteuerung. Zum Unternehmensteuerrecht, und speziell zum Körperschaftsteuerrecht sind ebenfalls zwei Beiträge aufgenommen worden. Zwei weitere Beiträge zum internationalen Einkommensteuerrecht runden die Untersuchungen ab. Allgemein wird die Einrichtung der Verfassungsgerichtsbarkeit in Italien, Spanien und Deutschland für weise gehalten. Kritisiert wird jedoch, daß vor allem das italienische und das spanische Gericht dem Gesetzgeber - mit Rücksicht auf die Politik und die Staatsfinanzen - zuviel Spielraum lassen. Die Beiträge von F. Moschetti, L. Paladin, G. Gaffuri, E. De Mita, G. Falsitta, P. Adonnino und G. Muraro wurden von Nadya Bozza übersetzt.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)

Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) von Bourseaux,  Christiane, Bozza,  Nadya, Bruns,  Silke, Czakert,  Ernst, Ditz,  Xaver, Dremel,  Ralf, Ellenrieder,  Benedikt, Flüchter,  Karsten, Häck,  Nils, Hick,  Christian, Hruschka,  Franz, Koerner,  Andreas, Lampert,  Steffen, Liebchen,  Daniel, Lieber,  Bettina, Meinert,  Carsten, Pohl,  Carsten, Rauert,  Thomas, Schlotter,  Carsten, Schönfeld,  Jens, Sendler,  Daniele, Tcherveniachki,  Vassil
Der Schönfeld/Ditzist der elementare Wegweiser, der Sie wissenschaftlich fundiert durchdie Thematik der Doppelbesteuerung leitet und Sie in allen Fragen zupraxisgerechten Lösungen führt. Der Kommentar vermittelt einen tiefen Einblick in die Welt der Doppelbesteuerungsabkommen, deren Logik, Systematik und praktische Handhabung. Die Neuauflage des von einem jungen und kompetenten Team verfassten DBAKommentars berücksichtigt das umfassende Update 2017 desOECD-Musterabkommens, das Multilaterale Instrument (MLI) sowie alleweiteren BEPS-bezogenen Änderungen des Abkommensrechts. Aktuelleingearbeitet sind zudem alle Änderungen der deutschenDoppelbesteuerungsabkommen mit den wichtigsten Industrienationen inEuropa und weltweit. Praxisrelevante Lösungen Das Kernstück des Kommentars ist das OECD-Musterabkommen in seineraktuellen Fassung. Artikel für Artikel wird es im Schönfeld/Ditzkommentiert – kompakt, mit wissenschaftlichem Tiefgang und mit Bezug zuEU-Recht und innerstaatlichem Recht. Für Praktiker besonders hilfreichsind die Erläuterungen der Abweichungen in den zentralen deutschenDoppelbesteuerungsabkommen. Überzeugende Systematik Nützliche Anhänge Im Anhang werden die wichtigsten ergänzenden Rechtsquellen kommentiert. Umfassend aktualisiert –Das ist neu Die rundherum aktualisierte Neuauflage steht ganz im Zeichen desweitreichenden Updates 2017 zum OECD-Musterabkommen und demOECD-Musterkommentar, das zum größten Teil aus der Umsetzung des globalabgestimmten Maßnahmenkatalogs der OECD gegen die Aushöhlungsteuerlicher Bemessungsgrundlagen („Base Erosion“) und dieGewinnverlagerung in Niedrigsteuerländer („Profit Shifting“) resultiert(sog. BEPS-Projekt der OECD-Staaten). Das OECD-Musterabkommen2017 Das MultilateraleInstrument (MLI) Die deutschenDoppelbesteuerungsabkommen Renommierte Autoren Das starke und junge Autorenteam besteht aus Vertretern derFinanzgerichtsbarkeit, Finanzverwaltung, Beraterschaft und Wissenschaft.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Besteuerung von Einkommen. von Bozza,  Nadya, Tipke,  Klaus
Die Autoren gehen davon aus, daß die Mitgliedstaaten der Europäischen Union ein möglichst weitgehend harmonisiertes Steuerrecht brauchen, nicht zuletzt auch ein harmonisiertes Einkommensteuerrecht, freilich nicht irgendeine Harmonisierung, sondern eine auf rechtsstaatlich-gerechten Prinzipien aufbauende. Sie beziehen sich daher auf das in der italienischen und in der spanischen Verfassung expressis verbis verankerte Prinzip der »Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit«, das zugleich das tertium comparationis für die Anwendung des Gleichheitssatzes abgibt, soweit es um Fiskalzwecksteuern geht. Eine strenge Rechtfertigungslehre muß dazu beitragen, daß Steuervergünstigungen restringiert werden. Da das Leistungsfähigkeitsprinzip inhaltlich unbestimmt ist, muß dieses Prinzip, das der Besteuerung auch Grenzen setzt, grenzübergreifend inhaltlich möglichst in gleicher Weise ausgefüllt werden. Die Autoren mehrerer Beiträge befassen sich rechtsvergleichend mit dem objektiven und dem subjektiven Nettoprinzip als Subprinzipien des Leistungsfähigkeitsprinzips, auch mit den aus Gründen der Praktikabilität unvermeidlichen typisierenden Grenzen dieser Prinzipien, ferner mit den bisher unterschiedlich gelösten Problemen der Ehegattenbesteuerung. Zum Unternehmensteuerrecht, und speziell zum Körperschaftsteuerrecht sind ebenfalls zwei Beiträge aufgenommen worden. Zwei weitere Beiträge zum internationalen Einkommensteuerrecht runden die Untersuchungen ab. Allgemein wird die Einrichtung der Verfassungsgerichtsbarkeit in Italien, Spanien und Deutschland für weise gehalten. Kritisiert wird jedoch, daß vor allem das italienische und das spanische Gericht dem Gesetzgeber - mit Rücksicht auf die Politik und die Staatsfinanzen - zuviel Spielraum lassen. Die Beiträge von F. Moschetti, L. Paladin, G. Gaffuri, E. De Mita, G. Falsitta, P. Adonnino und G. Muraro wurden von Nadya Bozza übersetzt.
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