Ansätze einer Reform des Ermittlungsverfahrens.

Ansätze einer Reform des Ermittlungsverfahrens. von Dedy,  Eva
Die Autorin befaßt sich mit der Reform des Ermittlungsverfahrens vor dem Hintergrund der geschichtlichen Entwicklung und des Bedeutungswandels, den dieser Verfahrensabschnitt im Laufe der Zeit erfahren hat. Für ein lediglich vorbereitendes Verfahren, dessen Feststellungen nicht in das Hauptverfahren hineinwirken, ist es ausreichend und konsequent, die Abwehr- und Verteidigungsrechte des Beschuldigten möglichst schwach auszugestalten. Aufgrund der verfahrensprägenden und bestimmenden Wirkung des Ermittlungsverfahrens für den gesamten Verfahrensablauf, erscheint es jedoch notwendig, das Augenmerk auf die Stärkung der Rechte des Beschuldigten schon im Ermittlungsverfahren zu richten. Da die Untersuchungshaft als Entzug der persönlichen Freiheit die schärfste verfahrensrechtliche Zwangsmaßnahme darstellt, wird diese als erstes Reformthema in einem kontradiktorischen Ermittlungsverfahren vorgestellt. Danach werden die Teilhaberechte behandelt. Die Untersuchung führt zu der Forderung nach einem Ausbau der Anwesenheits-, Benachrichtigungs-, Frage- und Beanstandungsrechte, und es erfolgt eine Definition des Ausschlußtatbestandes der Gefährdung des Untersuchungserfolges als rein zeitliche Verzögerung. Im Anschluß werden eine Stärkung des Rechts auf Akteneinsicht - unter Berücksichtigung der Änderungen durch das Strafverfahrensänderungsgesetz 1999 - sowie die Erweiterung der notwendigen Verteidigung und der Beweiserhebungen im Ermittlungsverfahren vorgeschlagen. Im letzten Teil der Arbeit widmet sich die Verfasserin der Kooperation im Ermittlungsverfahren unter dem Schlagwort "Absprachen", wobei Inhalt, Zulässigkeit, Grenzen und Regelungsbedarf behandelt werden. Durch die Verstärkung der Teilhaberechte und dem daneben offenen Weg der Kooperation sollen Fehler im Ermittlungsverfahren vermieden und Hauptverhandlungen umgangen oder abgekürzt werden, ohne zu einem zweigeteilten Verfahren zu führen.
Aktualisiert: 2023-06-15
Autor:
> findR *

Ansätze einer Reform des Ermittlungsverfahrens.

Ansätze einer Reform des Ermittlungsverfahrens. von Dedy,  Eva
Die Autorin befaßt sich mit der Reform des Ermittlungsverfahrens vor dem Hintergrund der geschichtlichen Entwicklung und des Bedeutungswandels, den dieser Verfahrensabschnitt im Laufe der Zeit erfahren hat. Für ein lediglich vorbereitendes Verfahren, dessen Feststellungen nicht in das Hauptverfahren hineinwirken, ist es ausreichend und konsequent, die Abwehr- und Verteidigungsrechte des Beschuldigten möglichst schwach auszugestalten. Aufgrund der verfahrensprägenden und bestimmenden Wirkung des Ermittlungsverfahrens für den gesamten Verfahrensablauf, erscheint es jedoch notwendig, das Augenmerk auf die Stärkung der Rechte des Beschuldigten schon im Ermittlungsverfahren zu richten. Da die Untersuchungshaft als Entzug der persönlichen Freiheit die schärfste verfahrensrechtliche Zwangsmaßnahme darstellt, wird diese als erstes Reformthema in einem kontradiktorischen Ermittlungsverfahren vorgestellt. Danach werden die Teilhaberechte behandelt. Die Untersuchung führt zu der Forderung nach einem Ausbau der Anwesenheits-, Benachrichtigungs-, Frage- und Beanstandungsrechte, und es erfolgt eine Definition des Ausschlußtatbestandes der Gefährdung des Untersuchungserfolges als rein zeitliche Verzögerung. Im Anschluß werden eine Stärkung des Rechts auf Akteneinsicht - unter Berücksichtigung der Änderungen durch das Strafverfahrensänderungsgesetz 1999 - sowie die Erweiterung der notwendigen Verteidigung und der Beweiserhebungen im Ermittlungsverfahren vorgeschlagen. Im letzten Teil der Arbeit widmet sich die Verfasserin der Kooperation im Ermittlungsverfahren unter dem Schlagwort "Absprachen", wobei Inhalt, Zulässigkeit, Grenzen und Regelungsbedarf behandelt werden. Durch die Verstärkung der Teilhaberechte und dem daneben offenen Weg der Kooperation sollen Fehler im Ermittlungsverfahren vermieden und Hauptverhandlungen umgangen oder abgekürzt werden, ohne zu einem zweigeteilten Verfahren zu führen.
Aktualisiert: 2023-05-15
Autor:
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Ansätze einer Reform des Ermittlungsverfahrens.

Ansätze einer Reform des Ermittlungsverfahrens. von Dedy,  Eva
Die Autorin befaßt sich mit der Reform des Ermittlungsverfahrens vor dem Hintergrund der geschichtlichen Entwicklung und des Bedeutungswandels, den dieser Verfahrensabschnitt im Laufe der Zeit erfahren hat. Für ein lediglich vorbereitendes Verfahren, dessen Feststellungen nicht in das Hauptverfahren hineinwirken, ist es ausreichend und konsequent, die Abwehr- und Verteidigungsrechte des Beschuldigten möglichst schwach auszugestalten. Aufgrund der verfahrensprägenden und bestimmenden Wirkung des Ermittlungsverfahrens für den gesamten Verfahrensablauf, erscheint es jedoch notwendig, das Augenmerk auf die Stärkung der Rechte des Beschuldigten schon im Ermittlungsverfahren zu richten. Da die Untersuchungshaft als Entzug der persönlichen Freiheit die schärfste verfahrensrechtliche Zwangsmaßnahme darstellt, wird diese als erstes Reformthema in einem kontradiktorischen Ermittlungsverfahren vorgestellt. Danach werden die Teilhaberechte behandelt. Die Untersuchung führt zu der Forderung nach einem Ausbau der Anwesenheits-, Benachrichtigungs-, Frage- und Beanstandungsrechte, und es erfolgt eine Definition des Ausschlußtatbestandes der Gefährdung des Untersuchungserfolges als rein zeitliche Verzögerung. Im Anschluß werden eine Stärkung des Rechts auf Akteneinsicht - unter Berücksichtigung der Änderungen durch das Strafverfahrensänderungsgesetz 1999 - sowie die Erweiterung der notwendigen Verteidigung und der Beweiserhebungen im Ermittlungsverfahren vorgeschlagen. Im letzten Teil der Arbeit widmet sich die Verfasserin der Kooperation im Ermittlungsverfahren unter dem Schlagwort "Absprachen", wobei Inhalt, Zulässigkeit, Grenzen und Regelungsbedarf behandelt werden. Durch die Verstärkung der Teilhaberechte und dem daneben offenen Weg der Kooperation sollen Fehler im Ermittlungsverfahren vermieden und Hauptverhandlungen umgangen oder abgekürzt werden, ohne zu einem zweigeteilten Verfahren zu führen.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Ansätze einer Reform des Ermittlungsverfahrens.

Ansätze einer Reform des Ermittlungsverfahrens. von Dedy,  Eva
Die Autorin befaßt sich mit der Reform des Ermittlungsverfahrens vor dem Hintergrund der geschichtlichen Entwicklung und des Bedeutungswandels, den dieser Verfahrensabschnitt im Laufe der Zeit erfahren hat. Für ein lediglich vorbereitendes Verfahren, dessen Feststellungen nicht in das Hauptverfahren hineinwirken, ist es ausreichend und konsequent, die Abwehr- und Verteidigungsrechte des Beschuldigten möglichst schwach auszugestalten. Aufgrund der verfahrensprägenden und bestimmenden Wirkung des Ermittlungsverfahrens für den gesamten Verfahrensablauf, erscheint es jedoch notwendig, das Augenmerk auf die Stärkung der Rechte des Beschuldigten schon im Ermittlungsverfahren zu richten. Da die Untersuchungshaft als Entzug der persönlichen Freiheit die schärfste verfahrensrechtliche Zwangsmaßnahme darstellt, wird diese als erstes Reformthema in einem kontradiktorischen Ermittlungsverfahren vorgestellt. Danach werden die Teilhaberechte behandelt. Die Untersuchung führt zu der Forderung nach einem Ausbau der Anwesenheits-, Benachrichtigungs-, Frage- und Beanstandungsrechte, und es erfolgt eine Definition des Ausschlußtatbestandes der Gefährdung des Untersuchungserfolges als rein zeitliche Verzögerung. Im Anschluß werden eine Stärkung des Rechts auf Akteneinsicht - unter Berücksichtigung der Änderungen durch das Strafverfahrensänderungsgesetz 1999 - sowie die Erweiterung der notwendigen Verteidigung und der Beweiserhebungen im Ermittlungsverfahren vorgeschlagen. Im letzten Teil der Arbeit widmet sich die Verfasserin der Kooperation im Ermittlungsverfahren unter dem Schlagwort "Absprachen", wobei Inhalt, Zulässigkeit, Grenzen und Regelungsbedarf behandelt werden. Durch die Verstärkung der Teilhaberechte und dem daneben offenen Weg der Kooperation sollen Fehler im Ermittlungsverfahren vermieden und Hauptverhandlungen umgangen oder abgekürzt werden, ohne zu einem zweigeteilten Verfahren zu führen.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Ansätze einer Reform des Ermittlungsverfahrens.

Ansätze einer Reform des Ermittlungsverfahrens. von Dedy,  Eva
Die Autorin befaßt sich mit der Reform des Ermittlungsverfahrens vor dem Hintergrund der geschichtlichen Entwicklung und des Bedeutungswandels, den dieser Verfahrensabschnitt im Laufe der Zeit erfahren hat. Für ein lediglich vorbereitendes Verfahren, dessen Feststellungen nicht in das Hauptverfahren hineinwirken, ist es ausreichend und konsequent, die Abwehr- und Verteidigungsrechte des Beschuldigten möglichst schwach auszugestalten. Aufgrund der verfahrensprägenden und bestimmenden Wirkung des Ermittlungsverfahrens für den gesamten Verfahrensablauf, erscheint es jedoch notwendig, das Augenmerk auf die Stärkung der Rechte des Beschuldigten schon im Ermittlungsverfahren zu richten. Da die Untersuchungshaft als Entzug der persönlichen Freiheit die schärfste verfahrensrechtliche Zwangsmaßnahme darstellt, wird diese als erstes Reformthema in einem kontradiktorischen Ermittlungsverfahren vorgestellt. Danach werden die Teilhaberechte behandelt. Die Untersuchung führt zu der Forderung nach einem Ausbau der Anwesenheits-, Benachrichtigungs-, Frage- und Beanstandungsrechte, und es erfolgt eine Definition des Ausschlußtatbestandes der Gefährdung des Untersuchungserfolges als rein zeitliche Verzögerung. Im Anschluß werden eine Stärkung des Rechts auf Akteneinsicht - unter Berücksichtigung der Änderungen durch das Strafverfahrensänderungsgesetz 1999 - sowie die Erweiterung der notwendigen Verteidigung und der Beweiserhebungen im Ermittlungsverfahren vorgeschlagen. Im letzten Teil der Arbeit widmet sich die Verfasserin der Kooperation im Ermittlungsverfahren unter dem Schlagwort "Absprachen", wobei Inhalt, Zulässigkeit, Grenzen und Regelungsbedarf behandelt werden. Durch die Verstärkung der Teilhaberechte und dem daneben offenen Weg der Kooperation sollen Fehler im Ermittlungsverfahren vermieden und Hauptverhandlungen umgangen oder abgekürzt werden, ohne zu einem zweigeteilten Verfahren zu führen.
Aktualisiert: 2023-04-15
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