Die in dem vorliegenden Band zusammengefaßten Essays versuchen, die Problematik der Menschenrechte an der Irrnis und Wirrnis, Nutzung und Ausnutzung, Entpflichtung und Verpflichtung dieser Rechte zu zeigen. Sie stellen die Beispiele partieller Erscheinungen der Menschenrechtsidee, dieses Dings an sich, dar, die durch die Willen der Menschen aus verschiedenen Gründen an verschiedenen Orten zu verschiedenen Zeiten geformt wurden.
Menschenrechte bewegen und erregen die Menschheit. Ihre Problematik ist unerschöpflich, sind sie doch von verschiedenen Menschen an verschiedenen Orten zu verschiedenen Zeiten unterschiedlich aufgefaßt worden. Wohin ihr Drang führen kann, sollte immer wieder gefragt werden. Wer sich mit Menschenrechten befaßt, erfährt immer mehr, wie schwer sie zu fassen sind infolge all ihrer Auffassungen. Immer weniger aber erscheint ihm das unfaßbar.
Versuche, diese Rechte und deren rechtes Maß klärend zu fördern, werden wegen der Einfältigkeit und Vielfalt alles Menschlichen und Weltlichen wohl nie zum Ziele kommen. Sorgen sind geblieben um den Menschen- rechtskomplex, der immer größer geworden ist, und dessen Problematik stetig offensichtlicher wird. Die umfangreiche Literatur zeigt, daß Menschenrechte von vielen Seiten her gesichtet und beurteilt wurden. Das entspricht ganz ihrem Wesen, denn sie betonen jeweils gerade das, was sie dem allumfassenden Menschenrecht den Umständen entsprechend entnehmen.
Die vorliegende Arbeit ist ein Versuch weiteren Klärens. Sie soll wachsendes, oft nicht wachsames Begehren maßvoller machen. Zu einer Verklärung von Menschenrechten soll sie nicht führen. Dazu wissen wir noch zu wenig. Wir leben auch heute, wie zur Zeit Kants, in einem Zeitalter der Aufklärung, nicht aber schon in einem aufgeklärten. Es geht ihr lediglich um einen Beitrag zu größerer Klarheit im Dienste der Wahrheit, um die man trotz aller Beschönigungen und Verbrämungen nun einmal nicht herumkommen wird. Sie versucht zum Eigentlichen und Reinen de
Aktualisiert: 2023-06-15
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Nachdem gehegte Kriege im vergangenen Jahrhundert totalen weichen mußten, die trotz Verwischungen von Kombattanten und Zivilisten jeden Alters und Geschlechts doch noch Fronten erkennen ließen, greift heute, vereinzelten Partisanenkämpfen folgend, weltweiter Bürgerkrieg um sich. Im internationalen Terror hat er derzeit einen Höhepunkt erreicht. Menschen bangen um ihre immer unberechenbarer werdende Existenz. Gegenseitiges Beschuldigen trübt das Dasein, oft mit einem lauten "Gott mit uns", wo doch Gottlosigkeit weithin Platz greift.
Der Verfasser wagt nicht zu fragen, wer wo recht hat. Das wäre bei vorliegenden Irrnissen und Wirrnissen eine schier unlösbare Aufgabe. Er beschränkt sich auf eine allgemeinere Untersuchung der Schuld und des Schuldens in der Hoffnung eines kleinen Beitrags zu einem alten Problem, das zur Zeit seine Problematik in wohl selten dagewesener Weise enthüllt.
Aus dem Vorwort des Verfassers
Aktualisiert: 2023-06-15
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Aktualisiert: 2023-06-15
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Recht impliziert Rechthaben. Wer Recht setzt oder sich darauf beruft, glaubt in der Regel, daß er recht hat. Vom Rechthaben aber ist es nicht weit zur Rechthaberei, in der eine Intensivierung des Rechthabens gesehen werden kann. Da diese nun beim Kampf ums Recht mehr oder weniger natürlich erscheint, kann man meinen, Recht beruhe im Grunde auf Rechthaberei. Das aber weist zu einer Kritik des Rechtsbegriffs, denn Intensivierungen gehen meist über das dem Normalen gemäße Maßvolle hinaus.
Nach Ausführungen über die der Rechthaberei allgemein angelasteten Übel wird hier die dem Juristischen eigene Rechthaberei behandelt. Sie ist am deutlichsten und bedenklichsten bei modernen rechtsetzenden Ereiferungen in Gesetzen, Verordnungen und Anordnungen, aber auch Gewohnheitsrecht und Naturrecht sind von ihr nicht frei.
Neben Rechthabereien beim Schaffen verbindlicher Rechtsnormen werden diese beim Berufen auf solche Normen untersucht. Gerechtfertigt wie sie im Interesse der einzelnen Menschen und der Rechtsordnung auch sein mögen, sollte man nicht vergessen, daß das Recht als bloßes Menschenwerk bloß ein ethisches Minimum ist, erdgebunden aber nicht notwendig ehrverbunden, und deshalb von üblen Rechthabereien auch im Rechtsverkehr absehen.
Zum Wohle des Rechten kommt man so vielleicht zu einem von Rechthabereien immer mehr erlösten Recht.
Die hier aufgezeigten Probleme wurden in der Hoffnung angeschnitten, rechthaberischen Versuchungen nicht erlegen zu sein.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Aktualisiert: 2023-05-25
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Nachdem gehegte Kriege im vergangenen Jahrhundert totalen weichen mußten, die trotz Verwischungen von Kombattanten und Zivilisten jeden Alters und Geschlechts doch noch Fronten erkennen ließen, greift heute, vereinzelten Partisanenkämpfen folgend, weltweiter Bürgerkrieg um sich. Im internationalen Terror hat er derzeit einen Höhepunkt erreicht. Menschen bangen um ihre immer unberechenbarer werdende Existenz. Gegenseitiges Beschuldigen trübt das Dasein, oft mit einem lauten "Gott mit uns", wo doch Gottlosigkeit weithin Platz greift.
Der Verfasser wagt nicht zu fragen, wer wo recht hat. Das wäre bei vorliegenden Irrnissen und Wirrnissen eine schier unlösbare Aufgabe. Er beschränkt sich auf eine allgemeinere Untersuchung der Schuld und des Schuldens in der Hoffnung eines kleinen Beitrags zu einem alten Problem, das zur Zeit seine Problematik in wohl selten dagewesener Weise enthüllt.
Aus dem Vorwort des Verfassers
Aktualisiert: 2023-05-20
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Recht impliziert Rechthaben. Wer Recht setzt oder sich darauf beruft, glaubt in der Regel, daß er recht hat. Vom Rechthaben aber ist es nicht weit zur Rechthaberei, in der eine Intensivierung des Rechthabens gesehen werden kann. Da diese nun beim Kampf ums Recht mehr oder weniger natürlich erscheint, kann man meinen, Recht beruhe im Grunde auf Rechthaberei. Das aber weist zu einer Kritik des Rechtsbegriffs, denn Intensivierungen gehen meist über das dem Normalen gemäße Maßvolle hinaus.
Nach Ausführungen über die der Rechthaberei allgemein angelasteten Übel wird hier die dem Juristischen eigene Rechthaberei behandelt. Sie ist am deutlichsten und bedenklichsten bei modernen rechtsetzenden Ereiferungen in Gesetzen, Verordnungen und Anordnungen, aber auch Gewohnheitsrecht und Naturrecht sind von ihr nicht frei.
Neben Rechthabereien beim Schaffen verbindlicher Rechtsnormen werden diese beim Berufen auf solche Normen untersucht. Gerechtfertigt wie sie im Interesse der einzelnen Menschen und der Rechtsordnung auch sein mögen, sollte man nicht vergessen, daß das Recht als bloßes Menschenwerk bloß ein ethisches Minimum ist, erdgebunden aber nicht notwendig ehrverbunden, und deshalb von üblen Rechthabereien auch im Rechtsverkehr absehen.
Zum Wohle des Rechten kommt man so vielleicht zu einem von Rechthabereien immer mehr erlösten Recht.
Die hier aufgezeigten Probleme wurden in der Hoffnung angeschnitten, rechthaberischen Versuchungen nicht erlegen zu sein.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Recht impliziert Rechthaben. Wer Recht setzt oder sich darauf beruft, glaubt in der Regel, daß er recht hat. Vom Rechthaben aber ist es nicht weit zur Rechthaberei, in der eine Intensivierung des Rechthabens gesehen werden kann. Da diese nun beim Kampf ums Recht mehr oder weniger natürlich erscheint, kann man meinen, Recht beruhe im Grunde auf Rechthaberei. Das aber weist zu einer Kritik des Rechtsbegriffs, denn Intensivierungen gehen meist über das dem Normalen gemäße Maßvolle hinaus.
Nach Ausführungen über die der Rechthaberei allgemein angelasteten Übel wird hier die dem Juristischen eigene Rechthaberei behandelt. Sie ist am deutlichsten und bedenklichsten bei modernen rechtsetzenden Ereiferungen in Gesetzen, Verordnungen und Anordnungen, aber auch Gewohnheitsrecht und Naturrecht sind von ihr nicht frei.
Neben Rechthabereien beim Schaffen verbindlicher Rechtsnormen werden diese beim Berufen auf solche Normen untersucht. Gerechtfertigt wie sie im Interesse der einzelnen Menschen und der Rechtsordnung auch sein mögen, sollte man nicht vergessen, daß das Recht als bloßes Menschenwerk bloß ein ethisches Minimum ist, erdgebunden aber nicht notwendig ehrverbunden, und deshalb von üblen Rechthabereien auch im Rechtsverkehr absehen.
Zum Wohle des Rechten kommt man so vielleicht zu einem von Rechthabereien immer mehr erlösten Recht.
Die hier aufgezeigten Probleme wurden in der Hoffnung angeschnitten, rechthaberischen Versuchungen nicht erlegen zu sein.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Die in dem vorliegenden Band zusammengefaßten Essays versuchen, die Problematik der Menschenrechte an der Irrnis und Wirrnis, Nutzung und Ausnutzung, Entpflichtung und Verpflichtung dieser Rechte zu zeigen. Sie stellen die Beispiele partieller Erscheinungen der Menschenrechtsidee, dieses Dings an sich, dar, die durch die Willen der Menschen aus verschiedenen Gründen an verschiedenen Orten zu verschiedenen Zeiten geformt wurden.
Menschenrechte bewegen und erregen die Menschheit. Ihre Problematik ist unerschöpflich, sind sie doch von verschiedenen Menschen an verschiedenen Orten zu verschiedenen Zeiten unterschiedlich aufgefaßt worden. Wohin ihr Drang führen kann, sollte immer wieder gefragt werden. Wer sich mit Menschenrechten befaßt, erfährt immer mehr, wie schwer sie zu fassen sind infolge all ihrer Auffassungen. Immer weniger aber erscheint ihm das unfaßbar.
Versuche, diese Rechte und deren rechtes Maß klärend zu fördern, werden wegen der Einfältigkeit und Vielfalt alles Menschlichen und Weltlichen wohl nie zum Ziele kommen. Sorgen sind geblieben um den Menschen- rechtskomplex, der immer größer geworden ist, und dessen Problematik stetig offensichtlicher wird. Die umfangreiche Literatur zeigt, daß Menschenrechte von vielen Seiten her gesichtet und beurteilt wurden. Das entspricht ganz ihrem Wesen, denn sie betonen jeweils gerade das, was sie dem allumfassenden Menschenrecht den Umständen entsprechend entnehmen.
Die vorliegende Arbeit ist ein Versuch weiteren Klärens. Sie soll wachsendes, oft nicht wachsames Begehren maßvoller machen. Zu einer Verklärung von Menschenrechten soll sie nicht führen. Dazu wissen wir noch zu wenig. Wir leben auch heute, wie zur Zeit Kants, in einem Zeitalter der Aufklärung, nicht aber schon in einem aufgeklärten. Es geht ihr lediglich um einen Beitrag zu größerer Klarheit im Dienste der Wahrheit, um die man trotz aller Beschönigungen und Verbrämungen nun einmal nicht herumkommen wird. Sie versucht zum Eigentlichen und Reinen de
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Nachdem gehegte Kriege im vergangenen Jahrhundert totalen weichen mußten, die trotz Verwischungen von Kombattanten und Zivilisten jeden Alters und Geschlechts doch noch Fronten erkennen ließen, greift heute, vereinzelten Partisanenkämpfen folgend, weltweiter Bürgerkrieg um sich. Im internationalen Terror hat er derzeit einen Höhepunkt erreicht. Menschen bangen um ihre immer unberechenbarer werdende Existenz. Gegenseitiges Beschuldigen trübt das Dasein, oft mit einem lauten "Gott mit uns", wo doch Gottlosigkeit weithin Platz greift.
Der Verfasser wagt nicht zu fragen, wer wo recht hat. Das wäre bei vorliegenden Irrnissen und Wirrnissen eine schier unlösbare Aufgabe. Er beschränkt sich auf eine allgemeinere Untersuchung der Schuld und des Schuldens in der Hoffnung eines kleinen Beitrags zu einem alten Problem, das zur Zeit seine Problematik in wohl selten dagewesener Weise enthüllt.
Aus dem Vorwort des Verfassers
Aktualisiert: 2023-05-15
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Aktualisiert: 2023-04-15
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Als unbefangener Beobachter von jenseits des Atlantiks geißelt Gottfried Dietze in seinen „Befreienden Essays zur deutschen Lage“ den fortwirkenden „Hitler-Komplex“, der die Deutschen bei der Wahrung lebenswichtiger Interessen lähmt. Kein Eisen ist ihm zu heiß, wenn er sich solcher Fragen annimmt und in nüchterner Konfrontation mit der Realität weltweit unbekannte und überraschende Tatsachen zutage fördert. An die Stelle von Umerziehung und Vergangenheitsfixiertheit setzt er Nationalerziehung im Geiste Fichtes. „Deutschland zuerst“ lautet die Botschaft aus Amerika. 114 Seiten, brosch.
Aktualisiert: 2020-01-01
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Aktualisiert: 2023-04-15
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Als unbefangener Beobachter von jenseits des Atlantiks geißelt Gottfried Dietze in seinen „Befreienden Essays zur deutschen Lage“ den fortwirkenden „Hitler-Komplex“, der die Deutschen bei der Wahrung lebenswichtiger Interessen lähmt. Kein Eisen ist ihm zu heiß, wenn er sich solcher Fragen annimmt und in nüchterner Konfrontation mit der Realität weltweit unbekannte und überraschende Tatsachen zutage fördert. An die Stelle von Umerziehung und Vergangenheitsfixiertheit setzt er Nationalerziehung im Geiste Fichtes. „Deutschland zuerst“ lautet die Botschaft aus Amerika. 114 Seiten, brosch.
Aktualisiert: 2019-01-25
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Leitmotivisch durchzieht die Essays die Warnung Jakob Burckardts vor der Tücke der geschichtlichen Nähe. Man neige Ereignisse überzuwerten, nur deswegen, weil die Erinnerung relativ frisch ist. Die deutsche Politik ist vom Schuldkult mit dem Dritten Reich bestimmt. Der tote Hitler hat mehr Macht als der lebende je hatte. In Frankreich degegen wird seit Jahrhunderten eine ausgleichende und Vergessen ermöglichende Poltik nach traumatischen Ereignissen geübt und damit die Nation über 'Aufarbeitung' gestellt. Überhaupt sieht man die deutsche Frage im Ausland viel gelassener als hier. Seit dem Erscheinen dieses Buches hat sich die Bundesrepublik nicht vom Hitlerkomplex erholt, im Gegenteil, er treibt immer üppigere Blüten. Deshalb sind diese Essays unvermindert aktuell.
Aktualisiert: 2020-02-18
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