Das (geplante) Hinweisgeberschutzgesetz begründet für eine Vielzahl von Unternehmen neben umfangreichen Pflichten zur Einrichtung von Hinweisgebersystemen auch konkrete Vorgaben, wie eingehende Meldungen zu behandeln sind. Über den ordnungsgemäßen Betrieb geeigneter Meldekanäle hinaus müssen Unternehmen gesetzliche Vorgaben u. a. bei der Prüfung der Stichhaltigkeit eingehender Meldungen, der Einrichtung und Ausgestaltung einer bestimmten Meldestelle (inkl. Gewährleistung einer hinreichenden personellen Ausstattung) sowie dem Ergreifen angemessener Folgemaßnahmen sicherstellen. Eine besondere Herausforderung für Unternehmen stellen dabei sowohl die vorgesehene enge Zeitschiene als auch vielfältige Wechselwirkungen mit thematisch flankierenden Rechtsgebieten (z. B. Datenschutz, betriebliche Mitbestimmung, Kündigungsschutzrecht) sowie weiterer Gesetze (u. a. Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz) dar. Bei Verstößen gegen die Pflichten aus dem Hinweisgeberschutzgesetz drohen zudem teils erhebliche Bußgelder. Daneben lässt das Gesetz eine Vielzahl von praktischen Fragen offen, z. B. wie genau mit anonymen Meldungen umzugehen ist, bei welchen Verhaltensweisen es sich um Repressalien handelt und wie Hinweisgeberschutz im Konzern umzusetzen ist.
Der Praxisleitfaden bietet eine erste Orientierung zum Hinweisgeberschutzgesetz. Dem Anwender werden praxisnahe und gesetzeskonforme Handreichungen zur erstmaligen Einrichtung bzw. Anpassung bereits vorhandener Hinweisgebersysteme geboten. Des Weiteren wird aufgezeigt, wie diese sinnvollerweise in ein bestehendes oder noch zu schaffendes Compliance-Management-System eingebettet werden können. Praktische Tipps zur Umsetzung eines Verfahrens nach dem Eingang von Meldungen sowie zum Ergreifen von etwaigen Folgemaßnahmen runden das Werk ab.
Aktualisiert: 2023-06-21
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Das (geplante) Hinweisgeberschutzgesetz begründet für eine Vielzahl von Unternehmen neben umfangreichen Pflichten zur Einrichtung von Hinweisgebersystemen auch konkrete Vorgaben, wie eingehende Meldungen zu behandeln sind. Über den ordnungsgemäßen Betrieb geeigneter Meldekanäle hinaus müssen Unternehmen gesetzliche Vorgaben u. a. bei der Prüfung der Stichhaltigkeit eingehender Meldungen, der Einrichtung und Ausgestaltung einer bestimmten Meldestelle (inkl. Gewährleistung einer hinreichenden personellen Ausstattung) sowie dem Ergreifen angemessener Folgemaßnahmen sicherstellen. Eine besondere Herausforderung für Unternehmen stellen dabei sowohl die vorgesehene enge Zeitschiene als auch vielfältige Wechselwirkungen mit thematisch flankierenden Rechtsgebieten (z. B. Datenschutz, betriebliche Mitbestimmung, Kündigungsschutzrecht) sowie weiterer Gesetze (u. a. Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz) dar. Bei Verstößen gegen die Pflichten aus dem Hinweisgeberschutzgesetz drohen zudem teils erhebliche Bußgelder. Daneben lässt das Gesetz eine Vielzahl von praktischen Fragen offen, z. B. wie genau mit anonymen Meldungen umzugehen ist, bei welchen Verhaltensweisen es sich um Repressalien handelt und wie Hinweisgeberschutz im Konzern umzusetzen ist.
Der Praxisleitfaden bietet eine erste Orientierung zum Hinweisgeberschutzgesetz. Dem Anwender werden praxisnahe und gesetzeskonforme Handreichungen zur erstmaligen Einrichtung bzw. Anpassung bereits vorhandener Hinweisgebersysteme geboten. Des Weiteren wird aufgezeigt, wie diese sinnvollerweise in ein bestehendes oder noch zu schaffendes Compliance-Management-System eingebettet werden können. Praktische Tipps zur Umsetzung eines Verfahrens nach dem Eingang von Meldungen sowie zum Ergreifen von etwaigen Folgemaßnahmen runden das Werk ab.
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Das (geplante) Hinweisgeberschutzgesetz begründet für eine Vielzahl von Unternehmen neben umfangreichen Pflichten zur Einrichtung von Hinweisgebersystemen auch konkrete Vorgaben, wie eingehende Meldungen zu behandeln sind. Über den ordnungsgemäßen Betrieb geeigneter Meldekanäle hinaus müssen Unternehmen gesetzliche Vorgaben u. a. bei der Prüfung der Stichhaltigkeit eingehender Meldungen, der Einrichtung und Ausgestaltung einer bestimmten Meldestelle (inkl. Gewährleistung einer hinreichenden personellen Ausstattung) sowie dem Ergreifen angemessener Folgemaßnahmen sicherstellen. Eine besondere Herausforderung für Unternehmen stellen dabei sowohl die vorgesehene enge Zeitschiene als auch vielfältige Wechselwirkungen mit thematisch flankierenden Rechtsgebieten (z. B. Datenschutz, betriebliche Mitbestimmung, Kündigungsschutzrecht) sowie weiterer Gesetze (u. a. Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz) dar. Bei Verstößen gegen die Pflichten aus dem Hinweisgeberschutzgesetz drohen zudem teils erhebliche Bußgelder. Daneben lässt das Gesetz eine Vielzahl von praktischen Fragen offen, z. B. wie genau mit anonymen Meldungen umzugehen ist, bei welchen Verhaltensweisen es sich um Repressalien handelt und wie Hinweisgeberschutz im Konzern umzusetzen ist.
Der Praxisleitfaden bietet eine erste Orientierung zum Hinweisgeberschutzgesetz. Dem Anwender werden praxisnahe und gesetzeskonforme Handreichungen zur erstmaligen Einrichtung bzw. Anpassung bereits vorhandener Hinweisgebersysteme geboten. Des Weiteren wird aufgezeigt, wie diese sinnvollerweise in ein bestehendes oder noch zu schaffendes Compliance-Management-System eingebettet werden können. Praktische Tipps zur Umsetzung eines Verfahrens nach dem Eingang von Meldungen sowie zum Ergreifen von etwaigen Folgemaßnahmen runden das Werk ab.
Aktualisiert: 2023-06-21
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Das (geplante) Hinweisgeberschutzgesetz begründet für eine Vielzahl von Unternehmen neben umfangreichen Pflichten zur Einrichtung von Hinweisgebersystemen auch konkrete Vorgaben, wie eingehende Meldungen zu behandeln sind. Über den ordnungsgemäßen Betrieb geeigneter Meldekanäle hinaus müssen Unternehmen gesetzliche Vorgaben u. a. bei der Prüfung der Stichhaltigkeit eingehender Meldungen, der Einrichtung und Ausgestaltung einer bestimmten Meldestelle (inkl. Gewährleistung einer hinreichenden personellen Ausstattung) sowie dem Ergreifen angemessener Folgemaßnahmen sicherstellen. Eine besondere Herausforderung für Unternehmen stellen dabei sowohl die vorgesehene enge Zeitschiene als auch vielfältige Wechselwirkungen mit thematisch flankierenden Rechtsgebieten (z. B. Datenschutz, betriebliche Mitbestimmung, Kündigungsschutzrecht) sowie weiterer Gesetze (u. a. Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz) dar. Bei Verstößen gegen die Pflichten aus dem Hinweisgeberschutzgesetz drohen zudem teils erhebliche Bußgelder. Daneben lässt das Gesetz eine Vielzahl von praktischen Fragen offen, z. B. wie genau mit anonymen Meldungen umzugehen ist, bei welchen Verhaltensweisen es sich um Repressalien handelt und wie Hinweisgeberschutz im Konzern umzusetzen ist.
Der Praxisleitfaden bietet eine erste Orientierung zum Hinweisgeberschutzgesetz. Dem Anwender werden praxisnahe und gesetzeskonforme Handreichungen zur erstmaligen Einrichtung bzw. Anpassung bereits vorhandener Hinweisgebersysteme geboten. Des Weiteren wird aufgezeigt, wie diese sinnvollerweise in ein bestehendes oder noch zu schaffendes Compliance-Management-System eingebettet werden können. Praktische Tipps zur Umsetzung eines Verfahrens nach dem Eingang von Meldungen sowie zum Ergreifen von etwaigen Folgemaßnahmen runden das Werk ab.
Aktualisiert: 2023-02-08
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Die in der D&O-Versicherung zentralen Risikoausschlüsse für wissentliche und vorsätzliche Pflichtverletzungen verstoßen nach Auffassung des Verfassers gegen § 307 Abs. 1, 2 BGB, da sie seiner Auffassung nach vom gesetzlichen Leitbild des § 103 VVG zu weit entfernt sind, den Versicherungsschutz aushöhlen und intransparent sind.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Die in der D&O-Versicherung zentralen Risikoausschlüsse für wissentliche und vorsätzliche Pflichtverletzungen verstoßen nach Auffassung des Verfassers gegen § 307 Abs. 1, 2 BGB, da sie seiner Auffassung nach vom gesetzlichen Leitbild des § 103 VVG zu weit entfernt sind, den Versicherungsschutz aushöhlen und intransparent sind.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Aktualisiert: 2020-09-01
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Auf dem 70. Deutschen Juristentag 2014 nahm das Thema Managerhaftung eine wichtige Sonderstellung ein: Der Abschluss einer D&O-Versicherung bietet Managern eine Möglichkeit, ihr Haftungsrisiko zu reduzieren. Im vorliegenden Buch wird der Frage nachgegangen, welche zentralen Klauseln von D&O-Versicherern genutzt werden können, um im Ernstfall ihrer Verpflichtung zur Deckung/Zahlung doch noch entgehen zu können. Ca. 90 Prozent aller Deckungsstreitigkeiten werden im Vergleichswege beendet. Eine zentrale Rolle spielen dabei die sogenannten Risikoausschlüsse für wissentliche und vorsätzliche Pflichtverletzungen. Diese Ausschlüsse verstoßen nach Auffassung des Verfassers gegen § 307 Abs. 1, 2 BGB, da sie seiner Auffassung nach vom gesetzlichen Leitbild des § 103 VVG zu weit entfernt sind, den Versicherungsschutz aushöhlen und intransparent sind.
Aktualisiert: 2023-04-07
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