Welche Bedeutung Recht für die Herrscher und ihr jeweiliges Umfeld in den frühmittelalterlichen Nachfolgereichen des weströmischen Imperiums hatte, gehört zu den schwierigeren und viel diskutierten Fragen der Rechtsgeschichte. Dies gilt insbesondere für Karl den Großen (747/48-814). Er hat sich unter den Königen des Frankenreichs und als dessen erster Kaiser auf dem Gebiet der Normgebung besonders hervorgetan. Als wirkmächtiger Herrscher nimmt er einen dauerhaften Platz im europäischen Geschichtsbewusstsein ein.
In dieser Arbeit stehen erstmals seine beiden Kapitularien für Bayern, nämlich das Capitulare Baiwaricum und die Capitula ad legem Baiwariorum addita, im Mittelpunkt. Ihr Entstehungskontext ist die Integration Bayerns in das Frankenreich ab den Jahren 787/788. Die beiden Kapitularien werden in der Studie als Instrumente herrscherlicher Regelungsanliegen in den Blick genommen. Von eminenter Bedeutung für das damalige Herrschaftsverständnis sind die in den Capitula ad legem Baiuvariorum addita enthaltenen octo banni, eine Aufzählung von 60-Schillingbußen. In diesen und ähnlichen Zusammenstellungen für andere Regionen sowie für das gesamte Frankenreich lässt sich ein normatives Minimum greifen, das für neue wie alte Reichsangehörige Geltung beanspruchte. Die Studie beschäftigt sich abschließend mit der Rechtsreform von 802/803 als einem weiteren zentralen Anliegen Karls des Großen und seiner Ratgeber.
Aktualisiert: 2023-06-24
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Welche Bedeutung Recht für die Herrscher und ihr jeweiliges Umfeld in den frühmittelalterlichen Nachfolgereichen des weströmischen Imperiums hatte, gehört zu den schwierigeren und viel diskutierten Fragen der Rechtsgeschichte. Dies gilt insbesondere für Karl den Großen (747/48-814). Er hat sich unter den Königen des Frankenreichs und als dessen erster Kaiser auf dem Gebiet der Normgebung besonders hervorgetan. Als wirkmächtiger Herrscher nimmt er einen dauerhaften Platz im europäischen Geschichtsbewusstsein ein.
In dieser Arbeit stehen erstmals seine beiden Kapitularien für Bayern, nämlich das Capitulare Baiwaricum und die Capitula ad legem Baiwariorum addita, im Mittelpunkt. Ihr Entstehungskontext ist die Integration Bayerns in das Frankenreich ab den Jahren 787/788. Die beiden Kapitularien werden in der Studie als Instrumente herrscherlicher Regelungsanliegen in den Blick genommen. Von eminenter Bedeutung für das damalige Herrschaftsverständnis sind die in den Capitula ad legem Baiuvariorum addita enthaltenen octo banni, eine Aufzählung von 60-Schillingbußen. In diesen und ähnlichen Zusammenstellungen für andere Regionen sowie für das gesamte Frankenreich lässt sich ein normatives Minimum greifen, das für neue wie alte Reichsangehörige Geltung beanspruchte. Die Studie beschäftigt sich abschließend mit der Rechtsreform von 802/803 als einem weiteren zentralen Anliegen Karls des Großen und seiner Ratgeber.
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Welche Bedeutung Recht für die Herrscher und ihr jeweiliges Umfeld in den frühmittelalterlichen Nachfolgereichen des weströmischen Imperiums hatte, gehört zu den schwierigeren und viel diskutierten Fragen der Rechtsgeschichte. Dies gilt insbesondere für Karl den Großen (747/48-814). Er hat sich unter den Königen des Frankenreichs und als dessen erster Kaiser auf dem Gebiet der Normgebung besonders hervorgetan. Als wirkmächtiger Herrscher nimmt er einen dauerhaften Platz im europäischen Geschichtsbewusstsein ein.
In dieser Arbeit stehen erstmals seine beiden Kapitularien für Bayern, nämlich das Capitulare Baiwaricum und die Capitula ad legem Baiwariorum addita, im Mittelpunkt. Ihr Entstehungskontext ist die Integration Bayerns in das Frankenreich ab den Jahren 787/788. Die beiden Kapitularien werden in der Studie als Instrumente herrscherlicher Regelungsanliegen in den Blick genommen. Von eminenter Bedeutung für das damalige Herrschaftsverständnis sind die in den Capitula ad legem Baiuvariorum addita enthaltenen octo banni, eine Aufzählung von 60-Schillingbußen. In diesen und ähnlichen Zusammenstellungen für andere Regionen sowie für das gesamte Frankenreich lässt sich ein normatives Minimum greifen, das für neue wie alte Reichsangehörige Geltung beanspruchte. Die Studie beschäftigt sich abschließend mit der Rechtsreform von 802/803 als einem weiteren zentralen Anliegen Karls des Großen und seiner Ratgeber.
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Welche Bedeutung Recht für die Herrscher und ihr jeweiliges Umfeld in den frühmittelalterlichen Nachfolgereichen des weströmischen Imperiums hatte, gehört zu den schwierigeren und viel diskutierten Fragen der Rechtsgeschichte. Dies gilt insbesondere für Karl den Großen (747/48-814). Er hat sich unter den Königen des Frankenreichs und als dessen erster Kaiser auf dem Gebiet der Normgebung besonders hervorgetan. Als wirkmächtiger Herrscher nimmt er einen dauerhaften Platz im europäischen Geschichtsbewusstsein ein.
In dieser Arbeit stehen erstmals seine beiden Kapitularien für Bayern, nämlich das Capitulare Baiwaricum und die Capitula ad legem Baiwariorum addita, im Mittelpunkt. Ihr Entstehungskontext ist die Integration Bayerns in das Frankenreich ab den Jahren 787/788. Die beiden Kapitularien werden in der Studie als Instrumente herrscherlicher Regelungsanliegen in den Blick genommen. Von eminenter Bedeutung für das damalige Herrschaftsverständnis sind die in den Capitula ad legem Baiuvariorum addita enthaltenen octo banni, eine Aufzählung von 60-Schillingbußen. In diesen und ähnlichen Zusammenstellungen für andere Regionen sowie für das gesamte Frankenreich lässt sich ein normatives Minimum greifen, das für neue wie alte Reichsangehörige Geltung beanspruchte. Die Studie beschäftigt sich abschließend mit der Rechtsreform von 802/803 als einem weiteren zentralen Anliegen Karls des Großen und seiner Ratgeber.
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In dieser Arbeit stehen erstmals seine beiden Kapitularien für Bayern, nämlich das Capitulare Baiwaricum und die Capitula ad legem Baiwariorum addita, im Mittelpunkt. Ihr Entstehungskontext ist die Integration Bayerns in das Frankenreich ab den Jahren 787/788. Die beiden Kapitularien werden in der Studie als Instrumente herrscherlicher Regelungsanliegen in den Blick genommen. Von eminenter Bedeutung für das damalige Herrschaftsverständnis sind die in den Capitula ad legem Baiuvariorum addita enthaltenen octo banni, eine Aufzählung von 60-Schillingbußen. In diesen und ähnlichen Zusammenstellungen für andere Regionen sowie für das gesamte Frankenreich lässt sich ein normatives Minimum greifen, das für neue wie alte Reichsangehörige Geltung beanspruchte. Die Studie beschäftigt sich abschließend mit der Rechtsreform von 802/803 als einem weiteren zentralen Anliegen Karls des Großen und seiner Ratgeber.
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In dieser Arbeit stehen erstmals seine beiden Kapitularien für Bayern, nämlich das Capitulare Baiwaricum und die Capitula ad legem Baiwariorum addita, im Mittelpunkt. Ihr Entstehungskontext ist die Integration Bayerns in das Frankenreich ab den Jahren 787/788. Die beiden Kapitularien werden in der Studie als Instrumente herrscherlicher Regelungsanliegen in den Blick genommen. Von eminenter Bedeutung für das damalige Herrschaftsverständnis sind die in den Capitula ad legem Baiuvariorum addita enthaltenen octo banni, eine Aufzählung von 60-Schillingbußen. In diesen und ähnlichen Zusammenstellungen für andere Regionen sowie für das gesamte Frankenreich lässt sich ein normatives Minimum greifen, das für neue wie alte Reichsangehörige Geltung beanspruchte. Die Studie beschäftigt sich abschließend mit der Rechtsreform von 802/803 als einem weiteren zentralen Anliegen Karls des Großen und seiner Ratgeber.
Aktualisiert: 2023-05-24
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In dieser Arbeit stehen erstmals seine beiden Kapitularien für Bayern, nämlich das Capitulare Baiwaricum und die Capitula ad legem Baiwariorum addita, im Mittelpunkt. Ihr Entstehungskontext ist die Integration Bayerns in das Frankenreich ab den Jahren 787/788. Die beiden Kapitularien werden in der Studie als Instrumente herrscherlicher Regelungsanliegen in den Blick genommen. Von eminenter Bedeutung für das damalige Herrschaftsverständnis sind die in den Capitula ad legem Baiuvariorum addita enthaltenen octo banni, eine Aufzählung von 60-Schillingbußen. In diesen und ähnlichen Zusammenstellungen für andere Regionen sowie für das gesamte Frankenreich lässt sich ein normatives Minimum greifen, das für neue wie alte Reichsangehörige Geltung beanspruchte. Die Studie beschäftigt sich abschließend mit der Rechtsreform von 802/803 als einem weiteren zentralen Anliegen Karls des Großen und seiner Ratgeber.
Aktualisiert: 2023-05-24
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Die Aktualität des Staatskirchen- und Religionsverfassungsrechts ist ungebrochen, was interdisziplinäre Diskussionen über Kruzifixe in Klassenzimmern und Gottesbezüge in Verfassungen zeigen. Das Werk versammelt daher Beiträge von Juristen, Theologen und Historikern. Der Schwerpunkt liegt auf aktuellen Themen wie dem Staatskirchen- und Religionsverfassungsrechts im Föderalismus und auf europäischer Ebene. Zudem werden Fragen des 19. und 20. Jahrhunderts behandelt. Abgerundet wird das Werk durch biographische Bei-träge zu namhaften Staatskirchenrechtlern.
Aktualisiert: 2023-04-24
Autor:
Ino Augsberg,
Katrin Bayerle,
Lukas Bormann,
Rauf Ceylan,
Joachim E. Christoph,
Bernd Dennemarck,
Joachim Gaertner,
Michael Gaul,
Markus Graulich,
Felix Grollmann,
Elmar Güthoff,
Peter Häberle,
Heribert Hallermann,
Clemens Haseloff,
Davis Heuer,
Alexander Hollerbach,
Thomas Holzner,
Hannes Ludyga,
Christian Lutz,
Thomas Meckel,
Martin Otto,
Sabrina Pfannkuche,
Matthias Pulte,
Stephan Rixen,
Jochen Rozek,
Christian Waldhoff,
Hinnerk Wißmann
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Welche Bedeutung Recht für die Herrscher und ihr jeweiliges Umfeld in den frühmittelalterlichen Nachfolgereichen des weströmischen Imperiums hatte, gehört zu den schwierigeren und viel diskutierten Fragen der Rechtsgeschichte. Dies gilt insbesondere für Karl den Großen (747/48-814). Er hat sich unter den Königen des Frankenreichs und als dessen erster Kaiser auf dem Gebiet der Normgebung besonders hervorgetan. Als wirkmächtiger Herrscher nimmt er einen dauerhaften Platz im europäischen Geschichtsbewusstsein ein.
In dieser Arbeit stehen erstmals seine beiden Kapitularien für Bayern, nämlich das Capitulare Baiwaricum und die Capitula ad legem Baiwariorum addita, im Mittelpunkt. Ihr Entstehungskontext ist die Integration Bayerns in das Frankenreich ab den Jahren 787/788. Die beiden Kapitularien werden in der Studie als Instrumente herrscherlicher Regelungsanliegen in den Blick genommen. Von eminenter Bedeutung für das damalige Herrschaftsverständnis sind die in den Capitula ad legem Baiuvariorum addita enthaltenen octo banni, eine Aufzählung von 60-Schillingbußen. In diesen und ähnlichen Zusammenstellungen für andere Regionen sowie für das gesamte Frankenreich lässt sich ein normatives Minimum greifen, das für neue wie alte Reichsangehörige Geltung beanspruchte. Die Studie beschäftigt sich abschließend mit der Rechtsreform von 802/803 als einem weiteren zentralen Anliegen Karls des Großen und seiner Ratgeber.
Aktualisiert: 2023-04-24
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Welche Bedeutung Recht für die Herrscher und ihr jeweiliges Umfeld in den frühmittelalterlichen Nachfolgereichen des weströmischen Imperiums hatte, gehört zu den schwierigeren und viel diskutierten Fragen der Rechtsgeschichte. Dies gilt insbesondere für Karl den Großen (747/48-814). Er hat sich unter den Königen des Frankenreichs und als dessen erster Kaiser auf dem Gebiet der Normgebung besonders hervorgetan. Als wirkmächtiger Herrscher nimmt er einen dauerhaften Platz im europäischen Geschichtsbewusstsein ein.
In dieser Arbeit stehen erstmals seine beiden Kapitularien für Bayern, nämlich das Capitulare Baiwaricum und die Capitula ad legem Baiwariorum addita, im Mittelpunkt. Ihr Entstehungskontext ist die Integration Bayerns in das Frankenreich ab den Jahren 787/788. Die beiden Kapitularien werden in der Studie als Instrumente herrscherlicher Regelungsanliegen in den Blick genommen. Von eminenter Bedeutung für das damalige Herrschaftsverständnis sind die in den Capitula ad legem Baiuvariorum addita enthaltenen octo banni, eine Aufzählung von 60-Schillingbußen. In diesen und ähnlichen Zusammenstellungen für andere Regionen sowie für das gesamte Frankenreich lässt sich ein normatives Minimum greifen, das für neue wie alte Reichsangehörige Geltung beanspruchte. Die Studie beschäftigt sich abschließend mit der Rechtsreform von 802/803 als einem weiteren zentralen Anliegen Karls des Großen und seiner Ratgeber.
Aktualisiert: 2023-04-24
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Die Aktualität des Staatskirchen- und Religionsverfassungsrechts ist ungebrochen, was interdisziplinäre Diskussionen über Kruzifixe in Klassenzimmern und Gottesbezüge in Verfassungen zeigen. Das Werk versammelt daher Beiträge von Juristen, Theologen und Historikern. Der Schwerpunkt liegt auf aktuellen Themen wie dem Staatskirchen- und Religionsverfassungsrechts im Föderalismus und auf europäischer Ebene. Zudem werden Fragen des 19. und 20. Jahrhunderts behandelt. Abgerundet wird das Werk durch biographische Bei-träge zu namhaften Staatskirchenrechtlern.
Aktualisiert: 2023-04-24
Autor:
Ino Augsberg,
Katrin Bayerle,
Lukas Bormann,
Rauf Ceylan,
Joachim E. Christoph,
Bernd Dennemarck,
Joachim Gaertner,
Michael Gaul,
Markus Graulich,
Felix Grollmann,
Elmar Güthoff,
Peter Häberle,
Heribert Hallermann,
Clemens Haseloff,
Davis Heuer,
Alexander Hollerbach,
Thomas Holzner,
Hannes Ludyga,
Christian Lutz,
Thomas Meckel,
Martin Otto,
Sabrina Pfannkuche,
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Jochen Rozek,
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