Der Föderalismus steht in Deutschland auf dem Prüfstand. Forderungen nach einer noch weitergehenden Ausdehnung der Zuständigkeiten des Bundes, wie sie zuletzt im Bereich der Bildungspolitik erhoben wurden, steht die wachsende Kritik an den fortschreitenden Kompetenzverlusten der Bundesländer gegenüber, der auch durch die Änderung des Grundgesetzes im Jahre 1994 kaum spürbar gebremst oder zumindest verlangsamt worden ist. Auch die Mitwirkungsrechte an der Gesetzgebung des Bundes, die den Ländern häufig im Gegenzug zu ihrem Kompetenzverlust in steigendem Umfang eröffnet sind, stoßen auf Kritik. Forderungen nach Entflechtung der Verantwortlichkeiten zwischen Bund und Ländern werden laut. Der aus diesem Spannungsfeld resultierende rechtspolitische Diskurs über die Funktion und Ausgestaltung des Föderalismus in Deutschland liegt unterschwellig auch dem deutschen Umweltrecht seit seiner legislativen Aufbauphase zugrunde. Hier hat die zersplitterte Verteilung von Kompetenzen bewirkt, dass sowohl auf Bundesebene wie auch auf der Ebene der 16 Bundesländer umfängliche Normenkomplexe zum Schutz der Umwelt verabschiedet worden sind, die sich teils überschneiden, teils ergänzen, teils aber auch widersprechen.
Trotz der Verflechtungen zwischen dem Umweltrecht und dem föderalen Staatsaufbau der Bundesrepublik Deutschland ist der »Umweltföderalismus« - soweit erkennbar - bislang in Deutschland rechtssystematisch nicht bzw. nur peripher untersucht worden. Diese Lücke will das vorliegende Werk schließen, das den Abschluss eines mehrjährigen Forschungsprojekts des Forschungszentrums Umweltrecht e. V. an der Humboldt-Universität zu Berlin bildet. Die vorgelegte Untersuchung unternimmt den Versuch, eine auch ökologische Theorie des Föderalismus mit zu formulieren: Wie lassen sich Umweltbelastungen, die längst hinsichtlich ihrer Ursachen wie auch ihrer Auswirkungen die Grenzen der Bundesländer, aber auch die Grenzen der Bundesrepublik Deutschland überschreiten, heute noch sinnvoll im Beziehungsgeflecht von Bund und Ländern lösen? Welche Legitimation verbleibt den Bundesländern für die Kreation eines Umweltrechts, das in steigendem Maße die Großräumigkeit der Umweltbelastungen wie auch die Ausdehnung des Handlungsraums der Wirtschaftsakteure berücksichtigen muss?
Ausgewertet wurden verstärkt auch die Erfahrungen derjenigen, die tagtäglich in der praktischen Arbeit mit den Problemen, aber auch mit den Vorteilen des deutschen Umweltföderalismus zu tun haben, sei es in der Behördenpraxis, sei es in der betrieblichen Praxis. Angesichts der mittlerweile außerordentlichen Weite des deutschen Umweltrechts beschränkt sich die Untersuchung primär auf die Praxis der Abfallwirtschaft: Im Vordergrund stehen das Abfallrecht sowie die abfallwirtschaftlichen Bezüge des Bodenschutz-, Gewässerschutz- und Immissionsschutzrechts.
Aus dem Vorwort
Aktualisiert: 2023-06-15
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Der Föderalismus steht in Deutschland auf dem Prüfstand. Forderungen nach einer noch weitergehenden Ausdehnung der Zuständigkeiten des Bundes, wie sie zuletzt im Bereich der Bildungspolitik erhoben wurden, steht die wachsende Kritik an den fortschreitenden Kompetenzverlusten der Bundesländer gegenüber, der auch durch die Änderung des Grundgesetzes im Jahre 1994 kaum spürbar gebremst oder zumindest verlangsamt worden ist. Auch die Mitwirkungsrechte an der Gesetzgebung des Bundes, die den Ländern häufig im Gegenzug zu ihrem Kompetenzverlust in steigendem Umfang eröffnet sind, stoßen auf Kritik. Forderungen nach Entflechtung der Verantwortlichkeiten zwischen Bund und Ländern werden laut. Der aus diesem Spannungsfeld resultierende rechtspolitische Diskurs über die Funktion und Ausgestaltung des Föderalismus in Deutschland liegt unterschwellig auch dem deutschen Umweltrecht seit seiner legislativen Aufbauphase zugrunde. Hier hat die zersplitterte Verteilung von Kompetenzen bewirkt, dass sowohl auf Bundesebene wie auch auf der Ebene der 16 Bundesländer umfängliche Normenkomplexe zum Schutz der Umwelt verabschiedet worden sind, die sich teils überschneiden, teils ergänzen, teils aber auch widersprechen.
Trotz der Verflechtungen zwischen dem Umweltrecht und dem föderalen Staatsaufbau der Bundesrepublik Deutschland ist der »Umweltföderalismus« - soweit erkennbar - bislang in Deutschland rechtssystematisch nicht bzw. nur peripher untersucht worden. Diese Lücke will das vorliegende Werk schließen, das den Abschluss eines mehrjährigen Forschungsprojekts des Forschungszentrums Umweltrecht e. V. an der Humboldt-Universität zu Berlin bildet. Die vorgelegte Untersuchung unternimmt den Versuch, eine auch ökologische Theorie des Föderalismus mit zu formulieren: Wie lassen sich Umweltbelastungen, die längst hinsichtlich ihrer Ursachen wie auch ihrer Auswirkungen die Grenzen der Bundesländer, aber auch die Grenzen der Bundesrepublik Deutschland überschreiten, heute noch sinnvoll im Beziehungsgeflecht von Bund und Ländern lösen? Welche Legitimation verbleibt den Bundesländern für die Kreation eines Umweltrechts, das in steigendem Maße die Großräumigkeit der Umweltbelastungen wie auch die Ausdehnung des Handlungsraums der Wirtschaftsakteure berücksichtigen muss?
Ausgewertet wurden verstärkt auch die Erfahrungen derjenigen, die tagtäglich in der praktischen Arbeit mit den Problemen, aber auch mit den Vorteilen des deutschen Umweltföderalismus zu tun haben, sei es in der Behördenpraxis, sei es in der betrieblichen Praxis. Angesichts der mittlerweile außerordentlichen Weite des deutschen Umweltrechts beschränkt sich die Untersuchung primär auf die Praxis der Abfallwirtschaft: Im Vordergrund stehen das Abfallrecht sowie die abfallwirtschaftlichen Bezüge des Bodenschutz-, Gewässerschutz- und Immissionsschutzrechts.
Aus dem Vorwort
Aktualisiert: 2023-05-15
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Der Föderalismus steht in Deutschland auf dem Prüfstand. Forderungen nach einer noch weitergehenden Ausdehnung der Zuständigkeiten des Bundes, wie sie zuletzt im Bereich der Bildungspolitik erhoben wurden, steht die wachsende Kritik an den fortschreitenden Kompetenzverlusten der Bundesländer gegenüber, der auch durch die Änderung des Grundgesetzes im Jahre 1994 kaum spürbar gebremst oder zumindest verlangsamt worden ist. Auch die Mitwirkungsrechte an der Gesetzgebung des Bundes, die den Ländern häufig im Gegenzug zu ihrem Kompetenzverlust in steigendem Umfang eröffnet sind, stoßen auf Kritik. Forderungen nach Entflechtung der Verantwortlichkeiten zwischen Bund und Ländern werden laut. Der aus diesem Spannungsfeld resultierende rechtspolitische Diskurs über die Funktion und Ausgestaltung des Föderalismus in Deutschland liegt unterschwellig auch dem deutschen Umweltrecht seit seiner legislativen Aufbauphase zugrunde. Hier hat die zersplitterte Verteilung von Kompetenzen bewirkt, dass sowohl auf Bundesebene wie auch auf der Ebene der 16 Bundesländer umfängliche Normenkomplexe zum Schutz der Umwelt verabschiedet worden sind, die sich teils überschneiden, teils ergänzen, teils aber auch widersprechen.
Trotz der Verflechtungen zwischen dem Umweltrecht und dem föderalen Staatsaufbau der Bundesrepublik Deutschland ist der »Umweltföderalismus« - soweit erkennbar - bislang in Deutschland rechtssystematisch nicht bzw. nur peripher untersucht worden. Diese Lücke will das vorliegende Werk schließen, das den Abschluss eines mehrjährigen Forschungsprojekts des Forschungszentrums Umweltrecht e. V. an der Humboldt-Universität zu Berlin bildet. Die vorgelegte Untersuchung unternimmt den Versuch, eine auch ökologische Theorie des Föderalismus mit zu formulieren: Wie lassen sich Umweltbelastungen, die längst hinsichtlich ihrer Ursachen wie auch ihrer Auswirkungen die Grenzen der Bundesländer, aber auch die Grenzen der Bundesrepublik Deutschland überschreiten, heute noch sinnvoll im Beziehungsgeflecht von Bund und Ländern lösen? Welche Legitimation verbleibt den Bundesländern für die Kreation eines Umweltrechts, das in steigendem Maße die Großräumigkeit der Umweltbelastungen wie auch die Ausdehnung des Handlungsraums der Wirtschaftsakteure berücksichtigen muss?
Ausgewertet wurden verstärkt auch die Erfahrungen derjenigen, die tagtäglich in der praktischen Arbeit mit den Problemen, aber auch mit den Vorteilen des deutschen Umweltföderalismus zu tun haben, sei es in der Behördenpraxis, sei es in der betrieblichen Praxis. Angesichts der mittlerweile außerordentlichen Weite des deutschen Umweltrechts beschränkt sich die Untersuchung primär auf die Praxis der Abfallwirtschaft: Im Vordergrund stehen das Abfallrecht sowie die abfallwirtschaftlichen Bezüge des Bodenschutz-, Gewässerschutz- und Immissionsschutzrechts.
Aus dem Vorwort
Aktualisiert: 2023-05-11
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Der Föderalismus steht in Deutschland auf dem Prüfstand. Forderungen nach einer noch weitergehenden Ausdehnung der Zuständigkeiten des Bundes, wie sie zuletzt im Bereich der Bildungspolitik erhoben wurden, steht die wachsende Kritik an den fortschreitenden Kompetenzverlusten der Bundesländer gegenüber, der auch durch die Änderung des Grundgesetzes im Jahre 1994 kaum spürbar gebremst oder zumindest verlangsamt worden ist. Auch die Mitwirkungsrechte an der Gesetzgebung des Bundes, die den Ländern häufig im Gegenzug zu ihrem Kompetenzverlust in steigendem Umfang eröffnet sind, stoßen auf Kritik. Forderungen nach Entflechtung der Verantwortlichkeiten zwischen Bund und Ländern werden laut. Der aus diesem Spannungsfeld resultierende rechtspolitische Diskurs über die Funktion und Ausgestaltung des Föderalismus in Deutschland liegt unterschwellig auch dem deutschen Umweltrecht seit seiner legislativen Aufbauphase zugrunde. Hier hat die zersplitterte Verteilung von Kompetenzen bewirkt, dass sowohl auf Bundesebene wie auch auf der Ebene der 16 Bundesländer umfängliche Normenkomplexe zum Schutz der Umwelt verabschiedet worden sind, die sich teils überschneiden, teils ergänzen, teils aber auch widersprechen.
Trotz der Verflechtungen zwischen dem Umweltrecht und dem föderalen Staatsaufbau der Bundesrepublik Deutschland ist der »Umweltföderalismus« - soweit erkennbar - bislang in Deutschland rechtssystematisch nicht bzw. nur peripher untersucht worden. Diese Lücke will das vorliegende Werk schließen, das den Abschluss eines mehrjährigen Forschungsprojekts des Forschungszentrums Umweltrecht e. V. an der Humboldt-Universität zu Berlin bildet. Die vorgelegte Untersuchung unternimmt den Versuch, eine auch ökologische Theorie des Föderalismus mit zu formulieren: Wie lassen sich Umweltbelastungen, die längst hinsichtlich ihrer Ursachen wie auch ihrer Auswirkungen die Grenzen der Bundesländer, aber auch die Grenzen der Bundesrepublik Deutschland überschreiten, heute noch sinnvoll im Beziehungsgeflecht von Bund und Ländern lösen? Welche Legitimation verbleibt den Bundesländern für die Kreation eines Umweltrechts, das in steigendem Maße die Großräumigkeit der Umweltbelastungen wie auch die Ausdehnung des Handlungsraums der Wirtschaftsakteure berücksichtigen muss?
Ausgewertet wurden verstärkt auch die Erfahrungen derjenigen, die tagtäglich in der praktischen Arbeit mit den Problemen, aber auch mit den Vorteilen des deutschen Umweltföderalismus zu tun haben, sei es in der Behördenpraxis, sei es in der betrieblichen Praxis. Angesichts der mittlerweile außerordentlichen Weite des deutschen Umweltrechts beschränkt sich die Untersuchung primär auf die Praxis der Abfallwirtschaft: Im Vordergrund stehen das Abfallrecht sowie die abfallwirtschaftlichen Bezüge des Bodenschutz-, Gewässerschutz- und Immissionsschutzrechts.
Aus dem Vorwort
Aktualisiert: 2023-04-15
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Eine Abgabe, die vom Gesetzgeber darauf angelegt ist, daß ihre Zahlung unmöglich ist, wird vom BVerfG in ständiger Rechtsprechung als erdrosselnd und damit als verfassungswidrig angesehen. Ausgehend von einem eigenen, anhand der Kriterien der Rechtsprechung entwickelten Erdrosselungsbegriff hinterfragt die Arbeit diese Rechtsprechung. Erdrosselnde Abgaben werden als zusätzliches staatliches Interventionsinstrument verstanden, die im Rahmen grundrechtlicher sowie rechts- und bundesstaatlicher Vorgaben sinnvoll zur Verhaltenssteuerung eingesetzt werden können. Die Arbeit kommt zu dem Ergebnis, daß erdrosselnde Steuern und Sonderabgaben – anders als bisher angenommen – verfassungsrechtlich zulässig sein können. Die ebenfalls untersuchten erdrosselnden Vorzugslasten sind dagegen unzulässig.
Aktualisiert: 2019-12-19
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