Die Autorin befaßt sich mit der Reform des Ermittlungsverfahrens vor dem Hintergrund der geschichtlichen Entwicklung und des Bedeutungswandels, den dieser Verfahrensabschnitt im Laufe der Zeit erfahren hat. Für ein lediglich vorbereitendes Verfahren, dessen Feststellungen nicht in das Hauptverfahren hineinwirken, ist es ausreichend und konsequent, die Abwehr- und Verteidigungsrechte des Beschuldigten möglichst schwach auszugestalten. Aufgrund der verfahrensprägenden und bestimmenden Wirkung des Ermittlungsverfahrens für den gesamten Verfahrensablauf, erscheint es jedoch notwendig, das Augenmerk auf die Stärkung der Rechte des Beschuldigten schon im Ermittlungsverfahren zu richten. Da die Untersuchungshaft als Entzug der persönlichen Freiheit die schärfste verfahrensrechtliche Zwangsmaßnahme darstellt, wird diese als erstes Reformthema in einem kontradiktorischen Ermittlungsverfahren vorgestellt. Danach werden die Teilhaberechte behandelt.
Die Untersuchung führt zu der Forderung nach einem Ausbau der Anwesenheits-, Benachrichtigungs-, Frage- und Beanstandungsrechte, und es erfolgt eine Definition des Ausschlußtatbestandes der Gefährdung des Untersuchungserfolges als rein zeitliche Verzögerung. Im Anschluß werden eine Stärkung des Rechts auf Akteneinsicht - unter Berücksichtigung der Änderungen durch das Strafverfahrensänderungsgesetz 1999 - sowie die Erweiterung der notwendigen Verteidigung und der Beweiserhebungen im Ermittlungsverfahren vorgeschlagen. Im letzten Teil der Arbeit widmet sich die Verfasserin der Kooperation im Ermittlungsverfahren unter dem Schlagwort "Absprachen", wobei Inhalt, Zulässigkeit, Grenzen und Regelungsbedarf behandelt werden. Durch die Verstärkung der Teilhaberechte und dem daneben offenen Weg der Kooperation sollen Fehler im Ermittlungsverfahren vermieden und Hauptverhandlungen umgangen oder abgekürzt werden, ohne zu einem zweigeteilten Verfahren zu führen.
Aktualisiert: 2023-06-15
> findR *
Die Autorin befaßt sich mit der Reform des Ermittlungsverfahrens vor dem Hintergrund der geschichtlichen Entwicklung und des Bedeutungswandels, den dieser Verfahrensabschnitt im Laufe der Zeit erfahren hat. Für ein lediglich vorbereitendes Verfahren, dessen Feststellungen nicht in das Hauptverfahren hineinwirken, ist es ausreichend und konsequent, die Abwehr- und Verteidigungsrechte des Beschuldigten möglichst schwach auszugestalten. Aufgrund der verfahrensprägenden und bestimmenden Wirkung des Ermittlungsverfahrens für den gesamten Verfahrensablauf, erscheint es jedoch notwendig, das Augenmerk auf die Stärkung der Rechte des Beschuldigten schon im Ermittlungsverfahren zu richten. Da die Untersuchungshaft als Entzug der persönlichen Freiheit die schärfste verfahrensrechtliche Zwangsmaßnahme darstellt, wird diese als erstes Reformthema in einem kontradiktorischen Ermittlungsverfahren vorgestellt. Danach werden die Teilhaberechte behandelt.
Die Untersuchung führt zu der Forderung nach einem Ausbau der Anwesenheits-, Benachrichtigungs-, Frage- und Beanstandungsrechte, und es erfolgt eine Definition des Ausschlußtatbestandes der Gefährdung des Untersuchungserfolges als rein zeitliche Verzögerung. Im Anschluß werden eine Stärkung des Rechts auf Akteneinsicht - unter Berücksichtigung der Änderungen durch das Strafverfahrensänderungsgesetz 1999 - sowie die Erweiterung der notwendigen Verteidigung und der Beweiserhebungen im Ermittlungsverfahren vorgeschlagen. Im letzten Teil der Arbeit widmet sich die Verfasserin der Kooperation im Ermittlungsverfahren unter dem Schlagwort "Absprachen", wobei Inhalt, Zulässigkeit, Grenzen und Regelungsbedarf behandelt werden. Durch die Verstärkung der Teilhaberechte und dem daneben offenen Weg der Kooperation sollen Fehler im Ermittlungsverfahren vermieden und Hauptverhandlungen umgangen oder abgekürzt werden, ohne zu einem zweigeteilten Verfahren zu führen.
Aktualisiert: 2023-05-15
> findR *
Die Autorin befaßt sich mit der Reform des Ermittlungsverfahrens vor dem Hintergrund der geschichtlichen Entwicklung und des Bedeutungswandels, den dieser Verfahrensabschnitt im Laufe der Zeit erfahren hat. Für ein lediglich vorbereitendes Verfahren, dessen Feststellungen nicht in das Hauptverfahren hineinwirken, ist es ausreichend und konsequent, die Abwehr- und Verteidigungsrechte des Beschuldigten möglichst schwach auszugestalten. Aufgrund der verfahrensprägenden und bestimmenden Wirkung des Ermittlungsverfahrens für den gesamten Verfahrensablauf, erscheint es jedoch notwendig, das Augenmerk auf die Stärkung der Rechte des Beschuldigten schon im Ermittlungsverfahren zu richten. Da die Untersuchungshaft als Entzug der persönlichen Freiheit die schärfste verfahrensrechtliche Zwangsmaßnahme darstellt, wird diese als erstes Reformthema in einem kontradiktorischen Ermittlungsverfahren vorgestellt. Danach werden die Teilhaberechte behandelt.
Die Untersuchung führt zu der Forderung nach einem Ausbau der Anwesenheits-, Benachrichtigungs-, Frage- und Beanstandungsrechte, und es erfolgt eine Definition des Ausschlußtatbestandes der Gefährdung des Untersuchungserfolges als rein zeitliche Verzögerung. Im Anschluß werden eine Stärkung des Rechts auf Akteneinsicht - unter Berücksichtigung der Änderungen durch das Strafverfahrensänderungsgesetz 1999 - sowie die Erweiterung der notwendigen Verteidigung und der Beweiserhebungen im Ermittlungsverfahren vorgeschlagen. Im letzten Teil der Arbeit widmet sich die Verfasserin der Kooperation im Ermittlungsverfahren unter dem Schlagwort "Absprachen", wobei Inhalt, Zulässigkeit, Grenzen und Regelungsbedarf behandelt werden. Durch die Verstärkung der Teilhaberechte und dem daneben offenen Weg der Kooperation sollen Fehler im Ermittlungsverfahren vermieden und Hauptverhandlungen umgangen oder abgekürzt werden, ohne zu einem zweigeteilten Verfahren zu führen.
Aktualisiert: 2023-05-11
> findR *
Die Autorin befaßt sich mit der Reform des Ermittlungsverfahrens vor dem Hintergrund der geschichtlichen Entwicklung und des Bedeutungswandels, den dieser Verfahrensabschnitt im Laufe der Zeit erfahren hat. Für ein lediglich vorbereitendes Verfahren, dessen Feststellungen nicht in das Hauptverfahren hineinwirken, ist es ausreichend und konsequent, die Abwehr- und Verteidigungsrechte des Beschuldigten möglichst schwach auszugestalten. Aufgrund der verfahrensprägenden und bestimmenden Wirkung des Ermittlungsverfahrens für den gesamten Verfahrensablauf, erscheint es jedoch notwendig, das Augenmerk auf die Stärkung der Rechte des Beschuldigten schon im Ermittlungsverfahren zu richten. Da die Untersuchungshaft als Entzug der persönlichen Freiheit die schärfste verfahrensrechtliche Zwangsmaßnahme darstellt, wird diese als erstes Reformthema in einem kontradiktorischen Ermittlungsverfahren vorgestellt. Danach werden die Teilhaberechte behandelt.
Die Untersuchung führt zu der Forderung nach einem Ausbau der Anwesenheits-, Benachrichtigungs-, Frage- und Beanstandungsrechte, und es erfolgt eine Definition des Ausschlußtatbestandes der Gefährdung des Untersuchungserfolges als rein zeitliche Verzögerung. Im Anschluß werden eine Stärkung des Rechts auf Akteneinsicht - unter Berücksichtigung der Änderungen durch das Strafverfahrensänderungsgesetz 1999 - sowie die Erweiterung der notwendigen Verteidigung und der Beweiserhebungen im Ermittlungsverfahren vorgeschlagen. Im letzten Teil der Arbeit widmet sich die Verfasserin der Kooperation im Ermittlungsverfahren unter dem Schlagwort "Absprachen", wobei Inhalt, Zulässigkeit, Grenzen und Regelungsbedarf behandelt werden. Durch die Verstärkung der Teilhaberechte und dem daneben offenen Weg der Kooperation sollen Fehler im Ermittlungsverfahren vermieden und Hauptverhandlungen umgangen oder abgekürzt werden, ohne zu einem zweigeteilten Verfahren zu führen.
Aktualisiert: 2023-05-11
> findR *
Die Autorin befaßt sich mit der Reform des Ermittlungsverfahrens vor dem Hintergrund der geschichtlichen Entwicklung und des Bedeutungswandels, den dieser Verfahrensabschnitt im Laufe der Zeit erfahren hat. Für ein lediglich vorbereitendes Verfahren, dessen Feststellungen nicht in das Hauptverfahren hineinwirken, ist es ausreichend und konsequent, die Abwehr- und Verteidigungsrechte des Beschuldigten möglichst schwach auszugestalten. Aufgrund der verfahrensprägenden und bestimmenden Wirkung des Ermittlungsverfahrens für den gesamten Verfahrensablauf, erscheint es jedoch notwendig, das Augenmerk auf die Stärkung der Rechte des Beschuldigten schon im Ermittlungsverfahren zu richten. Da die Untersuchungshaft als Entzug der persönlichen Freiheit die schärfste verfahrensrechtliche Zwangsmaßnahme darstellt, wird diese als erstes Reformthema in einem kontradiktorischen Ermittlungsverfahren vorgestellt. Danach werden die Teilhaberechte behandelt.
Die Untersuchung führt zu der Forderung nach einem Ausbau der Anwesenheits-, Benachrichtigungs-, Frage- und Beanstandungsrechte, und es erfolgt eine Definition des Ausschlußtatbestandes der Gefährdung des Untersuchungserfolges als rein zeitliche Verzögerung. Im Anschluß werden eine Stärkung des Rechts auf Akteneinsicht - unter Berücksichtigung der Änderungen durch das Strafverfahrensänderungsgesetz 1999 - sowie die Erweiterung der notwendigen Verteidigung und der Beweiserhebungen im Ermittlungsverfahren vorgeschlagen. Im letzten Teil der Arbeit widmet sich die Verfasserin der Kooperation im Ermittlungsverfahren unter dem Schlagwort "Absprachen", wobei Inhalt, Zulässigkeit, Grenzen und Regelungsbedarf behandelt werden. Durch die Verstärkung der Teilhaberechte und dem daneben offenen Weg der Kooperation sollen Fehler im Ermittlungsverfahren vermieden und Hauptverhandlungen umgangen oder abgekürzt werden, ohne zu einem zweigeteilten Verfahren zu führen.
Aktualisiert: 2023-04-15
> findR *
MEHR ANZEIGEN
Bücher von Dedy, Eva
Sie suchen ein Buch oder Publikation vonDedy, Eva ? Bei Buch findr finden Sie alle Bücher Dedy, Eva.
Entdecken Sie neue Bücher oder Klassiker für Sie selbst oder zum Verschenken. Buch findr hat zahlreiche Bücher
von Dedy, Eva im Sortiment. Nehmen Sie sich Zeit zum Stöbern und finden Sie das passende Buch oder die
Publiketion für Ihr Lesevergnügen oder Ihr Interessensgebiet. Stöbern Sie durch unser Angebot und finden Sie aus
unserer großen Auswahl das Buch, das Ihnen zusagt. Bei Buch findr finden Sie Romane, Ratgeber, wissenschaftliche und
populärwissenschaftliche Bücher uvm. Bestellen Sie Ihr Buch zu Ihrem Thema einfach online und lassen Sie es sich
bequem nach Hause schicken. Wir wünschen Ihnen schöne und entspannte Lesemomente mit Ihrem Buch
von Dedy, Eva .
Dedy, Eva - Große Auswahl an Publikationen bei Buch findr
Bei uns finden Sie Bücher aller beliebter Autoren, Neuerscheinungen, Bestseller genauso wie alte Schätze. Bücher
von Dedy, Eva die Ihre Fantasie anregen und Bücher, die Sie weiterbilden und Ihnen wissenschaftliche Fakten
vermitteln. Ganz nach Ihrem Geschmack ist das passende Buch für Sie dabei. Finden Sie eine große Auswahl Bücher
verschiedenster Genres, Verlage, Schlagworte Genre bei Buchfindr:
Unser Repertoire umfasst Bücher von
- Dee & Pat Mähler, Randolf
- Dee, Ana
- Dee, Andrea
- Dee, D J
- Dee, D James
- DEE, D.K.
- Dee, Georgette
- Dee, Ina
- Dee, John
- Dee, Johnny
Sie haben viele Möglichkeiten bei Buch findr die passenden Bücher für Ihr Lesevergnügen zu entdecken. Nutzen Sie
unsere Suchfunktionen, um zu stöbern und für Sie interessante Bücher in den unterschiedlichen Genres und Kategorien
zu finden. Neben Büchern von Dedy, Eva und Büchern aus verschiedenen Kategorien finden Sie schnell und
einfach auch eine Auflistung thematisch passender Publikationen. Probieren Sie es aus, legen Sie jetzt los! Ihrem
Lesevergnügen steht nichts im Wege. Nutzen Sie die Vorteile Ihre Bücher online zu kaufen und bekommen Sie die
bestellten Bücher schnell und bequem zugestellt. Nehmen Sie sich die Zeit, online die Bücher Ihrer Wahl anzulesen,
Buchempfehlungen und Rezensionen zu studieren, Informationen zu Autoren zu lesen. Viel Spaß beim Lesen wünscht Ihnen
das Team von Buchfindr.