Die vorliegende, für die Publikation überarbeitete Dissertation befasst sich mit dem Vergleich der Verbalsysteme der äthiosemitischen Sprachen Amharisch und Tigrinisch.
Die Arbeit beginnt mit einer kurzen Einleitung, in der die Methodik und der Forschungsstand dargelegt werden. Dem schließt sich die eigentliche Studie der Verbalsysteme, die in zwei Teile gegliedert ist, an. Der erste Teil umfasst die Bildungsweise und den Gebrauch des Perfekts, Gerundiums, Imperfekts und Jussiv-Imperativs, sowie ihrer Zusammensetzungen mit der Kopula und den Hilfsverben (HLW, KWN, NBR), ihrer konjunktionalen Bildungen und verschiedener periphrastischer Konstruktionen. Trotz der Fülle sich strukturell entsprechender Bildungen in beiden Sprachen gibt es auch wesentliche Unterschiede. Der wichtigste betrifft den syntaktischen Status der einfachen Verbalformen. So kann im Tigrinischen neben dem Perfekt auch das einfache Imperfekt und das einfache Gerundium als Hauptverbalform im positiven Aussagesatz gebraucht werden. Im Gegensatz dazu ist das amharische Perfekt die einzige einfache Form, die im positiven Aussagesatz verwendet wird, da der Gebrauch des einfachen Imperfekts und des einfachen Gerundiums als Hauptverbalform auf einige Sonderfälle beschränkt ist. Das Gerundium bzw. allä-Gerundium können nicht negiert werden. Die Funktion des negativen Gerundiums bzw. allä-Gerundiums wird durch das negative Perfekt übernommen. Der Jussiv-Imperativ kann nur selbständig gebraucht werden und drückt modale Bedeutungsaspekte aus. Mit einem kurzen Kapitel über die nur im Amharischen vorkommenden verbalen Bildungen, die ein Partizip oder einen Infinitiv enthalten, wird der erste Teil beschlossen.
Im zweiten Teil werden die relativierte Verbalform, ihre Eigenschaften und Bildungsweisen, ihr syntaktischer Gebrauch und verschiedene Konstruktionen, die diese enthalten, behandelt. Die relativierte Verbalform ist eine nominalisierte Form. Die jeweiligen Relativpartikeln bilden mit den Verbalformen eine untrennbare Einheit, zwischen die keine weiteren Satzglieder treten können (amh. yä-säbbärä, tgn. zǝ-säbärä). Zu den wichtigsten Bildungen mit der relativierten Verbalform gehören die persönlichen qualifizierenden Konstruktionen und die Spaltsätze. Die persönliche qualifizierende Konstruktion enthält eine konjugierte Form der Kopula und eine direkt vor der Kopula stehende relativierte Verbalform, die immer in Konkordanz mit dieser steht. Diese qualifizierenden Konstruktionen beschreiben, im Gegensatz zu den unterschiedlichen finiten Verbalformen, die eine Handlung oder einen Vorgang ausdrücken, die Qualität des Subjekts. Damit kann in beiden Sprachen eine Satzaussage auf zweifache Art realisiert werden. Ferner werden verschiedene Formen einer zusammengesetzten Kopula (z.B. ʾǝyyu zǝ-näbärä), die nur im Tigrinischen vorkommt und die zur Bildung zusammengesetzter Tempora verwendet werden, behandelt. Spaltsätze entstehen aus einem einfachen Satz, indem die ursprüngliche Verbalform relativiert und zum Subjekt des Kopulasatzes wird, mit dem Ziel, das direkt vor der Kopula liegende Satzglied als Prädikativ hervorzuheben. Sie werden in konkrete und abstrakte aufgeteilt.
In einem konkreten Spaltsatz ist das Prädikativ entweder das Subjekt des zugrundeliegenden einfachen Satzes oder ein Objekt, das im Spaltsatz in den Nominativ umgewandelt wird, während das Prädikativ eines abstrakten Spaltsatzes alle anderen Satzglieder bilden können. Die größten Unterschiede betreffen hier die Bildung der zusammengesetzten Tempora und der Kopula. Im Tigrinischen wird in der Regel das Hauptverb mit dem Hilfsverb relativiert und die Kopula ist stets ʾǝyyu bzw. ihre negierte Form ʾay-konä-n. Im Amharischen dagegen wird oft nur das Hauptverb relativiert, während die Form des Hilfsverbs als Kopula erscheint. Was die Formenvielfalt des Verbalsystems betrifft, so gehört das Tigrinische und Amharische zu den formenreichsten semitischen Sprachen. Das tigrinische Verbalsystem zeichnet sich gegenüber dem Amharischen durch eine größere historische Weiterentwicklung aus. Das liegt an der Verwendung der tigrinischen Kopula ʾǝyyu bei der Bildung verschiedener zusammengesetzter Verbalformen, der Herausbildung zusammengesetzter Kopulaformen und schließlich dem Gebrauch des Gerundiums als Hauptverbalform. Demgegenüber sind die verschiedenen amharischen periphrastischen Bildungen mit einem Infinitiv im Tigrinischen nicht üblich.
Aktualisiert: 2023-05-09
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Die vorliegende, für die Publikation überarbeitete Dissertation befasst sich mit dem Vergleich der Verbalsysteme der äthiosemitischen Sprachen Amharisch und Tigrinisch.
Die Arbeit beginnt mit einer kurzen Einleitung, in der die Methodik und der Forschungsstand dargelegt werden. Dem schließt sich die eigentliche Studie der Verbalsysteme, die in zwei Teile gegliedert ist, an. Der erste Teil umfasst die Bildungsweise und den Gebrauch des Perfekts, Gerundiums, Imperfekts und Jussiv-Imperativs, sowie ihrer Zusammensetzungen mit der Kopula und den Hilfsverben (HLW, KWN, NBR), ihrer konjunktionalen Bildungen und verschiedener periphrastischer Konstruktionen. Trotz der Fülle sich strukturell entsprechender Bildungen in beiden Sprachen gibt es auch wesentliche Unterschiede. Der wichtigste betrifft den syntaktischen Status der einfachen Verbalformen. So kann im Tigrinischen neben dem Perfekt auch das einfache Imperfekt und das einfache Gerundium als Hauptverbalform im positiven Aussagesatz gebraucht werden. Im Gegensatz dazu ist das amharische Perfekt die einzige einfache Form, die im positiven Aussagesatz verwendet wird, da der Gebrauch des einfachen Imperfekts und des einfachen Gerundiums als Hauptverbalform auf einige Sonderfälle beschränkt ist. Das Gerundium bzw. allä-Gerundium können nicht negiert werden. Die Funktion des negativen Gerundiums bzw. allä-Gerundiums wird durch das negative Perfekt übernommen. Der Jussiv-Imperativ kann nur selbständig gebraucht werden und drückt modale Bedeutungsaspekte aus. Mit einem kurzen Kapitel über die nur im Amharischen vorkommenden verbalen Bildungen, die ein Partizip oder einen Infinitiv enthalten, wird der erste Teil beschlossen.
Im zweiten Teil werden die relativierte Verbalform, ihre Eigenschaften und Bildungsweisen, ihr syntaktischer Gebrauch und verschiedene Konstruktionen, die diese enthalten, behandelt. Die relativierte Verbalform ist eine nominalisierte Form. Die jeweiligen Relativpartikeln bilden mit den Verbalformen eine untrennbare Einheit, zwischen die keine weiteren Satzglieder treten können (amh. yä-säbbärä, tgn. zǝ-säbärä). Zu den wichtigsten Bildungen mit der relativierten Verbalform gehören die persönlichen qualifizierenden Konstruktionen und die Spaltsätze. Die persönliche qualifizierende Konstruktion enthält eine konjugierte Form der Kopula und eine direkt vor der Kopula stehende relativierte Verbalform, die immer in Konkordanz mit dieser steht. Diese qualifizierenden Konstruktionen beschreiben, im Gegensatz zu den unterschiedlichen finiten Verbalformen, die eine Handlung oder einen Vorgang ausdrücken, die Qualität des Subjekts. Damit kann in beiden Sprachen eine Satzaussage auf zweifache Art realisiert werden. Ferner werden verschiedene Formen einer zusammengesetzten Kopula (z.B. ʾǝyyu zǝ-näbärä), die nur im Tigrinischen vorkommt und die zur Bildung zusammengesetzter Tempora verwendet werden, behandelt. Spaltsätze entstehen aus einem einfachen Satz, indem die ursprüngliche Verbalform relativiert und zum Subjekt des Kopulasatzes wird, mit dem Ziel, das direkt vor der Kopula liegende Satzglied als Prädikativ hervorzuheben. Sie werden in konkrete und abstrakte aufgeteilt.
In einem konkreten Spaltsatz ist das Prädikativ entweder das Subjekt des zugrundeliegenden einfachen Satzes oder ein Objekt, das im Spaltsatz in den Nominativ umgewandelt wird, während das Prädikativ eines abstrakten Spaltsatzes alle anderen Satzglieder bilden können. Die größten Unterschiede betreffen hier die Bildung der zusammengesetzten Tempora und der Kopula. Im Tigrinischen wird in der Regel das Hauptverb mit dem Hilfsverb relativiert und die Kopula ist stets ʾǝyyu bzw. ihre negierte Form ʾay-konä-n. Im Amharischen dagegen wird oft nur das Hauptverb relativiert, während die Form des Hilfsverbs als Kopula erscheint. Was die Formenvielfalt des Verbalsystems betrifft, so gehört das Tigrinische und Amharische zu den formenreichsten semitischen Sprachen. Das tigrinische Verbalsystem zeichnet sich gegenüber dem Amharischen durch eine größere historische Weiterentwicklung aus. Das liegt an der Verwendung der tigrinischen Kopula ʾǝyyu bei der Bildung verschiedener zusammengesetzter Verbalformen, der Herausbildung zusammengesetzter Kopulaformen und schließlich dem Gebrauch des Gerundiums als Hauptverbalform. Demgegenüber sind die verschiedenen amharischen periphrastischen Bildungen mit einem Infinitiv im Tigrinischen nicht üblich.
Aktualisiert: 2023-05-09
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Die vorliegende Arbeit versteht sich in erster Linie als Beitrag in der Schnittmenge zwischen den Disziplinen der Äthiopistik und der Rechtswissenschaft. Im Zentrum der Auseinandersetzung diplomatischer Beziehungen Äthiopiens und Italiens in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts steht der Völkerrechtsvertrag von Wǝcale (ital. Uccialli), auf dessen Bedeutung der Verfasser erstmalig während seines Studiums am Seminar für Semitistik und Arabistik an der Freien Universität Berlin aufmerksam gemacht wurde.
Das amharische Quellenmaterial und bisher unberücksichtigte, auch anderssprachige Sekundärliteratur konnte der Autor in großen Teilen durch mehrwöchige Recherchen in Äthiopien in den Jahren 2009, 2010, 2011 und 2012, aber auch in Eritrea, dem Sudan und Ägypten ausfindig machen. Die besondere Herausforderung lag dabei insbesondere darin begründet, dass die für die Ausarbeitung einschlägigen Primärquellen, also insbesondere die Verträge und deren Entwürfe, archivalisch nur fragmentarisch systematisch erschlossen sind. Hinzukommt, dass am Horn von Afrika Literatur- und Wissenschaftssprachen vorherrschen, die sprachliche Barrieren in der Erforschung der reichhaltigen historiografischen Materialität für Wissenschaftszirkel generieren, was erklären dürfte, dass weitläufig die italienische Geschichtsschreibung rezipiert wird.
Sich dieses Desiderates annehmend, leuchtet das vorliegende Werk in der Auseinandersetzung mit außereuropäischem Quellenmaterial vorherrschende italienische Geschichtsnarrative neuartig aus. Die komparativ ausgelegte Abhandlung hat in der vorgelegten Kontextualisierung erstmalig Entwürfe und Endfassungen des zweisprachigen Vertragstextes mit ihren jeweiligen (inter)nationalen Begleitumständen philologisch aufgearbeitet und – gemessen an den objektiven Bedingungen der völkerrechtsgeschichtlichen Dogmatik und völkerrechtlichen Praxis der damaligen Epoche – juristisch analysiert.
REZENSIONEN
„Es war der erste Sieg afrikanischer Truppen über eine europäische Nation. Am 1. März 1896 besiegten abessinische Soldaten unter Kaiser (nǝguśä nägäśt) Mǝnilǝk II. die italienischen Interventionstruppen General Baratieris. Die siegreiche ‘Schlacht von Adua’ sicherte – epochemachend – die staatliche Souveränität des äthiopischen Kaiserreichs. Auch der im Mai 1889 geschlossene – bilaterale und bilinguale – italienisch-abessinische Vertrag von Uccialli/Wǝcale war hinfällig. Mit dem 1896 ratifizierten Friedensvertrag von Addis Abäba fand der italienisch-äthiopische Krieg auch offiziell ein Ende. Die Pläne des italienischen Königreichs, die Territorien Eritrea und Italienisch-Somaliland durch die Einbeziehung Abessiniens zu einem geschlossenen Kolonialreich auszubauen, waren gescheitert.
Elliesie unternimmt in seiner 2016 vorgelegten Dissertation den anspruchsvollen Versuch einer vertrags- und kulturbasierten Aufarbeitung abessinisch-italienischer Konflikte und Rechtsbeziehungen. Dabei steht ein kritischer Blick auf überkommene Narrative im Mittelpunkt. Elliesies vorrangiges Anliegen ist es, eine als europazentrisch empfundene Wahrnehmungskultur – und damit einhergehende sprachlich und fremdkulturell geformte Vergangenheitsbilder – anhand außereuropäischer Quellen und Erinnerungsbilder zu untersuchen. Dabei unterstreicht er ‘die verschiedenen Begriffswelten unterschiedlicher Sprachkreise und Rechtsverständnisse’, die mittels einer ‘regionalspezifischen Philologie’ kontextualisiert werden. Das Ergebnis überzeugt. Die fremdkulturellen Bilder europäisch geprägter Geschichtsschreibung werden mit regionalsprachlichen (amharischen und arabischen) Quellen und den ihnen zugrundeliegenden politischen und kulturellen Wahrnehmungen konfrontiert.“
(Stefan Brüne in „Aethiopica“ 22/2019, 284-286)
Aktualisiert: 2023-05-09
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Subsahara-Afrika liegt bezüglich der Verwirklichung von "Education for All" und der bildungsbezogenen „Millennium Development Goals“ weit hinter anderen Regionen der Welt zurück. Non-formale Erwachsenenbildung stellt insbesondere für arme und benachteiligte Zielgruppen eine Möglichkeit dar, diese Ziele zu erreichen. Die Studie untersucht die non-formale Erwachsenenbildung in Äthiopien und Uganda und hat zum Ziel herauszufinden, wie die Erwachsenenbildung in beiden Ländern strukturell und konzeptionell weiterentwickelt und landesweit ausgebaut werden soll, um insgesamt zu einer Verbesserung der Bildung der Teilnehmer sowie ihrer Lebensbedingungen beizutragen.
Zur Datenerhebung wurden qualitative und quantitative empirische Forschungsmethoden angewandt. Mit Mitarbeitern aus Ministerien, Organisationen der Entwicklungszusammenarbeit und Universitäten wurden explorative Experteninterviews geführt, um die politischen Rahmenbedingungen verstehen und darstellen zu können. Des Weiteren wurden in beiden Untersuchungsländern Durchführungsinstitutionen von Trainingskursen und Bildungsprogrammen der non-formalen Erwachsenenbildung besucht.
Die politischen Rahmenbedingungen und der Stellenwert der non-formalen Erwachsenenbildung werden u.a. anhand von nationalen Entwicklungsplänen, Programmen für den Bildungssektor und Strategiepapieren bezüglich der non-formalen Erwachsenenbildung analysiert. Darüber hinaus stellt die Autorin die involvierten staatlichen Institutionen und ihre Zuständigkeiten hinsichtlich der non-formalen Erwachsenenbildung vor und geht auf Schwierigkeiten und Herausforderungen hinsichtlich der Gestaltung und Umsetzung der non-formalen Erwachsenenbildung ein. Zudem analysiert sie verschiedene pädagogische Konzepte und Ansätze und nimmt eine Gliederung der Bildungsangebote vor.
Schließlich werden Ideen, Ansätze und Konzepte, die zu einer erfolgreichen und effizienten Gestaltung und Umsetzung der non-formalen Erwachsenenbildung beitragen können, herausgearbeitet. Zum Schluss formuliert die Autorin Empfehlungen für die Weiterentwicklung und den Ausbau der Erwachsenenbildungsangebote, zur Weiterentwicklung des Bildungssystems, zur Verbesserung der politischen Rahmenbedingungen sowie der Zusammenarbeit der involvierten Akteure.
Begleitmaterial:
"Linguistic Landshapes – A Comparison of Official and Non-official Language Management in Rwanda and Uganda, Focusing on the Position of African languages", ISBN 978-3-89645-085-2.
Aktualisiert: 2023-05-09
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Teil Ⅰ: Die Literatur zum Tigrinischen. Teil Ⅱ: Die Literatur in tigrinischer Sprache. Teil III: Abbildungen ausgewählter Publikationen: 24 Fotos und Faksimile-Abbildungen
Tigrinisch (Tigrinya) gehört zu den äthiosemitischen Sprachen und wird weltweit von etwa 9 Mill. Menschen gesprochen, von denen etwa 6,1 Mill. in der Tigray-Region im Norden Äthiopiens (2020) und etwa 2,5 Mill. im nördlich angrenzenden Land Eritrea leben.
Die vorliegende Bibliographie bietet dem Leser mehr als 7.200 überwiegend annotierte Einträge, die im ersten Teil Literatur über das Tigrinische enthält, im zweiten Teil Literatur in tigrinischer Sprache. In einem dritten Teil sind die Bucheinbände 24 ausgewählter Publikationen abgebildet, von denen 16 in Farbe reproduziert wurden.
Aktualisiert: 2023-05-09
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Dieser Sammelband, hervorgegangen aus der Jahrestagung der Gesellschaft für Arabisches und Islamisches Recht 2019 an der Georg-August-Universität Göttingen, befasst sich mit Migration und Heimatrecht. Die Relevanz der Thematik ergibt sich aus der zahlenmäßig großen Zuwanderung Flüchtender aus den Kriegs- und Bürgerkriegsgebieten des Nahen Ostens, vor allem Iraks und Syriens, die vorwiegend in den Jahren 2014 und 2015 nach Deutschland kamen. Thematisiert werden zum einen der Umgang des deutschen Rechtssystems mit konkreten Rechtsfragen und typischen Problemstellungen, die sich aus der Situation der Migration ergeben. Aber auch die Heimat- bzw. Ausgangsrechte sowie die gesellschaftliche Situation der Migrant*innen in ihren Heimatländern, die für diese Menschen bis zum unfreiwilligen Verlassen ihrer Länder ihre selbstverständliche rechtliche Lebensgrundlage bildeten, werden angesprochen. Die Autor*innen dieser Beiträge sind Jurist*innen und Islamwissenschaftler*innen, aber auch Praktiker*innen, die Einblicke in praktische Aspekte des Familienrechts und hier vor allem des Kindeswohls in Deutschland geben. Der Band lotet aus, wie und in welchen Formen gesellschaftliche und familiäre Einbettungen von Migrant*innen im Rahmen der bundesdeutschen Ordnung funktionieren.
Aktualisiert: 2022-11-28
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Dieser Sammelband, hervorgegangen aus der Jahrestagung der Gesellschaft für Arabisches und Islamisches Recht 2019 an der Georg-August-Universität Göttingen, befasst sich mit Migration und Heimatrecht. Die Relevanz der Thematik ergibt sich aus der zahlenmäßig großen Zuwanderung Flüchtender aus den Kriegs- und Bürgerkriegsgebieten des Nahen Ostens, vor allem Iraks und Syriens, die vorwiegend in den Jahren 2014 und 2015 nach Deutschland kamen. Thematisiert werden zum einen der Umgang des deutschen Rechtssystems mit konkreten Rechtsfragen und typischen Problemstellungen, die sich aus der Situation der Migration ergeben. Aber auch die Heimat- bzw. Ausgangsrechte sowie die gesellschaftliche Situation der Migrant*innen in ihren Heimatländern, die für diese Menschen bis zum unfreiwilligen Verlassen ihrer Länder ihre selbstverständliche rechtliche Lebensgrundlage bildeten, werden angesprochen. Die Autor*innen dieser Beiträge sind Jurist*innen und Islamwissenschaftler*innen, aber auch Praktiker*innen, die Einblicke in praktische Aspekte des Familienrechts und hier vor allem des Kindeswohls in Deutschland geben. Der Band lotet aus, wie und in welchen Formen gesellschaftliche und familiäre Einbettungen von Migrant*innen im Rahmen der bundesdeutschen Ordnung funktionieren.
Aktualisiert: 2023-03-02
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Teil Ⅰ: Die Literatur zum Tigrinischen. Teil Ⅱ: Die Literatur in tigrinischer Sprache. Teil III: Abbildungen ausgewählter Publikationen: 24 Fotos und Faksimile-Abbildungen
Tigrinisch (Tigrinya) gehört zu den äthiosemitischen Sprachen und wird weltweit von etwa 9 Mill. Menschen gesprochen, von denen etwa 6,1 Mill. in der Tigray-Region im Norden Äthiopiens (2020) und etwa 2,5 Mill. im nördlich angrenzenden Land Eritrea leben.
Die vorliegende Bibliographie bietet dem Leser mehr als 7.200 überwiegend annotierte Einträge, die im ersten Teil Literatur über das Tigrinische enthält, im zweiten Teil Literatur in tigrinischer Sprache. In einem dritten Teil sind die Bucheinbände 24 ausgewählter Publikationen abgebildet, von denen 16 in Farbe reproduziert wurden.
Aktualisiert: 2022-02-03
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Im Fokus steht die Reflexion des Verhältnisses von Religion, Religiosität sowie Spiritualität und Recht im Alltag. Anhand konkreter Beispiele aus Vergangenheit und Gegenwart wird den Verknüpfungen und Verbindungen von institutionalisierten geltenden Rechten, also (über-)staatlichen, kirchlichen oder religionsspezifischen GeSetzen, mit lokalen Rechtsvorstellungen und religiösen Praktiken nachgegangen.
Der Sammelband vereint Beiträge aus der Kulturanthropologie/Volkskunde/Europäischen Ethnologie, Ethnologie, Islamwissenschaft, Religionswissenschaft, Germanistik und Soziologie und bietet Ansatzpunkte für weiterführende interdisziplinäre Fragestellungen.
Aktualisiert: 2021-01-21
Autor:
Sarah Armbruster,
Wolfgang Brückner,
Dominique Conte,
Hatem Elliesie,
Juliane Kanitz,
Petra Klug,
Ingrid Lemberg,
Andrea Nicolas,
Stefan Schröder,
Barbara Sieferle,
Robert Suckro,
Mirko Uhlig
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Die vorliegende, für die Publikation überarbeitete Dissertation befasst sich mit dem Vergleich der Verbalsysteme der äthiosemitischen Sprachen Amharisch und Tigrinisch.
Die Arbeit beginnt mit einer kurzen Einleitung, in der die Methodik und der Forschungsstand dargelegt werden. Dem schließt sich die eigentliche Studie der Verbalsysteme, die in zwei Teile gegliedert ist, an. Der erste Teil umfasst die Bildungsweise und den Gebrauch des Perfekts, Gerundiums, Imperfekts und Jussiv-Imperativs, sowie ihrer Zusammensetzungen mit der Kopula und den Hilfsverben (HLW, KWN, NBR), ihrer konjunktionalen Bildungen und verschiedener periphrastischer Konstruktionen. Trotz der Fülle sich strukturell entsprechender Bildungen in beiden Sprachen gibt es auch wesentliche Unterschiede. Der wichtigste betrifft den syntaktischen Status der einfachen Verbalformen. So kann im Tigrinischen neben dem Perfekt auch das einfache Imperfekt und das einfache Gerundium als Hauptverbalform im positiven Aussagesatz gebraucht werden. Im Gegensatz dazu ist das amharische Perfekt die einzige einfache Form, die im positiven Aussagesatz verwendet wird, da der Gebrauch des einfachen Imperfekts und des einfachen Gerundiums als Hauptverbalform auf einige Sonderfälle beschränkt ist. Das Gerundium bzw. allä-Gerundium können nicht negiert werden. Die Funktion des negativen Gerundiums bzw. allä-Gerundiums wird durch das negative Perfekt übernommen. Der Jussiv-Imperativ kann nur selbständig gebraucht werden und drückt modale Bedeutungsaspekte aus. Mit einem kurzen Kapitel über die nur im Amharischen vorkommenden verbalen Bildungen, die ein Partizip oder einen Infinitiv enthalten, wird der erste Teil beschlossen.
Im zweiten Teil werden die relativierte Verbalform, ihre Eigenschaften und Bildungsweisen, ihr syntaktischer Gebrauch und verschiedene Konstruktionen, die diese enthalten, behandelt. Die relativierte Verbalform ist eine nominalisierte Form. Die jeweiligen Relativpartikeln bilden mit den Verbalformen eine untrennbare Einheit, zwischen die keine weiteren Satzglieder treten können (amh. yä-säbbärä, tgn. zǝ-säbärä). Zu den wichtigsten Bildungen mit der relativierten Verbalform gehören die persönlichen qualifizierenden Konstruktionen und die Spaltsätze. Die persönliche qualifizierende Konstruktion enthält eine konjugierte Form der Kopula und eine direkt vor der Kopula stehende relativierte Verbalform, die immer in Konkordanz mit dieser steht. Diese qualifizierenden Konstruktionen beschreiben, im Gegensatz zu den unterschiedlichen finiten Verbalformen, die eine Handlung oder einen Vorgang ausdrücken, die Qualität des Subjekts. Damit kann in beiden Sprachen eine Satzaussage auf zweifache Art realisiert werden. Ferner werden verschiedene Formen einer zusammengesetzten Kopula (z.B. ʾǝyyu zǝ-näbärä), die nur im Tigrinischen vorkommt und die zur Bildung zusammengesetzter Tempora verwendet werden, behandelt. Spaltsätze entstehen aus einem einfachen Satz, indem die ursprüngliche Verbalform relativiert und zum Subjekt des Kopulasatzes wird, mit dem Ziel, das direkt vor der Kopula liegende Satzglied als Prädikativ hervorzuheben. Sie werden in konkrete und abstrakte aufgeteilt.
In einem konkreten Spaltsatz ist das Prädikativ entweder das Subjekt des zugrundeliegenden einfachen Satzes oder ein Objekt, das im Spaltsatz in den Nominativ umgewandelt wird, während das Prädikativ eines abstrakten Spaltsatzes alle anderen Satzglieder bilden können. Die größten Unterschiede betreffen hier die Bildung der zusammengesetzten Tempora und der Kopula. Im Tigrinischen wird in der Regel das Hauptverb mit dem Hilfsverb relativiert und die Kopula ist stets ʾǝyyu bzw. ihre negierte Form ʾay-konä-n. Im Amharischen dagegen wird oft nur das Hauptverb relativiert, während die Form des Hilfsverbs als Kopula erscheint. Was die Formenvielfalt des Verbalsystems betrifft, so gehört das Tigrinische und Amharische zu den formenreichsten semitischen Sprachen. Das tigrinische Verbalsystem zeichnet sich gegenüber dem Amharischen durch eine größere historische Weiterentwicklung aus. Das liegt an der Verwendung der tigrinischen Kopula ʾǝyyu bei der Bildung verschiedener zusammengesetzter Verbalformen, der Herausbildung zusammengesetzter Kopulaformen und schließlich dem Gebrauch des Gerundiums als Hauptverbalform. Demgegenüber sind die verschiedenen amharischen periphrastischen Bildungen mit einem Infinitiv im Tigrinischen nicht üblich.
Aktualisiert: 2023-03-08
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Der Band erscheint zum 20-jährigen Jubiläum der Gesellschaft für Arabisches und Islamisches Recht und zum 5-jährigen Jubiläum des Instituts für Islamische Theologie an der Universität Osnabrück. Ein Teil der Beiträge basiert auf Vorträgen einer gemeinsamen Tagung zum Thema Religiöse Normen in der Moderne zwischen Text und Kontext, die im Oktober 2017 an der Universität Osnabrück stattfand. Weitere Abhandlungen ausgewählter Fachvertreter wurden eingebunden. Ziel dieser Publikation ist es, die deutschsprachige Forschung zur islamischen Normativität multidisziplinär aufzufächern und insbesondere zwischen den Fachdisziplinen der islamischen Theologie, Islam- sowie Rechtswissenschaft stärker zu vernetzen.
Aktualisiert: 2023-04-08
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Aktualisiert: 2020-09-01
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Den 65. Geburtstag von Hans-Georg Ebert, seit 1998 Professor für Islamisches Recht an der Universität Leipzig, haben nationale und internationale Fachkolleg*innen und Schüler*innen zum Anlass genommen, um in ihren Beiträgen Themen aufzugreifen, die auch der Jubilar in seinem bisherigen Berufsleben auf dem weiten Feld der Forschung zum Islamischen Recht und Recht der arabischen Länder bearbeitet hat. Der Kontext dieses Bandes erstreckt sich somit über das klassische sowie auch das modern geprägte islamische Recht, die islamische Normativität, das islamische Finanzwesen und den Komplex Recht und Sprache.
Aktualisiert: 2023-04-07
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Die vorliegende Arbeit versteht sich in erster Linie als Beitrag in der Schnittmenge zwischen den Disziplinen der Äthiopistik und der Rechtswissenschaft. Im Zentrum der Auseinandersetzung diplomatischer Beziehungen Äthiopiens und Italiens in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts steht der Völkerrechtsvertrag von Wǝcale (ital. Uccialli), auf dessen Bedeutung der Verfasser erstmalig während seines Studiums am Seminar für Semitistik und Arabistik an der Freien Universität Berlin aufmerksam gemacht wurde.
Das amharische Quellenmaterial und bisher unberücksichtigte, auch anderssprachige Sekundärliteratur konnte der Autor in großen Teilen durch mehrwöchige Recherchen in Äthiopien in den Jahren 2009, 2010, 2011 und 2012, aber auch in Eritrea, dem Sudan und Ägypten ausfindig machen. Die besondere Herausforderung lag dabei insbesondere darin begründet, dass die für die Ausarbeitung einschlägigen Primärquellen, also insbesondere die Verträge und deren Entwürfe, archivalisch nur fragmentarisch systematisch erschlossen sind. Hinzukommt, dass am Horn von Afrika Literatur- und Wissenschaftssprachen vorherrschen, die sprachliche Barrieren in der Erforschung der reichhaltigen historiografischen Materialität für Wissenschaftszirkel generieren, was erklären dürfte, dass weitläufig die italienische Geschichtsschreibung rezipiert wird.
Sich dieses Desiderates annehmend, leuchtet das vorliegende Werk in der Auseinandersetzung mit außereuropäischem Quellenmaterial vorherrschende italienische Geschichtsnarrative neuartig aus. Die komparativ ausgelegte Abhandlung hat in der vorgelegten Kontextualisierung erstmalig Entwürfe und Endfassungen des zweisprachigen Vertragstextes mit ihren jeweiligen (inter)nationalen Begleitumständen philologisch aufgearbeitet und – gemessen an den objektiven Bedingungen der völkerrechtsgeschichtlichen Dogmatik und völkerrechtlichen Praxis der damaligen Epoche – juristisch analysiert.
REZENSIONEN
„Es war der erste Sieg afrikanischer Truppen über eine europäische Nation. Am 1. März 1896 besiegten abessinische Soldaten unter Kaiser (nǝguśä nägäśt) Mǝnilǝk II. die italienischen Interventionstruppen General Baratieris. Die siegreiche ‘Schlacht von Adua’ sicherte – epochemachend – die staatliche Souveränität des äthiopischen Kaiserreichs. Auch der im Mai 1889 geschlossene – bilaterale und bilinguale – italienisch-abessinische Vertrag von Uccialli/Wǝcale war hinfällig. Mit dem 1896 ratifizierten Friedensvertrag von Addis Abäba fand der italienisch-äthiopische Krieg auch offiziell ein Ende. Die Pläne des italienischen Königreichs, die Territorien Eritrea und Italienisch-Somaliland durch die Einbeziehung Abessiniens zu einem geschlossenen Kolonialreich auszubauen, waren gescheitert.
Elliesie unternimmt in seiner 2016 vorgelegten Dissertation den anspruchsvollen Versuch einer vertrags- und kulturbasierten Aufarbeitung abessinisch-italienischer Konflikte und Rechtsbeziehungen. Dabei steht ein kritischer Blick auf überkommene Narrative im Mittelpunkt. Elliesies vorrangiges Anliegen ist es, eine als europazentrisch empfundene Wahrnehmungskultur – und damit einhergehende sprachlich und fremdkulturell geformte Vergangenheitsbilder – anhand außereuropäischer Quellen und Erinnerungsbilder zu untersuchen. Dabei unterstreicht er ‘die verschiedenen Begriffswelten unterschiedlicher Sprachkreise und Rechtsverständnisse’, die mittels einer ‘regionalspezifischen Philologie’ kontextualisiert werden. Das Ergebnis überzeugt. Die fremdkulturellen Bilder europäisch geprägter Geschichtsschreibung werden mit regionalsprachlichen (amharischen und arabischen) Quellen und den ihnen zugrundeliegenden politischen und kulturellen Wahrnehmungen konfrontiert.“
(Stefan Brüne in „Aethiopica“ 22/2019, 284-286)
Aktualisiert: 2020-07-01
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Subsahara-Afrika liegt bezüglich der Verwirklichung von "Education for All" und der bildungsbezogenen „Millennium Development Goals“ weit hinter anderen Regionen der Welt zurück. Non-formale Erwachsenenbildung stellt insbesondere für arme und benachteiligte Zielgruppen eine Möglichkeit dar, diese Ziele zu erreichen. Die Studie untersucht die non-formale Erwachsenenbildung in Äthiopien und Uganda und hat zum Ziel herauszufinden, wie die Erwachsenenbildung in beiden Ländern strukturell und konzeptionell weiterentwickelt und landesweit ausgebaut werden soll, um insgesamt zu einer Verbesserung der Bildung der Teilnehmer sowie ihrer Lebensbedingungen beizutragen.
Zur Datenerhebung wurden qualitative und quantitative empirische Forschungsmethoden angewandt. Mit Mitarbeitern aus Ministerien, Organisationen der Entwicklungszusammenarbeit und Universitäten wurden explorative Experteninterviews geführt, um die politischen Rahmenbedingungen verstehen und darstellen zu können. Des Weiteren wurden in beiden Untersuchungsländern Durchführungsinstitutionen von Trainingskursen und Bildungsprogrammen der non-formalen Erwachsenenbildung besucht.
Die politischen Rahmenbedingungen und der Stellenwert der non-formalen Erwachsenenbildung werden u.a. anhand von nationalen Entwicklungsplänen, Programmen für den Bildungssektor und Strategiepapieren bezüglich der non-formalen Erwachsenenbildung analysiert. Darüber hinaus stellt die Autorin die involvierten staatlichen Institutionen und ihre Zuständigkeiten hinsichtlich der non-formalen Erwachsenenbildung vor und geht auf Schwierigkeiten und Herausforderungen hinsichtlich der Gestaltung und Umsetzung der non-formalen Erwachsenenbildung ein. Zudem analysiert sie verschiedene pädagogische Konzepte und Ansätze und nimmt eine Gliederung der Bildungsangebote vor.
Schließlich werden Ideen, Ansätze und Konzepte, die zu einer erfolgreichen und effizienten Gestaltung und Umsetzung der non-formalen Erwachsenenbildung beitragen können, herausgearbeitet. Zum Schluss formuliert die Autorin Empfehlungen für die Weiterentwicklung und den Ausbau der Erwachsenenbildungsangebote, zur Weiterentwicklung des Bildungssystems, zur Verbesserung der politischen Rahmenbedingungen sowie der Zusammenarbeit der involvierten Akteure.
Begleitmaterial:
"Linguistic Landshapes – A Comparison of Official and Non-official Language Management in Rwanda and Uganda, Focusing on the Position of African languages", ISBN 978-3-89645-085-2.
Aktualisiert: 2019-01-04
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