Vor dem Hintergrund wachsender Umweltkriminalität stellt die vorliegende wirtschaftswissenschaftliche Untersuchung die Frage nach der Wirkung von Normen und Sanktionen, insbesondere monetärer Sanktionen, in der Umweltpolitik. Angesichts der Regelungsvielfalt und Komplexität staatlicher Interventionsmaßnahmen in diesem Bereich ist seitens der Wirtschaft häufig der Vorwurf des Dirigismus erhoben worden; gleichzeitig wird allgemein die Wirkungslosigkeit von Umweltauflagen beklagt. Der Autor wendet sich daher dem Problem einer mangelnden Beachtung von Auflagen durch die betroffenen Wirtschaftssubjekte näher zu. Der Blick auf betriebswirtschaftliche Planungen, welche stets von einem einzelwirtschaftlich-ökonomischen Entscheidungskalkül bestimmt werden, bietet dann eine Erklärung für die mangelnde Effektivität von Auflagen: So kann ein Verstoß gegen Umweltschutzbestimmungen selbst bei einkalkuliertem Ertappungsrisiko gegenüber der Alternative einer Auflagenbefolgung unter Umständen vorteilhaft sein. Dieser Sachverhalt wird jedoch in der volkswirtschaftlichen Diskussion umweltpolitischer Eingriffsinstrumente bislang wenig beachtet; findet er hingegen explizit Berücksichtigung, so ergibt sich daraus eine ökonomisch modifizierte Bewertung staatlicher Eingriffe, sofern diese auf Verbot und Strafe zurückgreifen.
Der wirtschaftswissenschaftliche Ansatz eröffnet in diesem Zusammenhang auch eine interessante finanzwirtschaftliche Perspektive. Als staatliche Einnahmen sind monetäre Sanktionen nicht zuletzt auch Gegenstand finanzwirtschaftlicher Planung und Rechnungslegung. Sie führen allein bei den Gebietskörperschaften gegenwärtig zu jährlichen Einnahmen in Milliardenhöhe. Aus dieser Tatsache ergibt sich für die Vollzugsbehörde ein Zielkonflikt: In dem Moment, in dem sie dominant fiskalische Interessen verfolgt, kann ihr an einer vollständigen Normdurchsetzung, bei der eben gerade keine Einnahmen entstehen, nicht länger gelegen sein. Die ursprünglich intendierte Lenkungsfunktion wird dann dem Grunde nach konterkariert. Es ist deshalb zu fragen, unter welchen Voraussetzungen die monetäre Sanktion unter ökonomischen Kriterien überhaupt noch ein rationaler Bestandteil staatlicher Umweltpolitik sein kann.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Vor dem Hintergrund wachsender Umweltkriminalität stellt die vorliegende wirtschaftswissenschaftliche Untersuchung die Frage nach der Wirkung von Normen und Sanktionen, insbesondere monetärer Sanktionen, in der Umweltpolitik. Angesichts der Regelungsvielfalt und Komplexität staatlicher Interventionsmaßnahmen in diesem Bereich ist seitens der Wirtschaft häufig der Vorwurf des Dirigismus erhoben worden; gleichzeitig wird allgemein die Wirkungslosigkeit von Umweltauflagen beklagt. Der Autor wendet sich daher dem Problem einer mangelnden Beachtung von Auflagen durch die betroffenen Wirtschaftssubjekte näher zu. Der Blick auf betriebswirtschaftliche Planungen, welche stets von einem einzelwirtschaftlich-ökonomischen Entscheidungskalkül bestimmt werden, bietet dann eine Erklärung für die mangelnde Effektivität von Auflagen: So kann ein Verstoß gegen Umweltschutzbestimmungen selbst bei einkalkuliertem Ertappungsrisiko gegenüber der Alternative einer Auflagenbefolgung unter Umständen vorteilhaft sein. Dieser Sachverhalt wird jedoch in der volkswirtschaftlichen Diskussion umweltpolitischer Eingriffsinstrumente bislang wenig beachtet; findet er hingegen explizit Berücksichtigung, so ergibt sich daraus eine ökonomisch modifizierte Bewertung staatlicher Eingriffe, sofern diese auf Verbot und Strafe zurückgreifen.
Der wirtschaftswissenschaftliche Ansatz eröffnet in diesem Zusammenhang auch eine interessante finanzwirtschaftliche Perspektive. Als staatliche Einnahmen sind monetäre Sanktionen nicht zuletzt auch Gegenstand finanzwirtschaftlicher Planung und Rechnungslegung. Sie führen allein bei den Gebietskörperschaften gegenwärtig zu jährlichen Einnahmen in Milliardenhöhe. Aus dieser Tatsache ergibt sich für die Vollzugsbehörde ein Zielkonflikt: In dem Moment, in dem sie dominant fiskalische Interessen verfolgt, kann ihr an einer vollständigen Normdurchsetzung, bei der eben gerade keine Einnahmen entstehen, nicht länger gelegen sein. Die ursprünglich intendierte Lenkungsfunktion wird dann dem Grunde nach konterkariert. Es ist deshalb zu fragen, unter welchen Voraussetzungen die monetäre Sanktion unter ökonomischen Kriterien überhaupt noch ein rationaler Bestandteil staatlicher Umweltpolitik sein kann.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Vor dem Hintergrund wachsender Umweltkriminalität stellt die vorliegende wirtschaftswissenschaftliche Untersuchung die Frage nach der Wirkung von Normen und Sanktionen, insbesondere monetärer Sanktionen, in der Umweltpolitik. Angesichts der Regelungsvielfalt und Komplexität staatlicher Interventionsmaßnahmen in diesem Bereich ist seitens der Wirtschaft häufig der Vorwurf des Dirigismus erhoben worden; gleichzeitig wird allgemein die Wirkungslosigkeit von Umweltauflagen beklagt. Der Autor wendet sich daher dem Problem einer mangelnden Beachtung von Auflagen durch die betroffenen Wirtschaftssubjekte näher zu. Der Blick auf betriebswirtschaftliche Planungen, welche stets von einem einzelwirtschaftlich-ökonomischen Entscheidungskalkül bestimmt werden, bietet dann eine Erklärung für die mangelnde Effektivität von Auflagen: So kann ein Verstoß gegen Umweltschutzbestimmungen selbst bei einkalkuliertem Ertappungsrisiko gegenüber der Alternative einer Auflagenbefolgung unter Umständen vorteilhaft sein. Dieser Sachverhalt wird jedoch in der volkswirtschaftlichen Diskussion umweltpolitischer Eingriffsinstrumente bislang wenig beachtet; findet er hingegen explizit Berücksichtigung, so ergibt sich daraus eine ökonomisch modifizierte Bewertung staatlicher Eingriffe, sofern diese auf Verbot und Strafe zurückgreifen.
Der wirtschaftswissenschaftliche Ansatz eröffnet in diesem Zusammenhang auch eine interessante finanzwirtschaftliche Perspektive. Als staatliche Einnahmen sind monetäre Sanktionen nicht zuletzt auch Gegenstand finanzwirtschaftlicher Planung und Rechnungslegung. Sie führen allein bei den Gebietskörperschaften gegenwärtig zu jährlichen Einnahmen in Milliardenhöhe. Aus dieser Tatsache ergibt sich für die Vollzugsbehörde ein Zielkonflikt: In dem Moment, in dem sie dominant fiskalische Interessen verfolgt, kann ihr an einer vollständigen Normdurchsetzung, bei der eben gerade keine Einnahmen entstehen, nicht länger gelegen sein. Die ursprünglich intendierte Lenkungsfunktion wird dann dem Grunde nach konterkariert. Es ist deshalb zu fragen, unter welchen Voraussetzungen die monetäre Sanktion unter ökonomischen Kriterien überhaupt noch ein rationaler Bestandteil staatlicher Umweltpolitik sein kann.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Vor dem Hintergrund wachsender Umweltkriminalität stellt die vorliegende wirtschaftswissenschaftliche Untersuchung die Frage nach der Wirkung von Normen und Sanktionen, insbesondere monetärer Sanktionen, in der Umweltpolitik. Angesichts der Regelungsvielfalt und Komplexität staatlicher Interventionsmaßnahmen in diesem Bereich ist seitens der Wirtschaft häufig der Vorwurf des Dirigismus erhoben worden; gleichzeitig wird allgemein die Wirkungslosigkeit von Umweltauflagen beklagt. Der Autor wendet sich daher dem Problem einer mangelnden Beachtung von Auflagen durch die betroffenen Wirtschaftssubjekte näher zu. Der Blick auf betriebswirtschaftliche Planungen, welche stets von einem einzelwirtschaftlich-ökonomischen Entscheidungskalkül bestimmt werden, bietet dann eine Erklärung für die mangelnde Effektivität von Auflagen: So kann ein Verstoß gegen Umweltschutzbestimmungen selbst bei einkalkuliertem Ertappungsrisiko gegenüber der Alternative einer Auflagenbefolgung unter Umständen vorteilhaft sein. Dieser Sachverhalt wird jedoch in der volkswirtschaftlichen Diskussion umweltpolitischer Eingriffsinstrumente bislang wenig beachtet; findet er hingegen explizit Berücksichtigung, so ergibt sich daraus eine ökonomisch modifizierte Bewertung staatlicher Eingriffe, sofern diese auf Verbot und Strafe zurückgreifen.
Der wirtschaftswissenschaftliche Ansatz eröffnet in diesem Zusammenhang auch eine interessante finanzwirtschaftliche Perspektive. Als staatliche Einnahmen sind monetäre Sanktionen nicht zuletzt auch Gegenstand finanzwirtschaftlicher Planung und Rechnungslegung. Sie führen allein bei den Gebietskörperschaften gegenwärtig zu jährlichen Einnahmen in Milliardenhöhe. Aus dieser Tatsache ergibt sich für die Vollzugsbehörde ein Zielkonflikt: In dem Moment, in dem sie dominant fiskalische Interessen verfolgt, kann ihr an einer vollständigen Normdurchsetzung, bei der eben gerade keine Einnahmen entstehen, nicht länger gelegen sein. Die ursprünglich intendierte Lenkungsfunktion wird dann dem Grunde nach konterkariert. Es ist deshalb zu fragen, unter welchen Voraussetzungen die monetäre Sanktion unter ökonomischen Kriterien überhaupt noch ein rationaler Bestandteil staatlicher Umweltpolitik sein kann.
Aktualisiert: 2023-04-15
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