Niedersächsisches Kommunalabgabengesetz

Niedersächsisches Kommunalabgabengesetz von Freese,  Herbert, Rosenzweig,  Klaus, Waldthausen,  J. Christian v
Die Kommentierung zum Niedersächsischen Kommunalabgabengesetz (NKAG) ist eine für die kommunale Finanzwirtschaft in Niedersachsen wichtige Rechtsmaterie. Auf der Grundlage dieses Gesetzes vollzieht sich die Erhebung aller wichtigen kommunalen Abgaben. In der Ausgabe "Niedersächsisches Kommunalabgabengesetz (NKAG)" erläutern die Autoren die einzelnen Bestimmungen des Gesetzes praxisnah und leicht verständlich. Neben der Rechtsprechung des Niedersächsischen OVG werden die Entscheidungen der Obergerichte anderer Bundesländer, des BVerfG und des Bundesverwaltungsgerichts herangezogen. Inhaltliche Leitlinie des Kommentars ist weitgehend der durch die Auffassung des Niedersächsischen OVG beeinflusste Meinungsstand zu den zahlreichen Fragen des kommunalen Abgabenrechts. Die Kommentierung enthält auch die für die kommunale Praxis wichtigen Vorschriften der Abgabenordnung, die in Zusammenarbeit von Niedersächsischem Innenministerium und kommunalen Spitzenverbänden erarbeiteten Satzungsmuster sowie -beispiele zu Bereichen, zu denen es keine solchen Muster gibt. Das Werk ist somit eine kompetente Arbeits- und Orientierungshilfe für die gesamte Praxis des Kommunalabgabenrechts, insbesondere für alle (Samt)Gemeinde-, Stadt- und Kreisverwaltungen, Zweckverbände, kommunalen Unternehmen, kommunalen Mandatsträger, kommunalen Dienstleister, Verwaltungsgerichte und Fachanwälte und sonstigen rechtsberatenden Personen. Der von Wilhelm Hatopp, Städtischer Direktor a.D., begründete Praxis-Kommentar wurde von Stadtdirektor a.D. Rechtsanwalt Prof. Dr. Klaus Rosenzweig †, vormals Geschäftsführer beim Niedersächsischen Städtetag weitergeführt. Derzeitige Bearbeiter sind Herbert Freese, Beigeordneter beim Niedersächsischen Landkreistag und Dr. J. Christian von Waldthausen, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Hannover.
Aktualisiert: 2023-05-12
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Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)

Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) von Blum,  Peter, Freese,  Herbert, Häusler,  Bernd, Meyer,  Hubert, Mielke,  Jörg, Rose,  Joachim, Schwind,  Joachim, Wefelmeier,  Christian, Weidemann,  Holger
Seit der mit Wirkung vom 1.11.2011 in Kraft getretenen Zusammenfassung der niedersächsischen kommunalverfassungsrechtlichen Gesetze und Verordnungen zu einem einheitlichen Kommunalverfassungsgesetz haben die gesetzgeberischen Aktivitäten nicht nachgelassen. Seit dem Erscheinen der 3. Auflage dieses Werkes im Frühjahr 2014 hatte sich der niedersächsische Gesetzgeber zunächst auf kleinere Korrekturen des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes beschränkt: Mit Gesetz vom 22.10.2014 wurde die in § 17 NKomVG enthaltene Verordnungsermächtigung modifiziert. Zwei Gesetze vom 16.12.2014 betrafen eine Verweisung in § 163 Abs. 4 Satz 1 NKomVG und eine Änderung des § 169 NKomVG über die Anwendung des Niedersächsischen Gesetzes über den Finanzausgleich auf die Stadt Göttingen. Zwei Gesetze vom 12.11.2015 befassten sich zum einen wiederum mit § 169 NKomVG, der an die kommunale Neuordnung der Landkreise Göttingen und Osterode angepasst wurde (Berechnung der Schlüsselzuweisungen), zum anderen mit § 161 Nr. 2 Buchst. b NKomVG, der den besonderen Aufgabenkreis der Region Hannover im Bereich der Aufnahmeeinrichtungen und Unterkünfte für Flüchtlinge und Asylberechtigte betrifft. Gravierender und z. T. grundsätzlicher Natur sind die im Oktober 2016 vom Niedersächsischen Landtag beschlossenen Änderungen. Aus der Vielzahl von Änderungen sind insbesondere hervorzuheben: – Die Ausweitung der Verpflichtung zur Bestellung einer hauptberuflichen Gleichstellungsbeauftragten auf alle Gemeinden und Samtgemeinden mit mehr als 20.000 Einwohnern und die Erschwerung der Abberufung der Gleichstellungsbeauftragten. – Die Stärkung der direkten Bürgerbeteiligung, indem die zur Einreichung eines Bürgerbegehrens erforderlichen Anforderungen abgesenkt und besondere Beratungs- und Bekanntgabeverpflichtungen der Gemeinde eingeführt werden; Umwandlung der Bürgerbefragung in eine Einwohnerbefragung, die nun sämtliche Einwohner vom 14. Lebensjahr an einbezieht. – Die Erleichterung von Film- und Tonaufnahmen aus öffentlichen Sitzungen der Vertretung für Zwecke der Berichterstattung. – Die Aufhebung einengender Vorschriften für die wirtschaftliche Betätigung der Kommune. Die nun vorliegende 4. Auflage dieses Werks erfasst diese und die weiteren Änderungen der Novelle ebenso wie die seit Erscheinen der 3. Auflage zu verzeichnende Fortentwicklung von Rechtsprechung und Literatur. Peter Blum, Direktor beim Abgeordnetenhaus Berlin a. D., zuvor Leiter der parlamentarischen Abteilung und Mitglied des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes beim Niedersächsischen Landtag, Ministerialdirigent Bernd Häusler, Abteilungsleiter im Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport, früherer Leiter der Kommunalabteilung des Hauses, Prof. Dr. Hubert Meyer, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Niedersächsischen Landkreistages. Unterstützt werden sie von Dr. Jörg Mielke, Chef der Niedersächsischen Staatskanzlei, Herbert Freese, Beigeordneter beim Niedersächischen Landkreistag, Dr. Joachim Schwind, Geschäftsführer beim Niedersächsischen Landkreistag, Joachim Rose, Kämmerer der Gemeinde Wedemark, Ministerialdirigent Dr. Christian Wefelmeier, Leiter der parlamentarischen Abteilung und Mitglied des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes beim Niedersächsischen Landtag, und Prof. Holger Weidemann, Niedersächsisches Studieninstitut.
Aktualisiert: 2020-08-03
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Recht der kommunalen Haushaltswirtschaft

Recht der kommunalen Haushaltswirtschaft von Albers,  Heinrich, Bals,  Hansjürgen, Cortner,  Heinz, Detemple,  Peter, Diemert,  Dörte, Franke,  Antonius, Freese,  Herbert, Frischmuth,  Birgit, Hauschild,  Matthias, Henneke,  Hans-Günter, Hufnagel,  Wolfgang, Jürgens,  Andreas, Klee,  Bernd, Lüder,  Klaus, Mahnkopf,  Rudolf, Marettek,  Christian, Massow,  Ute von, Mehde,  Veith, Pfründer,  Rolf, Schwarting,  Gunnar, Stradinger,  Hans, Strobl,  Heinz, Tramer,  Karl, Wohltmann,  Matthias
Das Recht der kommunalen Haushaltswirtschaft befindet sich derzeit im Umbruch: Zu bewältigen ist der Systemwechsel von der Kameralistik zur Doppik ("Doppelte Buchführung in Konten"). Entsprechende Reformgesetze sind z.B. in Nordrhein-Westfalen und Hessen bereits in Kraft getreten. In vielen anderen Ländern sind die gesetzgeberischen Planungen weit fortgeschritten. Das kommunale Haushaltswirtschaftsrecht ist für alle Kommunen von Bedeutung: In Zeiten knapper Kassen sind die kommunalen Kämmereien zu einer effizienten Haushaltsführung nach Maßgabe des neuen Rechts angehalten. Das vorliegende Handbuch soll praktische Hilfestellungen bei der Systemumstellung sowie bei der Anwendung der neuen Buchführungsregeln geben. - Grundzüge des Neuen Steuerungsmodells - Generationengerechtigkeit im Haushaltsrecht - Auf dem Weg zur kommunalen Doppik - Reformkonzept in Deutschland - Kommunale Haushaltswirtschaft in Gesetzgebung und Praxis - Planung, Aufstellung und Beratung des Haushalts - Allgemeine Haushaltsgrundsätze - Haushaltsfinanzierung und -ausgleich - Grundsätze der Einnahmen- und Kreditwirtschaft - Haushaltsausgleich und Haushaltskonsolidierung - Haushaltsbewirtschaftung und Bewirtschaftungsgrundsätze - Rechnungslegung und Haushaltsüberwachung - Ergebnisrechnung - Finanzrechnung - Vermögensrechnung (kommunale Bilanz) - Kosten- und Leistungsrechnung - Controlling und Berichtswesen - Haushaltskennzahlen - Kommunalaufsicht - Jahresabschluss und Rechnungsprüfung - Aufstellung des Jahresabschlusses - Konsolidierter Gesamtabschluss - Rechnungsprüfung - Reformperspektiven für den öffentlichen Gesamthaushalt Bearbeitet von Heinrich Albers, Dr. Hansjürgen Bals, Heinz Cortner, Peter Detemple, Dr. Dörte Diemert, Herbert Freese, Dr. Birgit Frischmuth, Prof. Dr. Hans-Günter Henneke, Prof. Dr. Wolfgang Hufnagel, Andreas Jürgens, Bernd Klee, Prof. Dr. Dr. h.c. Klaus Lüder, Dr. Rudolf Mahnkopf, Dr. Christian Marettek, Prof. Dr. Veith Mehde, Rolf Pfründer, Prof. Dr. Gunnar Schwarting, Hans Stradinger, Heinz Strobl, Karl Tramer, Ute von Massow, Matthias Wohltmann. Für Kommunal-, Landes- und Bundesbehörden (Juristische Dezernenten und Referenten in den Bereichen Finanzen/Recht/Personal/Organisation, Kämmerer, Mitarbeiter der Aufsichts- und Rechnungsbehörden, politische Entscheidungsträger wie Bürgermeister, Landräte, Gemeinderäte, Haushaltsexperten), Hochschulen, Verwaltungsrichter sowie Rechtsanwälte und Steuerberater.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Kommunalverfassungsrecht Niedersachsen

Kommunalverfassungsrecht Niedersachsen von Baumgarten,  Torsten, Blum,  Peter, Franke,  Jürgen, Freese,  Herbert, Groseck,  Oliver, Grunwald,  Ekkehard, Häusler,  Bernd, Höptner,  Richard, Mehlhorn,  Lutz, Menzel,  Andreas, Meyer,  Hubert, Mielke,  Jörg, Rose,  Joachim, Schwind,  Joachim, Smollich,  Thomas, Wefelmeier,  Christian, Weidemann,  Holger
Im Werk "Kommunalverfassungsrecht Niedersachsen" werden die Regelungen des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) praxisorientiert und kompetent kommentiert. Der Kommentar beinhaltet neben der Kommentierung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) auch die Kommentierung zum Niedersächsischen Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit (NKomZG). Zum 1. November 2011 ist das neue Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) in Kraft getreten, das zwischenzeitlich mehrfach geändert wurde - zuletzt im September 2022. Eine erste umfassende Novellierung des NKomVG ist durch das Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes und anderer kommunalrechtlicher Vorschriften sowie über Gebietsänderungen im Bereich des Hafens Wilhelmshaven vom 26.10.2016 erfolgt. Der Gesetzgeber hat damit drei politische Schwerpunkte verfolgt. Zum ersten wurde die Rechtsstellung der Gleichstellungsbeauftragen gestärkt, die nunmehr auch wieder in Gemeinden ab 20.000 Einwohnern verpflichtend hauptamtlich tätig sein muss. Zum zweiten sind Erleichterungen bei Bürgerbegehren und -entscheiden vorgenommen worden, insbesondere wurde das notwendige Zustimmungsquorum für einen erfolgreichen Bürgerentscheid von 25 % auf 20 % abgesenkt. Drittens wurde die wirtschaftliche Betätigung der Kommunen durch verschiedene Regelungen gestärkt. Im Oktober 2021 erfolgten weitere umfassende Änderungen des NKomVG, die zum 1. November 2021 in Kraft getreten sind. Der aktualisierte Gesetzestext ist Bestandteil des Werkes. Der Praxis-Kommentar ist ein wichtiger und hilfreicher Ratgeber für alle Kommunalpolitiker, hauptamtlich Tätige in Gemeinden, Städten, Landkreisen, der Region Hannover, für Fraktionen, Verbände, Gerichte, Studieninstitute, (Fach-)Hochschulen und kommunale Unternehmen. Die Autoren: Direktor beim Abgeordnetenhaus a.D. Peter Blum, Vors. Richter am Verwaltungsgericht Dr. Torsten Baumgarten, Beigeordneter beim Niedersächsischen Landkreistag Dipl. Vww. (FH) Herbert Freese, Regierungsdirektor Oliver Groseck, Stadtkämmerer Ekkehard Grunwald, Ministerialdirigent a.D. Bernd Häusler, Präsident des Niedersächsischen Landesrechnungshofs a. D. Richard Höptner, Regierungsrat Dr. Lutz Mehlhorn, Ministerialrat Dr. Andreas Menzel, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Niedersächsischen Landkreistags Prof. Dr. iur. Hubert Meyer, Chef der Niedersächsischen Staatskanzlei Dr. Jörg Mielke, Ministerialrat Dr. Dennis Miller, Gemeindekämmerer Joachim Rose, Geschäftsführer Niedersächsischer Landkreistag Dr. Joachim Schwind, Präsident des OVG Dr. Thomas Smollich, Ministerialdirigent Dr. Christian Wefelmeier, Ltd. Ministerialrat Jürgen Franke, Prof. Holger Weidemann. "Zusammenfassend lässt sich sagen, dass dem Werk der Spagat zwischen wissenschaftlichem Anspruch und praktischem Nutzwert hervorragend gelingt. Der erfahrene Kommunalrechtler genau wie der neugewählte Hauptverwaltungsbeamte hat mit dem vorliegenden, den aktuellen Stand der Rechtsprechung wiedergebenden Kommentar ein hervorragendes Werkzeug für die korrekte Bearbeitung kommunalrechtlicher Problemstellungen an der Hand. Der Praktiker erhält ein logisch strukturiertes Werk, welches im Alltag des Lesers wertvolle Dienste leistet. Es führt für den Praktiker auf dem Gebiet des Kommunalrechts nach hiesiger Auffassung kein Weg an diesem Werk vorbei und sollte zur Grundausstattung der eigenen Bibliothek gehören. Nach meiner Meinung ist das Werk –gerade auch in Hinblick auf den angemessenen Kaufpreis – eine klare Kaufempfehlung." Malte Schneider, Assessor des Rechts und Bürgermeister der Stadt Schöningen, 2019
Aktualisiert: 2022-12-02
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Niedersächsisches Kommunalabgabengesetz

Niedersächsisches Kommunalabgabengesetz von Freese,  Herbert, Rosenzweig,  Klaus, Waldthausen,  J. Christian v
Die Kommentierung zum Niedersächsischen Kommunalabgabengesetz (NKAG) ist eine für die kommunale Finanzwirtschaft in Niedersachsen wichtige Rechtsmaterie. Auf der Grundlage dieses Gesetzes vollzieht sich die Erhebung aller wichtigen kommunalen Abgaben. In der Ausgabe "Niedersächsisches Kommunalabgabengesetz (NKAG)" erläutern die Autoren die einzelnen Bestimmungen des Gesetzes praxisnah und leicht verständlich. Neben der Rechtsprechung des Niedersächsischen OVG werden die Entscheidungen der Obergerichte anderer Bundesländer, des BVerfG und des Bundesverwaltungsgerichts herangezogen. Inhaltliche Leitlinie des Kommentars ist weitgehend der durch die Auffassung des Niedersächsischen OVG beeinflusste Meinungsstand zu den zahlreichen Fragen des kommunalen Abgabenrechts. Die Kommentierung enthält auch die für die kommunale Praxis wichtigen Vorschriften der Abgabenordnung, die in Zusammenarbeit von Niedersächsischem Innenministerium und kommunalen Spitzenverbänden erarbeiteten Satzungsmuster sowie -beispiele zu Bereichen, zu denen es keine solchen Muster gibt. Das Werk ist somit eine kompetente Arbeits- und Orientierungshilfe für die gesamte Praxis des Kommunalabgabenrechts, insbesondere für alle (Samt)Gemeinde-, Stadt- und Kreisverwaltungen, Zweckverbände, kommunalen Unternehmen, kommunalen Mandatsträger, kommunalen Dienstleister, Verwaltungsgerichte und Fachanwälte und sonstigen rechtsberatenden Personen. Der von Wilhelm Hatopp, Städtischer Direktor a.D., begründete Praxis-Kommentar wurde von Stadtdirektor a.D. Rechtsanwalt Prof. Dr. Klaus Rosenzweig †, vormals Geschäftsführer beim Niedersächsischen Städtetag weitergeführt. Derzeitige Bearbeiter sind Herbert Freese, Beigeordneter beim Niedersächsischen Landkreistag und Dr. J. Christian von Waldthausen, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Hannover.
Aktualisiert: 2023-04-20
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Meine Brüder und ich Ein Beitrag zur deutschen Rennsportgeschichte

Meine Brüder und ich Ein Beitrag zur deutschen Rennsportgeschichte von Freese,  Herbert
Die erfolgreichen Sportwagenfahrer der Jahre 1936–1939 hatten einen Teil der damals siegreichen BMW 328 über den Krieg 1939–1945 gerettet. In den ersten Anfängen nach dem wiederaufleben des Motorsports waren Konstrukteure wie Alexander von Falkenhausen, Ernst Loof, Hermann Holbein, Helmut Polenski und andere Konstrukteure in den heutigen neuen Bundesländern, die Ideengeber für neu Konstruktion auf der Basis des BMW 328. In diesem Buch sollen die Konstruktionen und Leistungen auf dem Gebiet des Wagen-Rennsports von dem Dipl. Ing. Alexander von Falkenhausen in Erinnerung gehalten werden.
Aktualisiert: 2020-11-23
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