Die Bedeutung des grundgesetzlichen Würdebegriffs ist noch immer ungeklärt. Rechtsprechung und Literatur verzichten in der Regel auf eine positive Bestimmung des Begriffs und argumentieren negativ, vom Verletzungsvorgang her. Der für die Identifikation verbotener Verletzungshandlungen erforderliche Konsens im Einzelfall jedoch stellt sich immer seltener ein. Christoph Goos weist anhand der Materialien und weiterer zeitgenössischer Texte nach, dass die Väter und Mütter des Grundgesetzes – anders als verbreitet angenommen – eine durchaus präzise Vorstellung von der Bedeutung des Würdebegriffs hatten. Sie verstanden unter der Würde des Menschen seine innere, geistige Freiheit, die in der NS-Zeit systematisch mit Füßen getreten worden war. Ausgehend von diesem historischen Befund werden das Schutzgut – die unvertretbare Erst-Person-Perspektive jedes Menschen – und die Normgehalte des Art. 1 Abs. 1 GG (Antastungsverbot, Achtungs- und Schutzpflicht) dargestellt und entfaltet. Ausgezeichnet mit dem »Preis des Präsidenten der Italienischen Republik« und dem »Promotionspreis der Universitätsgesellschaft Bonn«; außerdem auf der Shortlist »OpusPrimum«, Förderpreis der VolkswagenStiftung für die beste wissenschaftliche Nachwuchspublikation 2011.
Aktualisiert: 2023-06-28
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Die Bedeutung des grundgesetzlichen Würdebegriffs ist noch immer ungeklärt. Rechtsprechung und Literatur verzichten in der Regel auf eine positive Bestimmung des Begriffs und argumentieren negativ, vom Verletzungsvorgang her. Der für die Identifikation verbotener Verletzungshandlungen erforderliche Konsens im Einzelfall jedoch stellt sich immer seltener ein. Christoph Goos weist anhand der Materialien und weiterer zeitgenössischer Texte nach, dass die Väter und Mütter des Grundgesetzes – anders als verbreitet angenommen – eine durchaus präzise Vorstellung von der Bedeutung des Würdebegriffs hatten. Sie verstanden unter der Würde des Menschen seine innere, geistige Freiheit, die in der NS-Zeit systematisch mit Füßen getreten worden war. Ausgehend von diesem historischen Befund werden das Schutzgut – die unvertretbare Erst-Person-Perspektive jedes Menschen – und die Normgehalte des Art. 1 Abs. 1 GG (Antastungsverbot, Achtungs- und Schutzpflicht) dargestellt und entfaltet. Ausgezeichnet mit dem »Preis des Präsidenten der Italienischen Republik« und dem »Promotionspreis der Universitätsgesellschaft Bonn«; außerdem auf der Shortlist »OpusPrimum«, Förderpreis der VolkswagenStiftung für die beste wissenschaftliche Nachwuchspublikation 2011.
Aktualisiert: 2023-06-28
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Die Bedeutung des grundgesetzlichen Würdebegriffs ist noch immer ungeklärt. Rechtsprechung und Literatur verzichten in der Regel auf eine positive Bestimmung des Begriffs und argumentieren negativ, vom Verletzungsvorgang her. Der für die Identifikation verbotener Verletzungshandlungen erforderliche Konsens im Einzelfall jedoch stellt sich immer seltener ein. Christoph Goos weist anhand der Materialien und weiterer zeitgenössischer Texte nach, dass die Väter und Mütter des Grundgesetzes – anders als verbreitet angenommen – eine durchaus präzise Vorstellung von der Bedeutung des Würdebegriffs hatten. Sie verstanden unter der Würde des Menschen seine innere, geistige Freiheit, die in der NS-Zeit systematisch mit Füßen getreten worden war. Ausgehend von diesem historischen Befund werden das Schutzgut – die unvertretbare Erst-Person-Perspektive jedes Menschen – und die Normgehalte des Art. 1 Abs. 1 GG (Antastungsverbot, Achtungs- und Schutzpflicht) dargestellt und entfaltet. Ausgezeichnet mit dem »Preis des Präsidenten der Italienischen Republik« und dem »Promotionspreis der Universitätsgesellschaft Bonn«; außerdem auf der Shortlist »OpusPrimum«, Förderpreis der VolkswagenStiftung für die beste wissenschaftliche Nachwuchspublikation 2011.
Aktualisiert: 2023-06-28
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Die Bedeutung des grundgesetzlichen Würdebegriffs ist noch immer ungeklärt. Rechtsprechung und Literatur verzichten in der Regel auf eine positive Bestimmung des Begriffs und argumentieren negativ, vom Verletzungsvorgang her. Der für die Identifikation verbotener Verletzungshandlungen erforderliche Konsens im Einzelfall jedoch stellt sich immer seltener ein. Christoph Goos weist anhand der Materialien und weiterer zeitgenössischer Texte nach, dass die Väter und Mütter des Grundgesetzes – anders als verbreitet angenommen – eine durchaus präzise Vorstellung von der Bedeutung des Würdebegriffs hatten. Sie verstanden unter der Würde des Menschen seine innere, geistige Freiheit, die in der NS-Zeit systematisch mit Füßen getreten worden war. Ausgehend von diesem historischen Befund werden das Schutzgut – die unvertretbare Erst-Person-Perspektive jedes Menschen – und die Normgehalte des Art. 1 Abs. 1 GG (Antastungsverbot, Achtungs- und Schutzpflicht) dargestellt und entfaltet. Ausgezeichnet mit dem »Preis des Präsidenten der Italienischen Republik« und dem »Promotionspreis der Universitätsgesellschaft Bonn«; außerdem auf der Shortlist »OpusPrimum«, Förderpreis der VolkswagenStiftung für die beste wissenschaftliche Nachwuchspublikation 2011.
Aktualisiert: 2023-06-28
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Die Bedeutung des grundgesetzlichen Würdebegriffs ist noch immer ungeklärt. Rechtsprechung und Literatur verzichten in der Regel auf eine positive Bestimmung des Begriffs und argumentieren negativ, vom Verletzungsvorgang her. Der für die Identifikation verbotener Verletzungshandlungen erforderliche Konsens im Einzelfall jedoch stellt sich immer seltener ein. Christoph Goos weist anhand der Materialien und weiterer zeitgenössischer Texte nach, dass die Väter und Mütter des Grundgesetzes – anders als verbreitet angenommen – eine durchaus präzise Vorstellung von der Bedeutung des Würdebegriffs hatten. Sie verstanden unter der Würde des Menschen seine innere, geistige Freiheit, die in der NS-Zeit systematisch mit Füßen getreten worden war. Ausgehend von diesem historischen Befund werden das Schutzgut – die unvertretbare Erst-Person-Perspektive jedes Menschen – und die Normgehalte des Art. 1 Abs. 1 GG (Antastungsverbot, Achtungs- und Schutzpflicht) dargestellt und entfaltet. Ausgezeichnet mit dem »Preis des Präsidenten der Italienischen Republik« und dem »Promotionspreis der Universitätsgesellschaft Bonn«; außerdem auf der Shortlist »OpusPrimum«, Förderpreis der VolkswagenStiftung für die beste wissenschaftliche Nachwuchspublikation 2011.
Aktualisiert: 2023-05-28
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Das Lehrbuch:
Dieser Schwerpunkte-Band zum Verfassungsprozessrecht stellt in Anlehnung an die Lehrbücher zum materiellen Verfassungsrecht von "Degenhart, Staatsrecht I. Staatsorganisationsrecht" und "Kingreen/Poscher, Grundrechte. Staatsrecht II" die Grundbegriffe, Probleme und systematischen Zusammenhänge des zugehörigen Verfahrensrechts dar. Er vermittelt knapp, klar und einprägsam die prozessualen Voraussetzungen und Problemschwerpunkte von Verfassungsbeschwerde, Organstreitverfahren, abstrakter und konkreter Normenkontrolle und anderen verfassungsgerichtlichen Verfahrensarten. Die Darstellung orientiert sich dabei in erster Linie an der das Verfassungsprozessrecht prägenden Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.
Aktualisiert: 2023-05-10
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Das Lehrbuch:
Dieser Schwerpunkte-Band zum Verfassungsprozessrecht stellt in Anlehnung an die Lehrbücher zum materiellen Verfassungsrecht von "Degenhart, Staatsrecht I. Staatsorganisationsrecht" und "Kingreen/Poscher, Grundrechte. Staatsrecht II" die Grundbegriffe, Probleme und systematischen Zusammenhänge des zugehörigen Verfahrensrechts dar. Er vermittelt knapp, klar und einprägsam die prozessualen Voraussetzungen und Problemschwerpunkte von Verfassungsbeschwerde, Organstreitverfahren, abstrakter und konkreter Normenkontrolle und anderen verfassungsgerichtlichen Verfahrensarten. Die Darstellung orientiert sich dabei in erster Linie an der das Verfassungsprozessrecht prägenden Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.
Aktualisiert: 2023-02-14
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Das Lehrbuch:
Dieser Schwerpunkte-Band zum Verfassungsprozessrecht stellt in Anlehnung an die Lehrbücher zum materiellen Verfassungsrecht von "Degenhart, Staatsrecht I. Staatsorganisationsrecht" und "Kingreen/Poscher, Grundrechte. Staatsrecht II" die Grundbegriffe, Probleme und systematischen Zusammenhänge des zugehörigen Verfahrensrechts dar. Er vermittelt knapp, klar und einprägsam die prozessualen Voraussetzungen und Problemschwerpunkte von Verfassungsbeschwerde, Organstreitverfahren, abstrakter und konkreter Normenkontrolle und anderen verfassungsgerichtlichen Verfahrensarten. Die Darstellung orientiert sich dabei in erster Linie an der das Verfassungsprozessrecht prägenden Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.
Aktualisiert: 2020-10-12
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Aktualisiert: 2019-04-23
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Die Bedeutung des grundgesetzlichen Würdebegriffs ist noch immer ungeklärt. Rechtsprechung und Literatur verzichten in der Regel auf eine positive Bestimmung des Begriffs und argumentieren negativ, vom Verletzungsvorgang her. Der für die Identifikation verbotener Verletzungshandlungen erforderliche Konsens im Einzelfall jedoch stellt sich immer seltener ein. Christoph Goos weist anhand der Materialien und weiterer zeitgenössischer Texte nach, dass die Väter und Mütter des Grundgesetzes – anders als verbreitet angenommen – eine durchaus präzise Vorstellung von der Bedeutung des Würdebegriffs hatten. Sie verstanden unter der Würde des Menschen seine innere, geistige Freiheit, die in der NS-Zeit systematisch mit Füßen getreten worden war. Ausgehend von diesem historischen Befund werden das Schutzgut – die unvertretbare Erst-Person-Perspektive jedes Menschen – und die Normgehalte des Art. 1 Abs. 1 GG (Antastungsverbot, Achtungs- und Schutzpflicht) dargestellt und entfaltet. Ausgezeichnet mit dem »Preis des Präsidenten der Italienischen Republik« und dem »Promotionspreis der Universitätsgesellschaft Bonn«; außerdem auf der Shortlist »OpusPrimum«, Förderpreis der VolkswagenStiftung für die beste wissenschaftliche Nachwuchspublikation 2011.
Aktualisiert: 2023-04-28
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Das Lehrbuch:
Dieser Schwerpunkte-Band zum Verfassungsprozessrecht stellt in Anlehnung an die Lehrbücher zum materiellen Verfassungsrecht von "Degenhart, Staatsrecht I. Staatsorganisationsrecht" und "Pieroth/Schlink, Grundrechte. Staatsrecht II" die Grundbegriffe, Probleme und systematischen Zusammenhänge des zugehörigen Verfahrensrechts dar. Er vermittelt knapp, klar und einprägsam die prozessualen Voraussetzungen und Problemschwerpunkte von Verfassungsbeschwerde, Organstreitverfahren, abstrakter und konkreter Normenkontrolle und anderen verfassungsgerichtlichen Verfahrensarten.
Aktualisiert: 2020-02-19
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