Das aus dem alten Recht unter dem Begriff des Unmöglichkeitsrechts bekannte Teilgebiet des allgemeinen Leistungsstörungsrechts hat durch das am 01.01.2002 in Kraft getretene Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts erhebliche Modifizierungen erfahren. Die gesetzliche Neuregelung wirft die Frage auf, ob überkommene Vorstellungen aus Rechtsprechung und Lehre in das neue Recht übertragen werden können und wie die Neuregelungen in ihrem systematischen Zusammenhang zu verstehen sind. Die Arbeit stellt eine der ersten monografischen Behandlungen der Gesamtproblematik des neuen Unmöglichkeitsrechts dar.
In einem einleitenden Kapitel wird kurz die Geschichte der Reformgesetzgebung dargestellt, wobei festzustellen ist, dass das Unmöglichkeitsrecht durch die neue Gesetzeslage - entgegen den ursprünglichen Bestrebungen des Gesetzgebers - eher an Bedeutung hinzugewonnen als verloren hat. Desweiteren ist die Arbeit untergliedert in die Darstellung der vollständigen und dauerhaften, der teilweisen und der vorübergehenden Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung. Der Schwerpunkt liegt auf der Darstellung der vollständigen und dauerhaften Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung, die die Grundlage für das Verständnis des Unmöglichkeitsrechts bildet. Daneben werden insbesondere die Tatbestände der qualitativen Teilunmöglichkeit oder -unzumutbarkeit der Leistung eingehend erörtert, die durch die Neuregelungen im Kauf- und Werkvertragsrecht erheblich an Bedeutung gewonnen haben.
Die Autorin will einen Beitrag zum systematischen Verständnis des neuen Rechts leisten und zugleich die Anwendung der Neuregelungen auf praktische Fälle erleichtern, weshalb die Veränderungen im neuen Recht vielfach an Fallbeispielen dargestellt und erläutert werden. Aufgrund dieser Verbindung von dogmatischen Grundlagen mit der Anwendung auf den praktischen Fall ist die Arbeit sowohl für die Wissenschaft als auch für die Praxis von Interesse.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Das aus dem alten Recht unter dem Begriff des Unmöglichkeitsrechts bekannte Teilgebiet des allgemeinen Leistungsstörungsrechts hat durch das am 01.01.2002 in Kraft getretene Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts erhebliche Modifizierungen erfahren. Die gesetzliche Neuregelung wirft die Frage auf, ob überkommene Vorstellungen aus Rechtsprechung und Lehre in das neue Recht übertragen werden können und wie die Neuregelungen in ihrem systematischen Zusammenhang zu verstehen sind. Die Arbeit stellt eine der ersten monografischen Behandlungen der Gesamtproblematik des neuen Unmöglichkeitsrechts dar.
In einem einleitenden Kapitel wird kurz die Geschichte der Reformgesetzgebung dargestellt, wobei festzustellen ist, dass das Unmöglichkeitsrecht durch die neue Gesetzeslage - entgegen den ursprünglichen Bestrebungen des Gesetzgebers - eher an Bedeutung hinzugewonnen als verloren hat. Desweiteren ist die Arbeit untergliedert in die Darstellung der vollständigen und dauerhaften, der teilweisen und der vorübergehenden Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung. Der Schwerpunkt liegt auf der Darstellung der vollständigen und dauerhaften Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung, die die Grundlage für das Verständnis des Unmöglichkeitsrechts bildet. Daneben werden insbesondere die Tatbestände der qualitativen Teilunmöglichkeit oder -unzumutbarkeit der Leistung eingehend erörtert, die durch die Neuregelungen im Kauf- und Werkvertragsrecht erheblich an Bedeutung gewonnen haben.
Die Autorin will einen Beitrag zum systematischen Verständnis des neuen Rechts leisten und zugleich die Anwendung der Neuregelungen auf praktische Fälle erleichtern, weshalb die Veränderungen im neuen Recht vielfach an Fallbeispielen dargestellt und erläutert werden. Aufgrund dieser Verbindung von dogmatischen Grundlagen mit der Anwendung auf den praktischen Fall ist die Arbeit sowohl für die Wissenschaft als auch für die Praxis von Interesse.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Das aus dem alten Recht unter dem Begriff des Unmöglichkeitsrechts bekannte Teilgebiet des allgemeinen Leistungsstörungsrechts hat durch das am 01.01.2002 in Kraft getretene Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts erhebliche Modifizierungen erfahren. Die gesetzliche Neuregelung wirft die Frage auf, ob überkommene Vorstellungen aus Rechtsprechung und Lehre in das neue Recht übertragen werden können und wie die Neuregelungen in ihrem systematischen Zusammenhang zu verstehen sind. Die Arbeit stellt eine der ersten monografischen Behandlungen der Gesamtproblematik des neuen Unmöglichkeitsrechts dar.
In einem einleitenden Kapitel wird kurz die Geschichte der Reformgesetzgebung dargestellt, wobei festzustellen ist, dass das Unmöglichkeitsrecht durch die neue Gesetzeslage - entgegen den ursprünglichen Bestrebungen des Gesetzgebers - eher an Bedeutung hinzugewonnen als verloren hat. Desweiteren ist die Arbeit untergliedert in die Darstellung der vollständigen und dauerhaften, der teilweisen und der vorübergehenden Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung. Der Schwerpunkt liegt auf der Darstellung der vollständigen und dauerhaften Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung, die die Grundlage für das Verständnis des Unmöglichkeitsrechts bildet. Daneben werden insbesondere die Tatbestände der qualitativen Teilunmöglichkeit oder -unzumutbarkeit der Leistung eingehend erörtert, die durch die Neuregelungen im Kauf- und Werkvertragsrecht erheblich an Bedeutung gewonnen haben.
Die Autorin will einen Beitrag zum systematischen Verständnis des neuen Rechts leisten und zugleich die Anwendung der Neuregelungen auf praktische Fälle erleichtern, weshalb die Veränderungen im neuen Recht vielfach an Fallbeispielen dargestellt und erläutert werden. Aufgrund dieser Verbindung von dogmatischen Grundlagen mit der Anwendung auf den praktischen Fall ist die Arbeit sowohl für die Wissenschaft als auch für die Praxis von Interesse.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Das aus dem alten Recht unter dem Begriff des Unmöglichkeitsrechts bekannte Teilgebiet des allgemeinen Leistungsstörungsrechts hat durch das am 01.01.2002 in Kraft getretene Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts erhebliche Modifizierungen erfahren. Die gesetzliche Neuregelung wirft die Frage auf, ob überkommene Vorstellungen aus Rechtsprechung und Lehre in das neue Recht übertragen werden können und wie die Neuregelungen in ihrem systematischen Zusammenhang zu verstehen sind. Die Arbeit stellt eine der ersten monografischen Behandlungen der Gesamtproblematik des neuen Unmöglichkeitsrechts dar.
In einem einleitenden Kapitel wird kurz die Geschichte der Reformgesetzgebung dargestellt, wobei festzustellen ist, dass das Unmöglichkeitsrecht durch die neue Gesetzeslage - entgegen den ursprünglichen Bestrebungen des Gesetzgebers - eher an Bedeutung hinzugewonnen als verloren hat. Desweiteren ist die Arbeit untergliedert in die Darstellung der vollständigen und dauerhaften, der teilweisen und der vorübergehenden Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung. Der Schwerpunkt liegt auf der Darstellung der vollständigen und dauerhaften Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung, die die Grundlage für das Verständnis des Unmöglichkeitsrechts bildet. Daneben werden insbesondere die Tatbestände der qualitativen Teilunmöglichkeit oder -unzumutbarkeit der Leistung eingehend erörtert, die durch die Neuregelungen im Kauf- und Werkvertragsrecht erheblich an Bedeutung gewonnen haben.
Die Autorin will einen Beitrag zum systematischen Verständnis des neuen Rechts leisten und zugleich die Anwendung der Neuregelungen auf praktische Fälle erleichtern, weshalb die Veränderungen im neuen Recht vielfach an Fallbeispielen dargestellt und erläutert werden. Aufgrund dieser Verbindung von dogmatischen Grundlagen mit der Anwendung auf den praktischen Fall ist die Arbeit sowohl für die Wissenschaft als auch für die Praxis von Interesse.
Aktualisiert: 2023-04-15
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